Protokoll der Sitzung vom 15.12.2020

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Verordnungen der Landesregierung greifen tief in die Grund- und Freiheitsrechte der Brandenburgerinnen und Brandenburger ein. Die Frage, ob und wie der Landtag an der Entstehung dieser Verordnungen beteiligt ist und gegebenenfalls Einfluss nehmen kann, sollte jedes Mitglied des Landtags bewegen.

Heute liegt Ihnen eine Beschlussempfehlung für ein Infektionsschutzbeteiligungsgesetz vor, die ein einziges Ziel hat: Angesichts wachsender öffentlicher Proteste gegen die Nichtbeteiligung des Landtages möchte die Koalition von SPD, CDU und Grünen ihr Gesicht wahren. Geändert werden soll möglichst wenig. Sie, meine Damen und Herren der Koalition, wollen dem Handeln der Landesregierung ein demokratisches Mäntelchen umhängen und möglichst nicht stören. Daran wird sich DIE LINKE nicht beteiligen.

Wir legen deshalb heute mit unserem Änderungsantrag erneut eine Alternative vor. Aus der Erfahrung des ersten Corona-Lockdowns hatten wir bereits am 29. April, vor genau 201 Tagen also, den Entwurf eines Infektionsschutzbeteiligungsgesetzes eingebracht. Nach intensiver Beratung mit dem Parlamentarischen Beratungsdienst wurde er am 8. Juni vollständig durch einen neuen Entwurf von uns ersetzt. Dieser war dann Mitte September Grundlage für ein Fachgespräch des Hauptausschusses.

Die Koalitionsfraktionen sahen lange Zeit nicht die Notwendigkeit, die Parlamentsbeteiligung zu regeln. Selbst als andere Länder schon intensiv über Gesetzentwürfe diskutierten und BadenWürttemberg ein Gesetz hatte, hieß es aus der hiesigen rotschwarz-grünen Regierung und der sie tragenden Koalition immer noch: Die Beteiligung des Landtags an den Corona-Verordnungen ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Vielleicht war das der Grund, weshalb die Koalition und die AfD im Hauptausschuss recht ruhig waren und keine Fragen an die Sachverständigen hatten. - Herr Kollege Berndt, Sie haben Ihre Dampfplauderei heute fortgesetzt. Sie haben im Hauptausschuss keine Frage gestellt; Sie haben sich dort nicht zu Wort gemeldet. Sie haben seitdem keinen Antrag eingebracht. Nichts kam von der AfD. Danke! Das war wieder Arbeitsverweigerung. - Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht waren die Koalitionsabgeordneten auch verblüfft darüber, dass alle drei Gutachter und der Parlamentarische Beratungsdienst unseren Gesetzentwurf verfassungsgemäß nannten.

Am 28. Oktober sorgte dann die SPD-Fraktion mit einem Beschluss für eine stärkere Parlamentsbeteiligung öffentlich für Aufsehen. Es wurde der Eindruck vermittelt: Jetzt geht’s los; wir wollen eine stärkere Beteiligung des Landtages. - Ich gebe gern zu, dass ich die Hoffnung hatte, dass mit einer größtmöglichen parlamentarischen Mehrheit vollzogen wird, wovon die Präsidentin in ihrer ersten Rede sprach, nämlich dass das Parlament mehr Selbstbewusstsein entwickelt.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lieber Daniel Keller, wir haben in all den Wochen immer wieder laut und deutlich gesagt: DIE LINKE ist zu Gesprächen bereit, aber nicht am Katzentisch, nachdem die Koalition alles abschließend entschieden hat, sondern auf Augenhöhe. Zusammenarbeit sieht aus meiner Sicht wirklich anders aus. Von dem angekündigten Politikstil, von dem die Koalition zu Beginn dieser Wahlperiode gesprochen hatte, ist leider nicht viel übriggeblieben.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir legen heute nochmals unser Angebot auf den Tisch. Zwei Knackpunkte gibt es für uns im Vergleich zu dem, was die Koalition im Hauptausschuss beschlossen hat:

