Schulessen aus regionalen Lebensmitteln ist sicherlich eine Idealvorstellung für Eltern und Schulkinder. Einer Änderung des Schulgesetzes, wie von der antragstellenden AfD-Fraktion gefordert, bedarf es aber nicht. Um die Regionalität Brandenburger Produkte und Leistungen berücksichtigen zu können, ist die Schaffung eines EU-notifizierten Gütezeichens für Brandenburg notwendig. Dieser Forderung der antragstellenden Fraktionen - SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - und dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE stimmen wir als BVB / FREIE WÄHLER Fraktion gern zu.
Im Sinne einer gesunden und regionalen Ernährung möchten wir der Landesregierung noch Folgendes mit auf den Weg geben: Zu den im Antrag benannten Akteuren gehören auch die Vertreter der Kitas und Schulen, denn bereits im Kindesalter wird die Basis für das Bewusstsein für gute, regionale Lebensmittel und eine gesunde Ernährung gebildet. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute vor über 200 Jahren, genauer am 24.03.1756, erließ Friedrich II. seinen „Kartoffelbefehl“, und im weiteren Verlauf
wurde Preußen, insbesondere Brandenburg, Kartoffelland. In über 200 Jahren wurden Wertschöpfungsketten aufgebaut, die nach 1990 in wenigen Jahren fast auf null reduziert wurden. Ich glaube, damit sind wir genau beim heutigen Thema, nämlich dass, wenn einmal Know-how verlorengegangen ist, der Maschinenpark nicht mehr existiert, die Vermarktungs- und die Verarbeitungsstrukturen nicht mehr bestehen, es verdammt viel Anstrengung kostet, wieder neue Wertschöpfungsketten zu etablieren. Selbst bei einem Produkt wie der Kartoffel wird überdeutlich, dass wir hier vor riesigen Aufgaben stehen, und es darf eben nicht mehr Jahrzehnte dauern, solche Strukturen aufzubauen, sondern wir müssen im Interesse unserer brandenburgischen Landwirtschaft diese Strukturen sehr viel schneller auf die Beine stellen, und ich denke, da sind wir jetzt auch auf einem guten Weg.
Ich bin wie Sie und wie der Landesbauernverband, der sein Strategiepapier zum „Neuen Brandenburger Weg“ veröffentlicht hat - es ist ja mehrfach hier gewürdigt worden -, auch der Auffassung, dass die regional ausgerichtete Lebensmittelproduktion - konventionell wie bio, das betone ich - großes Potenzial für die Brandenburger Unternehmen hat. Wie Herr Funke ausgeführt hat, stehen tatsächlich die Abkehr von der Weltmarktorientierung und dem Wettlauf um den niedrigsten Preis im Mittelpunkt; das muss sich selbstverständlich auch in der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Deutschland ausdrücken. Inhaltlich hat Herr Senftleben, denke ich, das Notwendige dazu ausgeführt: Es geht zentral darum, Nachteile für die ostdeutsche Landwirtschaft zu verhindern. Da sind wir schon auf einem guten Weg - das kann ich Ihnen sagen -, aber es wird mit Sicherheit am Ende darauf hinauslaufen, dass wir weniger Geld zur Verfügung haben werden, als es gegenwärtig der Fall ist.
Wertschöpfung in der Lebensmittelwirtschaft aufzubauen, heißt, nicht nur primär neue Produkte anzubieten, sondern es geht tatsächlich um Stärkung und Wiederbelebung von Wertschöpfungsketten vom Anbau bis zum Verkauf im regionalen Einzelhandel.
Die Landesregierung will dieser Weiterverarbeitung, dem Marketing und dem Vertrieb neuen Schub geben. Aber ich sage auch deutlich: Diese Transformation geht nur gemeinsam mit den Produzenten, den Verarbeitern und dem Einzelhandel. Beispielsweise haben wir, um den Verbrauchertrend Regionalität für die Brandenburger Produzenten nutzen zu können, die Richtlinie zur Förderung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte verändert. In Auswertung der Gartenbaukonzeption des Landes Brandenburg wurden für Gartenbaubetriebe im Jahr 2019 die Förderung um Spezialmaschinen erweitert, das Mindestinvestitionsvolumen herabgesetzt und der Fördersatz erhöht. Ergebnis ist, dass die Förderung in diesem Bereich von jährlich 100 000 Euro auf 2 Millionen Euro gestiegen ist - das ist ein Beispiel dafür, dass diese Landesregierung etwas unternimmt.
