Protokoll der Sitzung vom 24.03.2021

Geht es darum, dass im Ergebnis zwölf Richterstellen zukünftig an einem anderen Standort der Arbeitsgerichtsbarkeit angesiedelt sein werden? Ich kann Ihnen sagen: Für die Beschäftigten in den sogenannten Folgediensten besteht die Zusage der Ministerin, dass sie die Wahl haben, zukünftig entweder am selben

Standort in einer angemessenen Beschäftigung in einer anderen Justizeinrichtung ihren Dienst zu tun oder mit der Arbeitsgerichtsbarkeit mitzugehen. Ich glaube, mehr kann man als Dienstherr seinen Beschäftigten nicht anbieten.

Oder geht es darum, dass wir jetzt den Verfahrensbeteiligten in Potsdam, den Bürgern in und um Potsdam, demnächst zumuten wollen, mit der Regionalbahn nach Brandenburg an der Havel zu fahren?

Ist das beides wirklich etwas, was diese Emotionen rechtfertigt? Ich verstehe die Sorgen der Städte und Gemeinden, die Sorgen in Senftenberg und Eberswalde. Sie verlieren eine weitere Institution. Aber wir werden dort vor Ort die Funktionalität aufrechterhalten. Die Aufgaben werden weiterhin dort wahrgenommen.

Ich verstehe auch die Sorgen der Arbeitsrichter, die von diesen Strukturmaßnahmen betroffen sind. Ich hatte schon darauf hingewiesen, dass wir die bisherige Struktur durch eine personelle Überausstattung leistungsfähig gehalten haben. Das bedeutet insofern eine Veränderung für diese Arbeitsrichter, die in den letzten Jahren mit einem Anteil von 50 bis 60 % eines normalen Arbeitspensums belastet waren. Wir werden durch diese Strukturmaßnahmen für alle Richter ein volles Arbeitspensum wiederherstellen. Für die Betroffenen ist das natürlich eine kleine Vertreibung aus dem Paradies, eine Zurückführung in die Realität - eine Realität, die übrigens für alle anderen Gerichtsbarkeiten ein Fortschritt in den letzten Jahren gewesen wäre. Ich darf daran erinnern, dass wir in den zurückliegenden Jahren in allen anderen Gerichtsbarkeiten mit bis zu 150 % des normalen Arbeitspensums pro Richter erhebliche Überlasten zu tragen hatten. Nicht umsonst sind dort die massiven Altbestände aufgelaufen, haben wir dort die bedauerlichen Verfahrensrückstände zu verzeichnen.

Frau Ministerin, lassen Sie jetzt eine Zwischenfrage zu?

Ich hatte gesagt, am Ende.

Dann komme ich noch zu den Gewerkschaften. Ich verstehe die Gewerkschaften. Sie kämpfen hier für ihre Arbeitsgerichtsbarkeit, für ihre Gerichtsbarkeit. Aber es geht nicht darum, die Funktionsfähigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit infrage zu stellen, nein, im Gegenteil: Es geht darum, die Zukunftsfähigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit bei einer angemessenen Personalausstattung sicherzustellen. Das ist die Grundlage dieser Arbeitsgerichtsreform. Das ist die Zielstellung dieser Arbeitsgerichtsreform. Und wir brauchen diese Arbeitsgerichtsreform, denn wir werden uns in der Zukunft eine Privilegierung der Arbeitsgerichtsbarkeit mit einer solchen Form der Überausstattung nicht mehr leisten können. Das war vor Corona gegenüber dem Steuerzahler und den anderen Gerichtsbarkeiten nicht gerechtfertigt, und nach Corona ist es mit der erheblichen Schuldenlast dieses Landes erst recht nicht mehr gerechtfertigt.

