Protokoll der Sitzung vom 17.12.2020

Das Präsidium hat sich darauf verständigt, die geheimen Wahlen in einem Wahlgang durchzuführen. Haben Sie dazu Bemerkungen? - Das ist nicht der Fall.

Dann gebe ich Ihnen Hinweise zum Wahlverfahren. Meine Damen und Herren, die Wahlunterlagen werden nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführer am Ausgang des Plenarsaals ausgegeben. Die Stimmabgabe erfolgt in der Lobby vor dem Plenarsaal. Sie erhalten einen weißen Stimmzettel für die Wahl eines Mitgliedes der Parlamentarischen Kontrollkommission, einen rosa Stimmzettel mit dem Namen des Kandidaten, der zur Bestellung für die Investitionsbank des Landes Brandenburg vorgeschlagen wird, einen grünen Stimmzettel für die Wahl eines Vertreters des Landtages in der Landessportkonferenz sowie einen gelben Stimmzettel mit den Namen der Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl der weiteren Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Landes-Kinder- und Jugendausschusses. Das heißt, Sie haben jeweils eine Stimme für die Wahlen zur Parlamentarischen Kontrollkommission, zur Investitionsbank des Landes Brandenburg und zur Landessportkonferenz sowie fünf Stimmen für die Wahl zum Landes-Kinder- und Jugendausschuss.

Aus Hygienegründen bitte ich Sie, nur die Stifte zu benutzen, die Ihnen mit den Wahlunterlagen ausgehändigt werden.

Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lässt, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen, bei denen die Stimmabgabe insgesamt nicht erfolgt ist oder wenn die Anzahl der abgegebenen Stimmen die Anzahl der zu vergebenden Stimmen übersteigt. Bei Nichtabgabe einer oder mehrerer möglicher Stimmen führt dies nicht zur Ungültigkeit der gesamten Stimmabgabe, sondern lediglich zur Ungültigkeit des betroffenen Stimmzettels bezogen auf diejenigen Kandidaten, deren Felder nicht ausgefüllt wurden.

So viel zum Wahlverfahren. Wird dazu noch einmal das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Wahl. Ich bitte die zwei Schriftführer, abwechselnd vom Redepult aus den Namensaufruf durchzuführen.

(Wahlhandlung)

Meine Damen und Herren, ich darf fragen, ob alle anwesenden Abgeordneten die Möglichkeit hatten, ihre Stimme abzugeben. - Das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Auszählung mit Unterstützung der Landtagsverwaltung im Präsidiumsraum vorzunehmen.

Alle anderen Damen und Herren entlasse ich in die Mittagspause. Wir setzen die Sitzung um 13.15 Uhr fort. - Vielen Dank.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.39 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.21 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie alle, Ihre Plätze einzunehmen. Wir haben nun die Wahlergebnisse.

Ich verlese zunächst das Ergebnis der Wahl eines Mitglieds zur Parlamentarischen Kontrollkommission: An der Wahl von Herrn Abgeordneten Michael Hanko zum Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission haben sich 77 Abgeordnete beteiligt. Es gab keine ungültigen Stimmzettel. Für den Wahlvorschlag haben 22 Abgeordnete gestimmt. 53 Abgeordnete stimmten mit Nein, 2 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit hat Herr Abgeordneter Hanko die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg nicht erhalten und ist nicht zum Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt.

An der Wahl von Herrn Abgeordneten Steffen John zur Bestellung als Mitglied in den Beirat der Investitionsbank des Landes Brandenburg haben sich 77 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel gab es keine. Für den Wahlvorschlag haben 24 Abgeordnete gestimmt. 52 Abgeordnete stimmten mit Nein. Ein Abgeordneter hat sich der Stimme enthalten. Damit hat Herr Abgeordneter John die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg nicht erhalten und wird nicht zur Bestellung als Mitglied in den Beirat der Investitionsbank des Landes Brandenburg vorgeschlagen.

An der Wahl von Herrn Abgeordneten Daniel Münschke zum Vertreter des Landes in der Landessportkonferenz haben sich 77 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel gab es nicht. Für den Wahlvorschlag haben 25 Abgeordnete gestimmt. 49 Abgeordnete stimmten mit Nein. 3 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit hat der Abgeordnete Münschke die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg nicht erhalten und ist nicht zum Vertreter des Landtages für die Landessportkonferenz gewählt.

