Hier wurden seinerzeit erhebliche Hygienekonzepte von den Restaurants gefordert. Diese wurden aufgestellt, und sie wirken auch. Es wird aber ignoriert, dass diese Konzepte mehr wirken als die in anderen Bereichen. Sie jedoch schaffen Substitutionseffekte, indem Sie die in sicherer Umgebung erfolgten Kontakte in nicht kontrollierbare Bereiche verlagern, nämlich in den privaten Bereich, wo diese Sicherheiten nicht gegeben sind. Deswegen ist diese Maßnahme nicht nur nicht erforderlich, sondern eventuell sogar noch nicht einmal geeignet, weil sie durch die Substitutionseffekte ein viel höheres Risiko nach sich ziehen.
Schauen wir uns die Zahlen einmal genau an. Im September gab es eine Studie des RKI, in der auf erhöhte Streuungen geschaut wurde, also Kontakte, wo es zu mehr als zwei Infektionen gekommen ist. Dort gab es eine Dunkelziffer von 12 %. Die Dunkelziffer von 75 % bezieht sich auf Einzelinfektionen. Um noch mal auf die 75 % zurückzukommen - der Ministerpräsident hat es auch gesagt -: Sie können doch nicht bei 75 % unbekannten Ursprungs in einer statistisch unzulässigen Art und Weise einen überbordenden Anteil den Restaurants zurechnen!
- Doch, das tun Sie, indem Sie gerade erklärt haben, dass man das nicht weiß. Sie müssen bei einer Schließung rechtfertigen, dass der Eingriff verhältnismäßig ist. Was hier aber gemacht wird, ist pure Spekulation, ohne konkrete Zahlen zu haben. Im Hellfeld, also dem Bereich der bekannten Infektionen, finden nur 0,5 % der Infektionen in den Restaurants statt.
Es gibt einen unbekannten Bereich von 75 %. Da können Sie nicht in statistisch unzulässiger Art und Weise sagen: Das könnte das sein oder das könnte das sein. - Das ist reine Spekulation. Da könnten Sie auch sagen: „Die Dunkelziffer stammt aus dem ÖPNV“, oder: „Die Dunkelziffer stammt aus den Kitas oder aus dem Einzelhandel oder von den Friseuren.“ Mit der gleichen subjektiven Begründung könnten Sie dann auch deren Schließung fordern. Nein! Wenn es eine Messung gibt, die darlegt, dass es für diesen Bereich einen unterproportional niedrigen Infektionsgrad gibt, können Sie nicht aus einer großen Dunkelziffer in statistisch unzulässiger Weise eine derart große Betroffenheit herbeirechnen, um damit in verhältnismäßiger Art und Weise deren Schließung zu rechtfertigen.
Dem können wir nicht zustimmen und sehen uns hier unisono mit der Auffassung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung samt den dahinterstehenden Forscher- und Berufsverbänden, die der Vereinbarung in dieser Hinsicht widersprechen. Genau deswegen schlagen wir an dieser Stelle eine Abweichung vor. Es sollte klar sein, dass auf subjektiven Vermutungen basierend …
Vielen Dank, Herr Kollege Vida, dass Sie auch diese Zwischenfrage zulassen. Sie haben, genau wie zuvor die AfD, mehrfach auf die gemeinsame Erklärung der Ärzteschaft und der Wissenschaft von dieser Woche verwiesen.
Ich möchte Sie fragen: Ist Ihnen bekannt, dass die gemeinsame Erklärung sehr kritisiert wird? Ist Ihnen bekannt, dass unter dieser gemeinsamen Erklärung offenbar auch Verbände stehen, die dem nie zugestimmt haben? Ist Ihnen bekannt, dass auch maßgebliche Ärzte sich dagegen wehren? Ich zitiere zum Beispiel Herrn Professor Dr. Sander von der Charité, der sagt:
„Diese Erklärung wird von keiner medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaft und auch nicht von Klinikärzt*innen unterstützt.“
Wissen Sie, so wie ich diesen Ärzten eine Position zubillige, billige ich sie auch anderen zu. Es geht nicht an, sehr geehrter Herr Klemp, dass Sie ein qualifiziertes Papier, maßgeblich von Prof. Streeck verfasst, hier pauschal verurteilen, nur weil es noch andere Positionen gibt.
