Protokoll der Sitzung vom 16.12.2020

Kommen wir nun zu unseren Änderungsanträgen zum Haushaltsplanentwurf. Mit unseren Änderungsanträgen wollen wir die Zahl der Richterstellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und in der Sozialgerichtsbarkeit weiter erhöhen. Die Personalbedarfssituation an den Verwaltungs- und Sozialgerichten in Brandenburg ist nicht zuletzt durch die erhebliche Anzahl von bestehenden und auch neuen Hartz-IV-Verfahren und durch die erhebliche Anzahl von Asylverfahren immer noch als desolat zu bezeichnen. Trotz des bereits erfolgten Stellenaufwuchses ist der Aktenbestand von aufgelaufenen Altverfahren nicht zu bewältigen. Die redlichen Bemühungen der Justizministerin Hoffmann in diesem Bereich sind zwar erkennbar, aber leider nicht ausreichend. Es genügt nicht, die Altfälle erst in drei Jahren abgebaut zu haben. Der Anspruch sollte hier die Abarbeitung binnen Jahresfrist sein.

Aufgrund der von uns angesetzten Summe von je 760 000 Euro könnten mindestens jeweils zwölf weitere Richterstellen in beiden Gerichtsbarkeiten geschaffen werden. Erst dann wird es eine spürbare Verbesserung im Gerichtswesen geben. Es kann nicht sein - das ist eines Rechtsstaates unwürdig -, dass solch lange Verfahrenszeiten bestehen.

Auch die Zahl der Staatsanwälte möchten wir weiter erhöhen. Die Personalbedarfssituation in den Staatsanwaltschaften in Brandenburg ist aufgrund der erheblichen Anzahl von bestehenden und neuen Ermittlungsverfahren als nicht auskömmlich zu bezeichnen. Es kann nicht sein, dass immer mehr Straftäter Rabatte wegen überlanger Verfahrensdauern bekommen. Auch hier ist bereits ein geringer Stellenaufwuchs erfolgt, aber mit der bereits gering erhöhten Personalausstattung ist eine zeitnahe Bearbeitung der aufgelaufenen Altverfahren sowie neu hinzukommender Ermittlungsverfahren nicht zu bewältigen. Hier fordern wir, den Etat so zu erhöhen, dass mindestens zwölf weitere Staatsanwaltschaftsstellen geschaffen werden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Redebeitrag der CDU-Fraktion fort. Für sie spricht Herr Abgeordneter Eichelbaum.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Mehr Personal und mehr Digitalisierung - das ist die Kernbotschaft des Justizetats 2021. Während in der Vergangenheit

mitunter mühsame und schwerfällige Diskussionen über die richtige Personal- und Sachausstattung der Brandenburger Justiz geführt wurden, ist es uns bei diesem Haushalt in einer gemeinsamen Kraftanstrengung von SPD, CDU und Grünen gelungen, die Weichen für die Brandenburger Justiz in Richtung Zukunft zu stellen; denn bereits mit Eintritt in die Koalition im letzten Jahr war uns klar: Wir müssen handeln. - In Brandenburg darf es durch eine verfehlte Haushaltspolitik nicht zu einem faktischen Stillstand der Rechtspflege kommen. Das konnten und wollten wir nicht hinnehmen.

Deshalb ist es gut, dass die Politik der falschen Sparsamkeit nun ein Ende gefunden hat. Es ist auch gut, dass wir gerade jetzt, in Zeiten einer angespannten Gesundheits-, Wirtschafts- und Finanzlage in Brandenburg, die Justiz nicht vernachlässigen. Unser Rechtsstaat lebt neben seiner institutionellen Legitimation insbesondere auch vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Um es mit den Worten des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, zu sagen:

„Wer dem Rechtsstaat misstraut, geht den Rattenfängern populistischer Bewegungen schnell auf den Leim. Jede Investition in den Rechtsstaat ist daher auch eine Investition in die Demokratie.“

Für die CDU-Landtagsfraktion ist klar: Unser Rechtsstaat muss institutionell, personell und finanziell gestärkt werden. Wir alle wissen, Recht kennt keine Krise, Recht bedarf gerade in Krisenzeiten der Durchsetzung. Wir wissen auch, die Krise ist der Maßstab für die Stabilität von Demokratie und Rechtsstaat. Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, zu jeder Zeit ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen.

