Protokoll der Sitzung vom 23.09.2020

Ich wollte nur darauf hinweisen: Wir haben den Kulturlandschaftsbeirat gezielt eingesetzt, um die Diskussion unter den Beteiligten zu führen. Natürlich sind auch die Abgeordneten Beteiligte - mittelbar -, genauso wie andere Ressorts der Landesregierung Beteiligte sind. Wir können auch jederzeit über den aktuellen Sachstand berichten, aber ich kann nicht dem vorweggreifen, was seitens der Verbände alles geäußert und im Ergebnis dann auch von uns berücksichtigt wird.

Zu der Frage nach der planerischen Sicherung landwirtschaftlicher Flächen: Ich vermute, Sie denken da über die Regionalplanung nach. Dazu kann ich auch nur das referieren, was ich - wie vielleicht auch Sie - in der „Märkischen Oderzeitung“ gelesen habe: dass es seitens der Landwirtschaft große Bedenken gibt, landwirtschaftliche Flächen jetzt planerisch zu sichern, weil genau der Effekt eingetreten ist, dass eine landwirtschaftlich gesicherte Fläche dann eben nicht mehr als PV-Anlagen-Freifläche genutzt werden könnte und Landwirtschaftsbetriebe jetzt den Anspruch erheben, frei über ihre Flächen entscheiden zu können. Ich finde aber, das ist ein interessanter Ansatz. Es lohnt sich mit Sicherheit, weiter darüber nachzudenken und zu diskutieren. Ich kann Ihnen nur berichten, dass in der Region Barnim/Uckermark derzeit genau solch eine Diskussion läuft. Da muss vielleicht eine politische Entscheidung getroffen werden, ob man das eine oder das andere will.

Zur Frage von Herrn Rostock: Damit ist ja das Thema der AgroPV-Systeme angesprochen. Ich denke, das kann tatsächlich zukunftsweisend sein, dass also Flächen rein mit Solaranlagen bebaut sind und links und rechts der Anlagen - dazu gibt es Untersuchungen - 24, 48 oder 96 Meter breite, weiterhin ackerfähige Flächen oder auch Weiden und Wiesen erhalten bleiben, die natürlich auch weiter unter die Landwirtschaftsförderung fallen. Das ergibt natürlich ein ganz anderes Landschaftsbild, das muss man berücksichtigen. Dafür gibt es jetzt erste Pilotvorhaben. Das ZALF Müncheberg ist diesbezüglich auch schon an uns herangetreten und möchte so etwas gern in der Praxis erproben. Wir sind dafür durchaus offen. Es kommt natürlich auf den Standort an, und ein Landschaftsschutzgebiet ist nicht der beste Standort dafür. Man könnte es vielleicht erst einmal außerhalb probieren. Aber ich denke, das ist durchaus ein interessanter Ansatz.

Ansonsten: Nein, eine Fläche unterhalb eines Solarmoduls, auch wenn ein Schaf darunter steht, ist wirklich keine landwirtschaftliche Fläche mehr.

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir kommen zur Frage 239 (Einsatz von Reisebusunternehmen zur Verstärkung des Schülerverkehrs unter Corona-Bedingungen), gestellt von der Abgeordneten Dannenberg von der Fraktion DIE LINKE. Bitte.

In den vergangenen Wochen haben uns immer wieder direkt oder über die Medien Beschwerden von Eltern über die Zustände in der Schülerbeförderung erreicht. Oft sind die Schulbusse überfüllt. Abgesehen von den allgemeinen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit konterkarieren solche Zustände die Bemühungen der Schulen, mit aufwendigen Hygienekonzepten und der weitgehenden Einhaltung der Abstandsregeln die Corona-Ansteckungsgefahr zu minimieren.

Die ebenfalls durch die Corona-Krise gebeutelten Reisebusunternehmen haben derweil mehrfach angeboten, ihre derzeit ungenutzten Kapazitäten für Verstärkerfahrten in der Schülerbeförderung einzusetzen. Die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Schülerbeförderung haben davon mit Verweis auf die zusätzlichen Kosten abgesehen. Obwohl auf diese Weise allen Beteiligten schnell und einfach geholfen werden könnte, bleibt diese Möglichkeit leider ungenutzt.

