Das ist eine Nacherhebung aus dem Jahr 2015. Das betrifft die Altanschließer der Kategorie 2, also Anschlüsse zwischen 1990 und 1999 - dieser Fall fällt unstreitig darunter. Dort wurde eine Nacherhebung beschieden. Den Bürgern wurde dann vom Verband selbst mitgeteilt, nicht zu zahlen, weil man das wegen der neuen Entscheidung erst einmal prüfen müsse. Nach fünf Jahren „Still ruht der See“ wurde gesagt: Ihr habt da etwas vergessen zu zahlen, zahlt jetzt bitte mit Säumniszuschlag und Verzinsung! - Das ist ein unmögliches Vorgehen.
Natürlich ist eine Mahnung keine Vollstreckung. Es gibt aber auch Vollstreckungsfälle - nicht in Storkow, sondern anderenorts -, und wenn ich einem Bürger eine Mahnung schreibe, obwohl ich genau weiß, dass die Sache hochgradig streitbefangen ist, haben wir ein Problem und auf jeden Fall einen Verstoß gegen das Rundschreiben. Das erst einmal zum Sachverhalt.
Ich möchte jetzt ganz präzise wissen, wie die Interpretation der Rückmeldung der Verbände ist. Sie sagen, die Verbände hätten zurückgemeldet, sie hätten keinen Fall eines unstreitig rechtswidrigen Vorgehens.
Was meinen sie damit? Beziehen sie sich etwa auf den BGH und sagen, der BGH sieht es anders, denn dann ist nichts unstreitig rechtswidrig? Oder bleibt es dabei, Herr Minister, dass unter Bezugnahme auf das Gutachten der Landesregierung - von Ihrem sympathischen Amtsvorgänger in Auftrag gegeben - nicht bezahlte Bescheide - ob Widerspruch erhoben wurde oder nicht - nicht mehr vollstreckt werden dürfen und man - zweitens - bei nicht bestandskräftigen Bescheiden das Geld auch zurückbekommt? - Das war hier damals eigentlich Konsens: Bei nicht bestandskräftigen bezahlten Bescheiden bekommt man das Geld zurück, nicht bezahlte Bescheide werden nicht mehr vollstreckt, unabhängig davon, ob sie widerspruchsbefangen sind oder nicht. Ist das weiterhin Konsens? Das wäre wichtig zu wissen.
Und drittens: Warum hat sich die Landesregierung bis heute nicht zu der unsäglichen Methode positioniert, dass wegen des Beitritts von irgendwelchen Dörfern zu einem Abwasserzweckverband etwa im Jahr 2006 rückwirkend die Gründung eines neuen Verbandes angenommen wird, sodass man sich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entzieht? - Im
Falle von Storkow liegt überhaupt kein Fall einer Verbandsneugründung vor. Das heißt, der Fall ist darauf nicht anwendbar. Deswegen: Gibt es eine Position der Landesregierung, wie diese Situation gesehen wird?
- Vielleicht können Sie sich ein bisschen mäßigen. Hier werden ständig Nachfragen gestellt. So ist das nun einmal bei komplexen Sachverhalten.
Herr Minister, ich würde die Nachfragen von Herrn Abgeordneten Klemp gern gleich anschließen. Dann können Sie sie gemeinsam beantworten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielen Dank, Herr Minister, für die Ausführungen und auch dafür, dass Sie den kommunalen Aufgabenträgern gegenüber klargestellt haben, was eigentlich gemeinsame Haltung ist: dass rechtswidrige Bescheide nicht vollstreckt werden dürfen.
Sie haben ihnen das nun mitgeteilt. Für mich stellt sich noch die Frage: Hätte die Landesregierung überhaupt rechtlich die Möglichkeit, ihnen quasi hineinzuregieren und Ersatzvornahmen durchzuführen, wenn die kommunalen Aufgabenträger tatsächlich rechtswidrige Beiträge eintreiben würden? Gibt es diesbezüglich ein Weisungsrecht, oder unterliegt das der kommunalen Selbstverwaltung?
Zunächst zu Ihnen, Herr Kollege Vida: Der Fehler liegt bei mir - entschuldigen Sie bitte. Das kann ich jetzt noch einmal korrigieren, und zwar: Es war nicht mein durchaus sympathischer Amtsvorgänger, sondern ich, der am 31.08. dieses Jahres alle kommunalen Aufgabenträger angeschrieben hat. Ich könnte Ihnen eine ganze Liste ähnlicher Erklärungen, die mein sympathischer Amtsvorgänger abgegeben hat, zeigen, aber auf Grundlage gerade Ihrer Initiativen - wie der Anhörung im Innenausschuss - habe ich gesagt: Okay, wir machen das, weil es sein kann, dass das nicht ausreichend bekannt ist. Das nur noch einmal zur Richtigstellung.