Erstens dringen wir darauf, dass die Maßstäbe für die Prüfung der Verordnungen ins Gesetz kommen. Ich zitiere aus unserem Änderungsantrag:

„Der Landtag prüft […], ob die Maßnahmen geeignet, erforderlich und in Abwägung der betroffenen Grundrechte angemessen sind, um eine epidemische Notlage von nationaler Tragweite wirksam zu bekämpfen.“

Es geht also um die Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme, die von den Gerichten anhand des geltenden Rechts geprüft wird. Genau deshalb wollen wir die Zuständigkeit des Verfassungs- und des Gesundheitsausschusses. Hier kann der Landtag nicht außen vor stehen. Was aber hören wir von der Koalition? Das könne der Landtag nicht leisten. Ich frage Sie ernsthaft, ob so Ihr Verständnis von Kontrolle der Landesregierung aussieht.

Zweitens. Zentral ist auch das Widerspruchsrecht des Landtags gegen Verordnungen. Herr Kollege Bretz ist hierauf bereits eingegangen. Es ist jetzt in beiden Gesetzentwürfen enthalten. Das, was die Koalition regelt, ist aber ein Pro-forma-Widerspruchsrecht, weil es insbesondere für die kleineren Fraktionen die Möglichkeiten bewusst beschränkt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Einzelaspekte eines Verordnungsentwurfs infrage gestellt werden und im Ausschuss eine Stellungnahme dazu diskutiert werden soll, bevor die Landesregierung entscheidet. Und es gilt auch im Falle der Ablehnung eines Antrags auf Widerspruch in einem Ausschuss, wenn eine Sondersitzung des Landtages durchgesetzt werden soll, um den Widerspruch dort zu thematisieren. Denn das Quorum liegt bei 18 Abgeordneten.

Wir haben deshalb einen neuen § 2 Absatz 4 formuliert.

Obwohl der Widerspruch, der die Aufhebung einer Verordnung zur Folge hat, nur mit den Stimmen der Koalition durchsetzbar ist, will die Koalition außerhalb dessen keine weiteren Beschlüsse. Die Ausschüsse könnten die Landesregierung ja zum Beispiel auffordern, Teilaspekte eines Verordnungsentwurfs anders zu sehen - wäre ja möglich. Die Begründung für die Ablehnung seitens der Koalition: Wenn es im Gesetz steht, müsse man sich jedes Mal rechtfertigen, wenn man eine Stellungnahme ablehnt. - Das ist aus meiner Sicht falsch. Und wenn schon, worin besteht das Problem? Das ist nicht unser Demokratieverständnis.

Ich möchte aus meiner Enttäuschung keinen Hehl machen und gebe gerne zu, dass ich von den Grünen und nach dem SPDBeschluss auch von der SPD mehr erwartet habe. Für ein Infektionsschutzbeteiligungsgesetz, das acht Monate nach Einbringung des ursprünglichen Gesetzentwurfs ausschließlich der Gesichtswahrung der Koalition dient, in der Sache aber nichts Wesentliches ändert, steht DIE LINKE nicht zur Verfügung. Sie, meine Damen und Herren von SPD, CDU und Grünen, haben eine Chance vertan, den Grundstein für eine wirkliche Parlamentsbeteiligung zu legen und die Demokratie zu stärken. - Herzlichen Dank.

Danke schön. - Das Wort erhält Frau Abgeordnete Petra Budke für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Zuschauende! Die Coronapandemie fordert uns heraus. Sie verlangt uns sehr, sehr viel ab - wir haben es in der heutigen Debatte gehört - und rüttelt an den Grundfesten unserer freien, demokratischen Gesellschaft; denn die Eingriffe in die Grundrechte sind schwerwiegend - sie betreffen zum Beispiel das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht auf Versammlungsfreiheit, die Freizügigkeit oder die Berufsfreiheit.

Wir befinden uns in einer komplett neuen, nie da gewesenen Situation. Das Virus ist noch nicht ausreichend erforscht, und niemand kann wirklich mit Gewissheit sagen, welche Maßnahmen die richtigen sind und welche nicht. Wir lernen stetig dazu und entwickeln unsere Strategien im Umgang mit dem Virus weiter. Mit dem Impfstoff gibt es nun immerhin Licht am Horizont und die Hoffnung, dass die Pandemie im nächsten Jahr ein Ende haben wird.