Auch gibt es in der Krise nicht weniger Arbeit für unsere Staatsanwaltschaften, sondern womöglich sogar mehr. Und wer glaubt, man könne doch zumindest die Justizvollzugsanstalten vernachlässigen, irrt sich; denn der staatliche Strafanspruch gilt auch in Zeiten der Krise. Kurzum: Auch in einer angespannten Wirtschafts- und Finanzlage wollen wir eine verlässliche Justiz. Wir wollen eine Justiz, die das Verbrechen mit allen Mitteln des Rechtsstaats bekämpft, und wir wollen eine Justiz, die nicht alle Jahre zum Spielball der Einsparungspolitik in den Haushaltsberatungen wird.

Justizministerin Susanne Hoffmann hat einen Justizetat vorgelegt, der diese unsere Ziele erfüllt. Die Fakten sprechen eine eindeutige Sprache. Nachdem wir bereits im Nachtragshaus- halt 2020 mit 109 neuen Stellen gut vorgelegt haben, bleiben wir unserem Kurs des Personalaufwuchses in der Brandenburger Justiz auch mit diesem Haushalt treu. Mit nunmehr insgesamt 93 Neueinstellungen wollen wir zwei klare Ziele erreichen: Einerseits wollen wir Altbestände bei den Gerichten abbauen und Verfahrenslaufzeiten weiter verkürzen. Andererseits wollen wir unser Leitbild einer digitalen Justiz in Brandenburg schneller in die Tat umsetzen. Beides erreichen wir durch zielgenaue Neueinstellungen.

Mit dem Haushaltsentwurf 2021 schaffen wir einen weiteren Einstellungskorridor von 70 zusätzlichen Stellen, wobei neben 30 neuen Richtern und Staatsanwälten auch 40 Justizbeschäftigte eingestellt werden. Einen weiteren Stellenaufwuchs insbesondere in der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit, aber auch bei den Staatsanwaltschaften, wie es die Opposition fordert, halten wir für nicht erforderlich.

Mit dem jetzt vereinbarten Personalaufwuchs wird es uns nicht nur gelingen, die Altbestände bei den Gerichten abzubauen, sondern es wird auch der Wissenstransfer zwischen den Generationen ermöglicht; denn wir wollen eine moderne und digitale Justiz. Junge Menschen sind der Schlüssel zu einer zukunftsfesten Justiz im Land Brandenburg, und das spiegelt auch der Haushaltsentwurf 2021 wider; denn dieser Haushalt ist ein mutiger Haushalt, er ist ein Haushalt, der sich der Zukunft öffnet und die vorhandenen Probleme angeht.

Neben der Stärkung des Justizvollzugs mit fünf weiteren Stellen sieht der Haushaltsentwurf 17 zusätzliche Personalstellen für den zentralen IT-Dienstleister der Brandenburger Justiz vor; denn es waren nicht nur leere Worte, als wir zu Beginn der neuen Legislaturperiode davon sprachen, dass wir die Digitalisierung in Brandenburg voranbringen wollen. Wir haben diese Worte ernst gemeint. Wir haben diese Worte auch verlässlich umgesetzt, und so werden wir das in den kommenden Jahren weiterhin tun.

Deshalb werden wir nicht nur bis 2026 die Elektronische Akte bei den Gerichten flächendeckend einführen, sondern auch mit weiteren 3,5 Millionen Euro insgesamt über 20 Millionen Euro in eine digitale Justiz in Brandenburg investieren. Außerdem fördern wir im nächsten Jahr die innovative Sitzungssaalausstattung der Gerichte mit 310 000 Euro. In den darauffolgenden Jahren werden wir diese innovativen Ausgaben für die Justiz noch steigern. Das zeigt: Dieser Haushalt ist ein Haushalt der Innovation und ein Haushalt der Zukunft. Deshalb bitten wir um Unterstützung. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Wir fahren in der Aussprache mit dem Redebeitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Für sie spricht Frau Abgeordnete Block.

