Protokoll der Sitzung vom 15.12.2020

Außerdem bringen wir ein Pilotprojekt an der HNE mit auf den Weg, das sich gezielt mit mehrgeschossigem Holzbau auseinandersetzt und ihn „anfassbar“ und erlebbar macht. Das ist purer Klimaschutz, und zugleich stärken wir die regionale Wertschöpfung.

Wir bereiten den Weg für die Mobilität der Zukunft: In Stellplatzsatzungen geforderte Parkplätze können in Fahrradabstellplätze umgewandelt werden, Bauprojekte können statt auf Parkplätze auf Mobilitätskonzepte und Maßnahmen des Mobilitätsmanagements setzen, und kleinere Fahrradabstellanlagen werden von der Genehmigungspflicht befreit. Hier stärken wir explizit die kommunale Selbstverwaltung, weil wir zusätzliche Möglichkeiten schaffen, den Kommunen damit also mehr und nicht weniger Möglichkeiten einräumen.

DIE LINKE kritisierte außerdem, dass erneuerbare Energien eine zu kleine Rolle spielen würden. Auch wir kennen die Solarpflicht aus anderen Bundesländern, wir Bündnisgrüne begrüßen sie. Zur Wahrheit gehört aber, dass kein einziges Bundesland die Solarpflicht in der Bauordnung verankert hat, Herr Görke. Das ergibt an dieser Stelle keinen Sinn, sie gehört da schlicht nicht rein. Wir müssen aber in diesem Haus darüber reden, und das eben beim Klimaplan und den daraus folgenden Gesetzen und Gesetzesänderungen. Dort werden wir das Thema aufgreifen, das haben wir im Begleitantrag festgehalten, und ich freue mich, dass Sie uns schon einmal den Entwurf vorlegen wollen.

Wir gehen mit dem Gesetz auch soziale Herausforderungen an. Die Erleichterung in der Aufstellung von Mobilfunkmasten bringt nicht nur wirtschaftliche, sondern auch soziale Verbesserungen. Wir merken derzeit alle, wie stark wir auf digitale Kommunikation angewiesen sind. Ohne Internetzugang sind Menschen von gesellschaftlicher, kultureller und politischer Teilhabe ausgeschlossen.

Noch ein paar Worte zu den Festivals, denn in der Frage haben wir es uns nicht leicht gemacht. Wir sind aber zu dem Schluss gekommen, dass der Vorschlag der Linken nicht zielführend ist. Einige Dinge, die Sie genehmigungsfrei stellen wollen, sind ja schon genehmigungsfrei. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass das Problem an dieser Stelle eben nicht die Bauordnung ist, sondern die Ausführung. Deswegen wollen wir das in den Entscheidungshilfen klarstellen und auch die Campingplatzverordnung überprüfen. Das geben wir dem Ministerium mit auf den Weg und noch viel mehr, zum Beispiel den Landeswettbewerb zu insekten- und klimafreundlichen Vorgärten. Ich schaffe es leider nicht mehr, das zu erläutern, und freue mich auf die weitere Debatte. - Danke.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Dr. Zeschmann für die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion fort. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen Abgeordnete! Man sieht hier bei Frau Budke, die vor mir gesprochen hat, was daraus wird, wenn man die vorbereitete Fünf-Minuten-Rede in drei Minuten halten muss, weil über Nacht die Zahlen geändert wurden.

Ich will mich kurzfassen: Die Bauordnung des Landes ist ein umfangreiches Gesetzeswerk mit, glaube ich, fast hundert Paragrafen, und sie regelt eigentlich alles, was, wie und unter welchen Auflagen in Brandenburg gebaut wird. Sie ist also von größter Relevanz für Häuslebauer, Gewerbetreibende, Unternehmer, Investoren, in allen möglichen Bereichen wie Wohnungswirtschaft und vielen anderen. Daher hätten wir eigentlich erwartet - von jedem vernünftigen Menschen erwartet -, dass wenigstens alle konkreten Anregungen und Änderungsvorschläge von den verschiedensten Seiten - es gab hier nun wirklich eine Masse an Stellungnahmen von allen möglichen Beteiligten und Fachleuten - ernsthaft diskutiert und gründlich abgewogen würden.

Nichts da! Die Koalition wollte das nicht. Sie hat sogar in den Fachausschussberatungen das Ganze im Schweinsgalopp durchgepeitscht. Es gab keine Beratung, es wurde keine Beratung im Fachausschuss zu den einzelnen Themen zugelassen.

Die heute angesprochene Anhörung hat Ende September stattgefunden, die Beratung über die Inhalte, also die erste inhaltliche Diskussion im Fachausschuss, letzten Donnerstag. Nur die parallel zur Haushaltsdiskussion nachvollziehbarerweise relativ wenigen eingegangenen Änderungsanträge durften überhaupt diskutiert werden - das ist schon bemerkenswert, das ist ja der Fachausschuss und nicht das Plenum.