Ich frage die Landesregierung: Warum werden den Landkreisen und kreisfreien Städten keine zusätzlichen finanziellen Mittel aus dem milliardenschweren Corona-Hilfsfonds der Landesregierung zur Verfügung gestellt, um mit den freien Kapazitäten der Reisebusunternehmen die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln in der Schülerbeförderung sicherzustellen?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Minister Beermann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dannenberg, die geltenden Regelungen zum Schutz vor Corona werden auch in der Schülerbeförderung erfüllt. Hier gilt, wie allgemein im ÖPNV, insbesondere die Verpflichtung, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Mit der Einführung der Maskenpflicht wird ein unverzichtbarer Beitrag dazu geleistet, das Infektionsrisiko zu minimieren und die Pandemie unter Kontrolle zu halten. Die Corona-Hilfsfonds sowohl des Bundes als auch des Landes dienen dem Zweck, die finanziellen Folgen der Covid-19-Pandemie bei den Verkehrsunternehmen auszugleichen.

In den ersten Monaten der Krise haben die Verkehrsunternehmen das Fahrplanangebot trotz eines Rückgangs der Fahrgastzahlen um 70 bis 90 % weitgehend stabil gehalten, das heißt, trotz erheblichen Rückgangs der Einnahmen wurden weitgehend stabile Verkehrsleistungen erbracht. Zur Unterstützung der Verkehrsunternehmen erfolgte im Mai die vorfristige Auszahlung der pauschalen Zuweisung nach dem ÖPNV-Gesetz als Ganzes an die kommunalen Aufgabenträger. Nach der Notifizierung der „Bundesrahmenregelung Beihilfen für den öffentlichen Personenverkehr“ am 7. August 2020 durch die Europäische Kommission konnte die Billigkeitsrichtlinie für das Land Brandenburg am 4. September 2020 veröffentlicht werden. Die erforderlichen Antrags- und Nachweisformulare sind auf der Homepage des Landesamtes für Bauen und Verkehr abrufbar. Die hier zur Verfügung gestellten Mittel dienen dem Ausgleich entstandener Schäden durch den Rückgang der Fahrgeldeinnahmen einschließlich Zahlungen für die Beförderung von Schwerbehinderten nach SGB IX.

Wir wissen, dass die Beförderung im ÖPNV, also auf engerem Raum, nicht nur für Schülerinnen und Schüler oft schwierig ist. Sie wissen aber auch, dass das Verkehrsangebot im kommunalen ÖPNV von den kommunalen Aufgabenträgern gestaltet und gewährleistet wird. Wenn es also zu Engpässen kommt, ist die Reaktion vor Ort gefragt. Das betrifft sowohl den Linienverkehr als auch die Schülerbeförderung im Auftrag der Schulträger. Das erfolgt auch. So setzte der Landkreis Oder-Spree auf der Linie 447 einen Verstärkerbus ein.

Fest steht, dass der Hilfsfonds zur Sicherung der Liquidität der Verkehrsunternehmen beiträgt und damit insbesondere - das war ein wichtiges Ziel - den Erhalt des Verkehrsangebots des ÖPNV sichert. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir kommen zur Frage 240 (Um- weltbelastungen im Umfeld des Flughafens Schönefeld), die der Abgeordnete Stefke von der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER stellt.

Sowohl auf dem Rangsdorfer See als auch in Regentonnen in privaten Gärten im Umfeld des Flughafens Schönefeld wurde weißer Schaum bemerkt, in dem erhöhte Werte der gesundheitsgefährdenden Stoffe Antimon, Kohlenwasserstoff, Nitrat und Sulfat festgestellt wurden, die aus Kerosin-Rückständen stammen sollen. Zu Zeiten, in denen der Flugverkehr pandemiebedingt eingestellt war, wurde ein solcher weißer Schaum nirgendwo bemerkt.

Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse liegen ihr zu dem Phänomen weißer Schaum und einer möglichen Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung vor?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, Herr Minister Vogel. Bitte.

Herr Abgeordneter Stefke, danke für den Hinweis auf die Tatsache, dass es dort zur Bildung von Schaum gekommen ist. Der Landesregierung ist nämlich zu der Bildung von Schaum mit erhöhten Antimon-, Kohlenwasserstoff-, Nitrat- und Sulfatwerten auf dem Rangsdorfer See oder im Regenwasser im Umfeld des Flughafens Schönefeld nichts bekannt. Die zuständigen Wasserbehörden bei den Landkreisen Dahme-Spreewald und TeltowFläming sind jetzt von uns einbezogen worden und gehen der Sache nach, da - wie Sie darstellen - von den genannten Stoffen Belastungen und Gefährdungen für die Umwelt ausgehen könnten. Wenn das Prüfergebnis vorliegt, werde ich Ihnen gern erneut berichten.

