Protokoll der Sitzung vom 24.03.2021

Die grüne Bundestagsfraktion schlägt hier die Formulierung vor, dass ein Kind bei allen es betreffenden Angelegenheiten entsprechend Alter und Reife zu beteiligen ist. Mit dieser Ergänzung würden wir dafür sorgen, dass es Beteiligungsformate gibt. Ganz essenziell ist, dass diese für Kinder wirklich wirksam sind, und dafür müssen sie altersgerecht sein.

Eine weitere entscheidende Forderung ist, dass Kinder an erster Stelle neben Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung gestellt werden. Auch hier ist der Antrag der Linken etwas unkonkret. Mit der Unterschutzstellung unter die staatliche Ordnung betonen wir nicht nur den Kinderschutz als Staatsauftrag, sondern es geht auch um weitere Belange: Diese Ergänzung ebnet den Weg, um gegen Kinderarmut beispielsweise mithilfe einer Kindergrundsicherung vorzugehen. Gleichzeitig unterstreicht das auch die staatliche Pflicht, für angemessene Bildung und Freizeitangebote Sorge zu tragen. Ich glaube, nie ist uns die Wichtigkeit dessen bewusster geworden als im vergangenen Jahr.

Mein Fazit ist: Wir brauchen Kinderrechte im Grundgesetz - sehr, sehr dringend. Wir brauchen sie auch gut formuliert im Grundgesetz. Aus den genannten Gründen - wegen der unkonkreten Formulierungen - lehnen wir diesen Antrag heute ab. - Danke.

Vielen Dank. - Als Nächste spricht Ministerin Hoffmann für die Landesregierung. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Kinderrechte gehören ins Grundgesetz! Damit machen wir deutlich, dass uns das Wohlergehen unserer Kinder in besonderer Weise am Herzen liegt. Dies scheint gerade in Zeiten der Pandemie, die unseren Kindern einiges abverlangt, ein besonders wichtiges Anliegen zu sein.

Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist ein Thema, das intensiv diskutiert wird - und das, wie wir bereits gehört haben, seit vielen, vielen Jahren. Zahlreiche Initiativen im Bundestag und im Bundesrat haben sich mit der Thematik beschäftigt. Nunmehr hat das Anliegen zu Beginn der Legislaturperiode auch Eingang in die Koalitionsvereinbarung des Bundes gefunden. Dort ist zu lesen:

„Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern. Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns Verfassungsrang.“

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben Kinder als Grundrechtsträger selbst Anspruch auf den Schutz des Staates. Sie sind Wesen mit eigener Menschenwürde sowie einem eigenen Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit, sie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates. Kinder bedürfen des Schutzes und der Hilfe, um sich zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten innerhalb der sozialen Gemeinschaft zu entwickeln.

Zur Umsetzung der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag wurde auf Bundesebene sodann eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die im Oktober 2019 einen Abschlussbericht vorgelegt hat. Vertreten in dieser Arbeitsgruppe waren die Bundesjustizministerin, die Bundesfamilienministerin, die Mitglieder der Jugend- und Familienministerkonferenz und der Justizministerkonferenz sowie das Innenministerium und das Bundeskanzleramt. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat zahlreiche Regelungsvorschläge diskutiert. Ein Dissens bestand von Anfang an darin, ob ausschließlich die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, die ich vorhin erläutert habe, abgebildet wird oder darüber hinaus weitergehende Regelungen getroffen werden sollen. Dieser Konflikt besteht, wie auch die Diskussion heute zeigt, fort. Er prägt auch die aktuelle Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf des Bundes.

Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Standpunkte enthält der Abschlussbericht unterschiedliche Regelungsvorschläge. Die Bundesregierung hat diese Regelungsvorschläge aufgegriffen und auf Grundlage dieser Vorschläge einen Gesetzvorschlag entworfen, der vier Elemente enthält: die Anerkennung der Grundrechtssubjektivität des Kindes, das Kindeswohlprinzip, ein Anhörungsrecht des Kindes sowie die Klarstellung, dass Elternrechte und -pflichten unberührt bleiben.

Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis eines politischen Kompromisses, um den lange gerungen wurde. Mit der Grundgesetzänderung sollen die Grundrechte der Kinder besser sichtbar gemacht werden; auf diese Weise soll verdeutlicht werden, welch große Bedeutung Kindern und ihren Rechten in unserer Gesellschaft zukommt. Die Rechte von Kindern sollen ebenso wie andere wesentliche staatliche Werteentscheidungen ausdrücklich in der Verfassung genannt werden. Dabei ist jedoch auch berücksichtigt worden, dass Kinder nicht die einzigen Grundrechtsträger sind. Der Gesetzentwurf sieht deshalb in Artikel 6 Abs. 2 GG folgende Ergänzung vor:

„Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

In der Einschätzung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zeigen sich wiederum die Kontroversen, die schon in der mit der Erarbeitung von Regelungsvorschlägen befassten Arbeitsgruppe aufgetreten waren und auf die sich nach dem Gesetzentwurf der Kompromissvorschlag zurückführen lässt. Die Meinungsverschiedenheiten setzen sich länderübergreifend in der Bundesratsbefassung, die derzeit läuft, und auch in der Landesregierung fort.

Dabei darf aber nicht verkannt werden, dass der Streit um diese Inhalte zugleich auch als Ausdruck des Ringens um eine tragfähige Kompromisslösung für das gemeinsame Anliegen, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, zu verstehen ist. Es ist sicherlich mehr vorstellbar, aber vor dem Hintergrund der intensiven Vorarbeiten bin ich der Auffassung, dass wir den Kompromissvorschlag jetzt nicht durch Änderungsanträge im Bundesrat gefährden, sondern diesen ersten wichtigen Schritt in Richtung Stärkung der Kinderrechte gehen sollten. Daher sehe ich keine Veranlassung, dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zuzustimmen. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Das Wort erhält noch einmal Frau Abgeordnete Vandre. Sie spricht für die Fraktion DIE LINKE.

Zunächst vielen herzlichen Dank für die Debatte.

Ich würde gern bei Ihnen anfangen, Herr Nothing, und da auch nur ein Satz: Wissen Sie, gute Eltern - übrigens egal, in welcher Konstellation - haben durchaus ein Interesse daran, dass ihre Kinder starke Persönlichkeiten entwickeln und selbstbewusst ihre Rechte einfordern - das gefährdet die Eltern nicht. Eltern sollten genau daran ein Interesse haben, so aufzutreten, und für sie ist dementsprechend die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz keine Gefahr, sondern eher eine zusätzliche Unterstützung in der Unterstützung ihrer Kinder.

Zu den anderen Reden, die gerade vorgetragen wurden: Das Problem ist: Wir müssen uns doch die Frage stellen, worin der Mehrwert dieser Grundgesetzänderung besteht. Ich habe Ihnen vorhin dargelegt - und das verdeutlicht auch die Kritik des Aktionsbündnisses für Kinderrechte -, dass die Hoffnungen auf die

Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, die in den vergangenen Monaten, nein, in den vergangenen Jahrzehnten befördert wurden, in dem vorliegenden Grundgesetzänderungsvorschlag mitnichten aufgegriffen werden. Ich finde - und das wäre auch meine Erwartung an das Bundesland Brandenburg gewesen; deswegen habe ich auch auf die Kommunalverfassung und die Debatten in der letzten Legislaturperiode verwiesen -: Brandenburg hat durchaus eine Position, die genau aufzeigt, wie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen aussehen kann. Alles, was wir von Ihnen erwartet haben und was wir beantragt haben, ist, dass Sie sich auch auf Bundesebene dementsprechend dafür einsetzen, dass die Kinderrechte an ebendiesem Kompass ausgerichtet, überprüft und genau diese Formulierungen im Grundgesetz umgesetzt werden.

