Protokoll der Sitzung vom 23.09.2020

„Wird ein Anschlussbeitrag nach Absatz 4 erhoben, so entsteht die Beitragspflicht, sobald das Grundstück an die Einrichtung oder Anlage angeschlossen werden kann, frühestens jedoch mit dem Inkrafttreten der rechtswirksamen Satzung; die Satzung kann einen späteren Zeitpunkt bestimmen.“

Hintergrund war die Errichtung von zu vielen und zu groß dimensionierten Kläranlagen in Brandenburg nach der Wiedervereinigung - vor 30 Jahren! Da die Kosten viel zu hoch waren, wurden kreative Lösungen gesucht, um die Bürger für die eigenen Versäumnisse zahlen zu lassen. So wurden auch die Grundstückseigentümer zur Kasse gebeten, die schon zu DDR-Zeiten an die Kanalisation angeschlossen waren, die sogenannten Altanschließer. Darum geht es nämlich! Natürlich wollten die Altanschließer nicht im Nachhinein für bereits erbrachte Leistungen zahlen, sodass viele Klageverfahren geführt worden sind.

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes Brandenburg - bereits im Juni 2000 - waren viele der Kostenbescheide verjährt, da die Verjährung mit dem Beschluss der Satzung zu laufen beginnt, auch wenn diese unwirksam ist. So kam es zu der bereits beschriebenen Änderung des Kommunalabgabengesetzes im Dezember 2003, die dann fast genau 12 Jahre später vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 12. November 2015 für verfassungswidrig erklärt worden ist, da sie zu einer rechtsstaatlich unzulässigen Rückwirkung führe. Und es wurde eindeutig legislatives Unrecht festgestellt.

Aber nun hört das Unrecht bedauerlicherweise nicht auf; die Abwasserzweckverbände zahlten vielfach nur die Beiträge zurück, die auf noch nicht bestandskräftigen Bescheiden beruhen.

Die Altanschließer, die darauf vertrauten, dass die Zweckverbände bei Feststellung der Rechtswidrigkeit auch die bestandskräftigen, aber rechtswidrigen Bescheide aufheben würden, wurden wieder einmal enttäuscht. Trotz eindeutiger Rechtslage, wonach auch im Falle des Kommunalabgabengesetzes wegen der Verweisung auf die Abgabenordnung eine Selbstkontrolle der Verwaltung stattzufinden hat, ist in einer Vielzahl der Fälle nichts passiert. Einige Zweckverbände - Cottbus zum Beispiel - haben sich vorbildlich, das heißt rechtsstaatlich verhalten und freiwillig auch die Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Beträge in bestandskräftig gewordenen Verfahren vorgenommen.

Dazu muss man sagen: Da stiehlt sich der Landtag aus der Verantwortung, Herr Noack. Ich gebe Ihnen noch mal die Chance! Sie können ja vielleicht noch revidieren, was Sie gesagt haben. Die Landesregierung stiehlt sich aus der Verantwortung und übergibt das einfach mal den Kommunen. Sonst versucht sie immer, hineinzuregieren. Nun wird es den Kommunen überlassen, alles zu regeln, weil es monetär ist. Da möchte das Land natürlich nicht zahlen.

Aber das für die Kommunalaufsicht zuständige Innenministerium scheut sich, die Kommunen und die Zweckverbände im Wege eines Runderlasses auf die tatsächliche Rechtslage hinzuweisen - und das auch schon unter Rot-Rot. Wenn schon keine Selbstkontrolle stattfindet, dann müssen - jedenfalls auf Antrag der Betroffenen - die bestandskräftigen, aber rechtswidrigen Bescheide aufgehoben werden, so wie wir dies in unserem Entschließungsantrag fordern.