Ich will Ihnen zum Abschluss einmal vorlesen, was mein Haus an die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts geschrieben hat:

„In den derzeit sechs Arbeitsgerichten kann ein funktionsfähiger Betrieb auch vor dem Hintergrund des Rückgangs der Eingangszahlen […] um fast 60 % seit 2003 nicht mehr […] sichergestellt werden. Die in jedem der sechs Arbeits

gerichte erforderliche Grundausstattung führt zu erheblichen Aufwänden, ohne dass die Geschäftsabläufe störungsfrei laufen könnten. Als Ursache haben Sie“ - die Landesarbeitsgerichtspräsidentin - „und die Direktoren und Direktorinnen [der Arbeitsgerichte] die geringe Größe einzelner Arbeitsgerichte benannt.“

Diesem Schreiben ist ein Arbeitsgerichtskonzept beigefügt, das folgende Strukturänderungen vorsieht, durch die die Funktionsfähigkeit sichergestellt werden soll: „die Arbeitsgerichte Eberswalde und Potsdam sowie die Außenkammern Senftenberg des Arbeitsgerichtes Cottbus sollen aufgehoben werden“.

Das Schreiben stammt aus dem Sommer 2018. Es ist von dem damaligen Staatssekretär Dr. Pienkny unterzeichnet und wurde am 2. August 2018 vom damaligen Justizminister Ludwig gebilligt.

Worum geht es hier jetzt also? Geht es darum, dass drei Amtsvorgänger - Amtsvorgänger der Partei DIE LINKE - die Notwendigkeit dieser Strukturreform genauso wie die jetzige Justizministerin erkannt haben, oder geht es darum, dass diese Regierung diese Reform jetzt endlich in Angriff nimmt? - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Frau Ministerin, vielen Dank. Lassen Sie die angemeldete Frage jetzt zu? - Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Sie unterstellen hier den Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichtern, dass sie quasi in paradiesischen Bedingungen leben und überausgestattet nichts zu tun haben.

Ist es zutreffend, dass die Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter in den letzten 20 Jahren zum Teil auch über 100 % gearbeitet haben? Ist es zutreffend, dass die Richterinnen und Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit den höchsten Altersdurchschnitt und die geringsten Verfahrenslaufzeiten aufweisen und dass es einen Rückgang der Eingangszahlen um 60 %, wie Sie ihn hier erwähnen, nur dann gibt, wenn man einen Zeitraum von 17 Jahren berücksichtigt? Sieht man sich die letzten zehn Jahre an, kommt man nämlich nur auf einen Rückgang um etwa 30 %. Ist das zutreffend?

Ich habe jetzt nicht im Überblick, wie hoch die Rückgänge in den letzten zehn Jahren waren. Ich sagte, sie waren kontinuierlich, auch in den letzten zehn Jahren. Zutreffend ist auch, dass in der Phase der Wiedervereinigung, in der Nachwendezeit, eine erhebliche Überlast der damaligen Arbeitsgerichtsbarkeit festzustellen war. Aber seit 2000 sinkt die Zahl der Eingänge. Wie gesagt: Den Zustand, dass wir dort eine Personalbelastung von nur 50 bis 60 % eines normalen Arbeitspensums haben, gibt es schon seit mehr als zehn Jahren. Deshalb wurden doch seit zehn Jahren Überlegungen zur Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbarkeit angestellt. Deshalb hat man doch Schließungskonzepte entwickelt, um dieses Strukturproblem zu beseitigen.

Was den Altersdurchschnitt der Arbeitsgerichtsbarkeit angeht: Dieser Altersdurchschnitt ist vergleichbar mit dem unserer anderen Gerichtsbarkeiten. Wir haben alle in der Justiz einen viel zu

hohen Altersdurchschnitt zu beklagen. Das ist ja ein Teil unseres Problems. Wir haben den Generationenwechsel jetzt vor uns.

In der Arbeitsgerichtsbarkeit kommt hinzu, dass aufgrund der erheblichen Überausstattung in den letzten zehn Jahren eben auch gar kein Nachwuchspersonal zur Verfügung gestellt wurde, was zur Folge hat, dass sich die Altersstruktur noch ungünstiger als in den anderen Gerichtsbarkeiten entwickelt hat. Fest steht aber, dass wir in allen Gerichtsbarkeiten ungünstige Altersstrukturen haben und ein hoher Anteil an Richtern und Staatsanwälten in den nächsten fünf Jahren in Pension gehen wird.