Wir kommen jetzt zu den Ergebnissen der Wahl der weiteren Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Landes-Kinder- und Jugendausschusses: Hier gab es eine Besonderheit. Es haben 77 Abgeordnete an der Wahl teilgenommen, aber es wurden 78 Stimmzettel abgegeben. Die Stimmzähler haben sich im Konsens darauf geeinigt, die Wahl dennoch als korrekt gelten zu lassen, da der zusätzliche Stimmzettel keinen Einfluss auf das Ergebnis der Wahl hatte.

Ich verlese Ihnen jetzt das Ergebnis: Bei der Wahl von Herrn Abgeordneten Felix Teichner zum Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses wurden 78 Stimmzettel abgegeben. Es gab keine ungültigen Stimmzettel. Für den Wahlvorschlag haben 24 Abgeordnete gestimmt. Gegen den Wahlvorschlag haben 53 Abgeordnete gestimmt. Es gab eine Enthaltung. Damit hat der Abgeordnete Teichner die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg nicht erhalten und ist nicht zum Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses gewählt.

Bei der Wahl von Herrn Lennart Krakow zum nichtparlamentarischen Mitglied des LKJA sind 78 Stimmzettel abgegeben worden. Ungültige Stimmzettel gab es keine. Für den Wahlvorschlag haben 21 Abgeordnete gestimmt. Es gab 50 Neinstimmen. 6 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit hat Herr Krakow die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg nicht erhalten und ist nicht zum nicht parlamentarischen Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses gewählt.

Bei der Wahl von Herrn Abgeordneten Daniel Frei

herr von Lützow wurden 78 Stimmzettel abgegeben. Es gab keine ungültigen Stimmzettel. Es gab 23 zustimmende Voten und 54 Neinstimmen. Ein Abgeordneter hat sich der Stimme enthalten. Damit hat Herr Abgeordneter Freiherr von Lützow die

Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtags Brandenburg nicht erhalten und ist nicht zum stellvertretenden Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses gewählt.

Bei der Wahl von Frau Abgeordneter Birgit Bessin zum stellvertretenden Mitglied des LKJA wurden 78 Stimmzettel abgegeben. Es gab einen ungültigen Stimmzettel. Für den Wahlvorschlag haben 22 Abgeordnete gestimmt; 53 stimmten mit Nein. Es gab 2 Stimmenthaltungen. Damit hat Frau Abgeordnete Bessin die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg nicht erhalten und ist nicht zum stellvertretenden Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses gewählt.

Zur Wahl von Herrn Sebastian Krabbe zum stellvertretenden nicht parlamentarischen Mitglied des LKJA wurden 78 Stimmzettel abgegeben. Ein Stimmzettel war ungültig. Es wurden 20 Jastimmen und 52 Neinstimmen abgegeben. 5 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Damit hat Herr Krabbe die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg nicht erhalten und ist nicht zum nicht parlamentarischen stellvertretenden Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses gewählt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Vorschläge zur Wahl zum Untersuchungsausschuss 7/1 und zur Wahl zum Präsidium.

Ich lasse zuerst abstimmen über den Antrag mit Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksa

che 7/2463 betreffend die Wahl des Mitglieds und des stellvertretenden Mitglieds des Untersuchungsausschusses zur „Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19“. Hierüber lasse ich getrennt abstimmen. Als Mitglied des Untersuchungsausschusses wird Frau Abgeordnete Sahra Damus vorgeschlagen. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist Frau Damus ohne Enthaltung einstimmig zum Mitglied des Untersuchungsausschusses zur „Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID19“ gewählt. Ich darf fragen: Nehmen Sie die Wahl an?

(Frau Damus [B90/GRÜNE]: Ja!)

- Vielen Dank.

Als stellvertretendes Mitglied des Untersuchungsausschusses wird Frau Abgeordnete Marie Schäffer vorgeschlagen. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmt kann, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist Frau Marie Schäffer ohne Enthaltungen einstimmig zum stellvertretenden Mitglied des Untersuchungsausschusses gewählt. Ich darf Sie fragen: Nehmen Sie die Wahl an?

(Frau Schäffer [B90/GRÜNE]: Ja!)

- Herzlichen Glückwunsch.