Ich habe auch nicht das gesamte Papier wiedergegeben. Sie deuteten das an, indem Sie sagten, ich hätte daraus zitiert. Ein Papier, das von sämtlichen deutschen Tageszeitungen zitiert wird, das der breiten wissenschaftlichen Diskussion anheimgestellt wird, darf sicher auch hier im Landtag zitiert werden, ohne dass ich Ihre unterschwelligen Andeutungen hier ernsthaft kommentieren muss.
Es geht doch gar nicht darum, dass wir hier das Papier beantragen. Wir weisen darauf hin, dass Sie bei der Schließung von Gaststätten - auch laut den Zahlen des RKI, denen Sie folgen - die niedrigste Betroffenheit im Freizeitbereich tangieren. Außerdem werden dadurch Substitutionseffekte in den privaten Bereich hinein geschaffen. Das können Sie nicht widerlegen. Sie können zwar sagen, dass es Ärzte gibt, die dieses Papier kritisieren - da stehen noch ganz andere Sachen drin, die gar nicht Gegenstand unseres Entschließungsantrags sind -, aber dass es in diesem Bereich, in den Restaurants, vorbildliche Hygienekonzepte gibt, eine vorbildliche Nachverfolgung von Kontakten, das können Sie doch nicht ernsthaft bestreiten!
Unser einziger Kritikpunkt, den wir heute in den Antrag gießen - mündlich habe ich noch ein paar andere Punkte -, besteht darin, dass Sie nachweisen müssen, dass diese Einschränkung nicht nur verhältnismäßig im engeren Sinne ist, also im Hinblick auf die Wirtschaftsleitung, die dadurch beschädigt wird, sondern auch nicht dazu führt, dass Sie im privaten Bereich einen Anstieg an Infektionen provozieren, obwohl es sich um einen Bereich handelt, der ganz besonders gut den Hygienevorschriften folgt.
So etwas in einer parlamentarischen Diskussion vorzustellen, zu diskutieren, zu debattieren und in einem Punkt zu einem anderen Ergebnis zu kommen, das ist doch ein normaler Vorgang. Ich muss mich schon sehr wundern: Bei dieser Vereinbarung war der einzige Ministerpräsident - und das ist nicht gerade der, der uns täglich Fanpost schreibt -, der sich zu einer Protokollerklärung sozusagen hat nötigen lassen, der Ministerpräsident von Thüringen. Er hat die Größe gezeigt, zu sagen, dass das eine Sache ist, die die Landtage diskutieren müssen. Alle anderen sind nicht auf die Idee gekommen, eine solche parlamentarisch-demokratische Protokollerklärung abzugeben.
(Ministerpräsident Dr. Woidke: Dafür braucht es doch keine Protokollerklärung, Herr Vida. Wir machen es; dafür sitzen wir doch hier!)
- Genau. Und wie Sie es machen, sieht man ja. Man erlaubt sich, aus einem Papier eines Teils der Ärzteschaft zu zitieren, und daraufhin wird in Abrede gestellt, dass man überhaupt zu unterschiedlichen wissenschaftlichen Betrachtungen kommen und daraus unterschiedliche politische Schlussfolgerungen ableiten kann. Aber dafür gibt es doch die Landtagsdebatte!
Wenn der Ministerpräsident mir jetzt in seiner charmanten Art zuruft: „Dafür machen wir Landtagsdiskussionen“, dann sage ich: Genau! Von dieser Möglichkeit mache ich Gebrauch und weise darauf hin, dass von den 20 Punkten des Katalogs, den Sie besprochen haben, ein Punkt so unverhältnismäßig wirkt, dass wir hier eine Änderung vorschlagen - so wie die Linke andere Vorschläge macht. Ich finde, es ist das Normalste von der Welt, dass man uns zumindest den Rahmen einer scheinbar ergebnisoffenen Diskussion zubilligt. Von dieser Möglichkeit machen wir Gebrauch.
Vielen Dank. - Herr Vida, die Diskussion um all das ist nicht nur erlaubt, sondern sogar notwendig. Vor Ihnen steht gerade die Kneiperin, die, wenn sie ihren Heimatort wieder erreicht hat, Anträge auf Kurzarbeit für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schreiben wird, und die ab kommenden Sonntag eigentlich Kulturveranstaltungen durchführen wollte und sich daher auch mit Künstlerinnen und Künstlern ins Benehmen setzen muss, um bestimmte Dinge abzusagen oder zu verändern.
