Danke schön. - Ich glaube, den Mund halten dürfen wir alle nicht, weil wir miteinander reden wollen.
Wir kommen zur Frage 478 (Anträge auf Lastenradprämie) des Herrn Abgeordneten Clemens Rostock von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Im Haushalt des Landes Brandenburg für 2021 sind 600 000 Euro für die Lastenradprämie vorgesehen. Seit Januar ist die entsprechende Richtlinie in der Welt. Diese sieht ein Auswahlverfahren durch das LBV vor, welches dem Ministerium quartalsweise einen Auswahlvorschlag vorlegt.
Wir nähern uns dem Ende des ersten Quartals. Deshalb frage ich die Landesregierung: Wie viele Anträge auf Lastenradprämie sind inzwischen beim LBV eingegangen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Rostock! Die Förderung von Lastenfahrrädern und das Förderkonzept meines Hauses - ich glaube, das kann ich vorwegschicken - sind ein voller Erfolg. Seitdem die Förderrichtlinie am 20. Januar 2021 in Kraft getreten ist, sind 177 Anträge bei der Bewilligungsbehörde, also dem Landesamt für Bauen und Verkehr, eingegangen. Die große Resonanz zeigt sich sowohl an telefonischen Anfragen als auch an den Anfragen per E-Mail.
Da die beantragten Fördersummen das durch den Landtag als Haushaltsgesetzgeber beschlossene Budget von 600 000 Euro bereits jetzt deutlich übersteigen, werden nicht alle Wünsche erfüllt werden können. Das heißt, schon jetzt zeigt sich, dass einige Anträge nicht oder nur teilweise bewilligt werden können. Durch die Bewilligungsbehörde wird deshalb eine Priorisierung vorgenommen. Kriterien sind dabei das eingereichte Konzept und die sich daraus ergebenden Einsparungen beim motorisierten Individualverkehr. Nach Vorlage der Förderentscheidung durch das LBV wird im April die Bewilligung der Anträge beginnen. Theoretisch können dann im Mai die ersten geförderten Lastenräder auf Brandenburgs Straßen rollen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister, für Ihre Ausführungen. Aufgrund von Störgeräuschen habe ich allerdings die Auswahlkriterien nicht verstanden. Das Programm ist offensichtlich überzeichnet. Können Sie noch einmal die Kriterien nennen, die zu einer Auswahl führen, wenn das Programm überzeichnet ist?
Wir werden Kriterien entwickeln müssen und sind auch im Begriff, einen entsprechenden Katalog zu entwickeln. Diese werden
sich insbesondere aufgrund des Konzepts, das hinter den Anträgen steht, auch auf die Frage beziehen, welche Einsparung wir im Bereich des motorisierten Individualverkehrs erreichen. Denn diese Einsparung ist ein wesentliches Ziel dieses Vorhabens.
Frau Abgeordnete Isabelle Vandre, Fraktion DIE LINKE, stellt die Frage 479 (Ersuchen der Landeshauptstadt nach einer Um- wandlungsverordnung).
„Ist der Landesregierung bekannt, dass die Landeshauptstadt Potsdam derzeit die Festsetzung sozialer Erhaltungs- bzw. Milieuschutzgebiete vorbereitet und die Landesregierung in diesem Zusammenhang um den Erlass eines entsprechenden Genehmigungsvorbehalts für Umwandlungen ersucht?“
Darauf antwortete mir der Minister für Infrastruktur und Landesplanung am 4. März 2021 in der Drucksache 7/3134 wie folgt:
„Der Landesregierung liegen keine über die allgemeine Medienberichterstattung hinausgehenden Informationen hinsichtlich etwaiger Pläne der Landeshauptstadt Potsdam zur Festsetzung sozialer Erhaltungsgebiete vor. Ein konkretes Ersuchen nach Erlass einer Verordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB ist nicht bekannt.“
Am 26. November 2020 wandte sich jedoch der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam nachweislich sowohl an den Landtag als auch an die Landesregierung und forderte den Erlass einer Umwandlungsverordnung. Beim Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung ging dieses Schreiben am 11. Dezember 2020 ein.
Ich frage die Landesregierung: Wie erklärt sie die offensichtlich unkorrekte Antwort des Ministers, es gebe kein konkretes Ersuchen der Landeshauptstadt Potsdam nach Erlass einer Umwandlungsverordnung?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Vandre! Durch eine unglückliche Verkettung verschiedener Umstände ist es im Zusammenhang mit der in Rede stehenden Kleinen Anfrage bedauerlicherweise zu einer unzutreffenden Beantwortung der Frage 2 gekommen. Dies ist ganz klar von meinem Haus zu verantworten. Mir bleibt an dieser Stelle nur, mich für diesen Fehler zu entschuldigen.