An dieser Stelle erinnere ich daran, dass wir - so habe ich es verstanden - in diesem Raum zwar Fotos von uns selber oder von der eigenen Fraktion machen können, andere Abgeordnete aber nicht fotografieren dürfen. Herr Stefke, insofern gehe ich davon aus, dass die Fotos allenfalls für Ihren privaten Gebrauch bestimmt sind.

(Zuruf)

Das sind die Situationen, aber darüber müssen wir nicht hier diskutieren. - Frau Block, bitte.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauer! Die Justiz genießt eine besondere, eine herausgehobene Stellung in unserer Gesellschaft. Sie ist von der Politik unabhängig, und mit dem Justizhaushalt wird die finanzielle Ausstattung der dritten, unabhängigen Gewalt festgelegt.

Es ist schade, dass gerade das Interesse der CDU heute so erschreckend gering ist. Inzwischen sind zumindest drei Abgeordnete hier

(Zuruf)

- vier; Entschuldigung, das konnte ich im Rücken nicht wahrnehmen -, um dieser Debatte zu folgen. Ich muss sagen, das ist wirklich unmöglich. Das kann nicht sein.

(Zuruf)

- Oben ist niemand. Netter Versuch.

Man sollte ja mit etwas Positivem beginnen. Nun denn, Lob gibt es auch von uns für den fortgeführten Stellenaufwuchs bei der Justiz. Wir hatten bereits mit dem Doppelhaushalt 2018/2019, also unter rot-roter Regierung, den größten Stellenaufwuchs in der Justiz seit mehr als 15 Jahren und werden damit bis zum Jahr 2022 fast 300 neue Stellen geschaffen haben.

Ich hätte jetzt gerne Herrn Dr. Redmann direkt angesprochen, der vorhin große Reden geschwungen hat. Gerade diesen Haushalt hat die CDU-Fraktion seinerzeit beklagt. Den Stellenaufwuchs haben Sie mit dem Nachtragshaushalt und erfreulicherweise auch mit diesem Haushalt fortgesetzt, wenn auch nicht mehr ganz so umfangreich, und leider wurden auch keine neuen Stellen für die Sozialgerichte geschaffen, obwohl hier absehbar mehr Verfahrenseingänge zu erwarten sind.

Schade ist auch, dass bereits jetzt klar ist, dass diese Stellen nur zum Abbau der Altfälle aufgestockt und ab 2024 wieder erheblich abgebaut werden. Das ergibt sich aus der Personalbedarfsplanung, die wir ebenfalls beschließen werden. Insgesamt werden 93 Stellen geschaffen, davon allerdings 70 mit einer Abbauverpflichtung bis 2028. Eine nachhaltige Stärkung der Justiz sieht anders aus. Für eine solche müssten auch die Sozialen Dienste der Justiz, der mittlere Dienst, die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und die Geschäftsstellen gestärkt werden.

In der letzten Woche, nach der Sitzung des Rechtsausschusses, in dem das leider nicht thematisiert wurde, kam eine weitere Meldung aus dem Justizressort, die Auswirkungen auf die Justiz, die Personalplanung, vor allem aber auf die Bürgerinnen und Bürger hat: Offenbar soll die Zahl der Standorte der Arbeitsgerichte verringert werden, und nach Ihrer Vorstellung sollen Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter als fahrendes Völkchen regionale Gerichtstage bestreiten. - Die Überlegung, an den Standorten der Arbeitsgerichte etwas zu verändern, stammt durchaus noch aus der rot-roten Koalition. Diese Überlegung, die dereinst nicht umgesetzt wurde, versuchen Sie nun mit Leben zu erfüllen - zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt, mitten in der Corona-Krise, vor Weihnachten. So etwas macht man nicht mit den Beschäftigten. So etwas macht man, wenn überhaupt, gemeinsam mit ihnen und nicht in dieser Art und Weise.

