Ich habe es bereits in der 1. Lesung gesagt: Wer die Arbeit kennt, der weiß, dass die kreisfreien Städte und Landkreise durch die Migrationssozialarbeit eine sehr wertvolle, sicherlich auch anstrengende, aber sehr wichtige Arbeit leisten. Die Zuerkennung eines Schutzstatus erfolgt jetzt in vielen Fällen schneller. Das bedeutet aber auch, dass die Geflüchteten dann noch nicht alle die deutsche Sprache beherrschen und in der deutschen Gesellschaft oft noch nicht vollkommen angekommen sind.
Damit einher geht auch ein Rechtskreiswechsel: Die Zuständigkeit geht auf die Jobcenter über, und damit kommen neue Anträge, die auszufüllen sind, und neue Entscheidungen, die getroffen werden müssen, auf die Geflüchteten zu. Eine gelungene Integration bedarf einer begleitenden und fachlichen Unterstützung durch kompetente Sozialarbeiter, damit es gelingt, auch für Regelleistungsberechtigte nach SGB II einen Start in ein erfolgreiches und hoffentlich selbstständiges Berufs- und Alltagsleben zu erwirken.
Ich möchte auch noch auf den Aspekt hinweisen, dass wir uns derzeit in einer Pandemielage befinden. Insbesondere in der Zeit des Lockdowns haben die Migrationssozialarbeiter, Fachkräfte, ein Mehr an Beratungs- und Kommunikationsleistungen erbracht und damit auch der Isolation durch den Wegfall von Integrationsangeboten wie etwa Sprachkursen entgegengewirkt. Schon deswegen werden sie in besonderem Maße benötigt, weil all das zum Selbstverständnis unseres weltoffenen Brandenburgs gehört. Deswegen wird unsere Fraktion dem Antrag der Landesregierung bzw. der Ausschussempfehlung zustimmen.
Was den Antrag der Linken anbelangt, der auch in der abschließenden Beratung im Dezember noch einmal diskutiert wurde, lässt die Haushaltslage die Erfüllung dieses Begehrs derzeit nicht zu. Allerdings ist zu befürworten, dass hier eine intensive Vertiefung der Gespräche zu einem Ausbau dieser Arbeit und vor allem zu seiner Verstetigung stattfindet.
Schließlich möchte ich die Gelegenheit nutzen, noch einen Hinweis zu geben, wie man Partizipation und Akzeptanz auch erhöhen kann: nämlich durch eine Direktwahl der Migrationsbeiräte im ganzen Land. Das trägt zur Beförderung des Ankommens und der Integration bei, so wie im Landkreis Barnim, der erst vor zwei Wochen erfolgreich seine Direktwahl durchgeführt hat. Dort werden 9 000 Menschen mit Migrationshintergrund vertreten. Auf die neun zu vergebenden Sitze wurden Vertreter aus acht verschiedenen Ländern gewählt, und nicht ohne Grund gehört dieser Migrationsbeirat damit zu den aktivsten im Land Brandenburg. Das gehört ebenfalls zu einer gelungenen Integrationsarbeit, dass man auch diejenigen mitbestimmen lässt, die keinen deutschen Pass haben, und sie ihre Vertreter selbst wählen lässt. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im ersten Halbjahr 2020 durfte ich die Aufgabe des Vorsitzes der Konferenz der Integrationsministerinnen und -minister der Länder übernehmen. Anfang März, als die Coronapandemie in Deutschland gerade erst Fahrt aufgenommen hatte, haben wir uns mit den anderen Bundesländern darüber ausgetauscht, dass in der Pandemie die Interessen der Geflüchteten und Zugewanderten nicht vergessen werden dürfen.
Die Integration dieser Menschen ist auch unter schwierigen Rahmenbedingungen im Interesse aller. Der gesellschaftliche Zusammenhalt ist ein zentraler Grundpfeiler unserer Politik. Eine Ich-zuerst-Mentalität oder ein Instrumentalisieren der Coronapandemie, um die Menschen in Brandenburg gegeneinander auszuspielen, war und ist nicht unser Ansatz.
Ich bin heute sehr froh, dass wir trotz der enormen aufgrund der Pandemie zu schulternden Aufgaben und finanziellen Lasten gemeinsam einen Weg gefunden haben, die Migrationssozialarbeit für Regelleistungsberechtigte zunächst für das Jahr 2021 im Rahmen des Landesaufnahmegesetzes im gleichen Umfang wie bisher fortzuführen. Auch ein Integrationsbudget für die Landkreise und kreisfreien Städte wird es im Rahmen einer Richtlinie weiterhin geben. Beides sind wichtige Bausteine für ein gutes gesellschaftliches Miteinander und eine gelingende Integration.