Die vorliegenden Anträge der Freien Wähler treffen wieder einmal nicht den Kern der Angelegenheit, das muss ich leider sagen - die Richtung ist schon richtig, aber die Ausführung gefällt uns wieder nicht. Dieser lautet: Runderlass zur Behandlung von neuen Anträgen auf Aufhebung der rechtswidrigen Bescheide der betroffenen Bürger. Bedauerlicherweise haben einige betroffene Bürger nicht diesen dargestellten Weg gewählt, sondern die Einleitung von Staatshaftungsansprüchen. Das ist schlichtweg die falsche Anspruchsgrundlage, mit welcher jedoch die weitere sogenannte Klagewelle im Komplex der Altanschließer ins Rollen gebracht worden ist.

Einige Landgerichte in Brandenburg, nämlich Cottbus und Frankfurt (Oder), haben die Staatshaftungsansprüche sogar erstinstanzlich bejaht, das Landgericht hat sie jedoch verneint. Die jeweils unterlegenen Prozessparteien haben Berufung eingelegt. Das Brandenburgische Oberlandesgericht verneinte die Staatshaftungsansprüche jedoch nur deshalb, weil für gesetzgeberisches Unrecht keine Staatshaftungsansprüche bestehen. Der Bundesgerichtshof urteilte sogar überraschend, dass nach seiner Auffassung eine Verjährung der Kostenbescheide entgegen der Feststellung des Oberverwaltungsgerichts gar nicht bestand.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.

Wir fahren in der Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Für sie spricht der Abgeordnete Schaller.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir die Mühe gemacht, werter Kollege Vida, mir die beiden Vorlagen sehr genau durchzulesen. Ich denke schon, dass da eine Menge Textbausteine identisch sind. Vielleicht machen Sie es auch einmal.

Ich kann mir, ehrlich gesagt, immer noch nicht erklären, auch nachdem ich Ihnen jetzt ganz genau zugehört habe, warum wir zwei Vorlagen haben. Ich kann die eine verstehen, weil wir die mal an den Ausschuss überwiesen haben; die andere kann ich nicht verstehen, zumal der Nachtragshaushalt 2020 hier angesprochen wird. Der ist, glaube ich, schon durch. Wichtiger wäre mir gewesen, dass Sie eine dritte Drucksache produzieren - das meine ich überhaupt nicht ironisch. Es wäre doch wichtig gewesen, diese Dinge in einer dritten Drucksache zusammenzufassen, die dann auch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beinhaltet. Sie haben hier gerade darauf Bezug genommen. Es ist ja nicht so, dass Sie sich damit nicht sehr intensiv auseinandersetzen. Gerade Sie machen das, darauf vertraue ich ganz fest.

In der ersten Entscheidung, die Sie hier mehrfach erwähnt haben, wurde die echte Rückwirkung festgestellt, die natürlich als verfassungswidrig zu gelten hat bzw. die nun mal verfassungswidrig ist. Trotzdem haben wir seit dem 01.07.2020 eine Situation, die vielleicht sogar noch weniger eindeutig ist, als sie vorher war. Wenn wir mal ganz ehrlich sind, wäre gerade dieser Punkt in Ihrer Vorlage juristisch wichtig gewesen; denn was hat das Verfassungsgericht gemacht? Man hat die alte Rechtsprechung bestätigt und im Übrigen darauf hingewiesen, dass man auch auf Grundlage des alten KAG möglicherweise hätte verfassungsgemäß bescheiden können. So lese ich das. Mag ja sein, dass es ein anderer Gerichtszweig ist, der da hochgewachsen ist, und mag auch sein, dass wir hier noch eine Menge Probleme zu klären haben, aber wenn wir an den Rechtsstaat in irgendeiner Art und Weise glauben - wir müssen nicht einmal daran glauben, wir haben ihn einfach umzusetzen -, dann ist es wichtig, eine solche Entscheidung des Verfassungsgerichts in der Vorlage nicht nur zu erwähnen, sondern sich intensiv damit auseinanderzusetzen. Gerade wir als Parlament haben den Respekt vor anderen Säulen unserer Gewaltenteilung in diesem Rechtsstaat vorzuleben. Gerichtsschelte ist immer ganz einfach, sie hilft nur nicht weiter, das ist das Problem.

