Die Europäische Kommission hat zur Wahrung der Rechte von sprachlichen Minderheiten die verschiedensten Initiativen gestartet und Vorschläge für den weiteren Schutz unterbreitet. In Ihrem Antrag heißt es: Die EU-Kommission „diskreditiert das Instrument der Europäischen Bürgerinitiative, das einzige Instrument der partizipativen Demokratie […], indem sie es ablehnt,
ein europäisches Gesetzgebungsverfahren anzustoßen“. Partizipation heißt „teilnehmen, beteiligen“, es heißt nicht „entscheiden“. Die Europäische Kommission wird sich weiter an dem Prozess beteiligen und die Rechte der Minderheiten ausreichend schützen. Das Land Brandenburg achtet und fördert die Rechte der hier lebenden Minderheiten in seiner höchsten Gesetzgebung, der Verfassung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf diesem Gebiet besteht kein akuter Handlungsbedarf. Ein Antrag an den Landtag - perspektivisch an die Europäische Kommission - zur Wahrung der Rechte der Minderheiten ist aus unserer Sicht nicht notwendig. Wir lehnen den Antrag ab. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Das Wort geht jetzt an den Abgeordneten Teichner für die AfD-Fraktion. - Bitte schön.
Ich wurde ja von den Kollegen schon freudig zu später Stunde angekündigt. - Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Frau Schwella vom Rat der Sorben und Wenden! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Zuschauer! Autochthone, also einheimische Minderheiten, sind mit ihren Bräuchen, Traditionen und Sprachen ein seit Jahrhunderten natürlich gewachsener und mehrheitlich gut integrierter Bestandteil der europäischen Vaterländer. Der Schutz ihrer Identität und ihrer Rechte ist uns nicht nur ein Anliegen, sondern eine historisch begründete Verpflichtung jedes betreffenden Staates.
Seit Verabschiedung des Vertrages von Lissabon existiert das Instrument der europäischen Bürgerinitiative. Dieses hat die Initiative Minority SafePack nun dafür nutzen wollen, die EU zum Erlass europaweit gültiger Gesetze zu bringen, die zum Schutz und zur Förderung nationaler Minderheiten dienen sollen. Vorgesehen waren unter anderem Förderprogramme für kleine Sprachgemeinschaften, eine wie auch immer geartete Gleichheit staatenloser Minderheiten sowie die Durchführung sogenannter Forschungsprojekte, die den gesellschaftlichen Mehrwert von Minderheiten belegen sollen.
Die erforderliche Zahl von einer Million Unterschriften aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedsstaaten wurde innerhalb der vorgegebenen Jahresfrist tatsächlich mehr als erreicht. Auch das Europäische Parlament drückte Ende 2020 mit einer Dreiviertelmehrheit seine Unterstützung für dieses Ansinnen aus.
Mit Beschluss vom 15. Januar 2021 lehnte die Europäische Kommission jedoch ab, den Forderungen der Minority-SafePackInitiative nachzukommen. Die Kommission begründet diese Entscheidung damit, dass bereits genügend Förderprogramme bestünden und neue politische Maßnahmen daher nicht nötig seien.
In ihrem Antragstext beklagt nun die neue Querfront aus Linken und Freien Wählern, dass die Europäische Kommission mit ihrer Ablehnung der Initiative „die Stimmen von mehr als einer Million Europäerinnen und Europäern zu ignorieren“ beschlossen habe. Meine Damen und Herren Antragsteller, zu Ihrer Einsicht, dass diese Europäische Kommission die Belange und Wünsche der Bürger mit Füßen tritt, möchte ich Ihnen recht herzlich gratulieren.
Leider jedoch erfolgt diese richtige Erkenntnis aus einer falschen Motivation heraus und mündet in noch falscheren Schlussfolgerungen. In der Tat, dass die Kommission sich einfach so über drei Viertel der Parlamentsmitglieder hinwegsetzen kann, ist vom Standpunkt der repräsentativen Demokratie aus mehr als problematisch, insofern gebe ich Ihnen recht.
Der Begriff „Europäische Kommission“ kann allerdings allgemein als Synonym für den Begriff der Bürgerferne verstanden werden. Tatsächlich steht die weitgehend fehlende demokratische Legitimität der gesamten Europäischen Union im krassen Gegensatz zu ihren immer weiter ausufernden Entscheidungskompetenzen.
Das Instrument der Bürgerinitiative soll nun suggerieren, die Bürger besäßen eine Möglichkeit, an den Entscheidungsprozessen der Union tatsächlich teilzuhaben. Zum einen jedoch sind auch noch so erfolgreiche Initiativen nicht bindend und zum anderen wohnt auch diesem Instrument selbst das Demokratiedefizit inne, dass die begehrten Gesetze und Vorschriften in zentralistischer Herrschaftsmanier allen Mitgliedsstaaten aufgedrückt werden sollen.
Meine Damen und Herren, die AfD bekennt sich zum Schutz und zur Unterstützung nationaler Minderheiten. Eine Aufnötigung europaweit gleicher Regeln ist jedoch hierfür der falsche Weg. Die Belange der Sorben und Wenden sind andere als die der Jenischen, die Belange der Donauschwaben sind nun mal andere als die der Aromunen.