Vielen Dank. - Es wurde jetzt noch eine Kurzintervention des Kollegen Walter angemeldet.

Ach so, sorry. Ja, ich bin noch nicht so geübt.

Ja, Sie müssten jetzt die Plätze tauschen.

Vielen Dank, Frau Ministerin, für Ihre Ausführungen. Ich habe das ja jetzt zum zweiten Mal gehört, und aus meiner Sicht wird es nicht besser.

Ich will auf einige Punkte Ihrer Rede eingehen. Erstens - das hat meine Kollegin Block gerade angesprochen -: Sie haben davon gesprochen, die Richterinnen und Richter und das Personal an den Arbeitsgerichten müssten jetzt mal „aus dem Paradies“ in die Realität kommen. Wissen Sie, ich habe Erfahrungen mit dem Arbeitsgericht Eberswalde. Ich war bis vor meiner Wahl in den Landtag ehrenamtlicher Arbeitsrichter für die Arbeitnehmerseite und muss Ihnen schon sagen: Ich habe da nicht wahrgenommen, dass das das Paradies ist. Ich habe wahrgenommen, dass dort Richterinnen, Richter und nichtrichterliches Personal jeden Tag einen sehr, sehr guten Job machen, wirklich jeden Tag Fälle bearbeiten, Menschen zu ihrem Recht verhelfen und ordentlich arbeiten und nicht irgendwie die Hälfte des Tages auf dem Golfplatz stehen oder Langeweile haben, sondern tatsächlich ordentliche Arbeit leisten. Deshalb finde ich Ihre Aussage schon schwierig und bitte Sie, in der Diskussion etwas - ich sage mal - Abstand von solchen Behauptungen zu nehmen. Es reicht schon, dass einige Richterinnen und Richter mit Disziplinarverfahren überzogen werden, wenn sie sich öffentlich äußern.

Zu den Fallzahlen an kleineren Gerichtsstandorten - das hat Frau Block gerade gesagt -: Sie stellen das dar, als ob all das vom Himmel gefallen sei. Natürlich gibt es Bundesländer, in den es kleine Fachgerichte gibt. Natürlich gibt es sie in RheinlandPfalz und auch in vielen anderen Ländern, weil man ganz bewusst eine politische, eine rechtspolitische Entscheidung treffen kann: Wir wollen gerade die Arbeitsgerichtsbarkeit in der Fläche haben, weil wir wissen, dass wir kurze Strecken brauchen, weil wir wissen, dass die Menschen so schnell zu ihrem Recht kommen. Über Fristen usw. muss ich Sie ganz sicher nicht aufklären; da wissen Sie tausendmal besser Bescheid als ich.

Und es geht nicht nur um Eberswalde - das sage ich Ihnen auch als Eberswalder Abgeordneter. Es geht um den gesamten Nordosten Brandenburgs. Wenn Sie dort das Gericht schließen, machen Sie den Nordosten Brandenburgs zu einer fachgerichtsfreien Zone - das muss man einfach einmal darstellen. Das ist ein Problem. Deshalb hätten wir hier andere Entscheidungen treffen müssen.

Letzter Satz. Noch einmal: Sie können zum fünften Mal sagen, dass die Linke doch eigentlich auch … Es hat Gründe, dass diese Pläne auch unter einem linken Minister immer wieder in der Schublade gelandet sind und nicht wieder herausgezogen wurden. Deshalb - wir haben einen Ministerpräsidenten, der sogar eine ganze Kreisgebietsreform zurückgezogen hat - sollten Sie sich hier auch ein Beispiel nehmen: Ziehen Sie diese Reform zurück. Versuchen Sie, den Dialog noch einmal von vorne zu starten. - Vielen Dank.

Frau Ministerin, Sie haben die Gelegenheit, zu antworten. Möchten Sie darauf reagieren, Frau Ministerin?