In dem Zusammenhang, liebe Ricarda Budke, weißt du, glaube ich, selbst ganz genau, dass die Argumentation, die du hier eben angebracht hast, eher eine Krücke war, ein Versuch einer Argumentation dafür, warum unser Antrag in dem Punkt abzulehnen ist. Natürlich haben wir hier keinen fertig ausformulierten Antrag, wie der Grundgesetzestext nach unserer Auffassung aussehen sollte, vorgelegt, sondern haben gesagt: Die Grundgesetzänderung, die erfolgt, darf nicht hinter den vier Leitprinzipien, die wir in unserem Antrag wiedergegeben haben, zurückbleiben, weil das Grundgesetz ansonsten auch hinter der UN-Kinderrechtskonvention zurückbliebe. Das ist genau der Punkt, den wir hier vorgeschlagen haben; wie es scheint, schreckt Brandenburg davor zurück. Ich finde das sehr, sehr schade und würde mir wünschen, dass wir in der Debatte um die Kinderrechtsverankerung im Grundgesetz vielleicht doch noch ein Stück weiterkommen und das nicht so im Raum stehen lassen.

Vielen Dank. - Der Abgeordnete Nothing hat eine Kurzintervention angemeldet.

Ja, Frau Vandre, alles schön und gut! Wir müssen aber sehen: Es gibt natürlich Familien, in denen häusliche Gewalt herrscht - aber das wurde jetzt von Frau Budke schon wieder als Generalverdacht angebracht. Ich kenne Familien, bei denen geht es durchaus zivilisiert zu; so sollte es ja auch sein. Natürlich gibt es diese Problemfälle, aber Sie werden auch mit einem noch so schönen Text im Grundgesetz nicht erreichen, dass Kinder vor sexueller oder häuslicher Gewalt geschützt sind.

Es geht darum, die Eltern zu stärken. Schauen Sie sich mal im Zivilen auf manchen Kinderspielplätzen um; die sind verdreckt, mit Nadeln von Drogensüchtigen und Bierpullen usw. Da müssen wir erst einmal anfangen: für die Kinder einen Bereich schaffen, wo sie sich wohlfühlen - und das kann nicht über irgendwelche Gesetzestexte passieren.

(Zurufe)

Stattdessen sollten wir uns darum kümmern, dass in der Gesellschaft etwas passiert, um den Kindern eine glückliche Kindheit zu ermöglichen.

Frau Vandre, möchten Sie darauf reagieren? - Nein. Dann sind wir am Ende der Aussprache angelangt und kommen zu den Abstimmungen.

Die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion beantragt die Überweisung des Antrags der Fraktion DIE LINKE „Kinderrechte umfassend im Grundgesetz verankern!“, Drucksache 7/3117, an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Ich darf Sie fragen, wer der Überweisung zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Überweisungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen damit zur Abstimmung in der Hauptsache über den Antrag der Fraktion DIE LINKE „Kinderrechte umfassend im Grundgesetz verankern!“, Drucksache 7/3117. Ich darf Sie fragen, wer dem Antrag zustimmt. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 13 und rufe den für heute letzten Tagesordnungspunkt 9 auf.

TOP 9: Nach der Ablehnung durch die Europäische Kommission: Minority SafePack-Initiative für mehr Minderheitenrechte muss weiter Gegenstand europäischer Politik sein

Antrag der Fraktion DIE LINKE und der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion

Drucksache 7/3143 (2. Neudruck)

Die Aussprache wird von Frau Abgeordneter Dannenberg eröffnet. Sie spricht für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Liebe Frau Vorsitzende Kathrin Schwella! Der eine oder andere mag das Foto kennen: Mai 2013; am Rande des Kongresses der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten steigen im Zentrum von Brixen in Südtirol hunderte bunte Luftballons in den Himmel. Die Vertreterinnen und Vertreter der dort versammelten Minderheiten signalisierten auf diese Weise: Wir sind hier. Wir sind 50 Millionen. Wir sprechen 60 Regional- und Minderheitensprachen. Wir als nationale Minderheiten gehören zur Identität der Europäischen Union. Wir erwarten von der EU mehr Unterstützung für den Erhalt unserer teils vom Aussterben bedrohten Sprachen. - Ein deutliches Signal!

Die Minderheiten verbanden damit die Hoffnung, dass sie zeitnah mit der Sammlung von Unterschriften für die Europäische Bürgerinitiative „Minority SafePack - eine Million Unterschriften für Vielfalt in Europa“ beginnen können.