(Zuruf)

- Indirekt tun Sie das, weil Sie die Entscheidung, die gerade gefallen ist, verschweigen bzw. einfach ein Stück weit in Ihre Richtung ausnutzen. Sie haben nicht darauf hingewiesen, dass das Verfassungsgericht im Juli eine durchaus verfassungskonforme Auslegung erkannt hat, Herr Vida. Nehmen Sie doch gerne gleich einmal darauf Bezug, ich warte dann auch ab, was Sie dazu sagen.

Dann fahre ich mal in meiner Rede fort. - Da Sie ja netterweise im Sinne der Fürsorgepflicht auch immer die CDU-Fraktion in Ihren Vorlagen erwähnen, habe ich mir unsere Vorlagen aus der Vergangenheit noch einmal angeguckt. Ich darf Sie auf eines hinweisen: Sie hatten ja hier nur eine Vorlage, nämlich die Drucksache 6/6571, erwähnt, nehmen Sie auch einmal die Drucksache 6/3557 zur Hand. Die CDU hat immer zwei grundsätzliche Positionen vertreten. Erstens: Wir reden über kommunale Selbstverwaltung. Es gibt grundsätzlich erst einmal keine Rechtspflicht des Landes, hier zu agieren. So wichtig es für die Anlieger ist, dass es endlich eine Lösung gibt - das bestreitet niemand hier im

Haus -, aber es gibt keine Rechtspflicht des Landes. Wenn, dann ist es eine Pflicht, die wir uns - wenn man so will - moralisch auferlegen, um den Bürger nicht im Stich zu lassen. Das ist die eigentliche Frage.

Aber, Herr Vida, man darf dem Bürger auch nicht permanent falsche Hoffnungen machen. Das machen Sie, und das finde ich, ehrlich gesagt, nicht verantwortungsvoll.

Im Übrigen hat die CDU immer über die Ausreichung von Darlehen gesprochen. Es ging nicht darum, einfach pauschal alles Geld über dem Land auszuteilen, sondern es ging darum, Darlehen an die Verbände zu verteilen, damit man im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung sein eigenes Handeln noch einmal überdenken und gegebenenfalls korrigieren kann.

Und im Übrigen - das ist vielleicht der wichtigste Punkt an der ganzen Geschichte, um wieder zum Rechtsstaat zurückzukommen -: Es ging immer um verfassungswidrige Bescheide. Das ist doch die Frage, die nach wie vor im Raum steht. Kann irgendjemand hier in diesem Saal sagen, ob wir verfassungswidrige Bescheide hatten? - Ich kann es nicht. Wir haben zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Ich maße mir das nicht an, ich habe beides sehr intensiv gelesen.

Es wäre absolut wünschenswert im Sinne des Rechtsfriedens, im Sinne von Vertrauen in den Rechtsstaat. Aber ich denke, wir alle wissen: Es wird eine dritte Entscheidung geben. Ich glaube, da wird noch einmal ein Verfahren hochwachsen; denn makabererweise sind gerade die Verfahren, die von der ersten Entscheidung betroffen waren, nach wie vor nicht abschließend entschieden. Darauf haben Sie zu Recht mehrfach hingewiesen, wenn auch mit einer anderen Intention. Aber tatsächlich gibt es Bescheide, die noch nicht bestandskräftig sind und nach wie vor im Streit stehen. Das ist für die Menschen teilweise nicht nachvollziehbar.

Ich sage Ihnen auch noch einmal, da sind wir uns völlig einig: Das ist eine unsägliche Situation. Aber es ist nicht unsere Aufgabe als Parlament, permanent dem Verfassungsgericht hineinzupfuschen. In dem Sinne werden wir auch unserer Linie treu bleiben und abwarten, was das Verfassungsgericht abschließend entscheidet. Für uns ist das, was Sie hier vorgelegt haben, im Moment noch nicht entscheidungsfähig. - Glück auf!