So, werte Kollegen von der Koalition, kann man die Wichtigkeit der Bauordnung für so viele betroffene Menschen nicht abbilden und kann ihr nicht gerecht werden.

So lag beispielsweise eine Vielzahl inhaltlicher und sprachlicher Richtigstellungen vor, deren Übernahme inhaltlich nichts verändert, aber dafür gesorgt hätte, dass Widersprüche im Gesetz und vielfältige sprachliche Peinlichkeiten getilgt worden wären. Und nun? Hier liegt leider eine peinliche Bauordnung vor, die jetzt durchgepeitscht werden soll, weil man auch auf diese Dinge nicht eingehen wollte; Widersprüche bleiben also drin, peinliche Formulierungen auch.

Das ist leider das Ergebnis der Verkürzung dieser Debatte in den Ausschüssen; heute hier auch schon wieder: Von gestern auf heute wurde die Redezeit von fünf auf drei Minuten heruntergekürzt. Ich hätte jetzt gerne noch eine Vielzahl von Beispielen, welche Fragen nicht bearbeitet, sondern ignoriert wurden, vorgestellt. Ich werde das jetzt ganz brutal auf zwei, drei wichtige Punkte zusammenkürzen müssen, nämlich zum Beispiel § 63 - das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren -: Hier möchte die Koalition die bisherige Frist von einem auf drei Monate ausweiten. Das kommt einer Verlängerung des Verfahrens gleich, weswegen die Einlassungen von Frau Walter-Mundt, man würde hier schnelleres Bauen ermöglichen, schlicht Unsinn sind. Deswegen sagen auch die Fachleute, das sei kontraproduktiv.

Letzter Punkt: § 65 - Bauvorlageberechtigung - wurde hier schon diskutiert. Da schlägt die Koalition doch wirklich gönnerisch sensationelle 100 m2 vor. Jeder Fachmann sagt: Na, das sind ungefähr 75 m2, der Rest sind Wände. - Dadurch bleibt der Einfamilienhausbau außen vor. In Brandenburg wird er unnötig teuer, die Handwerksbetriebe in Brandenburg werden gegenüber ihren Kollegen in Berlin benachteiligt, weswegen das ein unvernünftiger Kompromiss ist. Man müsste schon irgendwo gucken, welche durchschnittliche Größe von Einfamilienhäusern heute gebaut wird, und sich in diesem Bereich einigen. Deswegen: Wenn Sie hier ausführen, die Einfamilienhäuser unterlägen jetzt der vereinfachten Bauvorlageberechtigung …

Herr Dr. Zeschmann, Sie müssten zum Schluss kommen.

… dann frage ich Sie: Wohnen Sie in einer Garage oder in einer Hundehütte? Tut mir leid, aber das wird dem überhaupt nicht gerecht. Auch das Durchhetzen hier jetzt wird der Bedeutung der Bauordnung in keiner Weise gerecht!

Vielen Dank. - Die Kollegin Walter-Mundt hat eine Kurzintervention angezeigt. - Bitte schön.

Herr Dr. Zeschmann, Sie sind meine erste Kurzintervention.

(Heiterkeit und vereinzelt Beifall)

- Ja, das ist nach einem Jahr doch mal spannend. Zwischen uns beiden herrscht ja öfter mal eine Spannung - gerade im Fachausschuss stelle ich das fest.

(Es wird gepfiffen.)

- Nein, von dieser Natur ist sie sicherlich nicht, eher von der fachlichen. Und auf diese Ebene begeben wir uns jetzt auch hoffentlich wieder.

Zum Schweinsgalopp: Ich fand die Diskussion sehr ausführlich. Monate sind für mich kein Schweinsgalopp. Wenn das für Sie so ist, dann haben wir unterschiedliche Zeitvorstellungen. Wir haben Anhörungen durchgeführt, von denen ich wirklich sagen muss - ich höre mir gern vieles an -: Wir haben uns monatelang beraten und diskutiert. Das hier so „abzuflegeln“, muss ich Ihnen sagen, wird der Sache nicht gerecht. Da muss ich Widerspruch einlegen.

Zu der Ausführung, Fiktion wäre quasi eine Verlängerung: Ich weiß nicht, mit wem Sie gesprochen haben. Wenn Sie eine Baubehörde fragen, kann es sein, dass Sie die Antwort bekommen. Aber das ist nicht so. Fragen Sie die Bauherren, fragen Sie die Firmen.