All diese Minderheiten brauchen keine ohnehin schon aufgeblähte EU, die bürgerfern diktiert. Sie brauchen souveräne und funktionierende Nationalstaaten, die ihre Rechte anerkennen und den jeweiligen regionalen und kulturellen Besonderheiten Rechnung tragen. In diesen Tagen wird noch deutlicher: Die EU ist eben nicht Europa, sondern ein demokratie- und bürgerfeindlicher Verwaltungsmoloch, der sich mehr und mehr Kompetenzen unter den Nagel reißt, die besser in den Händen der Nationalstaaten verblieben wären und dringend an diese zurückgegeben werden müssen.
Sehr geehrter Abgeordneter, ich gehe davon aus, dass Sie nicht die Donauschwaben in Serbien gemeint haben; Serbien ist nicht Mitglied der Europäischen Union.
Ich habe eine Frage. Sie haben gerade ausgeführt, dass es nicht erforderlich sei, das auf EU-Ebene zu regeln, sondern die Nationalstaaten das tun sollen. Was sagen Sie den Initiatoren, wenn ihrer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof auf der Beklagtenseite, auf der die Europäische Kommission steht, zwei Regierungen, nämlich die von der Slowakei und Rumänien, beigetreten sind, weil sie genau diese Regelungen in ihren Ländern nicht implementieren wollen? Das hat mit den dortigen Minderheiten zu tun. Wie können sich die dortigen Minderheiten auf ihre nationalen Regierungen verlassen, wenn diese auf der Beklagtenseite vor dem EUGH genau gegen diese Initiative vorgehen?
Ich verstehe Ihre Frage, sehr geehrter Herr Abgeordneter Vida, aber wir haben einen völlig unterschiedlichen
Grundansatz zur Handlungsfreiheit der Europäischen Union und der Europäischen Kommission. Daher sehe ich das ein bisschen anders als Sie.
Das Ziel muss sein, dass die Europäische Union endlich wieder auf jene Bereiche beschränkt wird, in denen sie wirklich einen Mehrwert erbringen kann - ich komme konkret dazu: auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie auf den wirksamen Schutz der Außengrenzen.
Der einzige Garant für wirksamen Minderheitenschutz hingegen sind souveräne Nationalstaaten, und für diese werden wir als AfD weiterhin auf allen Ebenen einstehen. Die wirkliche Vielfalt Europas äußert sich in seinen historisch gewachsenen Völkern und auch in den jeweiligen historisch gewachsenen nationalen Minderheiten. EU-weite Vorschriften werden dieser Vielfalt nicht gerecht, und genau aus diesem Grunde lehnen wir Ihren Antrag ab. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Als Nächste spricht die Abgeordnete Richstein für die CDU-Fraktion zu uns. Bitte sehr.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Schwella! Ich habe heute ein gewisses Erregungspotenzial, sehen Sie es mir nach. Aber ich muss mich wirklich über zwei Dinge aufregen. Zum einen: Es ist nicht das erste Mal, dass wir über europäische Angelegenheiten sprechen und wir Europaaffinen hier relativ stiefmütterlich behandelt werden. Entweder wir bekommen nur drei Minuten Redezeit oder wir werden hin- und hergeschoben wie ein Pingpongball. Und jetzt um 20.16 Uhr - wunderbar - dürfen wir dazu reden. Jetzt fängt wahrscheinlich die Primetime an, aber nicht die Primetime im Livestream, sondern im Fernsehen, und ich weiß nicht, wie groß die Aufmerksamkeit noch ist.
Der zweite Anlass ist Ihre Rede, Frau Dannenberg. Wir haben uns in der Koalition lange darüber unterhalten, ob wir Ihrem Antrag beitreten sollen, ob wir einen Entschließungsantrag machen. Aber mit Ihrer Rede heute haben Sie wirklich alle Zweifel weggewischt, und ich weiß, warum wir Ihren Antrag ablehnen.
Eine Vorbemerkung noch zur AfD-Fraktion: Sie präsentieren sich hier immer als die Fraktion, die eine durchaus stringente Politik macht. Ich habe aber nicht gehört, dass Sie sich für die Bürgerinitiative aussprechen. Sie sollten noch einmal in die alten Plenarprotokolle schauen! Sie werden lesen, dass zumindest Ihr früherer Fraktionsvorsitzender - er ist, glaube ich, noch Mitglied Ihrer Fraktion, wenn auch parteilos - Herr Kalbitz gesagt hat, dass diese Minority-SafePack-Initiative ein sehr wichtiger Schritt ist. Vielleicht sollten Sie sich seine Rede noch einmal durchlesen.
Ich hatte es gerade schon gesagt: Wir werden Ihren Antrag ablehnen, liebe Linksfraktion, nicht, weil wir die Anliegen der nationalen und sprachlichen Minderheiten in der Europäischen Union
ablehnen, sondern weil Sie mit Ihrem Antrag lediglich Symbolpolitik machen. Sie wollen hier lediglich ein politisches Statement abgeben. Ihr Antrag entfaltet nun wirklich gar keine Wirkung.