Es wurde eine Kurzintervention angezeigt. - Herr Vida, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schaller, zunächst danke ich Ihnen, dass Sie so großzügig sind, unsere Anträge zu lesen, wenn Sie zu ihnen sprechen. Ich bin wirklich von Dankbarkeit erfasst.

Dass zwei Anträge vorliegen, liegt an dem Geschäftsordnungsgang, dass nämlich der eine zurückgestellt wurde, übrigens einstimmig im Präsidium so vereinbart. - So viel dazu.

Unzutreffend sind Ihre Ausführungen, ich hätte hier Urteilsschelte betrieben. Ich habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Rechtsprechung dazu führt, dass die Bürger mit bestandskräftigen Bescheiden keinen Anspruch haben. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass es keine materiell-rechtliche

Bindungswirkung entfaltet, die geeignet wäre, die Rechtsprechung aus dem Jahr 2015 zu überlagern, weil es sich um einen Nichtannahmebeschluss handelte, der gemäß Bundesverfassungsgerichtsgesetz anders behandelt wird als ein Beschluss in der Sache. Das sollten Sie auch wissen.

Ich finde es gut, dass Sie die Lektüre Ihrer Anträge betrieben haben; offenbar war die Lektüre nicht ganz erfolgreich, nicht ganz erschöpfend. Vielleicht sollte ich Ihnen an dieser Stelle die anderen Anträge seitens der CDU-Fraktion aus der letzten Wahlperiode, die Sie unterschlagen haben, in Erinnerung rufen: Drucksache 6/4498 aus dem Juni 2016, Antrag der CDU-Fraktion: Altanschließer gerecht behandeln. Der Antrag sieht vor:

„Die Landesregierung erarbeitet Handlungsempfehlungen für die Zweckverbände und Kommunen im Hinblick auf die Rückerstattung […] bestandskräftiger Beitragsbescheide, um diese bei der Schaffung von Rechtsfrieden zu unterstützen.“

In der Antragsbegründung heißt es hierzu:

„Dieser Rechtsfrieden kann nur erreicht werden, wenn es nicht vom zufälligen Wohnort abhängt, ob den sogenannten ‚Altanschließern‘ mit bestandskräftigen Beitragsbescheiden die Beiträge freiwillig zurückerstattet werden […] oder nicht. Hier ist die Landesregierung schnellstmöglich …“

Ebenfalls vielleicht in Vergessenheit geraten ist Drucksache 6/5125 vom September 2016. Hier heißt es:

„Empfänger von bestandskräftigen rechtswidrigen Beitragsbescheiden haben auf die Rechtmäßigkeit […] vertraut. Sie werden […] jetzt dafür bestraft […]. Das Ziel ist die Schaffung von nachhaltigem Rechtsfrieden […].“

Hierzu sollen „angemessene Landesmittel“ in den Haushalt eingestellt werden. Unter Punkt 4 des Antrags sollten sodann die rechtskräftigen Beitragsbescheide aufgehoben werden. So also - neben weiteren vergleichbaren Anträgen - der Antrag der CDUFraktion.

Ich bedaure, dass dies bei Ihren olympiareifen Ruderkünsten ein bisschen untergegangen ist. - Danke schön.

Ich sehe, dass der Abgeordnete Schaller gerne erwidern möchte.

Herr Kollege! Ich fühle mich immer wieder geehrt, wenn Sie zu einem Redebeitrag von mir eine Kurzintervention bringen. Das Wort „Schelte“ nehme ich gerne zurück. Sie haben sowieso nicht gescholten; das Wort will ich streichen. Trotzdem geht es mir um Respekt gegenüber dem Verfassungsgericht. Denn ich finde nicht, dass Sie die Bedeutung der Entscheidung des Verfassungsgerichts in Ihrem Antrag entsprechend gewürdigt haben. Sie fehlt schlicht und einfach: In beiden Anträgen, die Sie uns vorgelegt haben, fehlt das Urteil vom 1. Juli, und das finde ich nicht richtig; das möchte ich hier noch einmal unterstreichen.

