… kündigt an, im Wege einer Klage gegen die Verfahrensweise der Justizministerin des Landes Brandenburg vorzugehen. Anlass der Klage ist die unzureichende Beteiligung im Gesetzgebungsverfahren zur geplanten Neustrukturierung der Arbeitsgerichte. Es gibt also noch …
… viel Redebedarf. Deshalb stimmen wir der Überweisung an den Rechtsausschuss zu. Im Ausschuss warten wir gespannt auf die Anhörung der Experten und hoffen noch immer, dass Sie diesen unnötigen Gesetzentwurf zurückziehen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben ja im Vorfeld schon viel über das Thema diskutiert, und heute liegt nun endlich der Gesetzentwurf der Ministerin zur 1. Lesung vor. Wir unterstützen den Ansatz der Ministerin; wir wollen die Reform in dieser Legislatur angehen und umsetzen.
Was dient uns da als Orientierung? Das sind zwei Punkte: Das ist einerseits - wie bereits erwähnt - der Blick in die Vergangenheit, der Blick darauf, wie sich die Verfahrens- und Eingangszahlen in den Arbeitsgerichtsbarkeiten entwickelt haben. Ich glaube, es ist völlig unstrittig: Sie sind zurückgegangen. Jetzt kann man fragen, wie stark sie in den letzten 10 oder 20 Jahren zurückgegangen sind - aber sie sind zurückgegangen.
Auf der anderen Seite dient uns als Orientierung aber auch der Blick nach vorn, in die Zukunft, und ich glaube, dass Strukturen, die bei Verwaltungsgerichtsbarkeiten, bei Sozialgerichtsbarkeiten funktionieren und tragen, dass diese großen Einheiten - um die geht es ja an der Stelle - auch bei der Arbeitsgerichtsbarkeit tragen.
Ich möchte für meine Fraktion an der Stelle noch einmal klarstellen - und ich glaube, das ist eben in der Debatte auch deutlich geworden -: Bei dieser Reform geht es keineswegs um die Abwertung der Arbeit der Arbeitsrichterinnen und -richter. Und ich glaube auch nicht, dass es uns hier hilft, bestimmte Gerichtsbarkeiten gegeneinander auszuspielen oder eine Neiddebatte zu führen, wer nun wie viel arbeitet oder nicht; die Arbeitsrichter und ehrenamtlichen Richter und alle, die da mitwirken, sind wichtig und bleiben es für uns auch.
Mit der Überweisung an den Rechtsausschuss kann ich Ihnen versichern, dass wir am 15. April eine sehr ausführliche, lange Debatte und Diskussion haben werden. Bei allen fachlichen Differenzen haben wir uns im Ausschuss - einen Dank auch an die Kollegen - auf das Format und die Anzahl der Anzuhörenden geeinigt. Danke auch für die Schreiben, Hinweise und Konzepte sowie für jede Anregung, die auf diesem Weg kommt. Das ist doch völlig normal.
Für uns als SPD-Fraktion war es auch wichtig, dass die Gewerkschaften mit am Tisch sitzen; wir haben Verdi eingeladen. Daran merken Sie doch: Der Koalition geht es überhaupt nicht darum, Kritik und Änderungsvorschläge vom Tisch zu wischen und zu sagen: Wir laden unsere vier Anzuhörenden nur ein, damit sie klatschen und das gut finden.
Und zum Thema Legendenbildung: Weder die Grünen noch die CDU haben da gezuckt, sondern gesagt: Das ist ein guter Vorschlag; das bringen wir alles ein. - Also beruhigen Sie sich doch!
Ich habe letztes Mal hier gesagt, dass unsere Fraktion natürlich Änderungsvorstellungen hat. Wir wollen keine Nachteile für die Arbeitnehmer - und zwar von der Antragstellung bis zur Klage. Wir haben gesagt: Wir wollen über Gerichtstage und neue Standtorte ein Mehr in der Fläche erreichen. - Auch wir sehen eine Notwendigkeit für den Nordosten des Landes, aber das diskutieren wir in der Anhörung - wir diskutieren das, wenn wir die Anhörung hatten; dann befassen wir uns im Ausschuss noch einmal damit.
