Protokoll der Sitzung vom 15.12.2020

Ich danke Ihnen und schließe Tagesordnungspunkt 2. Ich grüße von hier aus den Stenografischen Dienst ganz herzlich und danke vor allem auch dem Saaldienst.

(Beifall)

Schönen guten Tag, meine Damen und Herren! Wir setzen die Sitzung fort.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf.

TOP 3: Sechstes Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion), Sahra Damus (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Daniel Keller (SPD-Fraktion)

Drucksache 7/1998

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 7/2446

Des Weiteren liegen auf den Drucksachen 7/2043, Neudruck, 7/2575 und 7/2669, Neudruck, drei Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE, auf Drucksache 7/2431 ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion sowie auf Drucksache 7/2666 ein Änderungsantrag von vier Abgeordneten vor.

Ich eröffne die Aussprache. Sie beginnt mit dem Beitrag des Abgeordneten Keller für die Koalitionsfraktionen. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In diesem Tagesordnungspunkt reden wir über die parlamentsrechtlichen Vorschriften, und zwar über Änderungsanträge zum Fraktionsgesetz und zum Abgeordnetengesetz.

Wir wollen - das finden Sie hier in Form eines Antrags wieder -, dass es in Zukunft möglich ist, auch für Sonderausschüsse Personal einzustellen - ähnlich wie bei der Enquetekommission -, um die Arbeitsfähigkeit der Abgeordneten sicherzustellen, so etwa beim Sonderausschuss Lausitz. Ich versuche, es recht kurz zu halten, da wir dem Zeitplan etwas hinterherhinken.

Des Weiteren wollen wir zwei Punkte im Abgeordnetengesetz verankern. Zum einen hatten wir in der Vergangenheit eine Kommission, die einen sehr transparenten und nachvollziehbaren Weg für einen Mechanismus vorgeschlagen hat, die Diäten bzw. die Abgeordnetenentschädigungen anzupassen. Wir haben gesagt, dass wir diesen Mechanismus in diesem Jahr aussetzen. Ich sage aber auch deutlich, dass wir diesen transparenten Weg, der da gefunden worden ist, fortsetzen; es wäre aber in der Krise sicherlich weder vermittelbar noch der richtige Weg.

Ein weiterer Punkt ist die Rolle der Parlamentarischen Geschäftsführer, die wir in das Abgeordnetengesetz aufnehmen und ein Stück weit aufwerten möchten.

Ein wichtiger Punkt - damit bin ich schon fast am Ende - ist das Thema Digitalisierung. Wir alle wissen, dass wir in diesem Bereich nicht nur während der Coronakrise, sondern auch in Zukunft etwas mehr tun müssen, um einen besseren Kontakt zu den Bürgern zu ermöglichen, diesen Weg aber auch bei sämtlichen Ausschusssitzungen beschreiten zu können. Dementsprechend soll es dazu einen kleinen finanziellen Zuschuss für die Fraktionen geben.

Ich möchte an der Stelle deutlich sagen, dass wir davon überzeugt sind, dass dieser Weg, den wir hier gemeinsam beschritten haben, auch nach der Coronakrise weitergedacht und weitergegangen werden soll. Ich bitte daher um Zustimmung zur Beschlussempfehlung und bitte Sie, auch dem Änderungsantrag der vier Abgeordneten - da geht es um redaktionelle Änderungen - zuzustimmen. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Hohloch für die AfD-Fraktion fort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Keller, das war ja reichlich kurz. Ich muss schon sagen, als ich den Gesetzentwurf gelesen hatte, war ich zum einen beeindruckt und zum anderen - zugleich - geschockt; beeindruckt aufgrund der Kreativität, mit der Sie vorgehen, um sich mit windigen Spitzfindigkeiten wieder einmal mehr Geld und Mittel zuzuschustern, ohne dass man es auf den ersten Blick merkt, und geschockt darüber, mit welcher Dreistigkeit und Scheinheiligkeit Sie wieder einmal vorgehen. Ich zitiere aus dem vorgelegten Gesetzentwurf:

„Die Abgeordneten des Landtages Brandenburg sehen sich gehalten, sich mit den Menschen im Land solidarisch zu zeigen, die mit den wirtschaftlichen Folgen der CoronaPandemie kämpfen.“

Im Nachgang erklären Sie dann, dass Sie auf die automatische Erhöhung der Abgeordnetendiäten im nächsten Jahr verzichten. Meine Damen und Herren von SPD, CDU und den Grünen, Sie waren es, die diese perfide Praxis überhaupt erst - vor einem Jahr - eingeführt haben. Selbst der Bund der Steuerzahler sieht eine automatische Diätenerhöhung als verfassungswidrig an. Damit zeigen Sie keine Solidarität, meine Damen und Herren. Wissen Sie, was ein echter Beitrag gewesen wäre?

(Zuruf)

- Nein, ich gestatte keine Frage, Sie können eine Kurzintervention anmelden.

Ich muss das trotzdem kurz fragen. Ihre Antwort ist also nein? - Nein, gut.

Nein, genau. - Wissen Sie, was ein echter Beitrag gewesen wäre, um Solidarität zu zeigen? Ein echter Beitrag wäre es gewesen, wenn Sie unsere Bürger da draußen endlich arbeiten, die Schüler endlich lernen und die Lehrer endlich lehren lassen oder wenn Sie endlich die perfide automatische Gehaltserhöhung hier im Parlament wieder abschaffen würden. Dann würden Sie sich solidarisch mit den Bürgern dort draußen, die jeden Tag hart arbeiten und sich jede Gehaltserhöhung hart erkämpfen müssen, zeigen. Aber was tun Sie? Sie belügen die Menschen hier, Sie verstecken Ihr wahres Ansinnen hinter verklausulierten Sätzen und unverständlichen Antragstiteln. Sie tun so, als seien Sie solidarisch, aber in Wahrheit erhöhen Sie ein Jahr später die Diäten stärker, als es üblich gewesen wäre. Wissen Sie, was das ist, meine Damen und Herren? Das ist schäbig und nichts weiter. Dass Sie sich nicht schämen für diese Heuchelei!

Denn jetzt kommt der Kniff, ich möchte Ihnen kurz erklären, worum es hier eigentlich geht: Die Koalition möchte, wie schon gesagt, aus Solidarität die automatische Erhöhung der Abgeordnetendiäten für das nächste Jahr aussetzen. Die Diätenerhöhung wird anhand eines Indexverfahrens berechnet, dafür gibt es einen Grundwert. Der Grundwert - wie er im Gesetz festgeschrieben ist - ist unser Gehalt des Jahres 2019. Nun möchte man mit der Gesetzesänderung aber gleichzeitig den Grundwert ändern und hierfür das Gehalt des Jahres 2020 zugrunde legen. Somit ist der Grundwert für das Jahr 2021 höher, logischerweise fällt dann auch die Gehaltserhöhung im Jahr 2022 höher aus und

man gleicht damit etwaige Verluste aus dem Jahr 2021 wieder teilweise aus.

(Keller [SPD]: Das habe ich nicht ganz verstanden!)

- Ich kann es Ihnen gerne nachher noch einmal erklären, Herr Keller, es ist ja Ihr Antrag.

Und weil Sie sich die Wahrheit nicht sagen lassen wollen, möchten Sie zukünftig auch noch Ordnungsgelder im Plenarsaal verhängen. Wissen Sie was? Das passt genau in die Unkultur hinein, welche Sie seit Anfang des Jahres hier im Parlament ausleben. Ich zitiere:

„Wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Parlaments kann die Präsidentin oder der Präsident gegen ein Mitglied des Landtages, auch ohne dass ein Ordnungsruf ergangen ist, ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro festsetzen. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Ordnungsgeld auf 1 000 Euro.“

Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie beschneiden die Opposition, wo Sie nur können. Nun wollen Sie sie auch noch mundtot machen.

(Zuruf)

- Was eine grobe Verletzung der Würde des Hauses ist, Herr Keller, ist nirgendwo wirklich definiert, und man ist dann natürlich der jeweiligen Sitzungsleitung hier ausgeliefert. Und das sage ich hier gerne noch einmal: Wenn mittlerweile selbst ein Vergleich - in Richtung der Grünen sage ich: keine Gleichsetzung - des Verfassungsschutzes mit der Staatssicherheit als Ordnungsruf gewertet wird und man das hier im Parlament nicht mehr sagen darf, wissen wir ganz genau, wo die Reise hingeht und wer die Leidtragenden sein werden. Das wird die AfD sein, nur deswegen kommt der Passus in die Geschäftsordnung hinein.

Und ich sage in Richtung der Grünen und der Linken: Ihre Fraktionen waren im Jahr 2011, als dieses Ordnungsgeld im Bundestag eingeführt werden sollte, aus zwei Gründen entschieden dagegen. Die Grünen waren gegen den Passus „die Würde des Hauses“, weil er ihnen zu unbestimmt war. Jetzt ist man nicht mehr in der Opposition, jetzt möchte man es gerne so haben. DIE LINKE war - entschieden - gänzlich gegen ein Ordnungsgeld. Hier auf Landesebene ist man komischerweise nicht auf einer Linie mit dem Bund.

Meine Damen und Herren, dem Ganzen setzen Sie dann noch die Krone auf: Im selben Gesetz, in welchem Sie sich so solidarisch zeigen wollten, ermöglichen Sie es - Herr Keller hat es soeben gesagt -, mit Zulagen für Digitales die Fraktionszuweisungen zu erhöhen, um noch mehr Mitarbeiter einzustellen. Denjenigen, die draußen Steuergelder erwirtschaften, aus welchen wir und die Fraktionen bezahlt werden, geben Sie Berufsverbote mit auf den Weg, aber wir haben danach noch fettere Jahre als vorher und kriegen als Fraktionen mehr Zuweisungen, um noch mehr Leute einzustellen. Das ist antisolidarisch, meine Damen und Herren!

