Meine Damen und Herren, so weit meine allgemeinen Anmerkungen zum Thema Obdachlosigkeit, insbesondere in der kalten Jahreszeit.
Aber der Tagesordnungspunkt wurde ja noch weiter gefasst; es geht auch um die Auswirkungen der Coronakrise. Hier gilt: Das Land engagiert sich in großem Umfang. Das Land erstattet Kosten für persönliche Schutzausrüstung und weitere Schutzmaßnahmen, auch für die oben genannten Angebote der Sozialhilfe. Für das Jahr 2020 gibt es eine gesonderte Kostenerstattung aus dem Corona-Rettungsfonds nach § 8a Haushaltsgesetz. Für 2021 ist eine gesonderte Berücksichtigung der Mehraufwendungen in den Vergütungen vorgesehen.
Auch werden die Einrichtungen und Dienste der oben genannten Leistungen der Sozialhilfe in der nationalen Teststrategie berücksichtigt. Danach können die sogenannten PoC-Antigentests, die Schnelltests, gemäß der Coronavirus-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit genutzt werden. Das MSGIV hat die betroffenen Träger dazu Ende November schriftlich über die Anforderungen an das fachkundige Personal zur Durchführung der Tests, die Kostentragung und die Abrechnung informiert. Gleichzeitig haben wir zur Erleichterung dieser Antragstellung bei den Gesundheitsämtern ein Antragsformular sowie ein Testkonzept für die Berechtigung zum Erwerb der Schnelltests abgestimmt und zugeleitet.
Schließlich, meine Damen und Herren, hat sich das zuständige Fachreferat meines Hauses bereits an den Städte- und Gemeindebund Brandenburg gewandt - mit dem Ziel, die kommunale
Seite noch weiter für das Thema Kältehilfe unter den Bedingungen der Pandemie zu sensibilisieren, und wir haben das auch mit einem Angebot der Unterstützung verbunden. Darin hatten wir um Informationen zu den konkreten Vorkehrungen in den Städten und Gemeinden gebeten, wie dort pandemiebedingte Aspekte im Bereich der Obdachlosenhilfe und Kältehilfe berücksichtigt werden. Hier kann eine weitere Unterstützung nur erfolgen, wenn uns die aktuelle Situation vor Ort bekannt ist, und nur so können Maßnahmen zwischen den Beteiligten zielgenau abgestimmt werden. Wir sind dazu bereit.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen verdeutlichen, dass die Landesregierung einerseits die verfassungsgemäße Ordnung respektiert, aber andererseits in den dabei bestehenden Grenzen alles dafür tut, den Schutz der wohnungs- und obdachlosen Menschen sowie des Personals in den Hilfseinrichtungen möglichst umfassend zu gewährleisten. - Ich danke Ihnen.
Danke schön. - Es spricht noch einmal Herr Abgeordneter Büttner für die Fraktion DIE LINKE. - Sie haben noch zweieinhalb Minuten Redezeit.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Baaske und Kollegin Kniestedt, Sie beide haben mir bzw. uns vorgeworfen, wir würden Aktionismus in Corona-Zeiten betreiben.
Ich finde tatsächlich: Bei unvorhergesehenen Notlagen wie Corona muss es auch möglich sein, unkonventionell zu handeln und nicht nur auf die kommunale Zuständigkeit zu verweisen. Kollege Baaske, Sie verweisen doch auch nicht auf die kommunale Zuständigkeit, wenn die betroffenen Menschen bei Ihnen im Büro stehen oder die Einrichtungen bei Ihnen um Hilfe bitten.
Das Problem ist doch jetzt da. Jetzt ist der Winter in Corona-Zeiten da; die Menschen bekommen jetzt keinen Platz. Da können wir doch nicht hier in unserer warmen Bude stehen - Entschuldigung, Frau Präsidentin; ich meine: in diesem Hohen Haus, im Warmen - und lediglich darauf verweisen, dass die Kommunen zuständig sind. Ich finde, das ist zu wenig, meine Damen und Herren!
- Ach so, Entschuldigung, ich hatte gar nicht nach oben geschaut. Aber jetzt komme ich zu Ihnen, Frau Kollegin. Sie können es ja nachher noch einmal mit einer Zwischenfrage versuchen.
Frau Kollegin Schier, das Zitat hätte ich von mir aus auch gebracht, gar keine Frage. Das ist ja eine Antwort der Landesregierung, die übrigens faktenbasiert gewesen ist; das habe ich auch nie bestritten. Das fällt in die kommunale Zuständigkeit. Dieses Spiel können wir tatsächlich noch mehrere Jahre machen: Wer hat wann wie was gesagt? Ich zitiere einmal:
„Wir werden gemeinsam mit den Kommunen die aktuelle Situation der Obdachlosigkeit im Land Brandenburg evaluieren und in einem Bericht zusammenfassen. Darauf aufbauend werden wir Maßnahmen zur Lösung dieses Problems einleiten.“
Das ist ein Zitat aus dem CDU-Regierungsprogramm von 2019. Möglicherweise warten wir dann genauso lange darauf, wie wir auf die Abschaffung der Erschließungsbeiträge, die die CDU gefordert hat, warten, oder so lange wie auf die Aufkündigung des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion, die die CDU gefordert hat. Also: Dieses Spiel können wir machen, aber es ist ein ziemlich blödes Spiel.
Im Übrigen: Der Kopf ist rund, damit das Denken sich dreht. Wir haben jetzt eine entsprechende Notlage, deswegen müssen wir jetzt helfen. Ich finde es bedauerlich, dass Sie das jetzt so nicht tun wollen. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/2438: „Wohnungs- und obdachlose Menschen sowie das Personal in Hilfseinrichtungen schützen - die winter- und coronabedingten Mehrbedarfe der Unterbringung kompensieren“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Wahl der weiteren Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Landes-Kinder- und Jugendausschusses
Wahl des Mitglieds und des stellvertretenden Mitglieds des Untersuchungsausschusses zur „Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19“
Ich informiere Sie darüber, dass gemäß § 71 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags über die Anträge mit Wahlvorschlag geheim abzustimmen ist. Lediglich zu den zwei Anträgen mit Wahlvorschlag zum Untersuchungsausschuss 7/1 und zum Präsidium ist eine offene Abstimmung vorgesehen.
Meine Damen und Herren, für die geheimen Wahlen zur Parlamentarischen Kontrollkommission, zur Investitionsbank des Landes Brandenburg, zur Landessportkonferenz und zum LandesKinder- und Jugendausschuss ist jeweils die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erforderlich.
Das Präsidium hat sich darauf verständigt, die geheimen Wahlen in einem Wahlgang durchzuführen. Haben Sie dazu Bemerkungen? - Das ist nicht der Fall.