Ich habe auch nicht gesagt, dass wir die Betreiber der Anlagen angeschrieben haben - das ist auch gar nicht unser Recht -, sondern die Aufgabenträger; das sind die kommunalen Aufgabenträ
ger. Ich vertraue darauf, dass wir Rückmeldungen erhalten. Allerdings gibt es keine Meldepflicht. Das heißt, wenn sie sagen, sie haben keine Lust, zu antworten - nur um das kurz zu erklären -, brauchen sie auch nicht zu antworten. So funktioniert unsere kommunale Selbstverwaltung.
Des Weiteren lag uns Ihr Beispielschreiben, das Sie gerade gezeigt haben, nicht vor - zumindest mir nicht, aber vielleicht ist das auch ein Fehler. Ich biete grundsätzlich jedem an - wir sind schließlich auch eine Service-Regierung -, mir so etwas genauer anzuschauen. Ich würde das analysieren und könnte Ihnen sagen, wie wir den Fall bewerten - jedoch nicht verbindlich oder verpflichtend für andere Aufgabenträger. Das biete ich Ihnen gerne an, aber dafür brauchen Sie keine Anfrage zu stellen. Es ist schlichtweg ein Angebot an jeden Abgeordneten, dass wir solche Prüfungen vornehmen, wenn jemand glaubt, dass in irgendwelchen kommunalen Bereichen Dinge nicht ordentlich laufen - auch wenn wir nicht direkt eingreifen können. Das habe ich schon mehrfach so gehandhabt.
Das ist auch die Antwort auf Ihre Frage, Herr Klemp: Eine direkte Eingriffsmöglichkeit durch Ersatzvornahme ist rechtlich nicht möglich. Sollte es dazu kommen oder tatsächlich so sein, dass die Anlagenbetreiber rechtswidrige Bescheide ausstellen, ist es Sache des Betroffenen, sich rechtlich dagegen zu wehren. Es gibt Hunderte bis Tausende solcher Verfahren. Besser ist es natürlich, wenn diese Fehler nicht passieren. Aber eine direkte Ersatzvornahme können wir nicht durchführen.
Herr Minister, vielen Dank. - Im Nachgang der Sitzung werde ich in einer ausführlichen Kleinen Anfrage den Sachverhalt schildern bzw. weitere exakte Fragen zur Rückmeldung stellen, um eine detaillierte Auflistung von Ihnen zu erhalten. Ich danke Ihnen erst einmal für das Angebot.
Meine Damen und Herren, bevor wir in die Debatte zum nächsten Tagesordnungspunkt einsteigen, möchte ich an die weiße Rose erinnern, die auf den Bänken der SPD-Fraktion liegt: Sie erinnert an den SPD-Fraktionsvorsitzenden Klaus Ness, dessen Todestag sich heute zum fünften Mal jährt. Er starb nach einer Plenarsitzung sehr plötzlich und viel zu früh, und wir werden sein Andenken in Ehren halten.
Die Aussprache eröffnet Herr Abgeordneter Freiherr von Lützow, der für die AfD-Fraktion spricht. - Bitte.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Kommunalpolitiker und liebe Brandenburger! Wir haben den vorliegenden Antrag in leicht abgewandelter Form bereits im April zu Ihrem sogenannten Gesetz zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der brandenburgischen Kommunen in außergewöhnlicher Notlage - kurz als Brandenburgisches kommunales Notlagegesetz bezeichnet - eingebracht.
Natürlich wurde der Antrag damals abgelehnt, und natürlich haben Sie das von Ihnen gegebene Versprechen, in der Kommunalverfassung später die notwendige Änderung vorzunehmen, wieder einmal nicht gehalten. Stattdessen wurde mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen kommunalen Notlagegesetzes die Ablauffrist vom 30. September bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Aber das ist bei Ihnen keine Seltenheit. So muss man sich nur einmal die Anträge der CDU, damals hier als Oppositionsfraktion, anschauen und ihr tatsächliches Verhalten in nunmehr gegebener Regierungsbeteiligung: Das ist eine Kehrtwende um 180 Grad. Aber in der Kommunalvertretung gibt es zum Glück noch Politiker mit Rückgrat - auch in der CDU, wie wir diese Woche gesehen haben, und vielleicht dann auch wieder hier im Landtag.
Wir stellen hier heute unseren Antrag, um Ihnen die Gelegenheit zu geben, das offensichtlich rechtswidrige kommunale Notlagegesetz und auch die damit einhergehende rechts- und verfassungswidrige Notlagenverordnung aufzuheben und tatsächlich notwendige Änderungen in der Kommunalverfassung vorzunehmen. Bedauerlicherweise stört Sie von der SPD-Fraktion die offensichtliche Verfassungswidrigkeit Ihrer Gesetze nicht, wie man sich bei dem unsäglichen und auch von vornherein rechtswidrigen Parité-Gesetz anschauen konnte. Auch da mussten wir erst gegen das verfassungswidrige Gesetz klagen - wie Sie gesehen haben, erfolgreich.