Aber schon damals machte die Europäische Kommission den Minderheiten einen Strich durch die Rechnung. Sie meinte, die Europäische Bürgerinitiative sei nicht zulässig - eine Blockade war angesagt. Erst zwei Gänge zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg schafften Klarheit. Der Gerichtshof urteilte zugunsten der Bürgerinitiative, die Kommissionsentscheidung wurde für nichtig erklärt. Darüber vergingen mehrere Jahre - verlorene Zeit für mögliche EU-Entscheidungen. Die Initiative konnte erst im Mai 2017 starten.

Was wollte die Initiative? Die EU sollte eine Reihe von Rechtsakten verabschieden, mit denen der Schutz Angehöriger nationaler und sprachlicher Minderheiten verbessert sowie kulturelle und sprachliche Vielfalt in der Union gestärkt werden sollten. Es

ging um Sprachenpolitik, Bildung, Kultur, Regionalpolitik, Partizipation, Gleichheit und Medien- und Förderpolitik.

Wer im minderheitenfreundlichen Brandenburger Landtag konnte etwas dagegen haben? Dementsprechend hat die rotrote Koalition Anfang 2018 gemeinsam mit den Grünen und dann auch der CDU folgenden Punkt zur Abstimmung gebracht - ich zitiere -: „Vor dem Hintergrund seiner eigenen Bemühungen um die Stärkung der Rechte der in Brandenburg lebenden anerkannten nationalen und Sprachminderheiten unterstützt der Landtag die Europäische Minority SafePack Initiative […]. Er teilt den Ansatz der Initiative und fordert die Europäische Union auf, den Schutz für Angehörige von nationalen Minderheiten und Sprachminderheiten durch gezielte Maßnahmen“ zu bewahren.

Der Landtag bat die Brandenburgerinnen und Brandenburger, die Minority-SafePack-Initiative mit ihrer Unterschrift zu unterstützen. Ich weiß nicht, was Ihre Parteien nach dem Beschluss getan haben - wir als Linke haben mehrere hundert Unterschriften für die Bürgerinitiative gesammelt. Die Europäische Kommission hatte anscheinend über all die Jahre die Hoffnung: Mehr als eine Million Unterschriften, das schaffen die nie! - Doch es wurde geschafft, dank vieler Unterstützerinnen und Unterstützer aus der Mehrheitsbevölkerung, und im April 2018 lagen über eine Million Unterschriften vor, mehr als notwendig. Danach prüfte die Kommission den Inhalt des Bürgerbegehrens. Für Januar 2021 war die Stellungnahme der Europäischen Kommission angekündigt.

Vor diesem Hintergrund haben erst der Deutsche Bundestag, einstimmig, und dann das Europäische Parlament, mit Dreiviertelmehrheit, die Kommission aufgefordert, sich der Anliegen der nationalen Minderheiten anzunehmen. Vielen Dank in dem Zusammenhang an unsere ehemalige Kollegin Sylvia Lehmann aus der SPD-Fraktion, die sich im Deutschen Bundestag für den Beschluss eingesetzt hat, und Dank auch an die Brandenburger Unterstützerinnen und Unterstützer im Europäischen Parlament.

Dennoch trat das ein, was, gerade wegen der EuGH-Urteile, kaum jemand erwartet hatte: Die Europäische Kommission wehrte die Bürgerinitiative erneut ab, auf vielen Seiten Papier, aber mit sehr fadenscheinigen Argumenten. Wie das bei den Betroffenen ankam, kann man an der ausführlichen Stellungnahme ablesen, die die Gruppe der Initiatoren am 21. Januar 2021 an die Kommissionspräsidentin von der Leyen übermittelte: Enttäuschung über die völlige Ablehnung durch die Kommission, über die Liste bestehender Maßnahmen, die wenig mit der Initiative zu tun haben, Enttäuschung, weil die Kommission nicht proaktiv auf die Bürgerinitiative eingegangen ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gemeinsam mit der Europäischen Bürgerinitiative und vielen Engagierten in europäischen Regionen wollen wir als Linke - und sollte auch der Brandenburger Landtag - nicht aufgeben. Deshalb haben wir diesen Antrag, den die Koalition seit Wochen vorliegen hat, gemeinsam mit der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER gestellt.