Das sage ich ganz deutlich: Ihnen fehlt an dieser Stelle der aktuelle Blick - die Weitsicht - für die Aufgaben, die auf die Justiz in der Folge der Pandemie und der sich sehr wahrscheinlich anschließenden wirtschaftlichen und sozialen Verwerfungen zukommen werden; denn anders, als sich die Lage vielleicht vor zwei, drei Jahren darstellte, ist jetzt erkennbar, dass es zu mehr Umstrukturierungen in Firmen, Entlassungen, Kurzarbeit etc. kommen wird. Die Anzahl der arbeitsgerichtlichen Verfahren wird zunehmen. Man konnte übrigens heute der Presse entnehmen, dass die Direktorin des Arbeitsgerichts Potsdam das ebenso einschätzt. Andere Arbeitsgerichtsmitarbeiter sehen das auch so.

Hinzu kommt, dass wir es begleitend zur aktuellen Situation mit einer Demokratiekrise und einem seit Jahren abnehmenden Vertrauen in die Justiz und die dort getroffenen Entscheidungen zu tun haben. Wann kommen denn Menschen üblicherweise mit Gerichten in Kontakt? Arbeitsgerichtliche Verfahren spielen hier eine sehr große Rolle. Ich halte es für wichtig, dass auch die Arbeitsgerichte ohne Rücksicht auf die aktuelle Auslastung gerade jetzt als staatliche Einrichtung vor Ort zur Verfügung stehen. Eine quasi rein wirtschaftliche Bewertung gerichtlicher Arbeit nach Effektivität und Auslastung lehnen wir ab.

Die Richterinnen und Richter sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen die Unternehmen und die Lage vor Ort, und sie sind Repräsentanten des Rechtsstaats in ihrem Umfeld und für die Betroffenen eines Verfahrens. All das ist mit Gerichtstagen nicht zu leisten. Diese können ein Zusatz sein, aber kein Ersatz für Standorte. Ein Gericht ist kein Bürgeramt, das einzelne Dienstleistungen wie die Beantragung eines Reisepasses anbieten kann. Sie sollten Ihre Entscheidung hier grundlegend überdenken.

Mit Freude habe ich in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift des Bundes der Strafvollzugsbediensteten gelesen, dass Sie auch den Vollzug als Handlungsfeld für sich entdeckt haben. Um den gesetzlichen Anspruch auf Resozialisierung wirksam durchsetzen zu können, braucht es tatsächlich mehr Personal, als bisher vorhanden ist. Ja, auch unter Rot-Rot konnte nicht mehr Personal bereitgestellt werden, aber die Besoldung wurde deutlich verbessert, und die Ausbildung wurde intensiviert.

An der Aufstockung des Personals wollen Sie weiter arbeiten. Wir alle wissen, dass das schwierig ist. Wir befinden uns hier in einem bundesweiten Wettbewerb um geeignete Bewerberinnen und Bewerber. Ein wesentliches Hilfsmittel für die Anwerbung war und ist der Anwärtersonderzuschlag für die Auszubildenden. Unseren Antrag, diesen Zuschlag weiter zu zahlen, haben Sie im Rechtsausschuss und im Finanzausschuss abgelehnt. Das heißt für uns, dass dieser Zuschlag weiter unter dem Erlaubnisvorbehalt des Finanzministeriums steht und damit - Stand heute - ab März nicht mehr gezahlt wird. Das halten wir für falsch, und deshalb stellen wir den Antrag hier und heute noch einmal zur Abstimmung.

Natürlich muss auch die Justiz sparen. Die Einsparmöglichkeiten liegen aber nicht bei den Personalkosten für Reinigungskräfte in der Richterakademie in Wustrau. Da hat die Justiz als Arbeitgeber auch eine Vorbildwirkung und eine soziale Verpflichtung. Wir hatten die Debatte vorhin schon einmal. Mein Fraktionsvorsitzender hat dazu ausgeführt.