Ich möchte zum Schluss sagen: Wir werben natürlich auch für unseren Änderungsantrag, mit dem die automatische Diätenerhöhung abgeschafft wird und man hier wieder über jede Diätenerhöhung neu diskutieren muss, so, wie es auch jeder Arbeitnehmer machen muss. - Meine Damen und Herren, vielen Dank. Stimmen Sie dem Antrag zu!

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Domres für die Fraktion DIE LINKE fort. Bitte sehr.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Anlass für das Sechste Gesetz zur Änderung Parlamentsrechtlicher Vorschriften ist zum einen, dass die jährliche Anpassung der Entschädigung für Mitglieder des Landtages nach § 5 Abs. 1 und 2 an die Einkommensentwicklung und den Verbraucherpreisindex für das Jahr 2021 ausgesetzt wird. Das ist das richtige Signal; und ob, Herr Holoch, auch für das Jahr 2022 die Anpassung nach dem Einkommens- und Verbraucherpreisindex erfolgen und wie sie vollzogen wird, muss nach Vorlage des Berichtes der Präsidentin entschieden werden.

Eine generelle Abkehr von dem damals gefundenen Kompromiss zur Neuordnung des Abgeordnetenrechtes halten wir ohne eine umfassende Evaluierung des Abgeordnetengesetzes für falsch, da hilft auch all die Dampfplauderei nicht. Auch wir haben den einen oder anderen Änderungswunsch und sind mit der einen oder anderen Regelung in diesem Abgeordnetengesetz nicht zufrieden. Deshalb sollten wir auch unter Hinzuziehung externen Sachverstandes, ohne Schaum vor dem Mund, aber faktenbasiert die Evaluierung des Abgeordnetenrechts in den Blick nehmen.

Zum anderen wird das Fraktionsgesetz dahin gehend verändert, dass der Landtag im Falle der Bildung eines Sonderausschusses den Fraktionen finanzielle Mittel für die Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung stellen kann. Auch diese Veränderung ist notwendig, weil den Fraktionen jetzt für zusätzliche Aufgabenerfüllung wie bei Untersuchungsausschüssen und Enquetekommissionen nun auch für Sonderausschüsse die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Dazu haben meine Vorredner auch schon Stellung genommen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte um Zustimmung für die zwei von meiner Fraktion vorgelegten Änderungsanträge werben. Da ist zum einen der Änderungsantrag zu § 9 Abs. 1 Abgeordnetengesetz. Der Landtag hat in seiner letzten Sitzung mit der Änderung der Geschäftsordnung die Grundlage dafür gelegt, dass Ausschusssitzungen in Videokonferenzen oder in einem anderen digitalen Format stattfinden, Ausschüsse digital arbeiten und Entscheidungen treffen können. Um die Änderung rechtssicher zu machen, ist eine Ergänzung von § 9 Abs. 1 Abgeordnetengesetz notwendig. Denn in der geltenden Fassung der Bestimmung ist festgeschrieben: Sitzungen von Ausschüssen „finden grundsätzlich am Sitz des Landtags statt“ und:

„Ausnahmen kann“

- nur -

„die Präsidentin oder der Präsident auf schriftlichen Antrag zulassen“.

Videokonferenzen und andere digitale Formate sieht das derzeit geltende Abgeordnetengesetz nicht vor. Die in der Geschäftsordnung vorgenommenen Veränderungen müssen deshalb selbstverständlich im Abgeordnetengesetz ihre Grundlage finden. Ich glaube, das ist unstrittig. Auch die Koalitionsfraktionen konnten

sich dieser Notwendigkeit in der bisherigen Debatte nicht verschließen. Deshalb gehe ich von einer breiten Zustimmung aus.

Zum anderen haben wir erneut die Änderung auf die Tagesordnung gesetzt, dass Abgeordnete des Landtages nicht gleichzeitig Mitglied des Deutschen Bundestages oder des Europäischen Parlaments sein dürfen. Nachdem es Anfang des Jahres Bedenken gegen eine solche Regelung gegeben hatte, fand dazu im Hauptausschuss ein Fachgespräch statt. Dessen Ergebnis war eindeutig. Es dürfte nun auch die letzten Zweifler, insbesondere in der CDU, überzeugt haben. So etwas kann man regeln, wenn man denn will, Herr Kollege Bretz. Ich will nur an die damaligen Äußerungen des jetzigen Fraktionsvorsitzenden der CDU, Jan Redmann, und des CDU-Landesvorsitzenden, Mi

chael Stübgen, erinnern. Beide hatten sich ja bereits vor einem Jahr positiv zum gesetzlichen Verbot von Doppelmandaten geäußert. Das stimmte mich optimistisch.

Heute scheinen diese Worte keinen Bestand mehr zu haben, denn im Hauptausschuss haben SPD, CDU und sogar die Grünen unseren Änderungsantrag abgelehnt. Das ist, angesichts Ihrer eigenen Erklärungen, nicht überzeugend. In der Frage ist wohl der Burgfrieden in der Fraktion oder in der Koalition wichtiger als eine klare Haltung.