Im Übrigen lese ich Ihre Vorlagen immer ganz besonders genau - dafür müssen Sie mich gar nicht loben. Allerdings hätte ich mir eine Synopse gewünscht. Es ist einfach schwierig, zwei fast völlig identische Vorlagen durchzulesen, um herauszufinden, worin sie sich eigentlich unterscheiden. Von daher wäre es einfach hilfreich - denn wir waren ja bei dem Copy-and-paste nicht dabei -, wenn man eine kleine Synopse erhält.

Noch einmal zur Position der CDU: Die CDU hat in dem Sinne Darlehen gefordert, dass die Beiträge bei verfassungswidrigen Bescheiden zurückgezahlt werden können. Man hat sich also dafür eingesetzt - und das hat auch Bestand -, finanzielle und vor allem auch rechtliche Hilfe für die Verbände zu generieren. Wir reden nämlich nach wie vor über kommunale Selbstverwaltung, und ich meine, wir sollten dies auch weiterhin so handhaben. - Danke schön.

Vielen Dank. - Wir fahren in der Aussprache mit dem Redebeitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Für sie spricht Frau Abgeordnete Johlige.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir hatten im Ausschuss eine intensive Beratung. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es nicht die letzte Beratung zu diesem Thema gewesen sein wird. Dennoch ist nach dieser intensiven Beratung im Ausschuss klar geworden, dass die vorliegenden Anträge nicht dazu führen, eine gerechte Lösung zu finden. Die Lage ist bei den einzelnen Aufgabenträgern schlicht zu unterschiedlich. Es gibt eben auch die Zweckverbände, die keine Anschlussbeiträge eingenommen und dies mit höheren Gebühren kompensiert haben. Es wäre eine neue Ungerechtigkeit, wenn die Allgemeinheit die hier geforderten Rückzahlungen finanzieren soll, also einschließlich derjenigen, die in anderen Zweckverbänden seit Jahren höhere Gebühren als jene, bei denen Beiträge erhoben wurden, zahlen. Das kann nicht die Lösung sein.

Für mich ist in den Ausschussberatungen deutlich geworden, dass der Weg, den die rot-rote Koalition in der vergangenen Wahlperiode eingeschlagen hat, richtig war. Wir haben in der vergangenen Wahlperiode ein Hilfsprogramm des Landes für die Aufgabenträger der Siedlungswasserwirtschaft geschaffen, verlängert und später auch noch anwenderfreundlicher gestaltet. Damit hat der Landtag einen erheblichen Beitrag zur Unterstützung der Verbände bei der Bewältigung der Problematik der Altanschließer im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2015 geleistet. Dieses Hilfsprogramm hat auch eine deutliche Wirkung entfaltet. Viele Aufgabenträger haben in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entsprechende Entscheidungen zur Entlastung der Altanschließer getroffen, indem sie beispielsweise auf Gebührenzahlung umstellten. Diesen Weg weiterzugehen und bei Bedarf das Hilfsprogramm zu evaluieren oder fortzusetzen wäre aus Sicht der Linken sinnvoll, liebe Koalition.

(Zuruf)

- Das war ein Hinweis an die Koalition. - Herr Schaller, es tut mir leid, denn Sie waren ja in der letzten Wahlperiode noch nicht dabei. Aber ich muss noch einmal auf die Rolle der CDU eingehen. Herr Vida hat ja völlig recht: Wenn es den politischen Willen gäbe, könnte man selbstverständlich das Geld zur Verfügung stellen und zurückzahlen. Das könnte man machen - und damit

