Protokoll der Sitzung vom 15.12.2020

Erfreulich sind auch die zusätzlichen Programme, die der Bund für die Endgeräte und die Administratoren auf den Weg gebracht hat. Wenn wir das zusammenzählen, werden wir in dieser Wahlperiode weit über 200 Millionen Euro an Mitteln für die Ausstattung an Brandenburgs Schulen zur Verfügung haben. Das wird die Bildungslandschaft in Brandenburg nachhaltig verändern, und das ist gut.

Dennoch haben die Anhörung und die Debatten im Ausschuss sowie unsere Beratungen gezeigt, dass wir nicht bei Ausstattungsfragen stehen bleiben dürfen, sondern viele weitere Dinge berücksichtigen müssen. Man merkt das beispielhaft an der Diskussion über die Endgeräte: Das Endgerät für Lehrkräfte kommt aus der Tradition eines Privatvergnügens; das Endgerät für Schülerinnen und Schüler kommt aus der Tradition des Elternengagements. Corona hat gezeigt, dass das nicht funktioniert. Beide Geräte sind elementar für gute Bildungsprozesse. Deshalb muss auch über die Zusammenarbeit an der Schnittstelle von innerer und äußerer Schulverwaltung - so heißt das hier in

Deutschland - nachgedacht werden, also darüber, wie wir hier systematisch zu guten Ausstattungen und zu vergleichbarer Nutzung kommen.

Das Bildungsministerium wird Anfang des Jahres Eckpunkte für eine Strategie vorlegen. Selbstverständlich muss das vorgelegt werden, aber ich weiß nicht, ob alle einen Eindruck davon haben, was in den letzten Monaten im Bildungsministerium so los war: Die Zeit, strategische Konzepte zu schreiben, war tatsächlich ein wenig begrenzt, und insofern werden wir Anfang des Jahres etwas vorlegen. Es geht darum: Wie funktioniert guter Unterricht, und wie funktioniert er unter Nutzung von digitalen Endgeräten? Ich glaube, alle außer der AfD sind sich einig, dass der Unterricht in allen Jahrgangsstufen verbessert werden kann, wenn wir Endgeräte nutzen. Aber um herauszufinden, wie das nun genau funktioniert, müssen wir über die Phase, dass nur die Lehrkräfte mit ihren Erfahrungen dort weitergehen, hinauskommen.

Ich denke auch, dass wir in diesem Bereich mehr Forschung auf den Weg bringen müssen. Wir wissen sehr viel darüber, was guter Unterricht ist, aber wir wissen noch nicht so viel darüber, wie er auch unter Einsatz digitaler Technik gut ist. Man muss ausdrücklich sagen: Nur weil ein ActivBoard genutzt wird, ist der Unterricht nicht automatisch besser. Diesen Aspekt dürfen wir auf keinen Fall aus dem Blick verlieren. Hierauf muss ein weiterer Fokus gelegt werden, wenn die Ausstattungsfragen hoffentlich irgendwann einmal der Vergangenheit angehören.

Insofern wird es nicht die letzte Debatte zur Digitalisierung im Bildungsbereich sein. Wir werden uns im nächsten Jahr und darüber hinaus noch intensiv damit beschäftigen, und diese Wahlperiode ist entscheidend, um einen qualitativen Sprung nach vorne zu machen. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Damit sind wir am Ende der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Voraussetzungen für digitales Lernen schaffen! - auf Drucksache 7/2552. Ich darf Sie fragen, wer der Beschlussempfehlung und dem Bericht zustimmt. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf.

TOP 12: Verlängerung der Mietpreisbremse

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/2475 (Neudruck)

Die Aussprache eröffnet die Abgeordnete Vandre mit ihrem Beitrag für die Fraktion DIE LINKE. Bitte sehr.

Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mieterinnen und Mieter in Brandenburg! Bezüglich der Frage, ob und, wenn ja, in welcher Form die Mietpreisbremse in Brandenburg über den 31.12.2020 hinaus von der Regierung verlängert wird, gab es in den vergangenen Monaten eine absolute Hängepartie, und sie hält bis heute an. Bereits vor einem Jahr haben

wir als Fraktion nachgefragt, wann mit dem Gutachten zu rechnen ist, das die Wirkung der bisherigen Mietpreisbegrenzungsverordnung und der Kappungsgrenzenverordnung bewerten sollte. Noch im Mai kündigte die Landesregierung das für das zweite Quartal 2020 an. Als ich im September hier im Plenum erneut nachfragte, wo das Gutachten bleibt, und auf den zeitlichen Druck hinwies, entgegnete Ihr Staatssekretär, Herr Beermann, dass es in der Tat langsam Zeit werde. Herr Genilke sagte, das MIL wolle den zeitlichen Rahmen bis Ende des Jahres nicht ausreizen und das Gutachten selbstverständlich im zuständigen Ausschuss vorstellen. Er ging sogar davon aus, dass dies bereits in der Oktobersitzung erfolgen könne.

