Protokoll der Sitzung vom 17.12.2020

Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Herr von Lützow, eigentlich wollte ich mich zu dem Thema heute nicht zu Wort melden. Aber ich muss sagen: Wenn Sie kommunaler Vertreter sind und verantwortlich handeln würden - was nicht der Fall ist -, hätten wir so manches Problem in diesen Tagen in unserem Land Brandenburg nicht und auch die Probleme in manchen Kliniken nicht. Sie haben soeben den Beweis dafür angetreten, dass Sie es mit der Wahrheit überhaupt nicht genau nehmen. Das kommunale Notlagegesetz ist nicht verfassungswidrig. Korrigieren Sie sich bitte und verbreiten Sie hier nicht tagtäglich weitere Lügen!

Möchten Sie darauf reagieren, Herr von Lützow? - Bitte schön.

Herr Noack, wissen Sie, Sie hätten es bei Ihren Gedanken belassen sollen, denn das, was Sie gerade von sich gegeben haben - ich sei schuld an der Überlastung der Krankenhäuser und an der Coronapandemie -, entbehrt wohl jeglicher Grundlage, genau wie Ihre Politik. Sie sollen Kommunalvertreter sein? - Das könnte ich am besten widerlegen, das tu ich aber nicht, weil Gleiches mit Gleichem zu vergelten nicht immer das Beste ist. Gehen Sie einfach mal in sich. - Danke.

Meine Damen und Herren, für die Koalition spricht jetzt Herr Abgeordneter Schaller. - Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! In der Adventszeit ist es immer üblich, sich bestimmte Zitate herauszusuchen. Ich habe das für den Beginn meiner Rede auch getan. Dabei habe ich mir ein an die Lebenswirklichkeit angepasstes Zitat herausgesucht, und zwar von Napoleon:

„Es gibt Diebe, die nicht bestraft werden und dem Menschen doch das Kostbarste stehlen: die Zeit.“

Warum sage ich das? Das ist keine Anspielung, sondern ich will von Ihnen einfach nicht in diese Schublade gesteckt werden. Deshalb sage ich das hier und werde Ihnen gleich ein ganz kostbares Geschenk machen: Ich werde von meiner Redezeit keinen

erschöpfenden Gebrauch machen und Ihnen somit etwas Zeit schenken - etwas ganz Wertvolles also.

Drei Gründe, warum wir dieses Gesetz ablehnen, Herr von Lützow:

Erstens: In § 34 Ihrer Version steht „kann“:

„Die Gemeindevertretung kann in Präsenzsitzungen, Videokonferenzen oder Telefonkonferenzen zusammentreten.“

Nein, das darf sie nicht. Nein, das ist keine Alternative für Brandenburg, überhaupt nicht! Wir haben das Bekenntnis zur Präsenzsitzung. Die Präsenzsitzung muss der Normalfall sein - gern kombiniert mit modernen Sitzungsformaten und in einer Notlage selbstverständlich kombiniert mit Videokonferenzen usw., aber nicht im Normalfall.

Zweitens: Laut § 36 wollen Sie „geeignete Maßnahmen“ ergreifen. Grundsätzlich rennen Sie mit solchen unbestimmten Rechtsbegriffen bei mir offene Türen ein, aber wir bekennen uns zum Prinzip der Öffentlichkeit. Demokratie funktioniert in einer Debatte - so wie wir sie hier führen -, also muss man adäquate Mindeststandards festlegen. Das tun Sie nicht.

Drittens: Umlaufverfahren? Völlig ohne Not! Auch das ist keine Alternative für Brandenburg. Wir wollen öffentliche, transparente Sitzungen, und Umlaufverfahren sind nur die Ultima Ratio. In einer Notlage wie dieser, die Sie offensichtlich immer noch verneinen, können wir Umlaufbeschlüsse im Einzelfall durchführen, wenn sie mit der Notlage zusammenhängen, ansonsten nicht.