Dieser Vorgang ist auch nicht unüblich. Es ist völlig normal, dass ein Gesetzentwurf in den Landtag kommt und ihn in bestimmten Anstrichen und Punkten anders verlässt. Ich freue mich auf die Diskussion am 15. April und danach wieder hier im Plenum. - Vielen Dank.
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Wir haben heute gehört, warum diese Reform - die geplante Neustrukturierung der Arbeitsgerichte - in der vorliegenden Form notwendig und sinnvoll sei. Wenn dem aber so wäre, meine Damen und Herren, müsste Mensch ja erwarten können, dass diese Reformbestrebung in irgendeiner Weise auf Zustimmung oder wenigstens auf das berühmte Schweigen im Wald träfe. Dem ist aber nicht so, und Ihnen, Frau Justizministerin, ist nicht nur emotional, sondern tatsächlich auch fachlich Gegenwind entgegengeschlagen - und zwar von allen Beteiligten an Arbeitsgerichtsverfahren: von den Richtern über die Anwaltschaft, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände bis hin zur Rechtsanwaltskammer und den Gewerkschaften. Vorgestern wurde nun sogar vom Beamtenbund eine angekündigte Klage beim Verwaltungsgericht wegen Verletzung der Beteiligungsrechte eingereicht - auch das ein sehr unrühmliches Novum in der Geschichte der brandenburgischen Justiz!
Mich würde das ja wenigstens zum Nachdenken oder zu Gesprächen bewegen; Sie indes wundern sich offensichtlich über den Gegenwind, der Ihnen da entgegenweht, und fragen sich: Worum geht es? - Das kann ich Ihnen sagen: Es geht um Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte sowie um eine Sicherung der Sichtbarkeit der Justiz - auch in der Fläche. Und es geht um Verfahrenslaufzeiten; Sie haben hier im Prinzip gesagt, dass Sie mit dieser Reform eine Verschlechterung der Verfahrenslaufzeiten in der Arbeitsgerichtsbarkeit in Kauf nehmen. Die Stimmen, die Ihnen entgegenschallen, die Stellungnahmen, die eingegangen sind, sagen Ihnen ganz klar: In der Praxis in Brandenburg sind Gerichtstage und die geplanten Schließungen nicht umsetzbar. Die Reform ist ein völlig falsches Zeichen zur völlig falschen Zeit.
Da Sie vorhin darum gebeten haben, gebe ich Ihnen einmal ein praktisches Beispiel, wie sich die Verfahren nach Ihrer Reform ändern könnten: Eine Bürgerin aus der Nähe von Potsdam möchte gegen ihre Kündigung Klage erheben. Hürde eins: Sie
sucht nach dem Arbeitsgericht, wo Sie vielleicht zehn Jahre zuvor schon einmal eine Klage eingereicht hat - das ist nicht mehr da. Mit Glück gibt ihr jemand den Hinweis, dass sie auch zum örtlichen Amtsgericht gehen könne. In der Antragstelle des Amtsgerichts muss sie wieder Glück haben, dass dort eine arbeitsrechtliche Klage von einer Fachkraft, die in diesem Bereich ausgebildet ist, aufgenommen werden kann.
Dann kommt das nächste Problem: Arbeitsgerichte und Amtsgerichte arbeiten mit unterschiedlichen Computerprogrammen - im Übrigen noch bis 2026. Die Akte des Arbeitsgerichts kann beim Amtsgericht also nicht angelegt werden. Da die Frist für die Bürgerin aber an diesem Tag ausläuft, muss die Geschäftsstelle den Vorgang irgendwie noch zum zuständigen Arbeitsgericht in Brandenburg an der Havel übermitteln. In der Justiz hat man da Glück: Weil die Technik noch vorhanden ist, kann die Geschäftsstelle ein Fax schicken.