Ich habe mich in den letzten Tagen sehr mühsam zu diesen Beschlüssen durchgerungen und stehe zu ihnen. Kein Mensch hat bestritten, dass die Theater und die Restaurants großartige Hygienekonzepte haben. Ich finde nur, wir müssen den Leuten draußen sagen: Es geht nicht darum, Betreiber von Restaurants oder Künstlerinnen und Künstler zu bestrafen, sondern es geht darum, die Kontakthäufigkeit von Menschen zu begrenzen. Menschen begeben sich von A nach B, ins Restaurant und zurück. Darum geht es: in diesen Bereichen die Kontakte zu beschränken.
Ich nehme zunächst zur Kenntnis, dass ich nicht der Einzige im Hause bin, der ein langes Statement am Ende doch noch in eine Frage umwandeln kann. Insofern sind wir uns da näher als gedacht.
Ich nehme ebenfalls zur Kenntnis, dass Sie sich zu den Beschlüssen durchringen konnten. Das vertieft zumindest den Eindruck, dass Sie das Papier doch ein bisschen früher hatten als wir, zumindest auf amtlichem Wege. Ich glaube, es kam vorhin um 09.33 Uhr per E-Mail. Wir haben es natürlich auf anderem Wege schon gelesen; aber der Einwand des Parlamentarischen Geschäftsführers der Linken, dass man das auf amtlichem Wege, auf ordentlichem parlamentarischem Wege bekommt, ist völlig legitim. Sie haben also offenbar, wie Sie sagten, daran mitgewirkt.
In der Tat ist es mir bekannt, dass es nicht nur um die Bemessung dessen geht, was vor Ort passiert, sondern auch um die Kontakte auf dem Wege dorthin. Nur, die Kontakte auf dem Weg dorthin begrenzen Sie doch gar nicht, und das zu Recht. Der ÖPNV bleibt als ein großer Träger der Kontaktmöglichkeiten, was wir logischerweise nicht kritisieren.
Sie schaffen ein erhöhtes Ausweichverhalten in den privaten Raum hinein, wo es keine Kontrollen geben kann und auch nicht geben sollte. Genau deswegen ist die Maßnahme nicht geeignet, im Saldo zu einer verbesserten Infektionslage zu führen, und ge-
nau deswegen haben Sie die 0,5 %. Da können Sie nicht 75 % pauschal draufschlagen oder einfach mit der Dunkelziffer argumentieren.
Denn auch die Bewegung hin zu diesen Punkten ist - zum Glück - nicht in einer Art und Weise reglementiert, dass Sie dort eine erheblich niedrigere Infektionszahl erzeugen könnten. Vielmehr ist festzustellen, dass die Hygienekonzepte, die Sie selber favorisiert und die Sie selber aufgestellt haben - ich erinnere mich noch daran, wie die Landesdatenschutzbeauftragte Kontrollen durchgeführt hat, ob nicht sogar zu viele Daten erhoben werden; auch darüber haben wir im Landtag diskutiert -, gerade in den Restaurants, weil sie dort einer öffentlichen Betrachtung ausgesetzt sind, in einer Weise wirken, dass man dies wirklich würdigen muss.
Da muss man auch entsprechende Schlussfolgerungen ziehen. Wenn man das aber nicht begründen und nicht zweifelsfrei und belastbar darlegen kann, dann können Sie den Eingriff in die Berufsfreiheit nach Artikel 12 Grundgesetz in dieser absoluten Form nicht vornehmen. Man könnte über verschärfte Hygienekonzepte, über noch größere Abstände reden, also graduell, aber nicht mit einem absoluten Ergebnis, welches eine Gleichstellung der Gastronomie mit Bereichen vornimmt, wo es nachgewiesenermaßen ein höheres Infektionsgeschehen gibt.
Ich nehme aber zur Kenntnis, dass wir zumindest darüber diskutieren dürfen. Deshalb erwarten wir hier in Übereinstimmung mit vielen Ärzten - wenn auch nicht mit allen; aber deren Stimme zählt auch -, dass ein Grundrechtseingriff in dieser Dimension auf einer fundierten Zahlenbasis erfolgt.