Und dann gebe ich Ihnen noch einen vierten Grund als Zugabe: Ich freue mich auf die Diskussionen im Innenausschuss, ich freue mich auf die Diskussionen mit den Spitzenverbänden - ich glaube, die haben Sie bisher noch gar nicht nach ihrer Meinung gefragt -, und dann werden wir im nächsten Jahr bis allerspätestens zum 30.06.2021 auf jeden Fall eine Änderung der Kommunalverfassung herbeiführen. Da sind wir völlig einer Meinung. In dem Sinne bitte ich Sie nochmals, wie schon in den Reden zuvor: Bringen Sie sich dort ein.

Um jetzt ein bisschen herunterzukommen, möchte ich Ihnen für die Adventszeit noch etwas mit auf den Weg geben: Sie wissen, die Adventszeit ist eine Zeit, in der man die Zeit hat, darüber nachzudenken, wofür es sich lohnt, sich Zeit zu nehmen. - In dem Sinne vielen Dank, Glück auf und ein gesegnetes Weihnachtsfest.

Danke schön. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht Herr Abgeordneter Büttner.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Vielen Dank, Herr Schaller, für Ihren Wortbeitrag. Man wundert sich über wenig, deswegen drei Punkte in drei Minuten:

Ich versuche es einmal mit einer Definition, nämlich mit der Definition von „Parlament“. Ich zitiere:

„Im staatsrechtlichen Sinne versteht man unter Parlament die in repräsentativ-demokratischen Staaten“

- wie der Bundesrepublik -

„vom Staatsvolk gewählte und legitimierte Vertretungskörperschaft, die die gesetzgebende Gewalt (Legislative) ausübt […].“

Meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, Sie haben uns hier einen Antrag vorgelegt - ich wundere mich bei Ihnen eigentlich über nichts mehr -, der schon sehr eigenartig ist. Sie schreiben in Ihrem Eingangstext:

„Die Landesregierung wird aufgefordert, […] einen Gesetzentwurf vorzulegen […].“

Wir sind die Legislative, wir beschließen die Gesetze, Freiherr von Lützow.

Dann schreiben Sie - es wird noch lustiger - auch noch den Regelungsinhalt dieses Gesetzes, das die Landesregierung vorlegen soll, in Ihren Antrag. Warum haben Sie nicht gleich einen Gesetzentwurf vorgelegt? Das verstehe ich nicht. Das ist wirklich Quark, was Sie da aufgeschrieben haben. Das war Punkt 1. Ich finde im Übrigen, es ist fast schon eine Beleidigung des Parlaments, was Sie hier vorlegen.

Punkt 2: der zeitliche Ablauf. Wir wissen ja, dass Sie bezüglich Gesetzgebungsverfahren, die auf Ebene der Landesregierung stattfinden, völlig ahnungslos sind. Dankenswerterweise haben Sie das hier noch einmal dokumentiert, indem Sie feststellen und fordern, dass die Landesregierung den Gesetzentwurf bis zum 15. Januar vorlegen soll. Selbst wenn Weihnachten und Silvester nicht stattfänden, wäre es schlichtweg unmöglich, in einem regulären Verfahren einen Gesetzentwurf bis zum 15. Januar 2021 vorzulegen, wenn wir heute den - ich weiß es nicht, ich habe es vergessen, den 16. oder 17., keine Ahnung …

(Zuruf: 17.!)

… 17., genau, eine Woche vor Heiligabend! - 17. Dezember haben. Das heißt also, vor dem Hintergrund, dass es auch eine Beteiligungsverpflichtung gibt, ist dieser zeitliche Ablauf völlig ausgeschlossen. Das heißt: Inhaltlich und fachlich ist dieser Antrag wirklich für die Mülltonne geschrieben.

Punkt 3: Hätten Sie einmal im Innenausschuss zugehört! Wir wissen - das haben Sie im letzten Innenausschuss dokumentiert -, dass Sie von Innenpolitik und Polizeirecht keine Ahnung haben. Ich zitiere Sie mal: Ich habe das Polizeigesetz noch nicht gelesen. - Ich fände es spannend, wenn man das als Innenausschussmitglied mal tun würde, aber egal. - Hätten Sie im Innenausschuss zugehört, wüssten Sie - was der Kollege Schaller gerade übrigens auch gesagt hat -, dass wir uns im Innenausschuss auf Folgendes verständigt haben. Erstens: Man ändert in Pandemiezeiten, in denen wir eine andere Regelung gebrauchen, nicht die Kommunalverfassung. Vielmehr wollen wir uns Zeit dafür lassen, um eine vernünftige Regelung auf den Weg zu bringen; da stimmen wir im Übrigen mit den Regierungsfraktionen überein. Deswegen wird es eine Novellierung der Kommunalverfassung geben, aber mit Sicherheit nicht so und nicht mit dem Antrag, wie Sie ihn hier vorgelegt haben. - Vielen Dank.