Nun, all das ist nicht passiert. Während wir den Punkt in der darauffolgenden Sitzung im Oktober auf die Tagesordnung setzten und hierzu das Rederecht für Herrn Radloff vom Brandenburger Mieterbund beantragten, während die Unsicherheit bei den Mieterinnen und Mietern in den Kommunen stieg, während die ersten Kommunen wie Potsdam, Ahrensfelde und Bernau eine Aufforderung zur Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen und während Hunderte Brandenburgerinnen und Brandenburger von ihrer bereits angespannten Mietsituation bei Unterschrift der Online-Petition des DMB berichteten, kam von der Landesregierung nichts - absolut gar nichts.

Liebe Landesregierung, das ist nicht nur eine Hängepartie, sondern das war und ist grob fahrlässig. Gerade in den vergangenen Monaten haben wir doch festgestellt, wie wichtig die eigenen vier Wände sind. Von Grünen über SPD bis sogar zur CDU wird ständig betont, dass die Existenz von bezahlbarem Wohnraum essenziell für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft ist - so im Übrigen auch von ihrem CDU-Kollegen Thorsten Frei im Deutschen Bundestag in der Debatte um die Verschärfung der Mietpreisbremse. Aber wenn es darum geht, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, lassen Sie sich Zeit und hadern anscheinend mit einer Entscheidung.

Nur um es an dieser Stelle klarzumachen: Meine Partei übt erhebliche Kritik an der aktuellen Ausgestaltung der Mietpreisbremse. Wir finden, dass die im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte Neuvermietungsquote von maximal 10 % über der ortsüblichen Miete bei angespannter Wohnungsmarktsituation und die in der Kappungsgrenzenverordnung geregelte Mietsteigerung um 15 % in drei Jahren immer noch viel zu hoch angesetzt sind. Aber wir erachten es genauso als falsch, die bundesgesetzlich ermöglichten Instrumente nicht zur Anwendung zu bringen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, seit vergangenem Donnerstag wissen wir, dass es eine neue Mietpreisbegrenzungsverordnung und eine neue Kappungsgrenzenverordnung in Brandenburg geben wird. Und jetzt? Alles gut? Ich hätte mir gewünscht, dass dem tatsächlich so wäre und wir den Antrag hätten zurückziehen können. Aber dem ist mitnichten so, denn das MIL kündigte an, die Verordnung erst im Februar bzw. März verabschieden zu wollen. Des Weiteren verkündete das MIL, dass ca. zwölf Kommunen, die verlesen wurden, aus den aktuellen Verordnungen fallen und neue hinzukommen. Wieso und auf welcher konkreten Grundlage beabsichtigt wird, Kommunen wie Oranienburg, Erkner und Schönefeld herauszunehmen - also genau jene Kommunen, die an Berlin angrenzen oder in den Regionen des BER oder von Tesla liegen -, ist uns jedoch bisher vorenthalten worden. Nach wie vor verfügen wir als zuständiger Ausschuss nicht über die Datengrundlage, und ich frage Sie daher: Wann werden Sie auch in diesem Fall das Parlament endlich angemessen beteiligen?

Liebe Landesregierung, die Mieterinnen und Mieter in diesem Land können nichts dafür, dass das Gutachten bis heute auf sich

warten lässt und die Verordnungen entgegen Ihrer Aussage nicht zum Ende des Jahres fertig werden. Und die Mieterinnen und Mieter haben auch ein Recht darauf, sich mit den Daten zu befassen, auf deren Grundlage Sie als Landesregierung die Verordnungen verabschieden wollen. Das Mindeste wäre es unseres Erachtens jetzt, endlich die datenbasierte Debatte im Parlament unter Beteiligung der Öffentlichkeit anzusetzen und nach Mitteln und Wegen zu suchen, die eine rechtssichere Überbrückung zwischen den auslaufenden und den neuen Verordnungen schaffen.

Dabei lassen wir das im Ausschuss geäußerte Argument der rechtlichen Unmöglichkeit in Bezug auf die Kappungsgrenzenverordnung im Übrigen nicht gelten, denn die Kappungsgrenzenverordnung wurde zum 28. August 2019, als die Maximaldauer von fünf Jahren, die bundesgesetzlich festgeschrieben ist, erreicht wurde, von der rot-roten Landesregierung neu verfasst. Die damalige Landesregierung hatte also den Willen, beide Verordnungen zu synchronisieren, neu zu fassen und damit ihren Beitrag zum Schutz der Mieterinnen und Mieter zu leisten. Sie als Landesregierung lassen diesen Willen momentan nicht erkennen und auch in der monatelangen Hängepartie vermissen.