Das war übrigens auch der Grund, warum wir als BVB / FREIE WÄHLER die Sperrstunde und das Beherbergungsverbot kritisiert haben. Die Härte der Maßnahmen und die damit verbundenen Schäden und Einschränkungen der Grundrechte ließen sich mit den vorliegenden Zahlen zum Infektionsgeschehen nicht plausibel begründen. Folglich wurden die Maßnahmen, wenn auch nicht durch uns, aber durch die Verwaltungsgerichte gekippt, sodass dieser Gerichtsentscheid aus unserer Sicht nicht überraschend kam. Auch das waren Maßnahmen, die von Kanzlerin und Ministerpräsidenten beschlossen wurden. Das zeigt uns: Sogar hier ist niemand unfehlbar.
Deswegen sollte man auch nicht ohne Debatte und Analyse der Hinweise die Entscheidungen einfach eins zu eins übernehmen, nur weil sie in dem gleichen Kreis getroffen wurden. Die Beteiligung der Kanzlerin und die Beteiligung mehrerer Ministerpräsidenten entbindet Sie, meine Damen und Herren von der Landesregierung, nicht von der Pflicht, die Vorschläge gründlich zu prüfen und gerichtsfest mit Zahlen zu begründen.
Nein, sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Stohn, es ist kein Wert an sich, dass Einhelligkeit bei der Ministerpräsidentenkonferenz herrschte. Das ist kein demokratischer Wert; ein Wert ist vielmehr, dass passgenaue Maßnahmen gefunden werden, die auch zahlenmäßig untermauert werden.
Deswegen war ich auch so irritiert, weil Sie davon sprachen, dass wir hier eine Debatte führen und juristische Abwägungen vornehmen; Herr Redmann hat ja eine kleine Vorlesung gehalten. Nein, der gerichtliche Schuss vor den Bug hinsichtlich des Beherbergungsverbots hat leider nicht zu einem Umdenken geführt. Stattdessen erklärte der Ministerpräsident noch vor wenigen Tagen im Fernsehen, dass der Beschluss des Gerichts ein falsches Signal sei.
Nun möchte ich den Ministerpräsidenten daran erinnern, dass es Aufgabe der Gerichte ist, Recht zu sprechen und Abwägungen vorzunehmen, nicht aber, Signale zu senden, schon gar nicht politische Signale. - Das haben Sie gesagt, oder nicht?
- Danke schön. Sie stehen dazu, und genau das ist die Situation. Sie können dazu stehen, aber dann habe ich auch das Recht, das hier zu kritisieren. Es ist die Aufgabe der Exekutive, Herr Ministerpräsident, diese Entscheidung zu würdigen und bei zukünftigen Handlungen zu beachten, und nicht trotzig zu sagen: Ich stehe dazu.
Nun könnte man als Argument bringen: Die Unternehmer bleiben ruhig, sie werden nicht klagen, weil sie großzügig entschädigt werden. - Glauben Sie bitte nicht, dass das funktionieren wird! Der DEHOGA prüft bereits rechtliche Schritte.
Im Übrigen ist es schon einmal so gewesen, dass in diesem Hause den Unternehmen große Ankündigungen gemacht worden sind. Im März dieses Jahres versprach Minister Steinbach, dass mit finanzieller Hilfe dafür gesorgt werde, dass die Kleinunternehmer trotz des Lockdowns nicht zum Amt müssten. Nur Tage später sagte dann der Minister: Von einer Hilfe zu den laufenden Kosten war nie die Rede. Die Betroffenen können zum Amt gehen, um Lebensunterhalt zu beantragen. - Selbst unsere Anträge, dass Sie Ihre Versprechen doch noch einlösen sollten, wurden von der Koalition abgelehnt.
Die Unternehmer haben wegen dieser Aktion mehr Vertrauen in ihre Kunden und mehr Vertrauen in die Verwaltungsgerichte als in die Versprechen der Regierungsvertreter. Vielleicht schaffen Sie es ja, ein wenig verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen, wenn Sie sich diesmal an Ihre eigenen Zusagen halten und sich auf statistisch begründbare Maßnahmen beschränken. Zu wünschen wäre es für all die Betroffenen, die nach diesem Katastrophenjahr ohnehin am Rande der Insolvenz stehen.