Danke schön. - Der Herr Abgeordnete Stefke hat für die Fraktion BVB / Freie Wähler das Wort. - Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Der Titel des Antrags verleitet einen zu der Bemerkung: Ach, wenn Sie sich doch mal an die Lebenswirklichkeit anpassen würden.

Vielleicht muss man Ihnen noch einmal in Erinnerung rufen, von welcher Qualität eine Verfassung oder ein Verfassungsgesetz ist. Geholfen hätte Ihnen da beispielsweise ein Blick in die Wikipedia, wo nachzulesen ist, dass als Verfassung „das zentrale Rechtsdokument oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates, Gliedstaates oder Staatenverbundes“ bezeichnet wird.

Es sollte sich auch zu Ihnen herumgesprochen haben, dass man Rechtsdokumente von solch zentraler Bedeutung nicht alle Nase lang ändert. Deshalb wurde für die Anpassung zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Kommunalvertretungen im Frühjahr dieses Jahres bewusst das Instrument der kommunalen Notlagenverordnung gewählt und nicht die Kommunalverfassung bzw. das Kommunalverfassungsgesetz geändert - dies natürlich aus dem Grund, den ich anfangs nannte, nämlich wegen der ungeschriebenen Regel, nicht ständig und erst recht nicht aus relativ niederen Beweggründen die Verfassung zu ändern. Aber dies erfolgte noch aus einem weiteren Grund, nämlich wegen der zeitlichen Befristungen, um zu verdeutlichen, dass diese aus Sicht des Landesgesetzgebers, des Landtags, nur als Übergangsregelung gesehen wird und, sobald es die Lage zulässt, wieder aufgehoben werden soll.

Sie begeben sich erneut in einen Widerspruch zwischen Ihren Reden und Ihren Anträgen. Sie leugnen einerseits die Existenz der Coronapandemie bzw. die Notwendigkeit daraus resultierender gravierender Einschränkungen für Zivilgesellschaft und Wirtschaft, andererseits wollen Sie Regelungen zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Kommunen in dieser außergewöhnlichen Notlage nicht nur über eine zeitlich befristete Verordnung, sondern sogar über eine Änderung der Kommunalverfassung dauerhaft festschreiben. Das verstehe, wer will - ich bzw. wir tun das jedenfalls nicht.

Sie bleiben gewohnt beliebig - immer so, wie es Ihnen gerade in den Kram passt - und ohne erkennbare Stringenz. Wir lehnen Ihren Antrag ab, weil wir die aktuell gültigen befristeten Regelungen in der kommunalen Notlagenverordnung eben nicht dauerhaft festschreiben wollen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Für die Landesregierung spricht Herr Minister Stübgen.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion trägt einen interessanten Titel, der lautet: „Änderung der Kommunalverfassung zur Anpassung an die Lebenswirklichkeit“. Gut, in diesem Antrag fordern Sie, Maßnahmen aus der kommunalen Notlagenverordnung in die Kommunalverfassung zu übernehmen. Zum Zweck hat dies

aber nicht etwa die Verbesserung der Situation in den Kommunen, vielmehr halten Sie die kommunale Notlagenverordnung fälschlicherweise für rechtswidrig. Den Begründungsversuchen des Antrags widerspreche ich im Wesentlichen aus zwei Gründen.

Erstens: Das kommunale Notlagegesetz sieht die Begrenzung der Verordnungsermächtigung des Ministers des Inneren und für Kommunales sowohl hinsichtlich des Inhalts wie auch des Ausmaßes vor. Die kommunale Notlagenverordnung kann sich nur innerhalb dieses Rahmens bewegen und ist demnach rechtmäßig.