Ich war schon sehr erstaunt über den Verlauf der Debatte. Wir haben vorhin gehört, es ging um Tarifverträge. In der ersten Sitzung des Rechtsausschusses am 07.10.2020, in der darüber gesprochen wurde, ging es noch um Hausmeisterstellen, nicht um Stellen für Reinigungskräfte. In der zweiten Sitzung am 18.11.2020 wurde darüber gesprochen, dass es sich um Vorgaben des Bundesrechnungshofs handelt, der das in einer Prüfmitteilung gerügt habe. Heute kommt das Thema Tarifvertrag auf den Tisch.

Ehrlich gesagt, ich hätte gern etwas Aufklärung darüber, was die Grundlage dieses Handelns ist. Aber selbst wenn es sich hier um die Anpassung an einen Tarifvertrag handelt, hätten Sie es in der Hand, mit der Zahlung einer Prämie den Menschen, die dort arbeiten, einen Bestandsschutz zu sichern und sie nicht wegen der

Einsparung von 6 000 Euro sozusagen unter den Mindestlohn rutschen zu lassen.

Einsparen könnte man tatsächlich, zum einen bei der zwingenden Verfolgung von Delikten, zum Beispiel wenn Menschen Lebensmittel aus Mülltonnen retten, wenn Menschen Cannabis konsumieren oder für den Eigenbedarf anbauen oder wenn Menschen schwarzfahren, und zum anderen bei der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen, auf deren Vollzug die Ministerin, anders als die Justizminister anderer Bundesländer, auch während der Pandemie pocht, in Zeiten, in denen es schwerer ist, Arbeit zu leisten, statt die Strafe zu verbüßen, oder Geldmittel zu erwirtschaften. Haftplätze kosten Geld. Die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe kostet etwa 130 Euro pro Tag und Insasse, und zwar nicht den Insassen, sondern den Steuerzahler. Über die Sinnhaftigkeit der Vollstreckung dieser Strafe sollten und werden wir - auch aus anderen Gründen - an anderer Stelle weiter diskutieren.

Diese andere Stelle ist der Rechtsausschuss. Ich sage es ganz deutlich: Dass vonseiten der Koalition dort nicht ein einziger Änderungsantrag zum Haushalt eingebracht wurde, aber alle Anträge der Opposition, selbst unsere kleinsten für die Ausstattung von Gefangenenbeiräten in Justizvollzugsanstalten mit Beträgen von 600 Euro, abgelehnt wurden, stimmt mich nachdenklich und sollte die Bediensteten in der Justiz unseres Landes ebenso nachdenklich stimmen. Gemeinsam verändert man etwas zum Besseren, nicht im Alleingang durch Koalitionszwang.

Um doch mit etwas Positivem zu enden: Ich sehe da durchaus Potenzial. Wir haben gerade erst ein Jahr hinter und noch vier Jahre vor uns. Stimmen Sie also unseren Änderungsanträgen zu; das wäre ein gutes Signal. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir fahren in der Aussprache mit dem Redebeitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Für sie spricht der Abgeordnete Raschke.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Gäste am Livestream und liebe Abgeordnete! 607 206 300 Euro: So viel Geld wollen wir heute für die Arbeit der Justiz im nächsten Jahr bewilligen. Da könnte man sich doch fragen: Wofür braucht unsere Justizministerin, Frau Hoffmann, so viel Geld? - Es ist so viel Geld wie noch nie, Geld, das in der Justiz und bei Frau Hoffmann in guten Händen ist und mit dem wir als Parlament hohe Erwartungen verbinden.