Liebe Koalitionsfraktionen, Sie haben bei unserem Antrag nun Ihren politischen Willen unter Beweis zu stellen. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu. - Danke.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Kollegen Scheetz für die SPD-Fraktion fort. Bitte sehr.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! In Reaktion auf die angespannte Wohnungsbaupolitik und die Mietpreisentwicklung insbesondere in größeren Städten hat die Große Koalition im Jahr 2015 die sogenannte Mietpreisbremse eingeführt. Auch wenn die Wirkung an vielen Stellen nicht immer den erhofften Effekt gebracht hat, dürften wir uns alle hier im Hause einig sein, dass die Einführung ein richtiger Schritt war.

Das Mietrechtsnovellierungsgesetz gibt den Bundesländern die Möglichkeit, mit der Erarbeitung einer Rechtsverordnung die zulässige Miete bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten auf die ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich 10 % zu begrenzen. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch eine Rechtsverordnung Gebiete zu bestimmen, in denen die Mietpreisbegrenzung bei Wiedervermietung gelten soll.

Die Brandenburger Rechtsverordnung läuft zum 31.12.2020 aus. Demnach besteht in der Tat Handlungsbedarf. Das wissen wir in der Koalition, und daher haben wir als Koalitionsfraktionen das auch regelmäßig thematisiert. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben, das in dieser Woche vorgestellt bzw. veröffentlicht werden soll, mit dem Ziel, eine rechtssichere Begründung für die Verordnung und die darin enthaltene Ermittlung von Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt zu erarbeiten.

Nun legt uns die Fraktion DIE LINKE heute einen Antrag vor, der unter anderem fordert, die bisherige Mietpreisbegrenzungsverordnung sowie die Kappungsgrenzenverordnung in der aktuellen Fassung fortzusetzen. Sie haben die Formulierung im Neudruck

zwar etwas abgeschwächt, aber im Kern bleibt die Forderung bestehen. Das heißt, wir sollen heute einem Antrag zustimmen, der das bisher eingeleitete Verfahren mehr oder weniger abbricht und keine juristische Sicherheit ermöglicht. Das halten wir für fahrlässig, denn es bringt Unsicherheiten für Mieterinnen und Mieter.

Das Ministerium hat ein Gutachten erarbeiten lassen und im Ausschuss bereits ausgeführt, dass es im Januar eine entsprechende Veröffentlichung im Amtsblatt geben soll. Damit eröffnet sich ein Weg, die dann im Februar bzw. März verabschiedete Verordnung rückwirkend in Kraft treten zu lassen - auf Grundlage einer sauberen und rechtssicheren Begründung und eines neutralen Gutachtens und eben nicht basierend auf politischen Einschätzungen und politisch gefassten Beschlüssen von Gemeindevertretungen.

Aber nichts anderes wäre der heutige Beschluss, wenn wir Punkt 2a) zustimmten: politisch, ohne fundierte Begründung. Selbst … - Das lasse ich jetzt aufgrund der Redezeit weg.

(Zuruf)

Ich will aber im Namen der SPD-Fraktion auch klarstellen, dass wir uns das Gutachten wesentlich früher gewünscht hätten, um uns diesen Umweg einer rückwirkenden Inkraftsetzung zu ersparen. Auch die bisher im Ausschuss mitgeteilte Veränderung der Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt hat uns an vielen Stellen überrascht. Wir werden uns das im Gutachten sehr genau anschauen. Gerade bei den herausfallenden Kommunen sehen wir vertieften Erläuterungsbedarf, den das Gutachten hoffentlich deckt.

Aus den genannten Gründen werden wir den Antrag ablehnen, auch wenn gegen den dritten Punkt - Berichterstattung im Fachausschuss - inhaltlich sicherlich nichts spricht. Das werden wir sicherlich gemeinsam weiter tun, dafür werden auch wir Sorge tragen. Aber dafür brauchen wir keinen Landtagsbeschluss. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

Als Nächster spricht der Kollege Münschke für die AfD-Fraktion.

(Zuruf - Vereinzelt Heiterkeit)

Erheiterung zur späten Stund’, hätte ich beinahe gesagt. - Herr Vizepräsident! Verehrtes Kollegium! Liebe Zuschauer und Zuschauerinnen an den Bildschirmen! Ich verstehe die Not aller Mieter, die Jahr für Jahr mit Mieterhöhungen zu kämpfen haben oder aber in beengten Wohnungen verharren, weil sie nichts Bezahlbares und - vielleicht noch viel schlimmer - nichts Neues finden.