Bislang wurden die jeweiligen Maßnahmen nach dem geltenden Infektionsschutzgesetz von der Regierung in Verordnungen festgelegt und der Landtag wurde informiert; denn schnelles, kurzfristiges Handeln war und bleibt geboten. Das zeigen die aktuelle Situation und der dramatische Anstieg der Infektionszahlen.

Nun leben wir bereits seit einem Dreivierteljahr mit der Pandemie. Wir haben uns im parlamentarischen Betrieb auf die Krise eingestellt und es ermöglicht, dass zum Beispiel Ausschusssitzungen digital stattfinden. Der Gesundheitsausschuss tagt regelmäßig und Corona steht immer auf der Tagesordnung. Auch der Landtag hat in mehreren Sitzungen, darunter zwei Sondersitzungen, über die Maßnahmen debattiert.

Je länger die Pandemie dauert, umso klarer wird aber auch, dass das Parlament bei so weitreichenden Entscheidungen stärker einbezogen werden muss. Bereits im April gab es einen Gesetzentwurf der Linken zur Beteiligung des Landtags und in der Folge eine Anhörung dazu im Hauptausschuss.

Im Ergebnis der Beratung entstand der nun vorliegende Entwurf für ein Infektionsschutzbeteiligungsgesetz. Dieses Gesetz sieht über die Informationspflicht hinaus eine Widerspruchsmöglichkeit des Parlaments gegen eine Verordnung innerhalb von sieben Tagen vor. Die Regierung muss dann innerhalb von sieben Tagen die Verordnung aufheben.

Eine vergleichbare Widerspruchslösung enthält auch der Änderungsantrag der Linken. Sie möchte darüber hinaus die Beratung und eine Stellungnahme des für Verfassungsfragen zuständigen Ausschusses - federführend - und des Gesundheitsausschusses - beratend - vorschalten und dies im Gesetz verankern. Nach dem vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen und der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER soll die Ausschussbeteiligung über die Geschäftsordnung geregelt werden.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Wir betreten hier in vielerlei Hinsicht juristisches Neuland. Das Gesetz muss hohen Anforderungen genügen und auch vor dem Landesverfassungsgericht Bestand haben. Die Verordnungen werden immer unter hohem Zeitdruck erstellt und sind gemäß dem Bundesgesetz maximal vier Wochen gültig, können aber verlängert werden.

Zusätzlich sollen die Verordnungen möglichst bundesweit einheitlich sein, damit kein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen entsteht und man keine „Darf ich das?“-App braucht, um zu wissen, was in unseren Nachbarbundesländern erlaubt ist und was nicht.

Ich bin froh, dass wir in Zukunft eine Beteiligung des Parlaments an den Verordnungen haben werden. Das, liebe Linksfraktion, ist nicht nur ein Mäntelchen. Wir werden im Parlament über die Maßnahmen debattieren. Und wenn wir sie für geeignet und verhältnismäßig halten, sagen wir Ja! - Danke schön.

Danke schön. - Das Wort hat der Abgeordnete Vida für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Als BVB / FREIE WÄHLER haben wir - wenig überraschend - schon immer den Ausbau parlamentarischer Beteiligung gefordert. Gerade in diesem Fall erfassen die Regelungen nahezu alle Bereiche gesellschaftlichen Lebens und haben erhebliche Grundrechtsrelevanz, sodass klar ist, dass das Parlament zu beteiligen ist. Es entspricht unserem Grundverständnis von Demokratie, dass es eine Debatte gibt, dass es unterschiedliche Meinungen gibt, die abgewogen werden und auch in die Entscheidungsfindung und die Betrachtungen der Regierung einfließen. Es ist auch eine Frage der Repräsentation, dass unterschiedliche Sichtweisen gehört werden und angemessen Berücksichtigung finden - ob im Ausschuss oder im Plenum.