Ich weiß nicht, was Sie da in meiner Rede missverstanden haben. Ich habe nicht gesagt, dass sich Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit auf dem Golfplatz befinden. Ich habe nur die Fakten dargelegt. Fakt ist: Wenn Sie sich die Zahlen angucken, stellen Sie fest, dass wir derzeit bei den Richtern in der Arbeitsgerichtsbarkeit eine Belastungssituation von 50 bis 60 % eines normalen Arbeitspensums gegenüber einer deutlich über 100 % liegenden Arbeitsbelastung, die wir in allen anderen Gerichtsbarkeiten in der Vergangenheit leider feststellen mussten, haben.

Ich kann Ihnen sagen: Ja, diese Arbeitsgerichtsbarkeit funktioniert, sie hat die kürzesten Verfahrenslaufzeiten in der Justiz. Aber das ist auch Folge dieser personellen Überausstattung.

Ich kann nur sagen: Sich zu rühmen, dass wir hier die kürzesten Verfahrenslaufzeiten haben, ist, wenn man die derzeitige personelle Ausstattung der Arbeitsgerichte da zugrunde legt, wohlfeil. Insoweit kann ich nur sagen: Ich habe nicht gesagt, dass Richter auf dem Golfplatz stehen. Ich habe hier nur die Fakten angemerkt, die eben deutlich eine Privilegierung der Arbeitsgerichtsbarkeit gegenüber jeder anderen Justizeinrichtung ausweisen.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Redebeitrag des Abgeordneten Hanko, der für die AfD-Fraktion spricht, fort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll durch die Konzentration der Gerichtsstandorte vermeintlich der Anspruch der Rechtssuchenden auf einen qualitativ hochwertigen und zügigen Rechtsschutz gewährleistet werden. Als Problem der gegenwärtigen Justizstruktur sieht man die angeblich kostenintensiven Arbeitsgerichte, deren Funktionsfähigkeit in Zukunft nicht mehr gewährleistet sei.

Die Justizministerin glaubt, die Lösung mit der Beschränkung auf vier Arbeitsgerichtsstandorte und der Umstrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke gefunden zu haben. Doch der angebliche Lösungsvorschlag der Landesregierung ist nichts weiter als blinder Aktionismus bzw. nicht einmal das: Vielmehr ist es blinder „Destruktivismus“.

Das Vorhaben stellt einen erheblichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit dar. Endlich schafft es ein Gerichtszweig in Brandenburg, keine Altfälle aufzubauen - und das wegen einer auskömmlichen Personalstruktur -, da werden sofort die schon seit zehn Jahren Rot-Rot in der Schublade liegenden weiteren Pläne zur Zerrüttung der Justiz umgesetzt. Das Hauptargument Ihres Konzepts der sogenannten Neuausrichtung der Arbeitsgerichtsbarkeit in Brandenburg - die kleinen Arbeitsgerichte seien auf Dauer nur bedingt lebensfähig, daher bestehe Handlungsbedarf - ist ebenso absurd wie lebensfremd.

Nennen Sie uns doch einen vernünftigen Akteur, der zu dieser Absurdität seine Zustimmung abzugeben bereit ist. Wie kommt das Justizministerium denn darauf, den Arbeitsgerichtstandort in der Landeshauptstadt zu schließen? Wie kommt man darauf, weitere Standorte der Arbeitsgerichtsbarkeit wie in Eberswalde und eine Außenstelle in Senftenberg zu schließen? Die beabsichtigten Schließungen ergeben aus keinem erdenklichen Grunde auch nur den Hauch eines Sinns, stattdessen bringen sie erhebliche negative Konsequenzen für alle Beteiligten.

