Protokoll der Sitzung vom 24.03.2021

„Es ist so lange mit Neuerkrankungen zu rechnen, bis ein Impfstoff verfügbar ist.“

„Die Ausbreitung wird […] durch den Einsatz […] [verschiedener] Maßnahmen verlangsamt […]. Solche Maßnahmen sind etwa Quarantäne […], Schulschließungen und Absagen von Großveranstaltungen, […] Hygiene[maßnahmen].“

Diese Sätze stammen aus einer Risikoanalyse von 2012.

Wir erleben beinahe 1:1, was damals Theorie schien. Allerdings ist diese Risikoanalyse mit exakt diesem Szenario nicht grundlos entwickelt worden; federführend war übrigens das Robert KochInstitut. Es war und - wie wir nun wissen - ist eine ziemlich wahrscheinliche Möglichkeit gewesen. Als das Virus über uns kam, durften alle erst einmal kurz erstarren, wir alle brauchten Zeit, um zu begreifen. Der Lockdown des Jahres 2020 war schlimm und enorm anstrengend, aber einigermaßen erfolgreich. Und wir haben - das ist schon gesagt worden - ungeheuer viel gelernt, aber offenbar noch nicht genug. Gerade heute - angesichts von Pandemiemüdigkeit und des Eingeständnisses der Kanzlerin und des Ministerpräsidenten - möchte ich dringend daran erinnern: Wir waren gewarnt, was den Herbst und den Winter betrifft. Haben wir die Warnung ernst genommen? Fanden wir nicht irgendwie die Leute etwas lästig, die uns im schönsten Sommer sagten, dass eine zweite Welle kommen werde? Das war doch für einige Wochen sowas von unvorstellbar. Es gab sie, die warnenden Stimmen. Und ich glaube, wir haben in Deutschland Fehler gemacht. In der dringend nötigen schwierigen Abwägung zwischen sozialen, wirtschaftlichen, gesundheitlichen und emotionalen Folgen haben wir, so scheint es mir, zu oft zu schnell gelockert, zu spät konsequent reagiert, häufig genug nur halbherzig reagiert. Das macht Menschen mürbe und hat uns sehenden Auges in die dritte Welle geführt.

Und dann der Impfstoff - mehrere wurden weltweit in irre kurzer Zeit entwickelt. Auch damit wurden große Hoffnungen geweckt, die im Grundsatz auch berechtigt sind, jedenfalls was die Wirksamkeit und den daraus resultierenden Schutz betrifft. Aber zu

wenig Impfstoff führt zu großer, berechtigter Unzufriedenheit. Denn der eigentlich nicht wirklich zu entschuldigende Mangel an dieser Stelle traf auf Menschen, die voller Sehnsucht auf Erleichterung hofften - auf wieder mögliche gefahrlose Besuche bei Eltern und Freunden, auf das Loswerden der Angst vor schweren und schwersten Verläufen und vieles, vieles mehr.

Deshalb noch einmal ganz kurz zurück zur Risikoanalyse von 2012. Diesen Satz trage ich gerade heute mit besonderer Betonung vor:

„[R]oter Faden […] ist der Gedanke einer gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern für die Bewältigung von Großschadenslagen“.

Eine gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern, die wir niemals aus dem Auge verlieren dürfen! Fehleranalyse muss sein, ausführlich und ehrlich.

Jetzt kann es nur darum gehen, schnell zu sein. Beispiel Impfen: Liebe Linke, Sie wollen die Impf- und Teststrategie anpassen. Ja, genau das passiert auch. Unvollkommen, in manchem Punkt zu langsam, aber auch wenn ich es selbst fast nicht mehr hören kann, bleibt wahr: Es muss, um in allen Strukturen impfen zu können, hinreichend viel Impfstoff da sein. Und weil diese Situation so angespannt ist, wie sie nun einmal ist, finde ich Genauigkeit enorm wichtig. Sie schreiben, das Land Brandenburg belege nach wie vor einen der letzten Plätze, was die Impfquote betrifft. Nebenbei bemerkt finde ich diese Art von Wettkampf nach wie vor einfach unpassend - aber gut, alle machen offenbar mit. Dann nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass das nicht mehr so ist. Die Goldmedaille ist noch ein Stück entfernt, aber die rote Laterne ist es auch.