Bei der Entwicklung regionaler Wertschöpfungsketten steht natürlich auch der Markt für Lebensmittel tierischer Herkunft im Fokus. Ich habe das ja mehrfach angesprochen: Diese Landesregierung steht dafür, dass neue Schlachthöfe, mittelständische Schlachthöfe zusätzlich zu Angeboten für hofnahe Schlachtungen, mobile weidenahe Schlachtungen usw. in Brandenburg entstehen. Das ist völlig klar. Wir sind mit verschiedenen Akteuren im Gespräch, und ich bin zuversichtlich, dass wir hier auch zu einem Ergebnis kommen.
Selbstverständlich werden wir Fördermittel bereitstellen. TeslaGeschwindigkeit heißt für uns allerdings - das möchte ich an die
ser Stelle auch sagen -, dass wir rechtssichere Genehmigungsverfahren tätigen und Bescheide erlassen, die anschließend auch vor Gericht Bestand haben.
Zum Ökoaktionsplan darf ich Ihnen sagen, dass wir hier jetzt - wir hatten ja die Auftaktveranstaltung im Oktober - den nächsten Schritt gehen, nämlich das partizipative Verfahren beginnen: Im April wird es mit vielen Workshops losgehen, und wir haben eine Neuerung eingeführt, nämlich dass wir Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, sich als Verbraucherinnen und Verbraucher aktiv zu bewerben, ihre Motivation darzulegen und damit in ein Auswahlverfahren zu kommen, in dem wir sechs Personen auslosen, die dann in diesem Prozess mitwirken - also eine ganz neue Art von Beteiligungsverfahren. Das ist ein interessanter Ansatz, und ich würde mich freuen, wenn sich viele bewerben. Bis zum 11. April ist die Möglichkeit gegeben, die Pressemitteilung haben wir gestern herausgegeben.
Selbstverständlich unterstützen wir über pro agro, wie schon vor Jahren eingeführt, Brandenburger Unternehmen mit Maßnahmen zur Verkaufsförderung regionaler Produkte. Sie alle kennen sie: Brandenburger Wochenmarkt on Tour, Produzenteninformationstouren, Online-Speeddating, Regionalbörsen, Internationale Grüne Woche, die bedauerlicherweise als Präsenzveranstaltung wieder ausgefallen ist. Es ist dargestellt worden, dass wir die Einführung von Wertschöpfungskettenmanagerinnen und -managern vorbereiten. Wir nutzen also alle Möglichkeiten.
Ich möchte das Thema Qualitätszeichen kurz ansprechen, weil es aufgerufen wurde und wir da auch einen entscheidenden Schritt weitergekommen sind: Wir haben am 15. Februar eine Absichtserklärung zur Nutzung der Qualitätsprogramme „Qualitätszeichen Baden-Württemberg“ und „Biozeichen Baden-Württemberg“ an das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg übersandt. Um die positiven Erwartungen der Unternehmen im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung erfüllen zu können, sollten die einzuführenden Qualitätsprogramme, die dann „Qualitätszeichen Brandenburg“ bzw. „Biozeichen Brandenburg“ heißen, bei Ausschreibungen in der Gemeinschaftsverpflegung als Zuschlagskriterium Beachtung finden. Sie wissen, dass der Berliner Senat genau das beabsichtigt, und inzwischen hat er uns signalisiert, dass im Rahmen der Berliner Ernährungsstrategie diese Qualitätszeichen dann auch angewandt werden, und das wird eine deutliche Stärkung der Brandenburger Produzentinnen und Produzenten bedeuten. Wir beginnen damit im Bereich Obst und Gemüse und bei Bioprodukten, wollen es aber dann noch ausdehnen.