Das Land Brandenburg sollte den Anspruch haben, dass die Bürger in erreichbarer Nähe einen Zugang zu den Gerichten haben. Eine Schließung der Standorte in Potsdam, Eberswalde und Senftenberg zwingt gerade die sozial Schwächeren, viel zu lange Wege auf sich zu nehmen, um eine Rechtsantragstelle zu erreichen und auch den Termin der mündlichen Verhandlung wahrnehmen zu können, und benachteiligt diese Bürger erheblich. Anders als in den übrigen Gerichtsbarkeiten ist in der Arbeitsgerichtsbarkeit immer eine Güteverhandlung vorgeschaltet, wobei die Parteien des Rechtsstreits zu beiden Terminen persönlich erscheinen sollten.

Die Unternehmervereinigung Uckermark e. V. hat in einem offenen Brief Lösungsansätze unterbreitet. Die Anwaltskammer hat ebenfalls die beabsichtigte Schließung kritisiert, und auch die Direktoren der betroffenen Arbeitsgerichte haben sich in einem offenen Brief dazu geäußert. Doch die Landesregierung zeigt sich für keine Argumente und Anregungen - auch nicht weiterer Verfahrensbeteiligter wie dem Deutschen Anwaltverein, dem Beamtenbund, der Gewerkschaft Verdi oder dem Landesverband des Deutschen Richterbundes - zugänglich. Wenn in einem demokratischen Diskurs alle Verfahrensbeteiligten außer der Landesregierung anderer Meinung sind, dann nimmt das Durchpeitschen des Gesetzentwurfes schon diktatorische Züge an.

Nun sollen als angeblicher Ausgleich zu den Standortschließungen sogenannte Gerichtstage eingeführt werden. Damit sollen die Präsenz und die Erreichbarkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit für Bürger in weit entfernt liegenden Regionen ermöglicht werden.

Herr Abgeordneter Hanko, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein. - Um auch arbeitsrechtliche Klagen und Anträge vor Ort einreichen zu können, sollten die Rechtsantragstellen der entsprechenden Amtsgerichte diese Aufgabe übernehmen.

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi bemängelt, dass Angebote zur Neuaufstellung der Arbeitsgerichte im Land vom Justizministerium in den Wind geschlagen wurden.

Die Leistungsfähigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit darf sich nicht verschlechtern, sondern man muss sie verbessern. So ist beispielsweise die Idee des Justizministeriums, statt eigenständiger Gerichte Gerichtstage einzuführen, schon Mitte der 90er-Jahre gescheitert, weil diese zu ineffizient und zu teuer waren.

Auch in der Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins wird deutlich, dass Gerichtstage niemals einen gleichwertigen Ersatz für die bestehenden Arbeitsgerichte darstellen können - ich zitiere -:

„Gegenüber den Gerichtstagen sind Außenkammern vorzuziehen. Außenkammern verfügen zumindest über eine Geschäftsstelle und eine dauerhafte personelle Besetzung. Sie gewährleisten damit eine bessere Erreichbarkeit vor Ort. Vertretungssituationen können dabei notfalls auch mit den […] Kollegen des Hauptsitzes gelöst werden. Die elektronische Akte würde sogar in vielen Fällen eine Vertretung vor Ort entbehrlich machen. Anstatt den Zugang zum Recht weiter zu erschweren, sollte daher besser die Einführung der Elektronischen Akte vorangetrieben und die digitale Ausstattung der Gerichte verbessert werden.“

Somit kommt es keineswegs zur gewünschten Kostenersparnis oder einem bedarfsgerechten Personaleinsatz. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf widersprechen die drei Koalitionsparteien ihrem eigenen Koalitionsvertrag, in welchem sie noch das Bekenntnis zur Aufrechterhaltung der staatlichen Strukturen in der Fläche erklärten.

Der DBB - Deutscher Beamtenbund und Tarifunion - Brandenburg …

Herr Abgeordneter, Sie müssten zum Schluss kommen.

… kündigt an, im Wege einer Klage gegen die Verfahrensweise der Justizministerin des Landes Brandenburg vorzugehen. Anlass der Klage ist die unzureichende Beteiligung im Gesetzgebungsverfahren zur geplanten Neustrukturierung der Arbeitsgerichte. Es gibt also noch …