Die Hausarztpraxen - ich wiederhole mich - waren natürlich immer vorgesehen, aber: siehe oben. Und offenbar gibt es auch unter Hausärzten sehr unterschiedliche Beurteilungen der Lage. Dirk Heinrich zum Beispiel, Bundesvorsitzender des Virchowbundes und Leiter des Hamburger Impfzentrums, sagte kürzlich in einem Interview zu dem Thema:

„Diese Diskussion war für mich […] eine etwas absurde, weil um die Impf-Geschwindigkeit eines Impfstoffs gestritten wurde, den es gar nicht in ausreichender Menge gibt. Wenn die Impfzentren noch nicht einmal ausgelastet sind, dann kann ich ja den Impfstoff nicht dadurch vermehren, wenn ich noch mehr Impfstellen ausrufe.“

Inzwischen sind in Brandenburg, wir haben es heute gehört, an die 90 Arztpraxen am Start. Es werden noch mehr, vor allem im ländlichen Raum.

Wie Sie wissen, fasst Ihr Antrag alles zusammen, was ohnehin geplant ist. Wir alle können noch so viel Papier beschreiben - worum es einzig und allein geht: impfen, impfen, impfen! Und wichtigstes Element neben dem Impfen ist das Testen. Ich gehe davon aus, dass Schulen und Kitas sehr schnell mit Selbsttests ausgestattet werden, die auch wirklich selbst und schnell absolviert werden können. Davon hängt ganz entscheidend ab, dass Schulen und Kitas offen sein können und nicht permanent die Gefahr droht, dass ein Ausbruch übersehen wird. Ich gehe davon aus, dass die Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher gezeigt bekommen, wie das Testen geht, um die Anwendung sicherer zu machen und ihnen die Angst vor diesem Vorgang zu nehmen. Ich gehe davon aus, dass nicht nur gebeten wird, in Unternehmen die Mitarbeitenden zu testen, um für Sicherheit zu

sorgen, sondern dass es tatsächlich zur Pflicht wird. Ich als Unternehmerin bin darauf vorbereitet.

Und natürlich ganz unstrittig: Wichtig ist die elektronische Kontaktverfolgung, unbedingt. An dieser Stelle, liebe Linke, habe ich einen - sagen wir einmal - Weg der Erkenntnis hinter mir, der Ihrem nicht ganz unähnlich ist. Ich versuche, einmal zu erklären, wie ich das meine: Ihr ursprünglicher Antrag bezieht sich ausschließlich auf „Luca“ als Retterin in der Not. Als Arbeitgeberin, die auch für ihre Mitarbeiter eine Perspektive sucht, die sich vorbereiten möchte, habe ich mich mit der App vor Wochen, als sie hier noch nicht einmal in aller Munde war, befasst. Ursprünglich dachte ich, die mit lautem Getöse angekündigte Corona-WarnApp, würde das leisten, was ich erhoffte. Wie 26 Millionen andere Menschen in diesem Land stellte ich fest, dass sie es nicht leistet. In diese tiefe Enttäuschung hinein kam „Luca“. Ungeheuer gut und schlau platziert, verständlich, vorgestellt von Leuten, die ich als tatkräftig, unkonventionell und zielorientiert erlebte. Der Rostocker Oberbürgermeister gehört zum Beispiel dazu. Ich dachte: Das ist es! - So wie Sie in Ihrem Ursprungsantrag. Und ja, es muss natürlich eine elektronische Variante geben. Gestern kam der Neudruck Ihres Antrags - da sprechen Sie nicht mehr so eindeutig von „Luca“ als einziger Retterin, jedenfalls nicht vordergründig, sondern von „einer“ elektronischen Variante. Da sie aber in Ihrem letzten Satz von der Kompatibilität mit Berlin sprechen, die wichtig sei, sind wir dann doch wieder bei „Luca“, denn Berlin hat sich - wie Sie wissen - dafür entschieden. Ihr Antrag ist nicht nötig, denn Brandenburg ist dabei, zu tun, was notwendig ist, um diese App zu installieren. Das wurde heute schon gesagt. Ende gut, alles gut?