Lassen Sie mich beispielhaft drei Schlaglichter darauf werfen: Erstens. Wir wollen das Vertrauen in den Rechtsstaat stärken. Das ist gerade in diesen Zeiten, in denen eine politische Kraft - auch hier im Haus - Staatszersetzung als Ziel ausgegeben hat, eine vordringliche Aufgabe. Ein zentrales Element dafür sind gerechte und angemessene Urteile an den Gerichten, sind Gerichte, die schnell und unabhängig entscheiden können.

Eines ist dafür vor allem wichtig, nämlich der Abbau von Altverfahren. Der Stapel an unerledigten Verfahren ist in den letzten Jahren immer größer und größer geworden, und immer länger muss man vor Gericht warten, um ein Urteil zu bekommen. Schon jetzt stocken wir Stellen auf: bei den Gerichten - bei den

ordentlichen Gerichten -, bei den Staatsanwaltschaften. Wir haben vor, hier um weitere 54 Stellen aufzustocken. Hat es so etwas schon einmal gegeben? Nein, so viel Rechtsstaat, liebe Kolleginnen und Kollegen, war noch nie.

Zweites Schlaglicht. Wir sprechen über die Staatsanwaltschaften: auch hier Abbau von Altverfahren, auch hier neues Personal, auch hier Generationswechsel, und zwar vom mittleren Schreibdienst über Amtsanwältinnen und Amtsanwälte bis hin zu Staatsanwaltschaften. Auch das stärkt den Rechtsstaat.

Aber damit nicht genug: Mit dem heute vorgelegten Justizhaushalt verbindet sich auch, dass Brandenburg ein Stück weit ökologischer wird; denn die erste Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Wirtschafts- und Umweltkriminalität bundesweit sitzt in - Potsdam. Das ist wichtig, weil der Schutz der Natur ein Verfassungsziel ist. Das ist mir nicht nur wichtig, weil ich bei den Grünen bin, sondern auch, weil dann die Zeit ein Ende hat, in der wir wütend und ohnmächtig zusehen müssen, wie etwa große Müllskandale ohne gerechtes Urteil ausgehen können.

Drittes Schlaglicht: der Justizvollzug. Die Frage ist, wie wir mit Menschen umgehen, die gegen die Regeln der Gesellschaft verstoßen haben. Da hat Brandenburg, auch dank der Traditionen der Vergangenheit, einen modernen Ansatz. Wir haben erkannt, allein immer härtere Strafen zu verhängen bringt es nicht. Wir setzen in Brandenburg auf die Resozialisierung der Täter und rücken die Opfer in den Fokus. Auch hier bauen wir den Rechtsstaat aus und beauftragen die Justizministerin, das zu gestalten. Wer sie ein Jahr lang erlebt hat, der weiß, das ist genau ihr Anspruch. Dieser soziale Kurs wird nicht nur fortgesetzt, sondern noch verstärkt.

Ein paar Zahlen dazu: Dieses Jahr sind es noch 400 000 Euro für die Opferberatung und den Täter-Opfer-Ausgleich; nächstes Jahr sind es 477 600 Euro - Geld, das dringend für Projekte vor allem in den Bereichen der Gewaltkriminalität benötigt wird: Gewalt gegen Kinder, Opfer von Sexualstraftaten. Gab es dieses Jahr noch 120 000 Euro für Qualifizierungsmaßnahmen in den Justizvollzugsanstalten, zum Beispiel wenn Inhaftierte planen, einen Beruf zu ergreifen, und danach vermittelt werden, also nicht in ein Loch fallen, sondern direkt einen Anschlussjob bekommen, wurden diese Mittel jetzt auf 1 600 000 Euro aufgestockt.

Liebe Abgeordnete, liebe Frau Ministerin Hoffmann, wir sollten heute der Justiz viel Geld bewilligen. Wir haben hohe Erwartungen, damit den Rechtsstaat zu stärken, den Justizvollzug noch sozialer und sogar ein bisschen ökologischer zu machen. Frau Hoffmann, wir wissen, das Geld ist bei Ihnen in guten Händen. Wir freuen uns in der Justiz insgesamt auf ein gutes Jahr 2021. - Vielen Dank.