Nun hat alles geklappt; es soll verhandelt werden, und zwar nicht - wie vor der Reform - innerhalb von zweieinhalb, sondern in vier Monaten, weil dann der nächste Gerichtstag in Luckenwalde stattfindet. Die Bürgerin hat aber kein Auto - wie übrigens viele der Klägerinnen und Kläger, weil sie im Niedriglohnsektor arbeiten. Für sie ist es ein Problem, wenn sie zwei Stunden mit dem Bus nach Luckenwalde fahren müssen und ihnen ein ganzer Tag Lohn flöten geht oder sie Urlaub nehmen müssen. Die Kosten muss in erster Instanz im Übrigen auch jeder selbst tragen.
Das ist kein Einzelfall; legt man nur die Fallzahlen aus dem Jahr 2018 zugrunde, kann das bis zu 8 500 Mal im Jahr so ablaufen. Mit effizienter Justiz oder gar Bürgernähe und Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechten hat dieser Gesetzesvorschlag nichts mehr zu tun.
Und, Frau Justizministerin Hoffmann und liebe Koalitionäre, dass dieses Konzept viele Jahre in einer Schublade des Ministeriums verstaubte, im Übrigen auch schon vor den Justizministern und Justizministerinnen der Linken, hatte inhaltliche Gründe. Sie hätten gut daran getan, der Empfehlung des Beamtenbundes zu folgen und den Gesetzentwurf zurückzuziehen und mit den Beteiligten gemeinsam etwas Neues zu entwickeln - so wie Sie es, liebe Koalition, im Übrigen im November mit der Verabschiedung des Antrags zur „Zukunftskonferenz Justiz“ beschlossen haben. Wieso gehören denn die Beteiligten der Arbeitsgerichtsbarkeit nicht zu denjenigen, mit denen man über die Zukunft reden soll? Nicht einmal einen Monat nach dem Beschluss des Landtages über eine „Zukunftskonferenz Justiz“ wurde die vorliegende - ohne Beteiligung der Verbände, ohne Konferenz geplante - Reform öffentlich. Gerichtstage sind ja - ohne Diskussionsprozess - offenbar auch schon für die Sozialgerichtsbarkeit angedacht. So macht man keine zukunftsfähige Justiz, werte Koalition.
Der Gesetzentwurf leidet im Übrigen an formellen Fehlern, namentlich der Missachtung der Beteiligungsrechte der Spitzenorganisationen. Wir werden den Entwurf und daher auch die Überweisung ablehnen. - Vielen Dank.
Vielen Dank für diese zeitliche Punktlandung. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Eichelbaum für die CDU-Fraktion fort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor 29 Jahren und neun Monaten ist das Gesetz zur
Errichtung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg in Kraft getreten, und es gilt fast unverändert bis zum heutigen Tage. Wir haben alle schon festgestellt: Die Brandenburger Arbeitsgerichtsbarkeit ist ein Rückgrat für den sozialen Frieden in unserem Land, für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden in Arbeitsverhältnissen, und, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, das wird auch in Zukunft so bleiben.
Die Herausforderungen der Arbeitsgerichtsbarkeit in Brandenburg haben sich aber in den letzten drei Jahrzehnten deutlich verändert. Die Demografie, aber auch ein Rückgang der Arbeitslosigkeit haben dazu geführt, dass wir heute nicht mehr die Eingangszahlen in der Arbeitsgerichtsbarkeit verzeichnen, wie das noch vor 20 oder 30 Jahren der Fall war. In allen Arbeitsgerichten verzeichnen wir in den letzten Jahren deutliche Verfahrensrückgänge. Insgesamt haben sich die Verfahrenseingänge in der gesamten Arbeitsgerichtsbarkeit seit dem Jahr 2003 halbiert; meine Vorredner sind darauf bereits eingegangen. Zur Wahrheit gehört, dass selbst die Coronakrise bisher nicht zu einem übermäßigen Anstieg der Arbeitsgerichtsverfahren geführt hat. Diese Entwicklung konnte man bereits bei der Wirtschafts- und Finanzkrise im Jahr 2008 feststellen.