Zum Schluss darf ich Ihnen zum Antrag der Linken sagen: Recht herzlichen Dank - das machen wir schon alles; er ist also nicht erforderlich.
Zum Antrag der Koalition: Da ist noch einiges zu tun. Ich freue mich auf diese Arbeit und bitte um Zustimmung. - Recht herzlichen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Kollege Senftleben, ich muss reagieren, weil …
Sie hätten direkt nach Herrn Senftleben sprechen müssen, wenn Sie auf Herrn Senftleben reagieren wollten. Jetzt können Sie nur auf den gerade vorgetragenen …
Ich will etwas richtigstellen, weil die europäischen Fördermittel in dieser Deutlichkeit angesprochen wurden: Die Europäische Union ist ein Friedensprojekt, auf das wir stolz sein können und müssen. Die europäische Agrarpolitik, die da immer eine Rolle gespielt hat, kommt aus der Historie - aus der Ernährungssicherung, aus der Einkommenspolitik - und wandelt sich in eine Umweltpolitik. In diesem schwierigen Umfeld müssen wir eine regionale Lebensmittelwirtschaft entwickeln. Das ist verdammt schwer! Deswegen ist der Bezug zur aktuellen Diskussion über die EU-Fördermittel mehr als legitim; ich erinnere mich an gute Gespräche mit dem früheren Agrarstaatssekretär des Bundes, Herrn Stübgen, die von genau diesem Geist getragen waren.
Ich werbe noch einmal dafür: Wir brauchen die regionalen Produkte, aber wir brauchen für die regionalen Produkte auch die europäische Flankierung. Deswegen ist es richtig, diesen Aspekt heute - gerade weil die AMK jetzt läuft - mitzudenken und an dieser Stelle ganz, ganz deutlich zu erwähnen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Die Kurzintervention richtete sich an Minister Vogel. Er möchte nicht darauf reagieren. - Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Hiekel ein zweites Mal das Wort. Bitte schön.
Recht schönen Dank. - Ich möchte mich zunächst für die lebendige Diskussion, die wir hier hatten, bedanken - immer wieder schön! Ich möchte in Richtung AfD sagen: Herr Hünich, das, was Sie gefordert haben, ist eigentlich die Ernährungsstrategie des Landes Brandenburg, die, soweit wir wissen, im MSGIV schon angedacht und in Erarbeitung ist. Da können wir also ganz beruhigt sein.
Zur GAP möchte ich sagen: Es geht darum, mehr Mittel aus der ersten Säule in die zweite Säule umzuschichten, damit wir dort gerade die ökologischen Maßnahmen besser fördern können; denn wenn wir gesunde Lebensmittel wollen, müssen wir diese auch gesund produzieren.
Bei Christine Wernicke möchte ich mich ganz herzlich für die ausführliche Darstellung der Zusammenhänge zwischen dem Regionalsiegel, der Schulspeisung und der Vergabeordnung bedanken. Das war für alle sehr erhellend. Ich denke, damit haben
Ich darf Sie um Abstimmung über den ersten Antrag, von der Koalition, mit dem Titel „Wertschöpfung in der Brandenburgischen Lebensmittelwirtschaft ausbauen“, Drucksache 7/3191, bitten. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenstimmen, bitte! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.
Ich komme zum Entschließungsantrag „Nachhaltige Produktionsstandards bei Erzeugungspreisen abbilden, Landwirtschaftsbetriebe in der Wertschöpfungskette stärken“ der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/3259. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenstimmen, bitte! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Ich komme zum Antrag der AfD mit dem Titel „Regionale Verankerung der Schulspeisung sichern - regionale Landwirtschaft stärken“, Drucksache 7/3202. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenstimmen, bitte! - Enthaltungen? - Der Antrag ist ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
TOP 8: Altanschließerbeiträge: Unrecht verjährt nicht - Flächendeckende Rückzahlungen weiter anstreben
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Auf vielfachen Wunsch der Bevölkerung und auch dieses Hauses bringt BVB / FREIE WÄHLER erneut einen Antrag zum Thema Altanschließerbeiträge ein, denn, ja, wir lassen nicht locker.