So hat sich der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt tatsächlich, wie von Ihnen geschildert, bereits im November 2020
an den Ministerpräsidenten gewandt und verschiedene Anliegen im Zusammenhang mit landesrechtlichen Regelungen zur Sicherung eines sozialen Umgangs mit dem Wohnungsbestand vorgebracht. Hierzu gehörte bei genauer Betrachtung, wenn auch unter irrtümlicher Bezugnahme auf angespannte Wohnungsmärkte, zugleich das Ersuchen auf Erlass einer Landesverordnung, mittels derer die Begründung von Wohnungseigentum in durch kommunale Satzung festgelegten Milieuschutzgebieten unter Genehmigungsvorbehalt gestellt wird.
Aufgrund divergierender Zuständigkeiten innerhalb der Landesregierung für die Beantwortung des Schreibens der Landeshauptstadt einerseits und der Kleinen Anfrage andererseits sowie personeller Veränderungen im Leitungsbereich der in meinem Haus für Stadtentwicklung und Wohnen zuständigen Abteilung ist der zwischen dem Schreiben der Landeshauptstadt und der Kleinen Anfrage bestehende Zusammenhang bedauerlicherweise erst aufgrund Ihrer jetzigen mündliche Anfrage offenbar geworden.
In der Sache setzen wir selbstverständlich den Austausch mit der Landeshauptstadt Potsdam zur Mietensituation fort, werden also weitere Gespräche hierzu führen.
Zum Abschluss noch einmal: Es tut mir leid, dass das passiert ist. Das ist natürlich von mir, von meinem Haus, zu verantworten. Ich kann nur herzlich um Entschuldigung bitten.
Herzlichen Dank, Herr Minister, auch für das Eingeständnis des Fehlers. Ich denke, dass Fehler durchaus überall passieren können. Danke, dass Sie so offen und ehrlich damit umgehen.
Nun veranlasste Sie die Beantwortung der Frage 2, auch in anderen Punkten darauf abzustellen, dass es anscheinend keine Notwendigkeit zum Erlass einer Umwandlungsverordnung für das Land Brandenburg bestehe. Deswegen möchte ich Ihnen die Möglichkeit geben, nachdem Sie diesen Brief nun entdeckt haben, die Antworten auch in den anderen Fragebereichen zu revidieren und zu sagen, inwiefern Ihr Ministerium gedenkt, vielleicht doch eine Umwandlungsverordnung für das Land Brandenburg zu erlassen.
Liebe Frau Abgeordnete, mir ist es sehr unangenehm, dass wir die Frage nicht so beantwortet haben, wie sie hätte beantwortet werden müssen. Das gehört sich nicht. Das kann ich nur betonen. Das Parlament hat natürlich eine zutreffende Antwort zu erhalten. Ich habe die Umstände geschildert. So etwas passiert.
Ich räume es gerne ein, wenn ich Dinge anders sehe. Und hierbei sehe ich es nicht unbedingt in allen anderen Fragen genauso. Ihr Anliegen hat ja einen konkreten Hintergrund. Aber, wie ich ge
sagt habe, sind wir natürlich mit der Stadt Potsdam in Gesprächen zur Mietensituation und führen diese auch fort. Auch das ist ein laufender Prozess, mit dem man sich ständig auseinandersetzen darf.
Die Firma REMONDIS, Dienstleister für Recycling aus Lünen, rechnete 2017 mit bundesweit mehr als 9 000 Tonnen Recyclingmaterial aus Rotorblättern alter Windkraftanlagen und einem Anstieg auf rund 16 000 Tonnen jährlich bis 2021.
Zum Jahreswechsel 2020/2021 endet für etwa 5 200 Windenergieanlagen die 20-jährige Förderung nach dem ErneuerbareEnergien-Gesetz. Weitere 8 000 Windenergieanlagen folgen bis 2025. Teile dieser Windenergieanlagen werden bereits vorzeitig im Rahmen eines Repowerings ersetzt; andere werden über die Förderperiode hinaus weiterbetrieben. Das Unternehmen Veolia - Windenergierecycling aus Berlin - rechnet daher ab 2021 mit einer Rückbauwelle. Im Jahr 2020 existierten ca. 30 000 Windenergieanlagen in Deutschland, davon 3 900 in Brandenburg. Jede Zweite davon wird bis 2030 das Ende ihrer Lebensdauer erreichen, weil sie entweder am Ende ihrer Laufzeit angekommen ist oder sich der Weiterbetrieb wirtschaftlich nicht lohnt. Bei der Eröffnung der BTU-Präsenzstelle in Senftenberg hatte ich ein Gespräch mit den Gastgebern. Darin teilten diese auf meine Nachfrage mit, dass bereits an einem Recyclingverfahren geforscht werde.