Bei mir - das möchte ich unbedingt noch sagen - ging das Nachdenken noch weiter. Ich habe mich massiv geärgert, dass wir in Deutschland auch an dieser Stelle leider sehr spät angefangen haben, die bereits erwähnte Corona-Warn-App dahingehend aufzupeppen, dass sie möglicherweise doch demnächst kann, was sie soll und was wir brauchen. Es könnte sein - so deutet es sich an -, dass die überarbeitete Variante dann vielleicht sogar aus allen möglichen Gründen besser ist. Vielleicht wird es so kommen, aber - und das ist das absolut Ärgerliche - ein bisschen zu spät. Ich gehe davon aus, dass wir wirklich begreifen, was jetzt unbedingt sein muss: impfen, impfen und anschließend impfen, testen und nach wie vor Kontakte vermeiden, so schwer es fällt. Wir müssen vor allem erkennen, dass wir alle mitmachen müssen, wirklich alle, damit wir nicht wieder viel zu viele schwer kranke, sterbende Menschen erleben, damit wir Kindern eine echte Chance geben, die nicht immer wieder enttäuscht wird, damit wir Eltern entlasten können, damit wir den Unternehmen im Land eine wirkliche Öffnungsperspektive geben können - von Modellen, die im Entschließungsantrag vorgesehen sind, war heute schon die Rede -, damit wir Künstlerinnen und Künstler wieder erleben dürfen, damit wir nach und nach all das wieder tun und erleben können, was zu einem erfüllten Leben gehört, und damit wir berechtigte Hoffnungen nicht enttäuschen. - Vielen Dank.

Danke schön. - Eine Kurzintervention wurde vom Abgeordneten Kretschmer angemeldet. Bitte.

Herzlichen Dank, liebe Carla Kniestedt. Ich bin immer wieder fasziniert davon, wie du es schaffst, tatsächlich immer nur einen ganz bestimmten Teil der Wahrheit zu beleuchten und wesentli-

che Teile der Wahrheit einfach wegzulassen. Deshalb zwei Fragen.

Erstens: Würdest du mir zustimmen, dass in Brandenburg die versammelte Ärzteschaft - vom Hausärzteverband über die KVBB bis hin zu allen weiteren Ärzteverbänden wie dem Hartmannbund - das Impfen in den Arztpraxen unisono fordert und zwar in deutlich ausgeweiteter Form, als es bisher getan und vorgeschlagen wurde? Der Vergleich, der hier durch das Zitat des Vertreters der Hamburger Ärzteschaft gezogen wurde, ist schon aus dem Grund unzulässig, dass sich die Großstadt Hamburg wohl kaum mit dem Flächenland Brandenburg vergleichen lässt. Selbstverständlich existiert in Hamburg eine andere Situation als im Flächenland Brandenburg.

Zweitens: Die Behauptung, dass meine Aussage, dass in diesem Monat genügend Impfdosen zur Verfügung stehen, falsch sei, weise ich entschieden zurück. Die offizielle Mitteilung des Gesundheitsministeriums über die zur Verfügung gestellten Impfdosen und die zur Verfügung stehenden Impfdosen bis Ende März dieses Jahres - also bis in sieben Tagen - lautet: Es stehen ca. 500 000 Impfdosen zur Verfügung. Wenn ich die bisher zur Anwendung gebrachten Dosen abziehe, stehen noch

200 000 Impfdosen bis Ende März zur Verfügung. Das ist einfache Mathematik, das muss man nicht vorher studiert haben: 200 000 Impfdosen werden mit einem Impftempo von

6 900 Impfdosen pro Tag nie und nimmer bis Ende März verimpft. Deshalb muss Brandenburg an dieser Stelle endlich in die Puschen kommen und nicht so wie bisher weitermachen.