Wir müssen uns fragen, Sie müssen sich fragen, wie viel man den Bürgern dieses Landes in dieser Frage noch zumuten will. Ich möchte in Erinnerung rufen: Über 250 000 Haushalte haben entsprechende rechtswidrige Bescheide bekommen, und seit ungefähr einem Jahrzehnt läuft die juristische und für manche auch psychologische Odyssee durch alle Ebenen. Die sozialen und rechtspolitischen Auswirkungen sind katastrophal. Ich möchte
auch in Erinnerung rufen, dass es Gesetzesänderungen in diesem Hause, politische Positionierungen der Parteien, das Verwaltungshandeln der Zweckverbände und Rundschreiben der Ministerien waren, die dazu beigetragen haben, dass es zu dieser Beitragserhebung gekommen ist, die sich für viele Bürger in der Abwicklung als unzumutbar erweist. Der politische Hintergrund des Handelns ist eindeutig, und wir müssen endlich Rechtsfrieden und Klarheit herstellen oder zumindest einen Kompromiss suchen.
Ich habe es schon in der letzten Sitzung gesagt und gebe das hier noch einmal zu Protokoll, bevor man versucht, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kreativ zu interpretieren: Die Rechtsprechung aus dem Jahr 2015 macht deutlich: Es wurden zu Unrecht - rechtswidrig, verfassungswidrig - etwa 800 Millionen Euro an verjährten Beiträgen erhoben, mitunter für Anschlüsse, die Jahrzehnte zurücklagen. Das Bundesverfassungsgericht kommt im Jahr 2020 zu keinem anderen Ergebnis; es war ein Nichtannahmebeschluss, der keine materiellrechtliche Bindungswirkung entfaltet. Die Rechtswidrigkeit des Handelns steht fest, und deswegen treten wir Fehldarstellungen und Täuschungen insbesondere vonseiten des Lobbyverbands, des Wasserverbandstages, entgegen und halten dem den Rechtsstaat entgegen, nämlich sich an Beschlüsse materiellrechtlicher Art des Bundesverfassungsgerichtes zu halten.
Was ergibt sich jetzt daraus seit einigen Jahren? Einige bekommen ihr Geld zurück; andere nicht. Das ist ein sicherlich unbefriedigender Zustand für die Betroffenen, denn das rechtswidrige Beitragsregime galt ja überall gleich, sofern die Verbände sich für die Erhebung der Beiträge entschieden haben. Der Landtag, die Zweckverbände und die Landesregierung haben einen gehörigen Anteil daran. Wir reden hier auch nicht von Einzelfällen, sondern von einem systemischen Problem, sodass wir dieses Problem auch nicht politisch ignorieren können, sondern den Bürgern sehr wohl zu ihrem Recht verhelfen müssen.
Ich möchte die Historie in Erinnerung rufen: Im Juni 2016 wurde hier von der CDU ein vollmundiger Antrag mit dem Titel „‚Altanschließer‘ nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gerecht behandeln“ eingereicht. Da könnte man sich fragen: Was versteht die CDU unter gerechter Behandlung? Die Forderung nach Handlungsempfehlungen zu Rückerstattungen auch bei bestandskräftigen Bescheiden, um bei der Schaffung von Rechtsfrieden zu unterstützen - völlig korrekt! Ein Rechtsfrieden wird nur hergestellt, wenn auch die mit bestandskräftigem Bescheid eine helfende Hand gereicht bekommen.
An dieser Stelle möchte ich auch aus dem Wahlprogramm der Linken aus dem Jahr 2009 - vor Erhebung der Altanschließerbeiträge, vor ihrem Regierungseintritt - zitieren; auf Seite 18 des sehr komplexen Wahlprogramms heißt es:
„Wir fordern eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes […]. Beitragsforderungen gegenüber sogenannten ‚Altanschließern‘ […], die bis Ende 2003 verjährt gewesen waren, dürfen nicht wieder aufleben. Verjährte Beitragsforderungen müssen verjährt bleiben.“