Es ist kein Geheimnis, dass einige Arbeitsgerichte in Brandenburg angesichts der Verfahrenseingänge und der Personalauslastung mittlerweile Kleinstgerichte sind. So hat das Arbeitsgericht Eberswalde beispielsweise nur noch drei Richter, einen Beschäftigten im gehobenen Dienst und vier Beschäftigte im mittleren Dienst; der Personalbedarf ist sogar noch geringer. Wie soll an solchen Gerichten bei Schwangerschaft oder Krankheit eine Vertretung sichergestellt werden?
Im Übrigen setzt die Justizministerin mit ihrem Gesetz das um, was der Gesetzgeber, der brandenburgische Landtag, in der ersten Wahlperiode allen Justizministern als Aufgabe mit auf den Weg gegeben hat, nämlich darauf zu achten, dass keine Kleinstgerichte entstehen. Ich zitiere aus der Begründung des Gesetzes zur Errichtung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg:
„In organisatorischer Hinsicht ist es erforderlich, Arbeitsgerichte in einer arbeitsfähigen Größe zu errichten. Dies bedeutet, daß Kleinstgerichte […] möglichst vermieden werden sollen, da bei einer solchen Größe des Gerichts vor allem in Vertretungsfällen zahlreiche Probleme auftreten. Außerdem erfordern die knappen personellen und sachlichen Ressourcen des Landes Brandenburg eine Bündelung.“
Genau diesen Arbeitsauftrag setzt Ministerin Susanne Hoffmann um. Schnelle Gerichtsverfahren und die Arbeitsfähigkeit der Gerichte sind nicht von der Anzahl der Standorte abhängig, sondern von einer guten Personalausstattung, und dafür werden wir auch in Zukunft sorgen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wer auch in Zukunft handlungs- und arbeitsfähige Arbeitsgerichte haben möchte, muss jetzt handeln. Der Handlungsbedarf liegt klar auf der Hand, er lässt sich nicht kleinreden und nicht leugnen. Das hatten selbst die ehemaligen Justizminister der Linken erkannt, auch wenn sie die Probleme eher ausgesessen als gelöst haben.
Wir wollen stattdessen mit klugen Konzepten die vorhandenen Kapazitäten dort bündeln, wo sie gebraucht werden. Wir wollen Personal bedarfsgerecht einsetzen und einheitliche Gerichtsstrukturen für alle Fachgerichtsbarkeiten in Brandenburg, und wir wollen Arbeitsgerichte, die in die Lage versetzt werden, den Arbeitsanfall zügig und konzentriert im Interesse der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber abzuarbeiten.
Und lassen Sie mich bitte einen Punkt besonders hervorheben: Auch wenn es zukünftig weniger Gerichtsstandorte für die Arbeitsgerichtsbarkeit geben wird, soll es keine Stellenstreichungen aufgrund der Umstrukturierung geben. Das ist uns besonders wichtig, denn wir haben eine sozialpolitische Verantwortung für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Kein Richter, keine Richterin und kein Mitarbeiter muss um seinen Arbeitsplatz fürchten, im Gegenteil: Die Ministerin hat bereits angekündigt, dass die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Chance erhalten werden, am bisherigen Standort ihres Gerichts in anderen Justizbehörden zu arbeiten. Und natürlich muss und soll es auch zukünftig so sein, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber ihre Arbeitsgerichtsprozesse arbeitsortnah führen können, denn Arbeitsgerichte sind Prozessgerichte. Gerade in arbeitsrechtlichen Verfahren braucht es eine gute Anbindung und Erreichbarkeit von Gerichtsstandorten für die Verfahrensbeteiligten. Deshalb soll es ja Arbeitsgerichtstage in mehreren Städten des Landes geben.