Nein, jetzt noch nicht. - Auch gegen das kommunale Notlagegesetz und die aufgrund dieses Ermächtigungsgesetzes erlassene Rechtsverordnung sollte man Klageverfahren führen. Um es noch einmal zu betonen: Die Verordnungsermächtigung im kommunalen Notlagegesetz ist keinesfalls notwendig. In den ansonsten zweifelsohne ebenfalls verfassungswidrigen Eindämmungs- und Umgangsverordnungen wird die kommunale Selbstverwaltung richtigerweise auch nicht angetastet. Die Gemeindevertre
tungen konnten also sehr wohl die gesamte Zeit über zusammenkommen und die notwendigen Entscheidungen treffen. Aber Sie verbreiten hier unberechtigte Panik. So spricht der bayerische Ministerpräsident Söder bewusst falsch von Triage im Gesundheitswesen, obwohl eine Überlastung des Gesundheitssystems und die Gefahr einer Triage glücklicherweise nicht bestehen.
Anstatt hier in Brandenburg die Kommunalverfassung in notwendigen Punkten zur Ermöglichung von Videokonferenzen anzupassen, wird seitens der SPD-geführten Landesregierung wieder einmal völlig fehlerhaft agiert. Die Möglichkeit der Durchführung von Video- und Telefonkonferenzen anstatt von Präsenzsitzungen ist natürlich sinnvoll - das haben wir oft genug gesagt, da gehen wir auch mit -, aber sie sollte rechtssicher sein.
Nein. - Diesbezüglich bedarf es jedoch nicht der Verordnungsermächtigung im kommunalen Notlagegesetz und schon gar nicht der Verordnung des Innenministers. Notwendig ist ausschließlich die Änderung der Kommunalverfassung wie von uns beantragt.
Wie Sie alle wissen, bin ich selbst im kommunalen Bereich tätig und seit 2014 Fraktionsvorsitzender einer Gemeindefraktion in Blankenfelde-Mahlow sowie Ausschussvorsitzender für Soziales und Kultur. Von dort kenne ich auch den SPD-Abgeordneten Herrn Ortwin Baier, den ehemaligen Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow, der nach Presseberichten aus der SPD-Fraktion ausgetreten ist oder jedenfalls austreten wollte. Da frage ich mich: Was haben Sie von der SPD-Fraktion eigentlich mit diesem Mann gemacht? - Seit der Verkündung seines beabsichtigten Austritts habe ich ihn weder im Landtag noch in BlankenfeldeMahlow gesehen, aber gut, ich schweife ab.
Herr Baier jedenfalls - jetzt kommt der Grund, warum das mit dieser Rede zu tun hat - müsste bestätigen - wenn er hier wäre -, dass im kommunalen Bereich das Zusammentreten der Gemeindevertreterversammlung sehr wohl möglich ist. Die vom Volk gewählten Kommunalpolitiker können ihrer Aufgabe, die ihnen durch die brandenburgische Kommunalverfassung vorgegeben ist, auch derzeit nachkommen. Die Änderungen der Kommunalverfassung gemäß unserem Antrag würden das noch erleichtern.
In der jetzigen Zeit, die wir alle so noch nicht erlebt haben, in der die Landesregierung und die Bundesregierung unsere Heimat in die tiefste Krise seit dem Zweiten Weltkrieg gestürzt haben, sollten Vernunft und gesunder Menschenverstand über der Panikmache stehen, die auch diese Landesregierung nicht einzudämmen vermag. Aber statt Krisen zu bewältigen, verursachen Sie neue Krisen. Anstatt die Sinnlosigkeit Ihrer Maßnahmen zu erkennen, verschärfen Sie diese Maßnahmen noch. Der gestern von Ihnen veranlasste sogenannte harte Lockdown kostet bundesweit 11 Milliarden Euro im Monat.
Die Änderungen der Kommunalverfassung zur Ermöglichung der Gemeindevertretersitzungen in Video- und Telefonkonferenzen sowie der Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren sind die notwendigen Lösungen - und keine Verordnungsermächtigung, die ebenso wie die daraufhin erlassene Verordnung aufzuheben ist. Ich appelliere an die anwesenden Abgeordneten, die auch in der Kommunalpolitik tätig sind und die Sinnhaftigkeit unserer Anträge erkennen können, den Fraktionszwang einmal beiseitezuschieben und in der Sache konstruktiv abzustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Herr von Lützow, eigentlich wollte ich mich zu dem Thema heute nicht zu Wort melden. Aber ich muss sagen: Wenn Sie kommunaler Vertreter sind und verantwortlich handeln würden - was nicht der Fall ist -, hätten wir so manches Problem in diesen Tagen in unserem Land Brandenburg nicht und auch die Probleme in manchen Kliniken nicht. Sie haben soeben den Beweis dafür angetreten, dass Sie es mit der Wahrheit überhaupt nicht genau nehmen. Das kommunale Notlagegesetz ist nicht verfassungswidrig. Korrigieren Sie sich bitte und verbreiten Sie hier nicht tagtäglich weitere Lügen!