Ich darf Ihnen sagen: Uns als CDU-Fraktion war, ist und wird auch in Zukunft der Minderheitenschutz sehr wichtig sein. Und wenn Sie, Frau Dannenberg, mal in die Parlamentsdokumentation schauen, werden Sie sehen, dass es die CDU-Fraktion war, die in der Debatte zum Ersten Bericht der Landesregierung zur Lage des sorbischen/wendischen Volkes im Land Brandenburg einen Änderungsantrag eingebracht hat, acht Tage, bevor die Koalition einen Änderungsantrag einbrachte, dem wir auch beigetreten sind, und im Grunde genommen wir die Situation der Bürgerinitiative hier in das Parlament hineingebracht haben. - Übrigens gibt es hier einen Druckfehler: Es war nicht am 1. Februar 2020, wie in Ihrem Antrag steht, sondern schon 2018, als wir uns dafür entschieden haben.
Ich finde es ja durchaus putzig, dass Sie jetzt den schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther auch noch als Kronzeugen für Ihren Antrag hernehmen. Er hat in einem Gespräch mit der Kommissionspräsidentin zu Recht darauf hingewiesen, dass hier noch ein Dialog nötig ist - ein Beweis dafür, dass die CDU nicht nur eine dialogfreudige, sondern durchaus auch dialogfähige Partei ist.
Und ich frage mich: Wo war der Ministerpräsident der Linken, Bodo Ramelow, während der Beratung der Länderchefs mit der Kommissionspräsidentin? Warum hat er das Thema nicht angesprochen? Darüber sagen Sie in Ihrem Antrag nichts.
Ich halte sie an. - Ich bitte um ein bisschen Ruhe, wir haben es fast geschafft. Jetzt ist der Abgeordnete Domres an der Reihe, wenn die Abgeordnete Richstein die Zwischenfrage zulässt.
Danke, Frau Kollegin. - Ich will gar nicht über Schleswig-Holstein oder Thüringen reden, sondern fragen: Was wird die Brandenburger Koalition im Sinne dieses Antrags gegebenenfalls in der nächsten Sitzung umsetzen?
Sie sind doch sonst so ein geduldiger Mensch. Ich habe ja noch 1:22 Minuten Redezeit; ich komme noch zu diesem Thema.
Noch einmal zu dem Antrag: Es ist einfach nur polemisch, wenn Sie der Kommission vorwerfen, dass sie Stimmen von EU-Bürgern ignoriert, dass sie die Menschen vor den Kopf stößt und das Instrument der Initiative diskreditiert. Was hat die Linksfraktion
bitte schön in ihrer Regierungsverantwortung mit der Volksinitiative zur Kreisgebietsreform gemacht? Haben Sie auch die Meinung von Menschen ignoriert, sie vor den Kopf gestoßen und die Volksinitiative diskreditiert?
Wir brauchen Ihren Antrag nicht. Ich habe mir die Zeit genommen - ich weiß nicht, ob Sie sich die Zeit genommen haben -, die Stellungnahme der Kommission zu lesen. Die Kommission hat auf 27 Seiten dargelegt, welche Initiativen sie schon gestartet hat und welche sie fortlaufend umsetzt, um letztendlich dem Ansinnen der Bürgerinitiative … - Es wäre schön, wenn Sie nicht telefonieren würden, während ich mit Ihnen rede, Frau Dannenberg.
- Nein, ich rede auch mit den Abgeordneten. Und auch hier gilt die Hausordnung. Die Nutzung von Mobiltelefonen ist in der Plenarsitzung eigentlich nicht erlaubt. Nichtsdestotrotz, ich nehme die Missachtung zur Kenntnis.
Was wollen wir eigentlich erreichen? Wir wollen den Schutz der Minderheiten. Aber wir müssen sehen, was wir hier im Land tun können, um etwas zu erreichen. Was können wir unter Beachtung der Subsidiarität wirklich auf Landesebene gestalten?
Wenn ich mir beispielsweise die Forderung anschaue, dass die Strukturfonds oder auch kleinere Fonds angeglichen werden, damit sie eben auch für Minderheiten leichter zugänglich sind, kann ich sagen, dass wir das im Rahmen unserer operationellen Programme durchaus machen können.
Eine Forderung der Initiative war, dass ein Zentrum für Sprachenvielfalt errichtet wird. Warum machen wir uns das nicht zu eigen und sagen, wir haben ein Gebiet, in dem es eine angestammte Minderheitensprache gibt, in dem derzeit auch ein Strukturwandel stattfindet, nämlich die Lausitz? Warum fordern wir nicht von der Europäischen Union und der Kommission, dieses Zentrum für Sprachenvielfalt - dessen Idee wir durchaus aufgreifen - in der Lausitz anzusiedeln?
Danke, Frau Kollegin. - Ich habe noch zwei Nachfragen. Die erste Frage: Sie haben eben Fragen gestellt. Warum beantworten Sie diese Fragen nicht? Sie sind in der Regierungskoalition; Sie müssten diese Fragen beantworten.