Im Moment ist es so geregelt: Es steht zwar ein Monat darin, das ist aber nicht fixiert. Jetzt legen wir fest: Nach drei Monaten muss es eine Regelung und eine Entscheidung geben. Das ist eine klare Verkürzung eines Prozesses, dessen Ausgang nicht geklärt war. An der Stelle haben wir also eine deutliche Verbesserung. Da werde ich mich auch von Ihnen nicht belehren lassen, denn im Endeffekt ist es so. Das können Sie gerne mal überprüfen. Wir sind ja nicht die Ersten, die das ändern wollen, und müssen das Rad nicht neu erfinden. Das ist in anderen Bundesländern schon gelebte Praxis, die wir nur bestätigen können. Deswegen haben wir sie aufgenommen.

Noch einmal: Zu unterstellen, dass man sich nicht mit den Sachen auseinandersetzt, verbitte ich mir an der Stelle sehr deutlich! Wir haben uns mit vielem auseinandergesetzt. Aber ganz ehrlich: Zu der Einlassung, die heute noch einmal kam: Der Kollege hat über Veränderungen aus der Novellierung von 2016 gesprochen. Die sind aber gerade nicht dran! Da muss man doch feststellen, dass das nicht in die aktuelle Debatte gehört. Die anderen Punkte haben wir diskutiert, uns aber ganz klar dagegen entschieden. Und ganz ehrlich: Sie können immer alles schlecht finden - das finde ich sehr schade, weil es am Ende ein tolles Produkt geworden ist, das ich mir auch von Ihnen nicht kleinreden lasse! - Danke schön.

Vielen Dank. - Der Kollege Dr. Zeschmann kann hierauf antworten. Bitte schön.

Ich finde es interessant, Frau Walter-Mundt. Sie haben recht: Wahrscheinlich haben wir ein anderes Zeitverständnis. Aber der Punkt ist: Es geht darum, inwieweit inhaltlich diskutiert wurde. Und das wurde es eben überhaupt nicht. Die erste inhaltliche Diskussion im Ausschuss zu dem Punkt hat letzte Woche Donnerstag stattgefunden. Wir haben - das ist richtig - Mitte September die Anhörung durchgeführt, dann waren Herbstferien, gleichzeitig war die Haushaltseinbringung usw., und danach stand das zwar noch ein- oder zweimal auf der Tagesordnung des AIL, aber nur, um den Prozess der Abstimmung zu organisieren und festzulegen, wie wir weiter damit umgehen wollen. Eine inhaltliche Diskussion hat nicht stattgefunden. Die inhaltliche Diskussion, die letzte Woche stattgefunden hat, wurde von der Koalition mit Druck auf die vorliegenden Änderungsanträge beschränkt. Es wurde keinerlei Diskussion zu den vielfältigen vorliegenden Anregungen und Hinweisen zugelassen. Dass man zu sprachlichen Optimierungen oder dem Ausmerzen von Widersprüchen, die viele Fachleute aufgezeigt haben, nicht extra einen Änderungsantrag stellt, sollte selbstverständlich sein.

Was ich auch ganz interessant finde: Sie sagen immer noch, dass die Gewährung der Baugenehmigung nach dem beschleunigten Verfahren nicht verlängert würde. Dann frage ich mich aber, warum die Fachleute in den Stellungnahmen, die ich gelesen habe, sagen, dass das so ist. Ich habe schon im Ausschuss gesagt: Offensichtlich wollen hier die Koalitionsfraktionen die schlechte Praxis, die länger als einen Monat dauert, weil eben die Besetzung in den Ämtern offensichtlich nicht ausreichend ist, als Vorbild nehmen, um diese Bauordnung zu verschlechtern, sie also im schlechten Sinne an die Praxis anzupassen. Das kann nicht sein. Sie behaupten hier: Es soll eine Beschleunigung und Vereinfachung des Bauens in Brandenburg erfolgen. - Das stimmt a) zeitlich nicht, und b) habe ich schon gesagt: Wenn Sie die kleine Bauvorlageberechtigung nur bis 100 m2 umsetzen wollen, werden normale Einfamilienhäuser in keinster Weise berücksichtigt. Das ist reine Schall-und-Rauch-Politik und bringt uns nicht voran! Es wird nichts schneller, nichts kostengünstiger, und damit - tut mir leid - ist die Bauordnung, wie Sie sie hier vorlegen, unfertig, unausgegoren, nicht ausdiskutiert und bringt das, was Sie hier behaupten, überhaupt nicht! - Danke schön.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Redebeitrag von Minister Beermann fort, der für die Landesregierung spricht.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Baubranche boomt und dies trotz der Einschränkungen aufgrund der Coronapandemie. Die Zahlen sind positiv: Von Januar bis September 2020 machte das Bauhauptgewerbe einen Umsatz von 2,5 Milliarden Euro. Das ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Plus von 13,2 %. Durchschnittlich waren in der Branche rund 17 700 Personen tätig - das sind 4,6 % mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Im Jahr 2020 wurden in Brandenburg im Zeitraum Januar bis Oktober bereits 7 629 Baugenehmigungen erteilt.