Ich frage die Landesregierung: An welchen Recyclingverfahren wird in Brandenburg an welchen Standorten geforscht? Bitte die Verfahren nennen und kurz erläutern. - Danke.
Sie haben uns jetzt etwas durcheinandergebracht, weil das eine andere als die angemeldete Frage war. Aber Herr Minister Beermann ist, soweit ich weiß, bereit zu antworten. - Sagen Sie uns bitte einmal die Nummer; wir haben schon gesucht.
Das ist offenbar eine Frage, die für morgen vorgesehen war. Wir klären schnell, ob sie heute schon beantwortet werden kann. - Nein.
Die IHK Ostbrandenburg erwartet die Zulassung für GPS-Anflugverfahren nach Fortschreibung des Luftverkehrskonzeptes im Koalitionsvertrag - so die IHK-Information vom 8. Januar 2021. Geschehen sei bisher nichts. Auch im Februar scheint der Umgang mit den kleinen brandenburgischen Landeplätzen immer noch ungeklärt zu sein.
Ich frage die Landesregierung: Wird der Koalitionsvertrag hinsichtlich der weiteren Ertüchtigung der Flugplätze und der Zulassungen für GPS-Anflugverfahren umgesetzt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Kubitzki! Der Koalitionsvertrag enthält zwar die Formulierung: „Das Luftverkehrskonzept Brandenburg soll fortgeschrieben werden.“ Das Luftverkehrskonzept enthält aber keine Zielsetzungen zur Ertüchtigung von Flugplätzen und zur Einführung von Instrumentenanflugverfahren an Flugplätzen. Schließlich bedarf es für die Zulassung von Instrumentenanflugverfahren auf Landeplätzen keines Luftverkehrskonzepts.
Über das Ob der Einrichtung von Instrumentenanflugverfahren für einen Flugplatz, etwa über das GPS-Anflugverfahren, entscheidet das BMVI bzw. im Geschäftsbereich des BMVI die dort angesiedelte Deutsche Flugsicherung. Daneben bedarf es einer Anpassung der Genehmigung für den Landeplatz durch die Landesluftfahrtbehörde.
Instrumentenan- und -abflugverfahren bestehen beispielsweise am Verkehrslandeplatz Schönhagen. Für den Verkehrslandeplatz Strausberg liegen die erforderlichen Entscheidungen vor. Die Einrichtung der Instrumentenflugverfahren befindet sich hier in der Umsetzungsphase. Für den Verkehrslandeplatz Eberswalde-Finow liegt ein positives Voruntersuchungsergebnis zur Machbarkeit von Instrumentenanflugverfahren auf Nichtinstrumentenlandebahnen vor, sodass in Kürze ein Genehmigungsverfahren beginnen wird.
Für den Verkehrslandeplatz Kyritz ist gleichermaßen eine Voruntersuchung für ein Instrumentenanflugverfahren mit positivem Ergebnis abgeschlossen, sodass auch hier in Kürze ein entsprechender Antrag zur Genehmigungsänderung zu erwarten ist.
Das Bundesverkehrsministerium berücksichtigt bei seiner Entscheidung zur Vorhaltung von Flugsicherungsdiensten und flugsicherungstechnischen Einrichtungen die landespolitischen Verkehrsinteressen. Hierzu genügen dem BMVI entsprechende Stellungnahmen zum jeweiligen Einzelfall.
Grundsätzlich ist kein Flugplatzbetreiber in Brandenburg daran gehindert, untersuchen zu lassen, mit welchem geschäftlichen Modell sein Flugplatz weiterentwickelt werden kann. Die Grundsätze und Ziele der Landesplanung nach dem LEP HR bieten einen ausreichenden Korridor zur Weiterentwicklung des Luftverkehrs in Brandenburg.
Unter Berücksichtigung der planerischen und finanziellen Eigenverantwortung der Flugplatzbetreiber bestehen ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten für Verkehrs- und Sonderlandeplätze in den Bereichen Linien- und Pauschalflugreiseverkehr mit einer zulässigen Höchstabflugmasse von 14 000 kg, Schulungs- und Trainingsflüge, Werksverkehre der angesiedelten Unternehmen, Sport- und Privatflugverkehre sowie sonstige gewerbliche Verkehre der allgemeinen Luftfahrt. Aus diesem Grund ist eine Fortschreibung der Luftverkehrskonzeption durch ein qualifiziertes Landeplatzverzeichnis vorgesehen.