Bedanken möchte ich mich für die konstruktive Diskussion des Gesetzentwurfs im Sozialausschuss. In den Gesetzestext der 1. Lesung sind im parlamentarischen Verfahren nochmals redaktionelle Schärfungen eingeflossen. Ganz besonders bedanken möchte ich mich auch für die wichtigen und guten Anregungen, die ich aus der durchgeführten Anhörung mitnehmen konnte. Unter anderem wurde dort die Weiterentwicklung des Landesaufnahmegesetzes zu einem Landesintegrationsgesetz skizziert. Die in der Anhörung vorgebrachten Hinweise und Ideen werden sicherlich in den anstehenden Prozess der Evaluierung des Landesaufnahmegesetzes einfließen.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrem positiven Votum zum Gesetzentwurf zur Fortführung der MSA II können Sie heute die Weichen dafür stellen, dass zugewanderte Menschen weiterhin ihrem Bedarf entsprechend fachlich kompetent beraten werden: zur Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung, zum Wohnortwechsel von der Gemeinschaftsunterkunft zur individuellen Wohnunterbringung, zur Betreuung und Begleitung ihrer Kinder in Kitas und Schulen, zu den behördlichen Anforderungen des Alltags, zur Wahrnehmung gesundheitlicher Angebote. Diese Aufzählung ließe sich noch weiter fortführen.
Schaffen wir also integrationsfördernde Rahmenbedingungen; denn wir sind auf Zuwanderung angewiesen. Ich bitte Sie deshalb, der vorliegenden Beschlussempfehlung Ihre Zustimmung zu geben. - Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz auf Drucksache 7/2538, Gesetz zur Fortführung der Migrationssozialarbeit für Regelleistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch aus den nichteuropäischen Asylherkunftsländern. Ich darf Sie fragen, wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dieser Beschlussempfehlung bei einigen Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet worden.
- Der Änderungsantrag ist in die Beschlussempfehlung eingeflossen; das war so vereinbart. Darüber stimmen wir nicht separat ab, Frau Johlige.
TOP 6: Gesetz zur Durchführung des Artikels 12 Absatz 2a Unterabsatz 1 der Verordnung über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ-Haftungsbe- schränkungsgesetz - EVTZHaftbG)
Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales auf Drucksache 7/2539, Gesetz zur Durchführung des Artikels 12 Absatz 2a Unterabsatz 1 der Verordnung über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ-Haftungsbeschränkungsgesetz - EVTZHaftbG). Ich darf Sie fragen, wer der Beschlussempfehlung folgen möchte. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich gefolgt worden und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.
TOP 7: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse, zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und weitere Änderungen
Werter Vorsitzender! Werte Abgeordnete! Da wir hier ein Beschleunigungsgesetz diskutieren, tragen wir durch den einen Redebeitrag für drei Fraktionen auch zur Beschleunigung bei. Ich hoffe, dass diejenigen, die hier rechts von mir sitzen, diese zusätzliche Zeit nicht darauf verwenden, um unser Land noch weiter zu gefährden. Davon haben wir heute schon genug gehabt.
Ein geprüfter Jahresabschluss ist ein Wert an sich. Wir stehen heute nicht zum ersten Mal hier, um über geprüfte Jahresabschlüsse bzw. über ein Herabsenken der Normen zu diskutieren. Das haben wir bereits im Oktober 2018 getan. Wenn wir heute allerdings diese vier Artikel - mehr sind es ja nicht - beschließen, schaffen wir damit zumindest die Gelegenheit, dass die Gemeinden, die noch nicht in der Lage waren, die Jahre 2019 und 2020 zu nutzen, um alle Jahresabschlüsse geprüft vorzulegen, noch einmal die Möglichkeit dazu erhalten.
Die Brandenburger kennen folgendes Gesetz: Nichts hält länger als ein Provisorium. Das Provisorium, dass wir zukünftig nur vorläufige Jahresabschlüsse und keine geprüften Abschlüsse haben, sollte allerdings kein Dauerzustand werden. Von daher kam in der Diskussion der Begriff von Zuckerbrot und Peitsche auf. Diesen Begriff würde ich nicht verwenden wollen; ich würde eher von Hilfestellung sprechen, aber auch von einer klaren Aufforderung, dass nach einer nochmaligen Verlängerung der Absenkung der Anforderungen, die für geprüfte Jahresabschlüsse gemäß § 82 der Brandenburger Kommunalverfassung eigentlich gelten, damit Schluss sein muss.
Ich möchte in dieser Legislaturperiode nicht noch einmal das Herabsenken der Norm diskutieren müssen, selbst in dem Wissen, wie schwierig es für die Kommunen bei Einführung der Doppik war, das Ganze umzusetzen. Eine Eröffnungsbilanz ist eben nicht von heute auf morgen erstellt, und die meisten Gemeinden im Land Brandenburg erstellen den Jahresabschluss zwar selbst, aber geprüft wird er im Regelfall von den Landkreisen. Die Personalkapazitäten der Landkreise sind in den letzten Jahren sicherlich sehr ausgereizt gewesen. Dieser Zustand ist zwar teilweise, aber noch nicht gänzlich abgestellt worden.
