Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Die Genehmigung des BER über den Planfeststellungsbeschluss von August 2004 am Standort Schönefeld, der - ich will es hier gerne in Erinnerung rufen - gemäß Raumordnungsverfahren als der ungeeignetste beurteilt wurde, wäre ohne ein umfangreiches Schallschutzprogramm nicht vorstellbar.
Ich stimme mit dem heutigen Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, Axel Vogel - er ist jetzt nicht mehr da -, überein, der in einem Artikel auf der Website von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18. Februar vergangenen Jahres - seinerzeit noch als Fraktionsmitglied - den von Matthias Platzeck und der SPD vielfach apostrophierten weltbesten Schallschutz als hohle Phrase abqualifizierte.
Sie, Minister Vogel, bezogen sich - das will ich der guten Ordnung halber klarstellen - zwar seinerzeit auf die Tatsache, dass es mehr Entschädigungszahlungen als Zahlungen für baulichen Schallschutz an und in Wohngebäuden gibt. Wenn Sie sich aber vor nicht ganz zwei Jahren für einen stärkeren baulichen Schallschutz ausgesprochen haben, hoffe ich, Sie an unserer Seite zu haben, wenn wir von der Flughafengesellschaft erwarten, diesbezügliche Anträge zeitnah und ohne Taschenspielertricks zu bescheiden.
Genau das geschieht in vielen Fällen nicht. In meinem Wahlkreisbüro in Blankenfelde häufen sich die Beschwerden über die FBB, die sich sowohl auf den langen Zeitraum der Bearbeitung als auch auf die Ablehnung von Maßnahmen - die den Bürgern nun einmal zustehen - beziehen. Von der Flughafengesellschaft und Regierungsvertretern wird allzu gern von Einzelfällen gesprochen und der schwarze Peter an die Anspruchsberechtigten weitergereicht. Damit muss, gerade nach Inbetriebnahme des BER, endlich Schluss sein.
Um sich ein der tatsächlichen Sachlage entsprechendes Urteil bilden zu können, wie es um die Umsetzung des Schallschutzprogramms steht, benötigen wir die beantragte anonymisierte Auflistung, die nicht mit den Monatsberichten identisch ist.
Von Interesse ist auch - das ist Punkt 1 unseres Antrags -, ob man sich so zugeknöpft gibt, weil das Geld dafür einfach nicht vorhanden ist. Die Gesamtkosten haben sich bekanntlich um ein Vielfaches erhöht. Das hat vor allem damit zu tun, dass Betroffene geklagt und die Gerichte den Klagen stattgegeben haben. Im Übrigen wäre es, wenn die FBB alte ASE-B-Bescheide, die längst überholte Preise in den Leistungsverzeichnissen beinhalten, aktualisieren müsste, noch teurer. Auch hierzu gibt es zahlreiche Beschwerden.
Es liegt jetzt an der FBB, nachzuweisen, dass sie in Sachen Schallschutzprogramm und dem Umgang mit den dafür zugedachten finanziellen Mitteln ehrlich spielt, und es liegt an der Landesregierung, die FBB aufzufordern, diesen Nachweis zu erbringen. Diesem Anliegen dient der Antrag. Ich bitte Sie um Zustimmung, das sollte eigentlich unstrittig sein. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache fort. Als Nächster spricht zu uns Kollege Barthel für die SPD-Fraktion.
Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste an den Bildschirmen! Eine Vorbemerkung, ehe ich auf den Antrag eingehe: Lieber Herr Stefke, wir hatten am 11.11. - das Datum ist bemerkenswert in Bezug auf das Thema Ihrer Einführung zu dem Antrag - eine Aktuelle Stunde. In ihr haben wir uns ausführlich über das Thema Schallschutz unterhalten. Die Regierungskoalition - in meiner Person - hat wie auch andere ihre Position dazu dargelegt. Natürlich halten wir den Schallschutz für eine wesentliche Aufgabe, damit der Flughafen letztlich ein Erfolg wird und die entsprechende Akzeptanz erfährt.
- Sie müssen sich einfach einmal die Zahlen ansehen. - Punkt zwei, zum Antrag: Sie behaupten, dass die Gesellschaft systematisch verhindere, dass der Schallschutz wirksam wird. Die Aussage halte ich für falsch. Das ist auch mit einem Gutachten belegt, das gemeinsam von der obersten Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg und der Landesregierung in Auftrag gegeben wurde. Diese Untersuchung, die Ihnen vielleicht nicht vorliegt, hat eindeutig nachgewiesen, dass es keine Anhaltspunkte für eine systematische Verfehlung des Schutzzieles beim Planfeststellungsbeschluss gibt. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis, und stellen Sie nicht immer wieder Behauptungen in den Raum, die nicht von entsprechenden Fakten getragen sind.
Letzte Anmerkung dazu: Wir haben nicht umsonst einen Sonderausschuss, in dem das Thema Schallschutz bearbeitet wird. Wenn Sie mit der Statistik nicht einverstanden sind, wäre es doch ein Leichtes, in dem Ausschuss eine Veränderung der Statistik zu erreichen. Es war aber Konsens im Ausschuss, wie die Statistik aussieht. Also: Wir haben den Ausschuss und da gehört diese Aufgabe hin. Den Antrag, den Sie heute vorgelegt haben, lehnen wir deshalb ab. - Danke.
Wir fahren in der Rednerliste mit dem Beitrag des Abgeordneten Hooge für die AfD-Fraktion fort. Bitte schön!
Sehr geehrter Vizepräsident! Liebe Kollegen! Die Katastrophe BER will anscheinend kein Ende nehmen. Es ist anzunehmen, dass viele Bürger inzwischen jeder Illusion, die Regierung werde mit ihr anvertrauten Geldern pflichtbewusst umgehen, beraubt sind und deshalb zum Resignieren neigen. Auch darum kamen Sie, liebe Damen und Herren der Regierung, und Ihre Vorgänger mit Ihrem bürokratischen Agieren rund um die jahrelange Fehlplanung BER bisher wohl weitgehend glimpflich davon. Wie weit man mit politischem Willen kommen kann, zeigt sich gerade am Beispiel Tesla. Anders sieht es jedoch aus, wenn der Bürger die Konsequenzen einer Fehlplanung, die sofort auf eine bestimmte Ursache zurückzuführen sind, direkt spürt. Die Ursache für die ungefilterten Schallbelästigungen vieler Bürger durch den kürzlich eröffneten Flughafen BER hat ihren Ursprung in Ihrem Unvermögen oder vielleicht auch Unwillen, die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH in dieser Sache zur Verantwortung zu ziehen und den angemessenen Schutz aller Bürger durchzusetzen, wenn es einmal notwendig wäre.
Die vollständige Durchsetzung des Schallschutzprogramms hätte vor der Eröffnung erreicht werden müssen; es hätte nicht ein Flieger starten dürfen. Ich bin mir sicher, die Betroffenen merken sich, wem sie zu verdanken haben, dass dies nicht passiert ist.
Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Herr Stefke, Sie haben so humorvoll angefangen, daher werde ich das einmal aufgreifen und ebenfalls humorvoll anfangen: Als ich Ihren Antrag las, fiel mir erst einmal der Groundhog Day - 2. Februar - in Amerika ein; ich weiß nicht, ob Ihnen das etwas sagt. Es gibt einen Film mit dem Titel „Und täglich grüßt das Murmeltier“ darüber. Das Gefühl habe ich bei diesem Antrag, weil wir es ja immer wieder wiederholen: immer wieder Schallschutz. - Wenn ich mich nicht täusche, sitzen Sie doch schon länger in diesem Ausschuss, ich sehe Sie dort ja immer. Und, Herr Stefke, in jeder BER-Sitzung haben Sie die Zeit - Sie nutzen die ja auch, Sie gebrauchen sie ja auch - und können Ihr Recht wahrnehmen und Fragen stellen. Und wie Sie wissen - das steht doch unter Punkt 1 Ihres Antrages -, stellt die FBB 730 Millionen Euro für den Schallschutz bereit, sie ist laut Planfeststellungsverfahren sogar dazu verpflichtet. Wenn Sie also das nächste Mal im Ausschuss sind - wir haben ja noch einige Sitzungen -, dann können Sie das wieder aufgreifen, können zu allem Fragen stellen und alle Statistiken anfragen. Machen Sie das da, aber bitte nicht hier.
- Herr Stefke, wir sehen ihn nicht einmal strittig, wir sehen ihn als überflüssig an. - Wie gesagt: Kommen Sie damit in den Ausschuss. - Vielen Dank.
