„Endlich Rechtsfrieden!“, rief die CDU vor zwei Jahren. Nun, wie sieht es jetzt nach fünf Jahren aus? - Ohrenbetäubendes Schweigen seitens der CDU. Warum? Weil Rechtsfrieden entstanden sei, wie wir gerade in einem rüden Zwischenruf gehört haben? Oder etwa deswegen, weil die CDU den Resonanzboden der Beliebigkeit und die Drehtür des Positions-Limbos erreicht hat? Haben Gerechtigkeit und Rechtsfrieden bei Ihnen nur ein Haltbarkeitsdatum bis zum Ende der Wahlperiode?, möchte ich Sie fragen.
Meine Damen und Herren, tragisch ist, dass alles seit mittlerweile zehn Jahren auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen wird. Glaubwürdigkeit und Vertrauen in die Berechenbarkeit behördlichen Handelns können nur wiederhergestellt werden, wenn das Land eine Lösung offeriert. Wir müssen für echten Rechtsfrieden sorgen. So wie man das Wasser zur Quelle zurückverfolgen kann, kann man auch diese Regelung zurückverfolgen, und da stellt man fest: Der Anfang wurde im Landtag gemacht. Deshalb muss das Land auch Verantwortung übernehmen und endlich eine Lösung entwickeln, zum Beispiel durch Beschluss zumindest eines der beiden Anträge. - Vielen Dank.
Wir sind damit am Ende der Rednerliste. - Ich schließe die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung.
Zunächst lasse ich über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales, Drucksache 7/2008, „Altanschließer endlich entschädigen: Landtag bekennt sich zur Rückzahlung an alle“, abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung bei vielen Enthaltungen angenommen.
Ich lasse, zweitens, über den Entschließungsantrag der AfDFraktion, Drucksache 7/2048, „Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes endlich umsetzen - Altanschließerrechte auf Antrag gewähren“, abstimmen. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Entschließungsantrag bei einigen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse, drittens, über den Antrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER, Drucksache 7/1140, „Rückzahlung an Altanschließer schrittweise ermöglichen“, abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag bei vielen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
TOP 7: Einsetzung und Ausstattung eines Untersuchungsausschusses zur „Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19“ gemäß Artikel 72 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 2 Absatz 1 sowie § 3 Absatz 4 des Untersuchungsausschussgesetzes
Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses „Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus“
Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses 7/1 des Landtages Brandenburg zur „Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19“
Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses 7/1 des Landtages Brandenburg zur „Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19“
Wahl des Mitglieds und des stellvertretenden Mitglieds des Untersuchungsausschusses zur „Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19“
Wahl des Mitglieds und des stellvertretenden Mitglieds des Untersuchungsausschusses zur „Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19“
Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses „Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus“
Wahl eines Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses „Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus“
Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/1 des Landtages Brandenburg zur „Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19“
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Liebe Zuschauer am Livestream! Die AfD-Fraktion beantragt die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung Covid-19.
Die von der WHO am 11. März dieses Jahres ausgerufene und sogenannte SARS-CoV-2-Pandemie ist ein weltweit einschneidendes Ereignis. Die Maßnahmen, die die Landesregierung im Zuge dieser Krise in die Wege geleitet und umgesetzt hat, wirken sich in einem Umfang aus, der bis heute nicht abschließend zu kalkulieren ist. Der Schaden, den die Gesellschaft und unsere
Angesichts der grundlegenden, immer noch ungeklärten Fragen bezüglich der tatsächlichen Gefahr der sogenannten Pandemie für die Gesundheit der Bürger stellen sich viele schwerwiegende Fragen zur Legitimität des Handelns der Regierung. Unter anderem ist immer noch nicht klar, wie viele Menschen tatsächlich infiziert sind bzw. waren und wie viele Menschen ursächlich daran verstorben sind. Diese zentralen wissenschaftlichen Parameter sind aber grundlegende Fragen, um die Gefahr des Virus überhaupt einschätzen zu können.
Die Untersuchung der Verhältnismäßigkeit, der Verfassungskonformität sowie die umfangreiche parlamentarische Aufklärung aller Umstände der Pandemie in Brandenburg liegen im unmittelbaren Interesse jedes Bürgers dieses Landes. Ich möchte Ihnen nur zwei kleine Beispiele nennen, auf die wir jetzt gar nicht näher eingehen müssen; dafür haben wir dann genug Zeit im Untersuchungsausschuss.
In der Hauptausschusssitzung der letzten Woche wurde von drei Juraprofessoren dargelegt, dass die Vorgehensweise der Landesregierung bei der Einsetzung der Eindämmungsverordnung nicht mit dem Grundgesetz und der Landesverfassung konform war. Aus Bayern hört man, dass zu Corona-Beschlüssen und den vorausgegangenen Entscheidungsprozessen keinerlei Akten angelegt wurden. Das hört man in vielen Ländern, das hört man im Bund, und das hört man in Brandenburg. Hier schimmert schon durch, dass im Zuge der eiligst durchgedrückten politischen Entscheidungen an verschiedenen Stellen mindestens sehr unsauber und offenbar nicht immer rechtskonform gearbeitet wurde. Dies deutet zumindest auf eine schlechte Vorbereitung im Hinblick auf die ausgerufene Pandemie hin.
Welche weiteren Konsequenzen aus dieser offensichtlich schlechten Vorbereitung und der hektischen Aneinanderreihung von Entscheidungen folgten, muss aufgeklärt werden. Aus heutiger Sicht wurden die entscheidenden Maßnahmen auf einer sehr substanzlos erscheinenden Grundlage von Annahmen, Eventualitäten und Vermutungen getroffen.
Wir erinnern uns, dass wir alle - auch die AfD - diese Maßnahmen am Anfang mitgetragen haben, weil man der Vermutung erlag, dass das Gesundheitssystem zusammenbrechen könnte. Am 15.04.2020 hat Frau Nonnemacher dann erklärt, dass das Gesundheitssystem in Brandenburg bei Weitem nicht ausgeschöpft sei. Das liegt übrigens nicht an den Maßnahmen, sondern das liegt auch an dem sehr guten Gesundheitssystem in Brandenburg und in Deutschland.