ist dieses Thema ein gutes Beispiel dafür, wie es sich rächt, wenn man wie beim Thema Erschließungsbeiträge unseriöse Oppositionspolitik macht. Sie haben in der vergangenen Wahlperiode Maximalforderungen aufgestellt, von denen Sie schon damals wussten, dass sie niemals umgesetzt werden können. Das könnte man als „den Mund ein bisschen voll genommen“ abtun oder sich auch amüsieren angesichts der Pirouetten, die Herr Schaller jetzt hier drehen muss, um irgendwie zu erklären, weshalb die CDU auf einmal das Gegenteil von dem erzählt, was sie vor einem Jahr gesagt hat. Das Problem ist aber ein anderes. Sie haben den Menschen aus rein wahltaktischen Gründen Hoffnungen gemacht, von denen Sie wussten, dass sie nicht einlösbar sind. Das erschüttert das Vertrauen in Politik. Das ist nicht nur Ihr Problem, sondern das ist das Problem aller demokratischen Parteien, und es wäre gut, wenn Sie jetzt wenigstens ehrlich sagen würden, dass das damals ein Fehler war. Herr Schaller, das müssen nicht Sie machen, Sie waren wie gesagt beim letzten Mal noch nicht dabei. Aber ich würde von der Fraktionsführung der CDU die Ehrlichkeit erwarten, sich hier hinzustellen und zu sagen: Ja, diese Forderungen in der vergangenen Wahlperiode waren falsch und wir haben Hoffnungen geschürt, von denen wir wussten, dass wir sie nicht erfüllen können.

Und dann muss ich noch etwas zur AfD sagen. Meine Damen und Herren von der AfD, diesen Antrag, den Sie uns hier vorgelegt haben, haben Sie jetzt zum siebenten Mal wortgleich in diesen Landtag eingebracht - zum siebenten Mal! -, mit leichten Veränderungen in der Begründung, ja, aber ansonsten wortgleich: fünfmal in der vergangenen Wahlperiode und zum zweiten Mal in dieser Wahlperiode. Das ist eine Simulation parlamentarischer Arbeit, die Sie uns hier vorführen. Und Sie zeigen gleichzeitig, dass Sie nichts, aber auch gar nichts zur Lösung der Probleme beitragen! Das haben wir vorhin auch einmal wieder im Innenausschuss gesehen: Sie blockieren, wo es nur geht. Unter anderem nehmen Sie damit in Kauf, dass die kommunalen Vertretungen möglicherweise nicht mehr arbeitsfähig sind. Meine Damen und Herren von der AfD, diese Simulation parlamentarischer Arbeit ist einfach nur peinlich und Sie sind nicht einen Cent des Steuergelds wert, das Sie hier bekommen. - Herzlichen Dank.

Wir fahren in der Aussprache mit dem Redebeitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Herr Abgeordneter Klemp, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Zuschauende am Livestream! Auch wenn in der Debatte heute teilweise ein anderer Eindruck entstanden ist, geht es beim Problem der sogenannten Altanschließer nicht darum, dass Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer für Anlagen bezahlen müssen, die sie nicht nutzen können. Das ist nicht der Fall. Die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion holt wieder einmal die große Gerechtigkeitskeule raus und stellt sich als Kämpferin für die alte Oma von nebenan dar, die in die Armut getrieben werde, was natürlich verhindert werden müsse. Fakt ist aber, dass alle, die zur Zahlung von Beiträgen herangezogen wurden, auch einen Nutzen von den Anlagen haben, die mit den Beiträgen errichtet worden sind. Dennoch sieht die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion hier den „sozialen Frieden“ nicht nur in Gefahr, sondern bereits verloren. Schließlich fordert ihr Antrag ja, „den sozialen Frieden“ wiederherzustellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, geht es nicht eine Nummer kleiner?

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Jetzt nicht, danke. - Niemand wird ernsthaft bestreiten, dass die rechtliche Situation bezüglich der Beiträge unübersichtlich, uneinheitlich und verfahren ist - nicht zuletzt auch durch verschiedene, letztlich untaugliche Versuche der Rechtsetzung durch diesen Landtag.