Ich komme zum Antrag mit Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 7/2532 betreffend die Wahl eines Mitgliedes des Präsidiums des Landtages Brandenburg: Zur Wahl wird Frau Marie Schäffer vorgeschlagen. Ich darf fragen, wer diesem Antrag zustimmt. - Gegenstimmen? -

Stimmenthaltungen? - Damit ist Marie Schäffer bei einigen Enthaltungen mehrheitlich gewählt. Sie nehmen die Wahl an?

(Frau Schäffer [B90/GRÜNE]: Ja!)

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf.

TOP 5: Biomassestrategie für Brandenburg fortschreiben

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/2525

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Antrags „Biomassestrategie für Brandenburg fortschreiben“ der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2525 an den Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz. Ich darf Sie fragen, wer dem Überweisungsvorschlag zustimmt. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag ohne Enthaltungen einstimmig an den Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz überwiesen worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf.

TOP 6: Finanzielle Hilfen für alle Krankenhäuser in Brandenburg

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/2528 (Neudruck)

Ich eröffne die Aussprache. Für die Antragsteller spricht Herr Abgeordneter Kretschmer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Lage in den brandenburgischen Kliniken ist ernst - nein, man muss sagen, sie ist in der Zwischenzeit dramatisch. Die ersten Krankenhäuser sind an ihre Kapazitätsgrenze gestoßen, verlegen Patientinnen und Patienten weit über ihren Einzugsbereich hinaus in andere Häuser, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen über ihre Leistungsgrenzen hinaus.

Aber man muss konstatieren: Auch die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser hat sich während der Coronapandemie deutlich verschärft. Die wirtschaftliche Situation vieler Kliniken war schon vor dieser Krise nicht gerade berauschend, aber während der ersten Welle im Frühjahr gab es wenigstens eine umfangreiche finanzielle Unterstützung. Die sogenannte Bettenfreihaltepauschale stand allen Kliniken als Leistung des Bundes bzw. der gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung. Diese Bettenpauschale lief als Unterstützungsleistung zum 30. September dieses Jahres aus. Die Krankenhäuser gingen ab dem Sommer sukzessive in den Regelbetrieb über.

Mit der zweiten Welle sind die Kliniken wieder angehalten, Betten freizuhalten, Isolierzimmer zu schaffen, Operationen und Behandlungen zu verschieben sowie die Hygienemaßnahmen zu verschärfen. Die Einnahmesituation verschlechtert sich folglich,

und gleichzeitig steigen die Ausgaben für die Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten, unter anderem aufgrund der Hygienestandards sowie des Material- und Personaleinsatzes.

Leider konnten sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung bisher nicht auf eine dringend notwendige umfangreiche Hilfe einigen. Das hat unsere Landesregierung neben den Regierungen der Länder Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern erkannt und eine Protokollerklärung abgegeben. In der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz haben dies auch Thüringen und Sachsen-Anhalt getan und eindringlich erklärt, dass es dringenden Nachbesserungsbedarf gibt.

Um in den Genuss einer Ausgleichszahlung zu gelangen, müssen nämlich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die wesentliche Voraussetzung ist, dass die Krankenhäuser die erweiterte oder die umfassende Notfallversorgung vorhalten. Dies trifft auf ganze neun Kliniken im Land zu. Das brandenburgische Gesundheitsministerium hat diese unzureichende Regelung nicht nur erkannt, sondern auch von ihrem Recht Gebrauch gemacht und weitere 17 - seit gestern 19 - Kliniken benannt, die die Ausgleichszahlungen erhalten sollen. Diese Liste wurde am 8. Dezember 2020 und noch einmal gestern - dann aktualisiert - veröffentlicht. Dafür gebührt Ihnen, Frau Ministerin Nonnemacher, Dank und Anerkennung.

Leider reicht das bei Weitem nicht aus. Was passiert mit den Krankenhäusern in Wittstock, Templin, Angermünde, Seelow, Beeskow, Luckau, Treuenbrietzen und den anderen? Wenn das Land hier nicht aufpasst und gegensteuert, werden diese Häuser vom Netz verschwinden, und die gesundheitliche Versorgung in der Fläche wird nachhaltig gestört sein. Deshalb muss das Land notfalls einspringen, wenn sich der Bund weiterhin weigert, diese wichtigen Kliniken in der Grundversorgung finanziell zu unterstützen. Brandenburg kann es sich nicht leisten, bedarfsnotwendige Krankenhäuser zu verlieren.