Hinzu kommt, dass sich das Parlament der Provinz Fryslân und der Landtag von Südtirol deutlich gegen das Kommissionsvotum positioniert haben. Ähnliche Anträge werden in mehreren Regionalparlamenten noch diskutiert und auch gestellt, am Freitag zum Beispiel in Schleswig-Holstein, dort werden SPD, CDU, Grüne und FDP den Antrag gemeinsam stellen, der CDU-Ministerpräsident Daniel Günther ist da sehr engagiert. In Sachsen wird sich ebenfalls etwas bewegen. Und die Mitglieder des Europäischen Ausschusses der Regionen haben am 5. Februar deut

lich ihre Empörung über die Mitteilung der Kommission zum Ausdruck gebracht. Im Bundestag soll es demnächst auch wieder eine Debatte über die MSPI-Entscheidung geben.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, auch wenn Sie sich nicht durchringen konnten, den Antrag mit einzubringen oder zumindest einen Entschließungsantrag zu formulieren, stimmen Sie doch jetzt unserem Antrag zu! Eine Ablehnung wäre nach dem Votum von 2018 ein fatales Signal und zudem eine Blamage für dieses Parlament, das in den vergangenen Jahren immer engagiert für die Rechte der autochthonen Minderheiten gestritten hat, und zwar - darauf können wir stolz sein - fraktionsübergreifend. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Als Nächster spricht der Abgeordnete Wernitz für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Frau Dannenberg sagte es schon: Die Minority-SafePack-Initiative umfasst ein Paket von Gesetzesvorschlägen, die den Schutz nationaler Minderheiten gewährleisten sollen. Hierzu soll eine Reihe von EU-Rechtsakten beschlossen werden, die die Förderung von Minderheitenrechten, Sprachenrechten und den Schutz der Kultur der nationalen Minderheiten ermöglichen sollen. Ziel ist somit, die Sicherheit nationaler Minderheiten europaweit zu gewährleisten und gesetzliche Regelungen für Minderheiten zu stärken. Die Initiative zielt darauf ab, den Schutz von Personen, die nationalen oder sprachlichen Minderheiten angehören, zu verbessern. In Brandenburg sind das zum Beispiel die Sorben und Wenden in der Lausitz.

Die Kommission hat die Vorschläge der Organisatoren gründlich geprüft. Seit 2013, als die Initiative erstmals zur Registrierung eingereicht wurde, sind verschiedenste Maßnahmen ergriffen worden, um die Situation von Minderheiten in der Union zu verbessern. In der Antwort der Kommission wird dargelegt, wie seit Längerem bestehende oder unlängst erlassene Rechtsvorschriften die Ziele der neuen Vorschläge der Initiative unterstützen. Die Kommission hat Folgemaßnahmen zu den neuen, spezifischen Vorschlägen des Minority SafePack vorgeschlagen. Sie wird für die wirksame Umsetzung dieser Aspekte sorgen und ist bereit, den Mitgliedsstaaten Hilfestellung zu geben, wann immer das wichtig und notwendig ist.

Zudem wird die Kommission zu gegebener Zeit die Wirksamkeit der unlängst erlassenen Legislativmaßnahmen überprüfen und erforderlichenfalls geeignete Folgemaßnahmen in Erwägung ziehen. Das Land Brandenburg hat in seiner Verfassung die Rechte der Menschen in unserem Land, die selbstverständlich auch für alle Minderheiten gelten, klar verankert. Ich verweise auf Artikel 10, freie Entfaltung der Persönlichkeit, Artikel 12, Gleichheit, Artikel 13, Gewissens-, Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, und Artikel 25, in dem die Rechte der Sorben und Wenden eindeutig definiert wurden.

Die Europäische Kommission hat zur Wahrung der Rechte von sprachlichen Minderheiten die verschiedensten Initiativen gestartet und Vorschläge für den weiteren Schutz unterbreitet. In Ihrem Antrag heißt es: Die EU-Kommission „diskreditiert das Instrument der Europäischen Bürgerinitiative, das einzige Instrument der partizipativen Demokratie […], indem sie es ablehnt,