Der uns heute vorliegende Gesetzentwurf ist deshalb nicht nur ein Beitrag zu einer besseren Arbeitsverteilung bei höherer Funktionsfähigkeit der Arbeitsgerichte, sondern auch ein Beitrag zu mehr Bürgernähe in Brandenburg. Wir wollen mit dem Gesetzentwurf einen bedeutsamen Zweig unserer Justiz fit für die Zukunft machen. Wir sichern damit Arbeitnehmern und Arbeitgebern weiterhin eine effiziente Rechtsgewährung. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Kollege Eichelbaum, ich finde es ja spannend, dass sich die CDU als Vollstrecker unvollendeter linker Projekte geriert. Da können wir ja demnächst über die Entkriminalisierung von Cannabis reden, da freue ich mich auf Ihre Zustimmung.
Es ist festzuhalten: Die linken Justizminister waren von diesem Konzept der Schließungen nicht überzeugt, sie standen nämlich immer für den Erhalt von Gerichtsstandorten. Hinzu kommt: Wenn Sie jetzt dieses verstaubte Konzept aus der Zeit vor den linken Justizministern aus der Schublade holen, ist die pandemiebedingte Entwicklung nicht berücksichtigt - das ist übrigens auch gar nicht möglich, wir haben noch keine Zahlen, das wird sich erst in den nächsten ein, zwei Jahren entwickeln. Erst gestern hat die Bürgschaftsbank in den Raum gestellt, dass sie in der nächsten Zeit eine hohe Anzahl von Insolvenzen und Firmenpleiten erwartet. Die Inbetriebnahme des BER und von Tesla, der Giga-Fabrik, waren damals noch nicht erkennbar und sind nicht in den Gesetzentwurf eingeflossen. Das ist vielleicht ein klassisch-konservatives Konzept: dass früher alles besser war. Für die Arbeitsgerichtsbarkeit braucht es aber ein modernes Konzept und Lösungen, die man mit den Menschen, die dort arbeiten, entwickelt, und genau das ist der Gesetzentwurf nicht.
Ich freue mich, Herr Eichelbaum, dass Sie für Ihren Wahlkreis, für Luckenwalde, einen Gerichtstag zugesprochen bekommen haben - vermutlich aufgrund der dort im Gegensatz zu Potsdam exorbitant hohen Klagezahlen. Aber Sie haben zugleich den gesamten Nordosten des Landes zu einer fachjustizfreien Zone erklärt. Und es macht natürlich einen Unterschied, ob man Gerichtstage in irgendeinem Amtsgerichtssaal abhält, wo sie keiner sieht, oder ob man in der Stadt ein Arbeitsgericht stehen hat, das
als Standort erkennbar ist und in die Stadt oder in den Ort hineinwirkt - das ist ein Riesenunterschied. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Frau Kollegin Block, noch einmal, zur Klarstellung: Wir haben natürlich Zahlen aus dem Jahr 2019, und wir haben Zahlen aus dem Jahr 2020, was die Auslastung der Arbeitsgerichte angeht.
Wir hatten im Jahr 2019 an den Arbeitsgerichten im Land Brandenburg 8 000 Klagen, und bei den Sozialgerichten im Land Brandenburg - das hatte ich Ihnen beim letzten Mal auch schon gesagt - 16 000 Verfahren, 16 000 Klagen. Die Sozialgerichte mit ihren vier Standorten kommen mit 16 000 Klagen zurecht, also gehe ich davon aus, dass auch die Arbeitsgerichte, selbst wenn es dann vier sind, mit 8 000 Arbeitsgerichtsverfahren klarkommen. Diese Zahlen haben sich 2020 - da hatten wir schon die Coronakrise - kaum geändert, da hatten wir bei den Verfahren nur einen Zugang um ungefähr 0,1 %.
Zu Tesla will ich Ihnen nur sagen: Für Tesla ist dann das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) zuständig, da planen wir überhaupt keine Veränderung. Von daher verstehe ich Ihre Argumentation in dieser Hinsicht nicht.
Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Vida für die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion fort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte daran erinnern, dass die Landesregierung zu Beginn der Wahlperiode versprochen hat, die Gerichtsversorgung insgesamt zu verbessern. Dazu gehören nicht nur Planstellen, sondern auch besetzte Stellen, dazu gehören zügigere Verfahren, aber dazu gehören auch - das wurde damals zwar nicht gesagt, gehört für uns aber selbstverständlich dazu - Gerichtsstandorte. Diese werden nicht nach wirtschaftlichen Kriterien bewertet, sondern wir wissen allesamt, dass eine enge Präsenz von Vorteil ist, weil sie die Rechtswegerleichterung ermöglicht und weil sie schnelle Entscheidungen unterstützt.
Ich möchte daran erinnern, woher wir, rein von der zeitlichen Schiene, kommen: In der Auftaktsitzung des Rechtsausschusses im November 2019 hat die Ministerin ihre Arbeitsziele für diese Wahlperiode definiert und skizziert. Darin kam dieser Aspekt nicht vor. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen:
BVB / FREIE WÄHLER war an der letzten Regierung nicht beteiligt und ist an der jetzigen Regierung nicht beteiligt - mich interessiert nicht, welcher Schlagabtausch mit welchen Vorgängern wie diskutiert wird. Ich nehme zur Kenntnis, dass in der konstituierenden Sitzung des Rechtsausschusses nicht über diesen Aspekt informiert wurde. Wir hatten in den Haushaltsberatungen 2020 diverse Änderungsanträge zum Einzelplan diskutiert - Justiz, elektronische Akte, Ausstattung der Richter und alles Mögliche -; da wurde auch nicht darüber informiert. Einen Monat später durften wir als Ausschussmitglieder es dann aus der Zeitung
erfahren. - Und das nur zur B-Note. Zur B-Note gehört auch Folgendes: Frau Ministerin, ich habe das noch genau im Ohr; Sie haben hier gesagt: Vertreibung aus dem Paradies, Sie müssen in der Realität ankommen. - Ich finde das anmaßend, und Sie müssen sich gefallen lassen, politisch auch daran gemessen zu werden, was Sie dem Landtag hier sagen.
Nun kommen wir weg von der B-Note, hin zu den harten Zahlen. Da muss ich Ihnen sagen: Es wurde Bingo gespielt. Wir lesen nun in der Gesetzesbegründung, wir haben in Eberswalde von 2003 bis heute einen 56%igen Rückgang. Das ist eine völlig unwissenschaftliche, mathematisch unzulässige Betrachtung; denn es wird willkürlich ein Zeitpunkt gesetzt, von dem aus man einen großen Rückgang herbeirechnen kann. Entscheidend ist aber nicht, den Bezugspunkt 2003 zu setzen, sondern man muss quasi berechnen, wie lange es angesichts des negativen Anstieges, den man jetzt hat - also erste Ableitung -, dauert, wenn es in diesem negativen Anstieg degressiv weitergeht, bis wir unter die zwei Richterstellen rutschen. Das würde für Eberswalde ungefähr 26 Jahre dauern. Daran können Sie erkennen, mit welch einem Zeithorizont das hier gestrickt ist.
Es heißt im Gesetz auch, so einfach nolens volens, dass man annimmt, dass die Eingangszahlen aufgrund des demografischen Wandels weiter heruntergehen würden - ohne jegliche Zahlengrundlage, einfach demografischer Wandel, ein Schlagwort ohne Substanz, ein Schlagwort, das längst widerlegt ist. Wir haben in Eberswalde auch Erledigungsquoten von 103, in Potsdam von 98 - die sind gut, aber auch nicht so überbordend, dass sie einen Anhaltspunkt dafür bieten würden, dass es jetzt extrem schneller geht. Wir haben auch keinen Anhaltspunkt für ein weiteres Sinken der Zahlen.