Dieses Gesetz wird nicht nur dazu führen, dass wir uns über die Jahresabschlüsse von 2017, 2018 oder 2019 unterhalten, vielmehr sind auch die Abschlüsse von 2015 und 2016 davon noch umfasst. Eines Tages müssen wir aber dahin kommen, dass wir zeitnah geprüfte Jahresabschlüsse für die Gemeindevertreter und auch für uns als Landesgesetzgeber vorliegen haben. Der jetzige Zustand kann nicht unendlich fortgeführt werden.
Dieser Zeitpunkt ist 2025. Wer im Land Brandenburg im Jahr 2025 als Gemeinde einen genehmigten Haushalt haben möchte, der muss einen geprüften Jahresabschluss aus dem Jahr 2023 vorlegen. Hier ergeht also eine klare Aufforderung, und die geht natürlich in die kommunale Richtung: Die Anstrengungen in den letzten beiden Jahren haben noch nicht gereicht. Wir geben euch noch mal eine Schonfrist, aber danach, liebe Leute, muss es endlich klappen.
Ich wünsche mir daher, dass diesem Gesetzentwurf zugestimmt wird. Ich möchte mich an dieser Stelle für die Kollegialität von Heiner Klemp, den ich jetzt nicht sehe, und André Schaller bedanken. Ich hoffe, ich habe eure Intentionen richtig wiedergegeben. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Freiherr von Lützow für die AfD-Fraktion fort. Bitte schön.
Sehr geehrter Vizepräsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Mit der Einführung des kommunalen doppischen Haushalts- und Rechnungswesen im kommunalen Haushaltsrecht des Landes Brandenburg sind die Anforderungen an die Verwaltungen der Städte, Gemeinden und Ämter zur Planung, Bewirtschaftung und zum Abschluss des Haushalts enorm gestiegen, wie der Städte- und Gemeindebund Brandenburg in seiner Stellungnahme zu dem vorliegenden Gesetzentwurf richtigerweise ausführte.
Die notwendige doppelte Buchführung, insbesondere die dem vorgeschaltete Notwendigkeit der Erstellung von Eröffnungsbilanzen, führte zu einem Stau bei der Erstellung der Jahresabschlüsse. Durch das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse vom 15. Oktober 2018 wurde - Herr Noack sagte es bereits - befristet bis zum 31. Dezember 2020 die Möglichkeit eröffnet, doch wieder bis einschließlich des Haushaltsjahrs 2016 von der Möglichkeit der Erstellung vereinfachter Jahresabschlüsse Gebrauch zu machen.
Mit dem nunmehr vorliegenden Gesetzentwurf wird wiederum eine Verlängerung der Vereinfachungsmöglichkeit vorgenommen, auch für die weiteren Haushaltsjahre 2017, 2018 und 2019. Zudem ist in dem Gesetzentwurf ein weiterer Vereinfachungsvorschlag des Städte- und Gemeindebundes übernommen worden, wonach zusätzlich zu den bisherigen Erleichterungsregelungen des vereinfachten Jahresabschlusses auch auf die Angaben und Erläuterungen des Anhangs gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 3 bis 10 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung verzichtet werden kann.
Nach Artikel 3 des Gesetzentwurfes soll zudem die Grundlage dafür geschaffen werden, dass Mittel des Gemeindestrukturän-
derungsförderungsgesetzes zukünftig zur Teilentschuldung der Kommunen verwendet werden können, was wir sehr begrüßen. In dem Zusammenhang muss man noch einmal darauf hinweisen, dass Ihre Kreisgebietsreform durch die Hintertür zur Einführung der neuen Verwaltungsstrukturen der Verbandsgemeinde und der Mitverwaltung ebenso kläglich gescheitert ist wie die Kreisgebietsreform davor. Die eingesparten und frei werdenden Mittel von mindestens 49,8 Millionen Euro sollten sinnvoll zur Stärkung der Kommunen eingesetzt werden.
Außerdem sieht der Gesetzentwurf in Artikel 2 vor, dass Haushaltssatzungen ab dem Haushaltsjahr 2025 nicht genehmigt werden dürfen, wenn die Jahresabschlüsse für das vorangegangene Jahr nicht aufgestellt, geprüft und beschlossen wurden. Zu dem Thema wird im Februar 2021 noch ein gesondertes Fachgespräch im Innenausschuss stattfinden, aus dem sich gegebenenfalls weitere Änderungsnotwendigkeiten ergeben werden. Die Kommunalverfassung ist ohnehin in weiteren entscheidenden Punkten zu reformieren. Ich verweise diesbezüglich auf unseren Antrag, den wir am Donnerstag verhandeln werden, und werbe dafür, diesen mit aufzunehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Artikel 1 des Gesetzentwurfs ist unstrittig, weil es gut ist, dass die Regelung zur Erstellung vereinfachter Jahresabschlüsse ein weiteres Mal verlängert wird.