Zweitens: Die AfD-Fraktion behauptet, dass die Übertragungsmöglichkeit von Entscheidungsbefugnissen von der Gemeindevertretung auf den Hauptausschuss deshalb rechtswidrig sei, weil sie die Rechte fraktionsloser Gemeindevertreter verletzen würde - ich habe das auch schon einmal von Ihnen gehört, Herr Stefke. Der Hauptausschuss - so die AfD-Fraktion - sei nicht spiegelbildlich besetzt, da die Gemeindevertreterinnen und -vertreter ohne Fraktionszugehörigkeit nicht berücksichtigt würden. Tatsächlich ist es so, dass fraktionslose Gemeindevertreterinnen und -vertreter bei der Besetzung des Hauptausschusses nicht berücksichtigt werden, denn die Sitze werden aufgrund der Vorschläge der Fraktionen erteilt. Das regelt § 41 der Kommunalverfassung. Dort wird das Besetzungsverfahren geregelt und sichergestellt, dass die Besetzung im Hauptausschuss dem Stärkeverhältnis der Fraktionen in der Gemeindevertretung entspricht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, für die Entkopplung der in der Notlagenverordnung festgesetzten Maßnahmen vom tatsächlichen Bestehen einer Notlage findet sich derzeit kein ernst zu nehmender Grund. In der September-Sitzung dieses Landtages haben wir das kommunale Notlagegesetz bis Ende Juni 2021 verlängert. Gleiches habe ich mit der kommunalen Notlagenverordnung getan. Die kommunale Ebene ist demnach bis Mitte des nächsten Jahres mit den notwendigen Möglichkeiten ausgestattet, Sitzungen durchzuführen und Beschlüsse zu fassen. Damit bleiben die Kommunen handlungsfähig.

Darüber hinaus erhalten wir viele positive Rückmeldungen von der kommunalen Ebene. Es kann sein, dass aus mancher Regelung, die wir für die Notlage geschaffen haben, etwas Dauerhaftes in der Kommunalverfassung entstehen kann. Dazu werde ich eine Vorlage erarbeiten. Die werden wir dann intensiv diskutieren, aber nicht bis zum 15.01.2021.

Auf eines will ich noch hinweisen: Wenn es notwendig wäre, wäre diese Landesregierung natürlich in der Lage, diesem Landtag ein wichtiges Gesetz bis zum 15.01.2021 vorzulegen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke schön. - Herr Abgeordneter Freiherr von Lützow, eine Dreiviertelminute haben Sie noch.

Nur ganz kurz. - Herr Stübgen hat es gesagt: Die Landesregierung wäre in der Lage, Herr Büttner. So viel zu Ihrem Part bezüglich des 15. Januar.

Von einer Übergangsregelung hat Herr Stefke gesprochen. Die Existenz der Pandemie wird von uns geleugnet, und trotzdem: Wir haben eine Notlage, die von der Landesregierung und der

Bundesregierung verursacht wurde. Da muss man natürlich festhalten, was die Kommunen weiterhin tun können. Es gibt ja Verordnungen, die unter bestimmten Voraussetzungen Aufgaben verbieten. Da muss man eben gucken, wie man damit umgehen kann. Dafür brauchen wir dann Regelungen, denn wir haben eine Notlage - die ist aber nicht durch eine Pandemie entstanden, sondern durch das Versagen der Landesregierung.

Herr Stübgen hat die Rechtmäßigkeit bestätigt - er sagte, die Verordnung sei rechtmäßig. Wir haben aber festgestellt, dass sie das nicht ist, weil sie das freie Mandat der fraktionslosen Abgeordneten auf Kommunalebene beeinträchtigt - da können Sie sagen, was Sie wollen. Ihr Rechtsberater scheint nicht so toll zu sein. - Dennoch danke ich und wünsche Ihnen allen schöne Weihnachten.

Bevor wir schöne Weihnachten haben, müssen wir abstimmen:

Die AfD-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Antrages „Änderung der Kommunalverfassung zur Anpassung an die Lebenswirklichkeit“ auf Drucksache 7/2256 (Neudruck) an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Überweisung wurde mehrheitlich ohne Enthaltungen abgelehnt.