Es gibt eine Nachfrage.

Zunächst vielen Dank für die Antwort, Herr Minister. Würden Sie diese Untersuchung im gesamten Flughafenumfeld anstellen lassen, nicht nur im Bereich Rangsdorfer See und Umgebung, sondern auch anderenorts?

Ich habe Ihnen ja jetzt mitgeteilt, dass wir die beiden Landkreise einbeziehen. Ich nehme das jetzt gern mit. Ich gehe aber davon

aus, dass sich alle Flächen, die Sie meinen, in diesen beiden Landkreisen befinden. Oder wäre da noch ein dritter Landkreis oder ein vierter …? - Okay, dann nehmen wir das mit und werden das entsprechend an die Landkreise herantragen. - Danke.

Vielen Dank.

Wenn das Mitglied des Landtags, das die Frage eingereicht hat, nicht anwesend ist, müssten Sie zukünftig bitte vor Aufruf der Frage anzeigen, wer stellvertretend die Frage stellt. - Ich rufe die Frage 241 (Fördermittelzahlungen an Vereine in Brandenburg mit Sitz in Berlin), ursprünglich gestellt vom Abgeordneten Wiese, auf. Bitte sehr.

Die Jugendbildungsstätte Kurt Löwenstein e. V. mit Vereinssitz in Berlin und Eigentumsimmobilie in Werneuchen/Werftpfuhl ist vermutlich nur ein Beispiel für Fördermittelzahlungen an Berliner Vereine und damit für eine stetige Doppelförderung.

Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Vereine in Brandenburg beziehen vom Land Brandenburg Fördermittel und haben ihren Sitz nicht im Land Brandenburg?

Für die Landesregierung antwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport, Frau Ministerin Ernst.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die erfragten Informationen liegen der Landesregierung nicht vor und können im Rahmen des für die Beantwortung einer Mündlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitrahmens auch nicht erhoben werden.

Für den Geschäftsbereich des MBJS kann ich Ihnen mitteilen: Es werden Projekte und Vorhaben gefördert, die im Land Brandenburg stattfinden. Hierfür ist es nicht relevant, wo die Träger ihren Sitz haben. Im Übrigen gelten die Bewilligungsvoraussetzungen nach §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 242 (Zentrale Struktur Opferschutz in Brandenburg), gestellt von der Abgeordneten Richstein, die aber verhindert ist. An ihrer Stelle stellt der Abgeordnete Eichelbaum die Frage.

Vor dem Hintergrund des Anschlags auf dem Breitscheidplatz in Berlin im Dezember 2016 hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz in seinem Abschlussbericht unter anderem vorgeschlagen, in den Ländern zentrale Opferschutzstrukturen zu schaffen. Damit geht eine besondere Verantwortung für die Stärkung des Opferschutzes im Land Brandenburg einher.

Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Maßnahmen hat sie bereits ergriffen, um im Land Brandenburg zentrale Strukturen für den Opferschutz einzurichten?

Für die Landesregierung antwortet die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, Frau Ministerin Nonnemacher. Bitte.

Sehr verehrte Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter Eichelbaum, die Landesregierung Brandenburg befasst sich kontinuierlich mit der Thematik Opferschutz. Das Land Brandenburg verfügt schon jetzt über ein gutes und umfassendes Angebot an Hilfestellungen für Opfer von Terroranschlägen und anderen Gewaltexzessen. Gleichwohl fehlt noch eine übergreifend tätige, zentrale Ansprechstelle.

Im Zuge der Koalitionsverhandlungen und der Umressortierung der Ministerien ist meinem Haus die Zuständigkeit für die Koordinierung des nachsorgenden Opferschutzes bei Katastrophen, terroristischen Anschlägen und Großschadensereignissen übertragen worden. Es sind aber noch einige weitere politische, haushalterische, organisatorische und personelle Entscheidungen zur Einrichtung einer zentralen Struktur im Bereich des Opferschutzes innerhalb der Landesregierung vorzubereiten. Dazu gehört auch die Benennung einer zentralen Ansprechperson bzw. einer oder eines Landesopferbeauftragten. Das ist noch in der Diskussion. Die vorbereitenden Arbeiten zur Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle sind im Gange, dauern aber noch an.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die Frage 243 wurde vom Fragesteller zurückgezogen, sodass wir zur Frage 244 (Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsverbot für Tesla) kommen, gestellt vom Abgeordneten Görke.

