Frau Barthel, von Ihnen hieß es, es gebe „Corona-Aktionismus“. Falls Ihnen das nicht aufgefallen ist: Alle anderen Fraktionen haben sich ernsthaft damit auseinandergesetzt und sehen genau das nicht. Niemand würde lieber zum Normalbetrieb zurückkehren als die Krankenhäuser. Das geht im Moment aber nicht.
Herr Schieske, wenn Sie hier mit Durchschnittszahlen arbeiten, möchte ich anmerken: Es kommt darauf an, welche Betten belegt sind. Schon Tucholsky wusste: Im Durchschnitt war der Graben 30 cm tief, und trotzdem ist die Kuh ersoffen.
Jetzt zu dem Antrag, um den es eigentlich gehen soll: Herr Kretschmer, Sie haben dankenswerterweise Ihre Änderungen an Ihrem eigenen Antrag erwähnt und der Landesregierung gedankt. In der Tat war Frau Nonnemacher die Erste in diesem Haus - möglicherweise hat nicht jeder damals genau zugehört -, die sehr dringlich, ausführlich, besorgt und zutreffend über die Probleme berichtet hat, zu denen dieses Bevölkerungsschutzgesetz führt: die jetzt schon von mehreren erwähnte nicht ordentliche Ausgleichsfinanzierung für die Krankenhäuser.
In Ihrem ersten Antrag stand noch, dass das Land bitte alle Möglichkeiten nach § 21 Abs. 1 des Krankenhausgesetzes ausschöpfen möge. Das ist inzwischen erfolgt, weswegen Sie Ihren Antrag auch geändert haben. Das ist immerhin schon mal was. Das Ministerium hat alle Möglichkeiten ausgeschöpft, die es gibt. Alle sind der Meinung, dass, wie in anderen Flächenländern, im Flächenland Brandenburg auch die anderen Häuser finanzielle Hilfen bekommen müssen.
Aber - jetzt kommt das ganz große Aber - dazu, zu sagen, jetzt nehmen wir wieder etwas aus dem Corona-Rettungsschirm: Wenn wir die Krankenhäuser damit finanzieren wollen, ist der alle. Liebe LINKE, auf der einen Seite der Koalition vorzuwerfen, dass sie viel zu viel Geld für viel zu viele Dinge ausgebe, und zu behaupten, dass das alles furchtbar dramatisch ist, und auf der anderen Seite zu sagen: „Alles für alle, bis alles alle ist“, ist irgendwie auch keine wirkliche Lösung. Ich schlage hingegen vor … - Nein, ich möchte jetzt nicht. Ich nehme an, Herr Walter, Sie wollen eine Frage stellen. Ich möchte das jetzt nicht.
Nein. - Zu hoffen, dass das Land in Vorleistung geht und der Bund schon irgendwann irgendwie zahlt, ist, finde ich, keine Lösung. Die Verantwortlichkeiten müssen geklärt sein; sie liegen an einer ganz eindeutigen Stelle. Mir ist viel daran gelegen, dass wir aus diesem Hause die Ministerin ganz ausdrücklich stärken in ihrer Forderung, dass der Bund das Geld zur Verfügung stellt. Das würde ich mir wünschen. Diesen Antrag bitte ich abzulehnen. - Vielen Dank.
Wir setzen die Aussprache mit dem Redebeitrag der Landesregierung fort. Für sie spricht Frau Ministerin Nonnemacher.
Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich zum Thema spreche, muss ich einmal meinem Befremden Ausdruck verleihen. Frau Abgeordnete Barthel, was erzählen Sie denn hier eigentlich? Wir verlegen morgen 51 Patienten nach Berlin. Noch mal ganz herzlichen Dank an den Senat von Berlin, an Frau Senatorin Kalayci, die uns in einer schwierigen Situation wirklich ganz schnell hilft!
Die Patienten, die verlegt werden, kommen ganz konkret aus dem Klinikum Niederlausitz, aus Eisenhüttenstadt, aus dem CTK in Cottbus, aus dem Elbe-Elster-Klinikum, aus LDS - und zwar nicht, weil es dort zu irgendwelchen Hitzetoten kommt. Hören Sie doch mal auf mit dieser Corona-Leugnerei! Ich kann es wirklich nicht mehr ertragen. Gehen Sie doch mal in den Süden! Reden Sie doch mal mit den Landräten oder mit den Klinikdirektoren oder den Ärzten und den Schwestern vor Ort! Dann wüssten Sie vielleicht, was hier los ist. Wir haben im Moment die Situation, dass dort unten einige Landräte den Katastrophenfall ausrufen wollen. Sie haben einfach keine Ahnung. Ich bin es langsam so leid.