Frau Kniestedt, möchten Sie reagieren? - Nein.

Meine Damen und Herren, dann kommen wir jetzt zu den Abstimmungen, es sind insgesamt sechs. Die erste Abstimmung betrifft den Entschließungsantrag auf Drucksache 7/3260, Neudruck, der Fraktion BVB / Freie Wähler mit dem Titel „Öffnen mit Sicherheit: Tübinger Modell in Brandenburg anwenden“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Antrag wurde ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Wer dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen mit dem Titel „Impfen, Testen, Nachverfolgen - entscheidende Phase der Pandemie verantwortungsvoll steuern“ auf Drucksache 7/3269 zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit wurde der Antrag mit Enthaltungen angenommen.

Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Krankenhäuser durch die Pandemie bringen - Gesundheitsversorgung sichern“ auf Drucksache 7/3190 zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit wurde der Antrag mit Enthaltungen abgelehnt.

Wer dem Antrag der Koalitionsfraktionen mit dem Titel „Krankenhäuser in der Pandemie jetzt stärken!“ auf Drucksache 7/3195, Neudruck, zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit wurde der Antrag bei einigen Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

Wer dem Antrag der Fraktion die Linke mit dem Titel „Der Weg aus der Pandemie - Anpassung der Impf- und Teststrategie“ auf Drucksache 7/3192 zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen.

- Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit wurde der Antrag mit Enthaltungen abgelehnt.

Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion die Linke mit dem Titel „Einsatz einer flächendeckenden elektronischen Kontaktnachverfolgung in Brandenburg prüfen“ auf Drucksache 7/3186, Neudruck, zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit wurde der Antrag mit Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5. Jetzt sind wir wieder in der angekündigten geänderten Reihenfolge. Die Leitung übernimmt nun der Vizepräsident.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf.

TOP 11: Gesetz zur Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke

Gesetzentwurf

der Landesregierung

Drucksache 7/3144

1. Lesung

Für die Landesregierung eröffnet Ministerin Hoffmann die Aussprache.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe vor Kurzem schon einmal hier im Plenum gestanden und die Gründe dargelegt, warum jetzt eine Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbarkeit erforderlich ist. Nun liegt der Gesetzentwurf vor. Ich werde mich gleichwohl auf die wesentlichen Argumente, die ich damals schon einmal dargelegt habe, beschränken.

Seit 2003 müssen wir kontinuierlich massive Verfahrensrückgänge bei der Arbeitsgerichtsbarkeit feststellen, insgesamt ist die Anzahl der Verfahren um bis zu 60 % zurückgegangen. Im Ergebnis hat das dazu geführt, dass wir in der Arbeitsgerichtsbarkeit jetzt nur noch einen Personalbedarf von weniger als 20 Richterstellen haben. Es liegt auf der Hand, dass wir mit 20 Richterstellen nicht sechs Arbeitsgerichte und eine Außenkammer so bedienen können, dass sie die Funktionsfähigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit sicherstellen können.

Drei der Arbeitsgerichte haben sich inzwischen zu sogenannten Kleinstgerichten entwickelt, das heißt zu Gerichten, die weniger als drei Richterstellen als Personalbedarf ausweisen. In Eberswalde - das ist unser kleinstes Gericht - haben wir einen Personalbedarf von weniger als zwei Richtern und einem Rechtspfleger. Es ist evident, dass wir die vielfältigen Aufgaben eines Gerichtsbetriebs nicht mit einer solchen Mitarbeiterzahl gewährleisten können, und es ist auch evident, dass wir Urlaubs- und Vertretungszeiten nicht mit einem so geringen Personalbestand abdecken können.