Es gibt die Information, dass die Firma Tesla nach § 46 Abs. 1 Nr. 7 Straßenverkehrsordnung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einen Antrag auf Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gestellt hat. Dies soll einerseits für den Baustellenverkehr, andererseits für die Nachtzeit gelten.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist die Auffassung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung als Oberste Straßenverkehrsbehörde zu derartigen Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkws, speziell bei der Firma Tesla?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet der Minister für Infrastruktur und Landesplanung, Herr Beermann. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter Görke, ein Antrag von Tesla auf eine Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot liegt nach Kenntnis der Landesregierung bislang nicht vor. Weder beim Landkreis noch bei der Obersten Straßenverkehrsbehörde wurde bisher ein solcher Antrag gestellt.

Bestimmte Rahmenbedingungen der Versorgung der Fertigungslinie von Tesla mit Rohstoffen und Halbfabrikaten rund um die Uhr sowie bestimmte Konzepte der Logistik, zum Beispiel der sogenannte Just-in-Time- bzw. Just-in-Sequence-Ansatz, können nach fachlicher Einschätzung auch meines Hauses die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Tesla rechtfertigen. Selbstverständlich muss sich eine solche Ausnahmegenehmigung im Rahmen der geltenden Vorschriften zum Beispiel zum Lärmschutz bewegen. Dies wäre von den jeweiligen Antragstellern dann auch in den Antragsunterlagen entsprechend darzulegen.

Eine generelle Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Tesla in Brandenburg kann zudem Auswirkungen über die Grenzen Brandenburgs hinaus entfalten. Daher habe ich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in dieser Fragestellung eingebunden, weil auch eine Zuständigkeit des Bundesministeriums nicht ausgeschlossen ist.

Der Fragesteller hat eine Nachfrage.

Vielen Dank, Herr Minister, für die Antwort. Ich habe eine präzisierende Nachfrage: Es geht um den Baustellenverkehr. Ich gehe davon aus, wenn Tesla einen solchen Antrag stellen würde, dass Sie als Oberste Landesbehörde dem offen gegenüber stünden - so habe ich das verstanden. Heißt das dann aber auch, dass Sie möglicherweise nicht nur den Baustellenverkehr für Tesla öffnen, sondern das Sonn- und Feiertagsfahrverbot grundsätzlich öffnen?

Herr Minister, bitte.

Ich weiß nicht, ob ich es akustisch richtig verstanden habe. Was öffnen? Nicht nur den Baustellenverkehr, sondern auch das Feiertagsfahrverbot - habe ich das richtig verstanden?

Sie sagten in Ihrer Antwort, der Antrag liege noch nicht vor, Sie könnten sich aber durchaus vorstellen, dass im Zusammenhang mit dem Baustellenverkehr eine solche Sonderregelung in Erwägung gezogen werden kann. Die Frage ist: Kann diese Sonderregelung auch dazu führen, dass wir nach Eröffnung von Tesla

sieben Tage die Woche Lkw-Verkehr zu erwarten haben, dass also eine Abkehr vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot zu erwarten ist?

Herr Minister, bitte.

Zunächst einmal müssen wir sehen, ob Tesla einen Antrag stellt und was genau der Gegenstand eines solchen Antrags ist. Das wäre dann zu beurteilen, im Übrigen wie bei jedem anderen, der einen entsprechenden Antrag stellt. Die maßgebliche Vorschrift ist § 46 Straßenverkehrsordnung; die wird zu betrachten sein. Dann wird man sehen, ob das darunter subsumiert werden kann.

Ich bitte um Verständnis, dass ich darüber schlecht spekulieren kann und auch nicht spekulieren will. Wenn die Voraussetzungen von § 46 StVO vorliegen, besteht die Möglichkeit - wie bei jedem anderen Antragsteller auch -, dass man eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Aber wir sprechen hier über einen Bereich, über den detailliert noch nichts gesagt werden kann. Das wäre reine Spekulation, weil ein solcher Antrag noch nicht vorliegt.