Dennoch lösen Mietpreisbremsen allein nicht das Problem. Sie mildern für eine begrenzte Zeit die Belastung, tragen aber nicht zur Schaffung von Wohnraum bei. Das sieht man gerade im benachbarten Bundesland Berlin und - wie ich vernommen habe; der Kollege Scheetz und die Kollegin Vandre sind richtigerweise darauf eingegangen - in dem angespannten Wohnungsmarkt einzelner Kommunen hier in Brandenburg. Sie mildern, wie ich sagte, für eine begrenzte Zeit, tragen aber nicht zur Schaffung von Wohnraum bei.

Ganz im Gegenteil, sie schrecken potenzielle Bauherren ab. Die meisten Wohnungen werden von Privatpersonen vermietet. Müssen diese weiterhin die Konsequenzen des fehlenden Wohnraums tragen, können wir davon ausgehen, dass immer weniger Privatpersonen Mietraum zur Verfügung stellen. Mietpreisbremsen haben in Teilen bewiesen, dass sie das politische Ziel der günstigen Mieten eben nicht erreichen, werte Kolleginnen und Kollegen. Für die AfD-Fraktion bleiben Mietpreisbremsen allein ein wenig geeignetes Mittel, Preise zu regulieren.

Preise senkt man nur durch ein größeres Angebot. Und das erreicht man, sehr geehrte Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, mit gut durchdachten Bauprojekten, die schnell und günstig umgesetzt werden können.

Ihrem Antrag werden wir daher heute nicht zustimmen. Nur durch Mietpreisbremsen wird keine einzige neue Wohnung gebaut. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Kollegin Walter-Mundt für die CDU-Fraktion fort.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich glaube, ich muss nicht alles wiederholen, was von meinen Vorrednern schon eingehend und richtigerweise erläutert wurde. Zum einen, muss ich sagen, ist es erst einmal ein gutes Signal, dass Brandenburg offensichtlich so attraktiv ist und unsere Städte wie Potsdam, die bereits genannt wurden, bewusst gewählt werden, um dort zu leben. Wir wissen ja, was in Berlin passiert ist; das hatte ich auch in meiner letzten diesbezüglichen Rede gesagt. Deswegen wiederhole ich diese Ausführungen nicht.

Grundsätzlich ist es natürlich so, wie es schon beschrieben wurde: Wir haben uns am 10.12.2020 im AIL lange mit dem Gutachten auseinandergesetzt. Es wurde berichtet und auch klar gesagt, dass sich die Gebietskulisse verändert hat und wir nicht einfach mal eine Verlängerung fordern können. Deswegen werden wir auch genau diesen Weg gehen.

Sie haben wahrscheinlich auch nicht erwartet, Frau Vandre, dass wir heute zustimmen. Vor dem Hintergrund des Prozesses, den wir einleiten - Sie haben ja gehört, dass es rückwirkend geregelt wird -, ist Ihre Sorge an der Stelle ein bisschen unbegründet. Unsere Antwort kann eben nicht sein, nur die Mietpreisbremse oder die Kappungsgrenze einzuführen, sondern für uns ist Bauen ein wichtiger Punkt. Machen Sie sich nicht ganz so viele Sorgen, dass das nicht kommen wird. Ich habe da großes Vertrauen. Deswegen kürze ich jetzt meinen Redebeitrag, indem ich sage: Wir stimmen dem nicht zu. - Danke schön.

Danke. - Dann kommen wir zum Redebeitrag der Abgeordneten Wernicke für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Auch ich will nicht alles wiederholen. In der Plenarsitzung im

September 2020 hat Staatssekretär Genilke ausgeführt, dass das im August 2019 in Auftrag gegebene Gutachten vor der Fertigstellung stehe. In derselben Sitzung erklärte Herr Genilke, dass er davon ausgehe, dass der AIL zu seiner nächsten Sitzung über das Gutachten informiert wird. Frau Vandre wurde mit folgenden Worten beruhigt:

„Ja, in der Tat, wir haben jetzt Zeit bis Ende des Jahres.“

Er wies auch darauf hin, dass die Hinweise der Mitglieder des Bündnisses für Wohnen noch geprüft werden und in das Gutachten eingearbeitet werden sollen. Ein weiteres Zitat von ihm:

„Wir werden die Hinweise - das haben wir dem Bündnis für Wohnen zugesichert - prüfen und gegebenenfalls auch aufnehmen.“

Wichtig ist also, dass die Hinweise des Bündnisses für Wohnen auch im Gutachten enthalten sind. Wichtig ist nicht, dass der Landtag und der Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung so rechtzeitig und umfangreich informiert werden, dass eine neue Verordnung zum 01.01.2021 erlassen werden kann. Wichtig ist schon gar nicht, ob und wie sich die Miete besorgter Mieterinnen und Mieter 2021 verändern wird.