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Ich würde gerne erst meine Argumentation darlegen und am Ende gerne Fragen beantworten.

Die aktuellen Strukturen gewährleisten wir derzeit, indem wir uns eine erhebliche personelle Überausstattung der Arbeitsgerichtsbarkeit leisten. Ich werde immer wieder gefragt, wie sich Corona auf die Arbeitsgerichtsbarkeit auswirkt: Die Entwicklungen im Jahr 2020 und auch die Entwicklungen in der Finanzkrise haben gezeigt, dass wir coronabedingt mit keiner signifikanten und vor allem keiner nachhaltigen Steigerung der Verfahrenszahl rechnen können. Wir müssen davon ausgehen, dass wir eben nicht in einen Zustand geraten, wie er damals Anlass für diese Struktur gab - das war nämlich die Nachwendezeit, als es den Zusammenbruch der DDR-Wirtschaft und einen Neuaufbau marktwirtschaftlicher Strukturen gab. Daraus resultierte damals ein erheblicher Geschäftsanfall, wie wir ihn absehbar in der Zukunft nicht wieder erreichen werden. Deswegen besteht jetzt Handlungsbedarf. Mit 20 Arbeitsrichtern kann man vier Arbeitsgerichte vernünftig und effektiv ausstatten. Dann hat man eine annähernde Anzahl von fünf Richterstellen pro Arbeitsgerichtsbarkeit. Damit können wir auch einen Puffer zu der kritischen Arbeitsgerichtsgröße von drei Richterstellen schaffen und wären zukunftsfähig aufgestellt.

Da wir Arbeitsgerichtsstandorte schließen müssen, aber auf der anderen Seite auch Bürgernähe aufrechterhalten oder sogar stärken wollen, werden wir an den Standorten Eberswalde und Senftenberg Gerichtstage einrichten, das heißt, die Verhandlungen werden weiter vor Ort stattfinden. Wir werden Rechtsantragstellen einrichten, sodass die Bürger dort auch weiterhin ihre Arbeitsgerichtsklagen und ihre Anträge einreichen und sich beraten lassen können. Wir werden dazu die Strukturen der Amtsgerichte vor Ort nutzen. Das heißt: In Eberswalde und Senftenberg wird sich für die Verfahrensbeteiligten, für die Bürger, gar nichts ändern.

(Zuruf)

- Ja, ich weiß, es fällt Ihnen schwer, das zur Kenntnis zu nehmen. Aber dann sagen Sie mir bitte einmal, was sich dort ändern wird, wenn wir alle Funktionalitäten vor Ort aufrechterhalten.

Vor dem Hintergrund der massiv und in den letzten zehn Jahren noch stärker rückläufigen Eingänge bestehen in meinem Haus, im Justizministerium, seit zehn Jahren Überlegungen über eine Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbarkeit, um sie zukunftsfähig zu machen. Es wurden diverse Schließungskonzepte erstellt, und es sind diverse Erörterungen mit den Arbeitsgerichten, mit den Direktoren der Arbeitsgerichte und mit der Landesarbeitsgerichtspräsidentin durchgeführt worden. Und deswegen muss ich sagen: Ich war erstaunt und habe nicht damit gerechnet, welche großen Emotionen jetzt mit dieser Reform ausgelöst wurden. Ich frage mich natürlich, worum es hier eigentlich geht.

Geht es darum, dass im Ergebnis zwölf Richterstellen zukünftig an einem anderen Standort der Arbeitsgerichtsbarkeit angesiedelt sein werden? Ich kann Ihnen sagen: Für die Beschäftigten in den sogenannten Folgediensten besteht die Zusage der Ministerin, dass sie die Wahl haben, zukünftig entweder am selben