Auch Sie, Herr Dr. Berndt: Sie sind studierter Zahnarzt, und Sie sind Arzt für Laboratoriumsmedizin. Sie sind seit mindestens 2006 von jeglicher klinischer Tätigkeit freigestellt, weil Sie Vorsitzender eines Personalrats waren. Sie haben nie klinisch gearbeitet, Sie haben nie in einer Notaufnahme gestanden, wenn Patienten ankamen, die keine Luft mehr kriegten. Sie wissen nicht, wie es ist, wenn ein Patient am Ersticken ist. Es gibt Organversagen - Nierenversagen oder Leberversagen -, da spürt man relativ wenig. Aber wenn die Lunge ausfällt, wenn Menschen keine Luft mehr kriegen, wenn sie Todesangst haben: Dem müssen wir uns stellen, und dem stellen sich im Moment die Menschen im Süden von Brandenburg und hoffentlich nicht noch in anderen Kliniken dieses Landes!
Und ich bin es leid, mir hier ständig irgendwas vorrechnen zu lassen - Einzelfallletalität, dass es überhaupt keine Übersterblichkeit gibt, was solche „Größen“ wie Herr Dr. Wodarg oder Prof. Bhakdi oder weiß der Henker alles von sich gegeben haben. Sie bleiben Zahnarzt und Rechtsextremist. Sie sind in der Lage, Goethe richtig zu zitieren - das ist in Ihrer Fraktion nicht unbedingt selbstverständlich -, aber das war es dann auch.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich würde Sie bitten, dass Sie der Ministerin erklären, dass sie hier als Ministerin spricht und nicht als Abgeordnete.
Herr Hohloch, das ist kein Gegenstand einer Kurzintervention. Sie haben mir nicht zu sagen, wie ich hier die Sitzung zu leiten habe. Vielen Dank. - Frau Ministerin, ich bitte Sie, doch ein bisschen auf die Redezeit zu achten. Das war ein sehr emotionaler Beitrag. Sie müssten sich jetzt ziemlich kurzfassen.
Danke schön. Als Gesundheitsministerin rede ich übrigens sehr wohl zum Thema. - Ich denke, bei den Ausgleichszahlungen für die Krankenhäuser ist fast alles getan. Ich habe mich in der Gesundheitsministerkonferenz und auch persönlich im Bundesrat wirklich massiv dafür eingesetzt. Wir sind mit dem Bundesgesundheitsministerium weiterhin massiv in der Diskussion. Wir haben es jetzt auch geschafft. Ich glaube, mittlerweile sind 31 Krankenhäuser anspruchsberechtigt. Wir versuchen, das so weit auszureizen, wie es nur geht. Die jetzige Regelung steht massiv in der Kritik. Sie gilt bis Ende Januar, und wir hoffen auf eine Verbesserung danach. - Ich danke Ihnen.
Das Wort erhält noch einmal die Fraktion DIE LINKE. Da die Redner fast aller Fraktionen ihre Redezeit überzogen haben, ist die Zeitüberschreitung der Ministerin für sie nicht relevant. Die SPD hat noch 13 Sekunden Redezeit, die AfD 18 Sekunden, die CDU 1:43 Minuten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 42 Sekunden, BVB / FREIE WÄHLER 29 Sekunden, und Herr Kretschmer hat jetzt noch 1:52 Minuten. Aber ich sehe nicht, dass sonst noch jemand sprechen möchte. - Herr Kretschmer, bitte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon wieder sehr bezeichnend, wie sich die Koalition windet, um einem doch sinnhaften Antrag nichts abgewinnen und dagegen stimmen zu können. Herr Keller, ich habe von Ihnen keine konkreten Gegenargumente gehört. Noch weniger davon habe ich bei Herrn Prof. Dr. Schierack gehört. Wir sind uns in der Lageeinschätzung doch alle ähnlich. Wir haben doch in unserem Ursprungsantrag gelobt, dass sich die Landesregierung initiativ gezeigt hat, weil sie natürlich das Problem richtig erkannt hat. Das ist unstrittig. Wir unterstützen die Landesregierung in den Bemühungen.
Nur, was wir wollen, ist: Wenn es am 18.12.20 keine Einigung zwischen Bundesländern und Bundesregierung gibt - bis dahin läuft die Frist -, ist die Not tatsächlich mit Händen zu greifen. Wer von den Damen und Herren Mitgliedern des Gesundheitsausschusses das Schreiben der Caritas und des Erzbistums Berlin aufmerksam gelesen hat, dem müsste endlich aufgefallen sein, dass es auch eine Handlungsempfehlung gibt. Wir müssen handeln, wir dürfen uns nicht nur beklagen. Und wir haben die Möglichkeit, zu handeln, wenn es keine Einigung gibt.
Wir sollten die Möglichkeit zumindest in Betracht ziehen, auch aus den Mitteln in Höhe von 2 Milliarden Euro, die wir nahezu einstimmig zur Verfügung gestellt haben, um die Not zu lindern, in der die kleinen Häuser jetzt schon sind, weil sie nicht zu den 32 Krankenhäusern gehören, die auf der Grundlage einer Ausnahmegenehmigung vom Gesundheitsministerium benannt worden sind, und sie jetzt schon wirtschaftliche Schwierigkeiten haben. Die Liquiditätsengpässe sind in einigen Häusern mit Hän
den zu greifen. Frau Kniestedt, unterhalten Sie sich mit den Geschäftsführern der Häuser oben in der Uckermark. Sie werden Ihnen deutlich sagen: Jetzt ist es an der Zeit, zu handeln und nicht nur zu lamentieren und zu klagen.
Selbstverständlich gibt es jede Unterstützung bei dem Versuch, eine gütliche Einigung mit dem Bundesministerium hinzubekommen. Bloß, wenn es sie nicht gibt, muss Brandenburg handeln, und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt gleich.
Wer dem Antrag „Finanzelle Hilfen für alle Krankenhäuser in Brandenburg“ der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2528 - Neudruck - zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei zahlreichen Stimmenthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
TOP 7: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2021 (Haus- haltsgesetz 2021 - HG 2021)
Entschließungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion DIE LINKE und der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion
Dazu liegen Ihnen auf den Drucksachen 7/2556 bis 7/2568 sowie 7/2570 und 7/2571 die Beschlussempfehlungen und Berichte des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zur 2. Lesung, auf Drucksache 7/2576 ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, der Fraktion DIE LINKE und der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion und auf Drucksache 7/2710 ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen vor.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Redebeitrag der Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, Frau Abgeordneter Spring-Räumschüssel.
Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! „Es ist vollbracht!“, könnte man voller Erleichterung ausrufen. Das meint zunächst, das parlamentarische Verfahren der Haushaltsberatung könnte, zeitlich betrachtet, seinem Ende entgegengehen. Es meint aber auch, dass den aktuellen Gegebenheiten von Staat und Landesebene Rechnung zu tragen ist und Rechnung getragen wird.
Als dessen Vorsitzende betone ich, dass der federführende Haushaltsausschuss dieser Verantwortung mit seinen Empfehlungen gerecht wird. Wir schicken uns heute an, für das Jahr 2021 einen wesentlich durch Corona geprägten Haushalt zu verabschieden. Ein Blick in die dem Landtag zur abschließenden Beschlussfassung vorliegenden Vorschläge genügt, um festzustellen, dass das Land Brandenburg für seine Verhältnisse sehr tief in die Tasche greifen wird, um Schäden und Verwerfungen so gut als möglich abzuwenden.
Beispielhaft sei der Vorschlag erwähnt, für die Kostenerstattung bezüglich der bevorstehenden Corona-Impfungen 289 Millio- nen Euro aufzuwenden. Diese enorme Summe steht bisher natürlich noch nicht im Haushaltsentwurf. Wie auch? Sie muss also anderweitig finanziert werden, am ehesten durch eine Erhöhung der Nettokreditaufnahme.
Die Auffassungen, auch in Bezug auf eine weitere Kreditermächtigung im Haushaltsgesetz für die Landesregierung, gehen naturgemäß weit auseinander. Angesichts dessen, dass die Landesregierung ermächtigt werden soll, im Haushaltsjahr 2021 überwiegend zur Deckung von Ausgaben für die weitere Bekämpfung der Coronapandemie Kredite von insgesamt gut 2,4 Milliarden Euro aufnehmen zu können, ist das alles andere als verwunderlich.