Wir haben wahrlich viel gestritten, sowohl in der Sache - wie sind die Regelungen zu stricken? - als auch hinsichtlich des Stils:

Wann wird der Landtag informiert? - Wird er rechtzeitig informiert? - Ich möchte ausdrücklich anerkennen, dass das in den letzten Monaten besser geworden ist, auch im Vergleich zur letzten Wahlperiode und zum Beginn dieser Wahlperiode. Aber natürlich reicht das nicht, sondern es muss auch kodifiziert, verschriftlicht werden.

Nun steht man, auch als Oppositionsfraktion, vor der Überlegung: parlamentarische Rechte auf der einen Seite, Praktikabilität auf der anderen Seite. - Nun ist klar, dass wir als Oppositionsfraktion dem Erstgenannten, nämlich den parlamentarischen Rechten, mehr Gewicht zubilligen. Wir erkennen aber auch, dass es hier um eine medizinische Sondersituation geht, und zwar - unabhängig von Corona - generell für die Zukunft, wenn es um Infektionen geht. Da steht man vor folgendem Spagat: Fordert man jede perfekte Informationsschleife zusätzlich ein, oder würdigt man, dass Debatten der letzten Monate - was wir ausdrücklich anerkennen - auch bei der Koalition verfangen haben?

Unter diesem Gesichtspunkt haben wir uns dafür entschieden, dem Antrag der Koalition beizutreten. Warum? Weil auch dort die Zuleitung der Verordnung die Grundregel ist. Nun muss man anerkennen, dass es Situationen geben kann, in denen diese Grundregel nicht zu halten ist - das sind dann die Ausnahmen -, wie in anderen Regelungsbereichen auch. Gerade in diesem Regelungsbereich kann es solche eiligen, akuten Situationen geben. Und ob wir nun eine Anhörungs- oder eine Widerspruchslösung haben - auch das muss man realistischerweise sehen -: Es hängt am Ende ohnehin von der Mehrheit der Stimmen des Parlaments ab, welche Entscheidung getroffen wird.

Ausdrücklich betone ich, dass wir die verfassungsrechtlichen Bedenken in Hinblick auf den Vorschlag der Linken nicht teilen. In diesem Punkt können wir den miteinreichenden Koalitionsfraktionen nicht folgen. Das ist für uns also kein Kriterium. Ein Kriterium ist aber, dass sich in solchen Situationen schon die Frage stellt, worauf es ankommt: auf den Inhalt oder auf die Reihenfolge der Beratung? - Egal welche Variante gewählt wird - auch wenn es „nur“ ein Widerspruch ist -: Wenn ein Widerspruch seitens des Landtags mit einer entsprechenden Begründung erfolgt, ist ohnehin davon auszugehen, dass die Landesregierung diesen berücksichtigen muss.

Aufgrund der Fachspezifika, die hier zu diskutieren sind, ist es systematisch wiederum besser, dies nicht beim Hauptausschuss anzusiedeln.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter?

Nein danke. - Sodann sieht der Antrag im zweiten Teil vor, die Geschäftsordnung entsprechend anzupassen. Das sind sozusagen logische, operative Maßnahmen, die sich hier ergeben und eingearbeitet werden müssen.

Zugleich ist zu würdigen, mit welcher Hartnäckigkeit die Fraktion der Linken das hier vorangetrieben, bearbeitet und auf die Tagesordnung gesetzt hat. Ich möchte - wie schon im Hauptausschuss - betonen: Gäbe es den Antrag der Koalition, dem wir beigetreten sind, nicht, würden wir für den Antrag der Linken stimmen, weil er natürlich eine deutliche Verbesserung des derzeiti

gen Regelwerks vorsieht. Da es aber den Antrag der Koalitionsfraktionen gibt und er aus den genannten Gründen praktikabler und unseres Erachtens angemessen ist, werden wir uns bei dem Vorschlag der Linken enthalten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke schön. - Meine Damen und Herren, nun hat Frau Ministerin Nonnemacher für die Landesregierung das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Landesregierungen werden üblicherweise nach § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes ermächtigt, entsprechende Ge- und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Die Rechtsetzung wird also - auf gesetzlicher Grundlage - der Exekutive übertragen.