Erlauben Sie mir, dass ich an dieser Stelle auch einmal einen deutlichen Dank an unsere Bauwirtschaft ausspreche!

Meine Damen und Herren, gerade vor diesem Hintergrund ist es wichtig, den positiven Trend mit gesetzlichen Regelungen zu erhalten, diese weiterzubringen und nicht auf die lange Bank zu schieben. Die Brandenburgische Bauordnung nimmt dabei eine wichtige Rolle ein - Herr Zeschmann, Sie haben völlig recht, dass die Bauordnung von großer Bedeutung ist -, und zwar um dem Anspruch an das Bauen der Zukunft gerecht zu werden.

Wir haben uns gemeinsam darauf verständigt, die Bauordnung zügig an die Änderungen der Musterbauordnung anzupassen - und Herr Münschke, von einem Sonderweg für Brandenburg kann da nicht die Rede sein. Wir haben damit das Bauen mit dem klimafreundlichen Material Holz für ausgewählte kleinteilige Maßnahmen, die Möglichkeit zur Bauvorlage und die Regelungen für die Aufstellung von Mobilfunkmasten erleichtert. Gerade mal ein Jahr später haben wir geliefert.

Ich möchte kurz auf die wichtigsten Punkte eingehen. Das Bauen mit Holz wird in Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 bis zur Hochhausgrenze erleichtert. Insbesondere für Handwerksmeisterinnen und -meister des Maurer-, Betonbauer- und Zimmererfachs werden die Bedingungen für eine Bauvorlagenberechtigung definiert. Die Höhe genehmigungsfreier Mobilfunkmasten wird neu geregelt. Die Typengenehmigung wird als neues Verfahrensmodul zur Förderung des modularen und seriellen Bauens eingeführt. Die Erweiterung des Ladenetzes für E-Mobilität wird unterstützt. Formale Hindernisse in Verfahrens- und Formvorschriften werden zur Einhaltung des Onlinezugangsgesetzes beseitigt.

Sehr geehrte Abgeordnete, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung sind wir bereit für die Unterstützung des Baugewerbes in Brandenburg, für die Bewältigung der Herausforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes und für das Bauen der Zukunft. Daher darf ich Sie bitten, diesem Gesetzentwurf - möglicherweise mit einer kleinen Ehrenrunde - zuzustimmen.

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, gemäß § 46 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg beantragt die AfDFraktion für das Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung, Drucksache 7/1697, eine 3. Lesung sowie dessen gleichzeitige Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung - federführend - sowie - mitberatend - an den Rechtsausschuss. - Ich sehe einen Geschäftsordnungsantrag des Kollegen Keller. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Nach § 46 Abs. 2 der geltenden Geschäftsordnung hat die antragstellende Fraktion das Recht auf Überweisung an mindestens einen Ausschuss. Ich denke, das ist so weit auch in Ordnung. Da wir aber denken, dass es bei der Bauordnung um zahlreiche juristische Probleme geht, bitten wir hier um eine getrennte Abstimmung. Wir favorisieren den Rechtsausschuss, der dann sicherlich auch zügig tagen könnte. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Dann verfahren wir so.

1 Anmerkung Stenografischer Dienst: Tagesordnungspunkt 8 wird erneut aufgerufen, siehe Seite 53.

Es liegt also ein Antrag der AfD-Fraktion vor, das vorliegende Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung, Drucksache 7/1697, gemäß § 46 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg sowohl an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung als auch - mitberatend - an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wir trennen diese Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Antrag abstimmen, das Gesetz an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung zu überweisen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung abgelehnt.

Dann kommen wir zum zweiten Teil der Abstimmung, nämlich darüber, den Gesetzentwurf in der 3. Lesung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Ich darf Sie fragen, wer dem Antrag zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag bei einigen Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

Bevor ich Tagesordnungspunkt 8 schließe, erteile ich dem Kollegen Bretz zur Geschäftsordnung das Wort. Bitte schön.

Herr Vizepräsident, vielen Dank. Zur Vollständigkeit und für das Protokoll: Wir bitten darum, dass die Landtagsverwaltung die Rechtsausschusssitzung in Absprache mit den Kollegen so legt, dass die 3. Lesung der Bauordnung noch am Donnerstag erfolgen kann. - Danke schön.

Gut, das ist hiermit zu Protokoll gegeben. - Ich schließe Tagesordnungspunkt 81 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf.

TOP 9: Drittes Gesetz zur Änderung des Sportförderungsgesetzes im Land Brandenburg

Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 7/2477

1. Lesung

Entschließungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion DIE LINKE und der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion