Kluger Rat und gute Empfehlungen unseres Rechnungshofes wie externer Experten wurden nicht berücksichtigt, auf berechtigte Einwände in den vielen Plenardebatten und Diskussionen in den Ausschüssen wurde gar nicht gehört, und sämtliche 160 Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen zu diesem Haushaltsentwurf wurden ohne Ausnahme - wie immer - abgebügelt. Da stehen wir nun und werden gleich zusehen, wie Sie mit Ihrer Landtagsmehrheit diesen atemberaubenden Haushaltsentwurf für das nächste Jahr zum Gesetz werden lassen.
Auch wenn die Opposition praktisch zu keinem Zeitpunkt in diesem Werdungsprozess mitgenommen wurde, so müssen wir doch alle damit ein Jahr und mit den Schulden Jahrzehnte leben! Denn in diesem Boot namens Brandenburg sitzen wir nun einmal alle gemeinsam; ins Steuerruder greifen können wir nicht.
Aber auch Sie als Regierung werden in den nächsten Jahren den Kurs kaum noch frei bestimmen können, so sehr haben Sie das Land an die Grenze der finanziellen Leistungsfähigkeit gesteuert - wenn nicht sogar schon darüber hinaus.
Auch wenn uns damit bislang kein Erfolg beschieden war, so will ich doch noch mal versuchen, hier und heute mit einigen Forderungen für die nahe Zukunft bei Ihnen durchzudringen.
Erstens. Ja, wir sparen nicht gegen die Krise an. Aber gehen Sie bitte mit den Kreditermächtigungen, die Sie mit diesem Haushalt bekommen werden, im Interesse aller Brandenburger um.
Zweitens. Setzen Sie die noch nicht verplanten 600 Millio- nen Euro aus dem Zukunftsinvestitionsfonds jetzt zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Maßnahmen wie auch der Afrikanischen Schweinepest ein und nicht erst für irgendwelche Projekte in den nächsten neun Jahren der Restlaufzeit dieses Sondervermögens.
Drittens. Legen Sie schon heute transparent dar, wofür Sie die gut 900 Millionen Euro aus dem neuen Sondervermögen 2022 verwenden wollen. Welche der Stärken Brandenburgs wollen Sie damit in Zukunft sichern?
Viertens. Auch wenn Sie die neuen Kredite heute zu einem Zinssatz von annähernd 0 % aufnehmen können: Sichern Sie diese niedrigen Sätze mithilfe von klugem Derivateeinsatz im Rahmen dessen, was der Rechnungshof empfohlen hat und was die Landeshaushaltsordnung erlaubt, bis möglichst weit in die Zukunft.
Fünftens. Überarbeiten Sie spätestens bis zur Vorlage des Haushaltsentwurfes für 2022 die Tilgungspläne für sämtliche neuen Schulden des Landes. Knüpfen Sie die Tilgung an einen Prozentsatz vom jeweiligen zukünftigen Haushaltsvolumen und verteilen Sie sie nicht linear über 30 Jahre. Die meisten anderen Bundesländer mit einer Tilgungszeit von 20 Jahre sind da doch sehr viel ehrgeiziger.
Sechstens. Lassen Sie ebenso bis spätestens zum Haushaltsgesetz 2022 einen ganz klaren Konsolidierungskurs erkennen. Das bedeutet eine harte Aufgabenkritik, und es dürfen keine notwendigen Ausgaben mehr durch Kredite finanziert werden.
Zum Schluss meiner Ausführungen möchte ich noch ein paar Dinge loswerden, die mich wirklich ärgern. Auch wenn es nicht direkt diese Regierungskoalition ist, die verantwortlich ist, so doch zumindest der rote Anteil von Ihnen, der schon in der letzten Legislaturperiode wie auch in allen anderen davor dabei war. Wie konnten Sie nur in dieser unnachahmlichen Ignoranz die Digitalisierung unseres Landes so dermaßen verschlafen? Viele unserer heutigen Probleme in der Krise fallen uns gerade deshalb so schmerzhaft auf die Füße, weil wir bei diesem Thema immer noch wahnsinnig hinterherhinken.
Völlig unverständlich ist mir auch, warum man zur Finanzierung der sehr notwendigen 32 Millionen Euro für den Abwehrkampf gegen die Afrikanische Schweinepest fast alle Fachressorts mit zum Teil erheblichen Beträgen hat bluten lassen. Wie viel eleganter wäre es gewesen, man hätte diese Mittel aus den noch nicht verplanten 600 Millionen Euro des Zukunftsinvestitionsfonds erbracht. Das wäre doch eine wahrhaftige Investition in eine sichere Zukunft unseres Landes gewesen.
Auch das ist nur eine Facette des großen Gesamtbildes, das Ziel- und Planlosigkeit, Inkonsequenz und Unplausibilität des Regierungshandels widerspiegelt. Und schon deshalb können wir diesen Haushaltsentwurf nicht mittragen und lehnen ihn ab. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Es ist mir eine besondere Freude, Sie begrüßen zu dürfen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung und die Koalition in diesem Hause hatten nicht die Möglichkeit, in ein Lehrbuch zu schauen, in ein Nachschlagewerk zu blicken und zu fragen: Wie haben andere vor uns eine Pandemie dieses Ausmaßes bearbeitet, welche Entscheidungen haben sie getroffen? - Nein, das alles hatten wir nicht. Wir mussten uns dieser Aufgabe stellen und haben uns ihr gestellt - nach bestem Wissen und Gewissen.
Ich möchte Ihnen sagen, dass wir als Koalition erstens die Entscheidung getroffen haben, dass wir die jetzige Situation anneh
men und uns dieser Herausforderung stellen, nach dem Grundsatz: Wir lassen niemanden in Brandenburg zurück. Wir lassen niemanden in Brandenburg allein. Diese Landesregierung, diese Koalition steht an der Seite der Menschen im Land. Wir werden alles dafür tun, diese Herausforderung so zu meistern, dass sich niemand im Land Brandenburg allein und zurückgelassen fühlen muss.
Wir haben zweitens die Entscheidung getroffen, dass wir keine Maßnahmen ergreifen, um in diese Krise hineinzusparen. Es ging uns in der Haushaltsdiskussion für das Haushaltsjahr 2021 zu keinem Zeitpunkt darum, die vor uns stehenden Finanzvolumina, die wir zu bewerkstelligen hatten, zu erreichen, indem wir jetzt in eine Spardiskussion hineingeraten. Wir glauben, dass eine solche Spardiskussion nicht zur Stabilisierung der Situation beigetragen hätte, sondern schädlich gewesen wäre. Deshalb haben wir gesagt: Wir sparen als Koalition, auch als Landesregierung nicht in diese Krise hinein, sondern werden alles Erdenkliche tun, damit die Akteure im Land, die Landesregierung, die Beteiligten auf den unterschiedlichen Ebenen über alle Mittel verfügen, um diese Krise zu bewältigen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, niemand - gar niemand - in dieser Koalition hat sich diese Entscheidung leichtgemacht. Zu keinem Zeitpunkt gab es eine Situation, in der wir mit diesen Entscheidungsprozessen in irgendeiner Weise leichtfertig umgegangen wären. Wir hatten auch im Finanzausschuss gesagt, dass wir mit der Einbringung des Landeshaushaltes etwa für den Zeitraum September - diese Vereinbarung haben wir gemeinschaftlich getroffen - noch einmal umfangreiche Änderungen am Entwurf der Landesregierung vornehmen werden, weil auch die Finanzministerin seinerzeit schon gesagt hatte, dass wir die Ergebnisse der Steuerschätzung für September und für November in die Haushaltsplanung heute und in den Prozess einspeisen werden. Das heißt: Es war zu jedem Zeitpunkt auch Gegenstand einer gemeinsamen Verabredung, genau so zu verfahren.
Wir als Parlament, als Koalition haben auch Veränderungen an diesem Haushaltsentwurf vorgenommen. Wir haben nämlich ausdrücklich, auch nach der Expertenanhörung im Ausschuss, die Kritik und die Anregungen aufgenommen und gesagt: Wir werden die Haushaltsnotlage nicht für die Jahre 2021, 2022 und 2023 erklären, sondern wir erklären die Haushaltsnotlage, die Voraussetzung ist, um auch entsprechend über die Finanzvolumina zu verfügen, für die Jahre 2021 und 2022. Der Beweggrund für diese Entscheidung war im Übrigen, dass wir nach allem, was wir heute wissen, bereits fest davon ausgehen werden und müssen, dass uns die Auswirkungen der Coronapandemie im Jahr 2021, aber auch im Jahr 2022 begleiten werden. Deshalb haben wir die Entscheidung getroffen, die Notlage für die Jahre 2021 und 2022 zu erklären.
Wir haben uns auch entschlossen zu sagen, welche finanziellen Mittel wir benötigen, um die Aufgaben, die mit der Coronapandemie verbunden sind, zu bewerkstelligen und auszufinanzieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte eines in aller Deutlichkeit klarstellen: Diese Landesregierung und diese Koalition handeln auf der Grundlage und auf dem Boden der Landesverfassung des Landes Brandenburg. Die Schuldenbremse gilt, sie ist in Kraft. Auch dieser Haushaltsentwurf ist streng nach den Kriterien der Schuldenbremse aufgestellt, und zwar insofern, als es die Schuldenbremse, wie wir sie in der Landesverfassung und in den Ausführungsgesetzen in der Landeshaushaltsordnung geregelt haben, ermöglicht, im Rahmen einer Notlage auch notlagebedingte Kredite aufzunehmen.
Wir werden die Landesregierung in Bezug auf den Landeshaushalt legitimieren - so wir das gleich miteinander beschließen -, Kredite in Höhe von fast 2,8 Milliarden Euro aufzunehmen. Davon entfallen allein etwa 2,4 Milliarden Euro auf die notlagenbedingte Kreditaufnahme, die sich aufgrund der Notlageerklärung zur Bekämpfung der Pandemie ergibt.
Von diesen 2,4 Milliarden Euro, die wir benötigen, um die Pandemie zu bekämpfen, werden wir voraussichtlich - so die Planungen - etwa 1,5 Milliarden Euro für das Jahr 2021 verwenden und höchstwahrscheinlich etwas über 900 Millionen Euro für das Jahr 2022.
Um das finanzpolitisch zu lösen, um einen technischen Weg zu finden, diese Aufgabe zu meistern, haben wir uns dazu entschieden, das über ein Sondervermögen zu machen. Warum haben wir das über ein Sondervermögen gemacht? Nicht um irgendetwas Böses im Hintergrund zu schaffen, was sich irgendwelchen Kontrollen zu entziehen hätte, nein! Wir haben gesagt: Wenn der Bund Konjunkturprogramme auflegt, ist es doch wichtig, nicht nur in Jahresscheiben zu denken, sondern die Kofinanzierung dieser Mittel auch gleich für die Jahre 2021 und 2022 sicherzustellen, damit alle Akteure einen Planungssicherheitshorizont bekommen und diese Dinge nicht für sich stehen. Auch deshalb war es wichtig, nicht nur in den Jahren 2021 und 2022 zu denken, sondern das auch so abzubilden.
Das Gleiche gilt - das habe ich gestern schon erläutert - für den kommunalen Finanzausgleich, für das Finanzausgleichsgesetz. Auch heute werden wir mit dem Haushaltsbeschluss den kommunalen Rettungsschirm für die Jahre 2021 und 2022 beschließen. Da wir gesagt haben, dass wir nicht gegen die Krise sparen wollen, werden wir auch einen Großteil der Mittel aufwenden müssen, um die zu erwartenden Steuermindereinnahmen für die Jahre 2021 und 2022 auszugleichen.
Lassen Sie mich aber auch deutlich sagen: Es ist keine Verpflichtung an die Landesregierung ergangen, 2,4 Milliarden Euro aufzunehmen. Diese Verpflichtung beschließen wir nicht. Jeder Euro, den wir nicht brauchen können, ist ein Euro, der uns zugutekommt. Wir wollen aber in jedem Fall sicherstellen, dass die Landesregierung zu jedem Zeitpunkt das notwendige finanzielle Polster hat, um die Auswirkungen dieser Pandemie zu bekämpfen.
Ich möchte ein Beispiel geben, nämlich die Impfstrategie mit den 300, genauer gesagt 289 Millionen Euro, die Kollege Vogelsänger angesprochen hat. Diese 289 Millionen Euro haben wir eingestellt: für die Jahre 2021 und 2022. Natürlich wissen wir - das hoffen und erwarten wir auch -, dass sich der Bund an dieser Ausgabe beteiligt. Wir haben eine hohe Erwartung daran. Mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit können wir sagen, dass das Land Brandenburg möglicherweise nicht die vollen 300 Millionen Euro brauchen wird.
Deshalb ist es trotzdem richtig, dass wir diese Vorsorge gemeinsam getroffen haben. Wir haben auch die Position entsprechend mit einem Sperrvermerk hinterlegt, sodass zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist, dass wir als Parlament und auch als Finanzausschuss einen Blick auf diese Ausgaben werfen können.
Insofern ist das, was hier zu konstruieren versucht wird, dass das alles etwas Großes und Dunkles sei, gar nicht so. Wenn Sie allein die Position der zu erwartenden Steuermindereinnahmen nehmen und wenn Sie die Ausgaben für den kommunalen Rettungsschirm für die Jahre 2020, 2021 und 2022 nehmen, sehen Sie, dass diese Koalition insgesamt 825 Millionen Euro für die
kommunale Familie zur Verfügung stellen wird. Denn wir sagen: Diejenigen, die das Gemeinwesen vor Ort aufrechterhalten, sollen nicht die Leidtragenden von zu erwartenden Steuermindereinnahmen sein. - Wir als Land sagen: Die Last, die zu tragen wir noch in der Lage sind, tragen wir - nicht, weil wir alles tragen können, aber: Was wir tragen können, meine sehr verehrten Damen und Herren, das tragen wir. - Das ist auch ein wichtiges Zeichen.
Deshalb partizipiert die kommunale Familie von den dann 3,3 Milliarden Euro, wenn Sie zu den 2,4 Milliarden Euro die knapp 900 Millionen Euro aus dem Jahr 2020 hinzunehmen, etwa zu einem Drittel von den Rettungsschirmen, die wir gespannt haben. Das ist nichts, wofür wir uns verstecken müssten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich muss zum Schluss kommen. Ich möchte mich bei der Finanzministerin außerordentlich für die intensive, kollegiale und sehr konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Ich möchte mich bei den Koalitionsfraktionen bedanken, obwohl das nach außen immer so dargestellt wird, als ob das ganz leicht wäre: Wir setzen uns zusammen und dann wird über Schulden abgestimmt. - Das war auch ein Prozess des konstruktiven Ringens. Ich danke dafür, dass das gelungen ist.
Ich bedanke mich auch bei den Oppositionsfraktionen für die konstruktive Diskussion im Finanzausschuss. Das ist, wie ich glaube, überwiegend gut gelungen. Es ist im Dezember üblicherweise Zeit, auch den Haushalt zu verabschieden. Insofern liegen wir im Zeitplan.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir empfehlen Ihnen die Zustimmung zu diesem Haushaltsgesetz und glauben, dass das für Brandenburg vernünftig und gut ist. Wenn es gut wird, wie wir uns das vorstellen, wenn die Hoffnung irgendwann Realität wird, dass wir die Pandemie besiegt haben, dann ist uns nicht daran gelegen, dass uns irgendjemand in diesem Haus dafür lobt. Wenn es aber gelungen ist, ist es auch gut, dass wir einen Beitrag dazu geleistet haben. Das ist unsere Pflicht, und zu dieser Pflicht stehen wir und übernehmen dafür auch die notwendige Verantwortung. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir fahren mit dem Redebeitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Für sie spricht der Abgeordnete Kretschmer.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie darauf hinweisen, dass zwischenzeitlich die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz veröffentlicht wurden. Das Dokument liegt hinten am Saaleingang rechts und links auf den Tischen und hat die Drucksachennummer 7/2713. - Herr Kretschmer, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu Beginn meiner eigentlichen Rede möchte auch ich mich für die fast schon aufopferungsvolle Arbeit des Ausschussdienstes, bei Frau Markowski und bei Frau Bruns sowie bei allen weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken. Sie war der Garant dafür, dass die Beratung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen auch heute fast reibungslos ablaufen konnte. Selbst am Sonntag nach 19 Uhr wurden uns Änderungsanträge
der Koalition übermittelt. Vielleicht müssten die Koalitionsfraktionen noch einmal über das Arbeitszeitverständnis von Landtagsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern nachdenken. Aber gut.
Meine Damen und Herren von der Koalition! Auch wenn meine Fraktion diesen Haushalt in vielen Punkten kritisiert und ablehnen wird, ist für uns klar, dass das Land Brandenburg in dieser schweren coronabedingten Krise im nächsten Jahr Kredite in Rekordhöhe aufnehmen kann und muss. Das ist verständlich, nachvollziehbar und richtig.
Gleichzeitig kritisieren wir aber die Bildung eines Schattenhaushaltes für 2022 in Höhe von rund 930 Millionen Euro, ohne dass das Parlament Einfluss auf die Verwendung dieser Mittel haben wird. Letztlich verschafft man der Finanzministerin so eine Rücklage, ein Polster, damit sie Löcher im Aufstellungsverfahren für den Haushalt 2022 stopfen kann.
Was aber kommt danach, meine Damen und Herren von der Koalition? Es ist davon auszugehen, dass das strukturelle Defizit nach dem Haushalt 2021 eher wachsen wird, als dass es schrumpft. Ich verweise darauf, dass der Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht 2020 für das Jahr 2019 schon sehr bedenkliche Zahlen aufgeführt hat.
Frau Finanzministerin, Sie haben an einer Stelle recht: Man darf in eine Krise nicht hineinsparen, am Ende würde alles viel teurer werden. Auch das Land Brandenburg kann sich die Bekämpfung der Pandemie finanziell leisten; daran darf es keinen Zweifel geben. Umso verstörender finde ich deswegen die Debatte innerhalb der Union auf Bundesebene und auch Ihre Äußerung, Frau Finanzministerin, vom 30. November. Sie säen damit Zweifel und fangen zur Unzeit eine Debatte über angebliche finanzielle Grenzen des Staates bzw. des Landes Brandenburg bei der Pandemiebekämpfung an - und das losgelöst von der Sachlage.
Wir haben gerade negative Zinsen. Wir haben eine extrem geringe Schuldenquote im Vergleich zu anderen Industrieländern. Wer jetzt wie Sie, Frau Finanzministerin, sagt, wir könnten uns die Pandemiebekämpfung und die damit einhergehenden notwendigen Hilfen nicht mehr leisten, erzeugt Unsicherheit, zerstört Vertrauen. Damit sinkt auch die Akzeptanz der notwendigen Einschränkungen. Ich halte eine solche Debatte gesellschaftlich für brandgefährlich.
Richtig ist aber, dass wir uns auch in Brandenburg schon heute die Frage stellen müssen, wie es nach Corona weitergehen soll. Diese entscheidende Frage müssen wir jetzt diskutieren. Dazu gibt es bisher keine Antwort der Koalition. Dabei ist der Handlungsdruck ab dem Jahr 2023 enorm. Die Deckungslücken im aktuellen Finanzplan 2020 bis 2024 sind mit der November-Steuerschätzung auf fast 1 Milliarde Euro für jedes Jahr in diesem Zeitraum angewachsen. Das kann einen gefährlichen Spardruck nach Corona auslösen, der aus unserer Sicht unbedingt verhindert werden muss.
Wir sagen deshalb noch einmal sehr deutlich: Die Schuldenbremse gehört abgeschafft. Zusätzlich brauchen wir eine politisch verbindliche Sozialstaatsgarantie, sodass man nach der Krise nicht einen harten Sparkurs einschlagen muss. Man muss dafür sorgen, dass nach Corona nicht der Rotstift angesetzt wird. Das wäre Gift für die wirtschaftliche Erholung und auch für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es ist ein Haushalt in einer ungewöhnlichen Zeit unter ungewöhnlichen Umständen. Ja,
noch nie wurde einem Haushalt aufgrund der Rekordverschuldung so viel Beachtung geschenkt wie in diesem Jahr. Noch nie wurde damit auch so viel Hoffnung verbunden. Ich kann Ihnen aber schon jetzt sagen: Noch nie wird so viel Enttäuschung damit verbunden sein. Ich will Ihnen auch sagen, warum.
Sie versuchen wiederholt, sich als großer Retter zu präsentieren. Diese Geschichte haben Sie aber auch schon mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2020 und dem damit verbundenen Rettungsschirm in Höhe von 2 Milliarden Euro erzählt. Wie diese Geschichte ausgeht - nun, auch das ist mittlerweile bekannt. Laut der aktuellen Unterrichtung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen des Landtages Brandenburg über den Stand der Einwilligungen vom 15. Dezember 2020 sind knapp 896 Millio- nen Euro aus dem Rettungsschirm bewilligt worden. Von dieser Summe muss man aber noch den Bundesanteil für den Ausgleich von kommunalen Steuermindereinnahmen in Höhe von 93,2 Millionen Euro abziehen. Damit verbleiben insgesamt 802,6 Millionen Euro an Landesmitteln, welche bewilligt worden sind.
Das heißt noch lange nicht, dass diese auch tatsächlich abfließen werden. Mit Stand heute sind laut Finanzministerin gerade einmal 500 Millionen Euro abgeflossen. So viel mehr wird es aller Voraussicht nach bis zum 31. Dezember 2020 auch nicht werden. Und an diesem Tag endet der Rettungsschirm.
Fakt ist, dass deutlich mehr als 1,2 Milliarden Euro, vielleicht sogar 1,5 Milliarden Euro von der Kenia-Koalition einfach nicht eingesetzt worden sind. Und bitte, liebe Kolleginnen und Kollegen, unterlassen Sie an dieser Stelle den Versuch, mir zu erklären, dass Kreditermächtigungen nicht mit Krediten gleichzusetzen sind und dass uns der Haushalt ermächtigt, Geld auszugeben, er uns aber nicht dazu verpflichtet.