Die Ermächtigung wurde in Brandenburg durch § 2 der Infektionsschutzzuständigkeitsverordnung dem für das Gesundheitswesen zuständigen Mitglied der Landesregierung übertragen; deshalb werden diese Eindämmungsverordnungen immer von mir gezeichnet. Die Idee dahinter war, dass das Gesundheitsressort schnell und mit spezieller Sachkenntnis auf infektiologische Problemlagen reagieren kann.

Das Infektionsschutzgesetz war aber nicht für Pandemien historischen Ausmaßes ausgelegt. Infolge der Coronapandemie stellten sich schnell Fragen, die weit über den herkömmlichen Infektionsschutz hinausgehen. Die extrem grundrechtsintensiven Eingriffe während des ersten Lockdowns im März ließen schnell Kritik an der Verordnungsgesetzgebung aufkommen und die Forderung nach breiterer parlamentarischer Beteiligung zu Recht laut werden. Auf Bundesebene wurde darauf schon am 25. März 2020 reagiert, indem der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellte.

Auf Länderebene wurden vereinzelt Infektionsschutzbeteiligungsgesetze diskutiert und verabschiedet. So hat auch die hiesige Fraktion DIE LINKE bereits Ende April einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, den wir heute in der von den Regierungsfraktionen geänderten Fassung diskutieren.

Dem Erfordernis stärkerer Parlamentsbeteiligung ist am 18. November auch der Deutsche Bundestag mit einer Neufassung des § 28a Infektionsschutzgesetz im Rahmen der Verabschiedung des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nachgekommen. Damit wurden die zur Pandemiebekämpfung notwendigen Einschränkungen von Grundrechten auf eine breitere demokratische Grundlage gestellt. Zugleich wurde das Vorliegen einer solchen Lage erneut festgestellt.

Obwohl der Beteiligung des Parlaments auch in Brandenburg durch Zuleitung der Verordnungsentwürfe und durch Diskussionen im zuständigen Fachausschuss sowie im Landtagsplenum de facto große Bedeutung zugemessen wurde, begrüßt die Landesregierung, dass dies nun in der vorliegenden Form gesetzlich geregelt wird. Der Gesetzentwurf konkretisiert die Beteiligungsrechte des Landtags im Sinne von Artikel 94 unserer Landesverfassung. Danach sind Entwürfe für Rechtsverordnungen, die auf der Grundlage von § 32 Infektionsschutzgesetz erlassen werden, sowie deren Veränderung, Änderung oder Aufhebung dem

Landtag unverzüglich zuzuleiten. Bei Eilbedürftigkeit kann der Landtag nachträglich in Kenntnis gesetzt werden. Innerhalb von sieben Tagen nach Verkündung - das wurde hier mehrfach vorgestellt - kann der Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder widersprechen, worauf der Verordnungsgeber die Rechtsverordnung spätestens sieben Tage nach Beschlussfassung aufzuheben hat.

Damit wird wegen der enormen Einschränkung von Grundrechten die Beteiligung des Parlaments mit Eingriffsbefugnissen gesichert, und andererseits bleibt ein schnelles Handeln der Exekutive möglich. Das ist unbedingt zu begrüßen. - Ich danke Ihnen.

Danke schön. - Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2574, Änderung des Gesetzestextes, ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit wurde der Antrag bei einigen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zweitens zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Hauptausschusses auf Drucksache 7/2572 zum Gesetz zur Beteiligung des Landtages bei Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung bei einigen Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt und das Gesetz in der 2. Lesung verabschiedet worden.

Meine Damen und Herren, ich komme zum dritten Antrag. Es handelt sich um den Antrag „Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg zur Umsetzung des Infektionsschutzbeteiligungsgesetzes“ der Koalitionsfraktionen sowie der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER auf Drucksache 7/2530. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag bei einigen Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

Ich danke Ihnen und schließe Tagesordnungspunkt 2. Ich grüße von hier aus den Stenografischen Dienst ganz herzlich und danke vor allem auch dem Saaldienst.