Beim letzten Tagesordnungspunkt geht das ja flott. Damit kommen wir auch schon zum Redebeitrag der Abgeordneten Block, die für die Fraktion DIE LINKE spricht. Bitte schön.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Kollege Stefke, ich muss Sie etwas enttäuschen: Ich glaube, das Beste war heute der vorletzte Antrag, der von der Fraktion DIE LINKE zur Mietpreisbremse. Aber wichtig ist auch dieser Antrag - keine Frage.
Wir fordern schon lange einen umfassenden Schallschutz und auch ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr, um die Lärmfolgen des Großflughafens für die Anwohnerinnen und Anwohner abzumildern. Jetzt, nach der Eröffnung des BER, merken es bereits viele, und obwohl gerade verhältnismäßig wenig Flugverkehr stattfindet, ist der Lärm für viele erschreckend deutlich zu spüren. Man muss eben auch machen und nicht nur ankündigen, sehr geehrter Herr Kollege Barthel, hier immer abblocken und etwas in einen Ausschuss schieben wollen, in den Sonderausschuss BER, den Sie übrigens zum Sommer beenden wollen. Insofern - das gilt auch für den Kollegen Bommert -: Wir müssen das hier diskutieren. Und das Murmeltier grüßt täglich, weil die Sache immer noch nicht erledigt ist!
Unter anderem haben sich Anwohnerinnen und Anwohner in Kiekebusch und weiteren Schönefelder Gemeinden Anfang November sehr überrascht von der Intensität des Fluglärms gezeigt. Auch wenn man in letzter Zeit mal am Müggelsee in Berlin spazieren war, konnte man den Fluglärm deutlich wahrnehmen, obwohl dort schon eine recht hohe Flughöhe erreicht sein dürfte.
Deshalb muss jetzt, bevor der Flugbetrieb richtig aufgenommen wird, alles getan werden, um denen, die vom Lärm betroffen sind bzw. künftig betroffen sein werden, zu helfen, denn: Wenn jetzt schon die Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern zunehmen, ist klar, was passieren wird, wenn der Flugbetrieb zu
nimmt. Es braucht allerspätestens jetzt einen Plan, wie die ausstehenden Schallschutzmaßnahmen für die Anwohnerinnen und Anwohner endlich zügig umgesetzt werden und absurd langwierige Prozesse und vor allem eine kleinliche, auf Ablehnung der Ansprüche ausgerichtete Prüfung verhindert werden können.
Die Fragen, die hier von BVB / FREIE WÄHLER gestellt werden, können die Grundlage einer solchen Planung bilden und aufzeigen, wie groß die Problemlage des fehlenden Schallschutzes derzeit ist. Besonders wichtig ist dabei, den Fokus auf bereits sehr lange in Bearbeitung oder im Einspruchsverfahren befindliche Anträge zu richten. Hier sind persönliche Schicksale, Vertrauensverlust in das Handeln der FBB und zum Teil absurde Entscheidungen verborgen. Nicht nur rechtshängige Verfahren - davon gibt es nach Auskunft der FBB tatsächlich nur relativ wenige - geben Aufschluss über die Problemlagen, sondern eben auch die Bürgerinnen und Bürger, die in die Wahlkreisbüros kommen und mit den Abgeordneten sprechen - bei mir war das ebenso der Fall.
Man muss sich mit den Betroffenen unterhalten. Da warten Menschen seit drei Jahren auf die Auszahlung der bereits bewilligten Entschädigung, da werden baugleiche Häuser einer Wohnsiedlung unterschiedlich bewertet - die einen erhalten Lärmschutz, die anderen nicht -, da wird einem der Anspruch in einem seit 80 Jahren mit Baugenehmigung bewohnten Hauses aufgrund der geringen Deckenhöhe verneint. Das schafft kein Vertrauen in staatliches Handeln und in die Versprechungen der FBB. Hier muss gehandelt werden! Jetzt ist die Zeit, schnell und umfassend für Schallschutz zu sorgen. Wir stimmen dem Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion zu. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache fort. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeord
Herr Vorsitzender! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Stefke, es ist immer wieder erstaunlich, wie Sie versuchen, die Diskussion hier ins Plenum zu bringen, so, als würden Sie den Sonderausschuss sozusagen als überflüssig ansehen. Aber ich kann mich Herrn Bommerts Plädoyer hier nur anschließen: Warum kommen Sie mit den Themen nicht in den Ausschuss? Sie wissen, dass wir den Schallschutzbericht der Flughafengesellschaft, der immer in den ersten Tagen des darauffolgenden Monats erscheint, regelmäßig auf der Tagesordnung des Sonderausschusses haben. Wenn Sie zu den einzelnen Punkten Nachfragen haben, Sie die einzelnen Punkte erläutert oder noch dezidierte Informationen zu den Themen haben wollen, dann fragen Sie doch dort nach. Da haben Sie dann auch die Fachleute, die Ihnen dazu genau Antwort geben können. Es macht überhaupt keinen Sinn, das hier im Plenum zu diskutieren.
Zu Frau Block sage ich noch - sicherlich ist es wichtig und die Probleme beim Schallschutz wurden auch regelmäßig in diesem Ausschuss diskutiert -: Meine Information ist allerdings, dass aktuell nur vier Klagen anhängig sind, sie also gerade noch geführt werden, und es da durchaus zu einer sehr starken Entspannung gekommen ist. Aber natürlich, wenn da Probleme sind, wenn wir da Punkte diskutieren müssen, dann kann ich auch Sie nur auffordern, dass wir das im Sonderausschuss tun - dafür haben wir ihn ja schließlich. Wenn da nicht diskutiert wird - warum auch immer, ich weiß es nicht, ich kann es mir auch nicht wirklich erklären -, dann macht es auch keinen Sinn mehr, diesen Ausschuss
zu führen. Deswegen kann ich nur noch einmal dafür werben, das dort zu tun und sich dafür vorzubereiten. - Schönen Dank auch.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Nach Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld ist die FBB verpflichtet, für bestimmte Räume mithilfe von Schallschutzvorrichtungen die Schallimmissionen auf vorgegebene Maße zu begrenzen. Das betrifft im Wesentlichen Wohn-, Schlaf-, Büro- und Praxisräume, für welche die Grenze bei 55 dB je Einzelereignis am Tag bzw. sechsmal 55 dB oder 35 dB Dauerschallpegel in der Nacht liegt. Übersteigt der Kostenaufwand für baulichen Schallschutz 30 % des schallschutzbezogenen Verkehrswertes des Grundstücks mit zu schützendem Gebäude, erfolgt eine Entschädigung in Höhe von 30 % des schallschutzbezogenen Verkehrswerts.
Zur Umsetzung dieser Anforderungen hat die FBB ein Schallschutzprogramm erstellt und auch weiterentwickelt. Das Schallschutzprogramm beschreibt die Vorgehensweise der FBB zur Umsetzung der Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss. Es ermöglicht die Realisierung von Schallschutzvorrichtungen bzw. die Entschädigung von insgesamt rund 26 000 Wohneinheiten.
Die FBB hat für das Schallschutzprogramm ein vom Aufsichtsrat bestätigtes und vom bisherigen Finanzrahmen abgedecktes Budget von 370 Millionen Euro. Die FBB berichtet in jedem Sonderausschuss BER über den Umsetzungsstand der Schallschutzauflagen. Die alleinige Zuständigkeit für die Realisierung der Schallschutzmaßnahmen liegt bei der FBB.
Regelmäßig gibt die FBB einen Überblick über die aktuellen Beschwerdestatistiken. Seit 2015 hat die FBB insgesamt 6 971 Beschwerden erfasst. Davon sind mit Stand Ende Oktober 2020 insgesamt 15 Beschwerden aus den Monaten August, September und Oktober 2020 nicht beantwortet.
Ich habe nur eine ganz kurze Frage. Sie haben eben gesagt, dass die Zuständigkeit für den Schallschutz bei der FBB GmbH liegt. Warum ist denn sozusagen der Teufel oder Beelzebub, der ein Interesse daran hat, so viel Geld wie möglich zu sparen, dafür zuständig, den Schallschutz zu gewähren? Warum ist das nicht
Herr Zeschmann, vielen herzlichen Dank für die Frage. Man kann ja diese Dinge in Betracht ziehen, aber wenn wir eine Gesellschaft haben, die den Flughafen betreibt, hat die auch dafür Sorge zu tragen, dass der Flughafen so betrieben werden kann, dass er den Vorgaben entspricht - und dazu gehört auch der Schallschutz.
Ich glaube also: Es ist eigentlich für jeden nachvollziehbar, dass die Zuständigkeit bei der Gesellschaft liegt und sie dafür verantwortlich ist, sich damit auseinanderzusetzen.