Protokoll der Sitzung vom 24.03.2021

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Energie

Drucksache 7/3233

Die Aussprache wird vom Abgeordneten Rüter für die SPD-Fraktion eröffnet. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Tag der Arbeit, der 1. Mai, ist für mich persönlich ein Arbeitstag. Morgens geht es los, meistens fahre ich nach Potsdam zur Kundgebung, nehme vorher am Demonstrationszug auf der Breiten Straße teil. Es ist wunderbar, als Erwachsener auch mal bei Tageslicht über die Breite Straße zu laufen; das kannte ich als jüngerer Mensch nur bei Nacht und unter anderen Umständen. Was auch immer. Der Tag der Arbeit beginnt jedenfalls mit einem großen Demonstrationszug in Potsdam.

Danach geht es nach Teltow in meinen Wahlkreis. Dort findet ein Maifest statt, das verschiedene politische Organisationen, Vereine und Verbände im August-Mattausch-Park gemeinsam veranstalten. Der Tag der Arbeit ist also für mich einerseits ein Feiertag, andererseits natürlich ein Tag, an dem viele Forderungen aufgemacht werden.

Aber dieses Jahr, sehr geehrte Damen und Herren, ist der Maifeiertag anders - nicht so, wie Sie denken, sondern ich freue mich sehr, dass dieser Maifeiertag anders ist, werte Kolleginnen und Kollegen, denn es wird ein sehr guter Tag der Arbeit für Brandenburg sein, ein Tag der Arbeit, wie ich ihn mir als Gewerkschafter wünsche und vorstelle. Er beweist: Sozialer Fortschritt und faire Vergabepolitik werden in Brandenburg gemacht.

Sehr geehrte Damen und Herren, am 1. Mai wird sie kommen, die Erhöhung des - Sie wissen es - Vergabemindestlohns auf 13 Euro. Damit folgen wir der Empfehlung der Brandenburger Mindestlohnkommission. Das war, werte Kolleginnen und Kollegen, ein hartes Stück Arbeit für uns hier im Parlament, das war ein hartes Stück Arbeit - das weiß ich - auch für Jörg Steinbach und seine ganze Mannschaft. Sehr geehrter Herr Minister, lieber Jörg, liebe Kolleginnen und Kollegen, die daran mitgewirkt haben: Vielen Dank!

13 Euro sind - heute ist der Tag, das wirklich zu sagen - ein wichtiger Fortschritt. Das ist ein toller Erfolg für uns und - was noch wichtiger ist - ein großer Gewinn für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bisher für sehr wenig Geld gearbeitet haben.

Denn die aktuellen 10,85 Euro pro Stunde reichen eben nicht für ein würdevolles Leben und reichen nicht, um nach einem arbeitsreichen Leben ohne Grundsicherung auszukommen. Und genau das, werte Kolleginnen und Kollegen, werden wir heute ändern.

Wer 45 Jahre lang gearbeitet und eingezahlt hat, darf später nicht aufstocken müssen. Dafür brauchen wir - das wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor einigen Jahren kalkuliert - rechnerisch mindestens 12,63 Euro. Aus diesem Grund soll das, was in unserem Einflussbereich, im Einflussbereich des Landes liegt, mit diesem Gesetzentwurf und den entsprechenden Beschlussempfehlungen des Wirtschaftsausschusses geändert werden. Im Koalitionsvertrag von 2019 haben wir uns geeinigt, den Vergabemindestlohn auf 13 Euro zu erhöhen. 13 Euro bedeuten mehr Respekt vor der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sie bedeuten, Verantwortung zu übernehmen, die Altersarmut im Rahmen unserer Möglichkeiten als Landesgesetzgeber zu verringern, und sie bedeuten Sicherheit, dass der Wettbewerb nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgetragen wird. Deswegen freuen wir uns als SPD-Fraktion über diese Novellierung; das ist, glaube ich, durchaus rübergekommen.

Es ist wichtig: Wer sich um öffentliche - aus Steuermitteln finanzierte - Aufträge bewirbt, muss alle Mitarbeitenden fair und anständig entlohnen. Wer sich um öffentliche Aufträge bewirbt, muss sich aber auch darauf verlassen können, keine übermäßig bürokratischen Belastungen auferlegt zu bekommen. Diese Novelle findet insgesamt eine gute Balance, ohne öffentliche Ausschreibungen unnötig kompliziert zu gestalten, aber auch, damit öffentliche Ausschreibungen weiterhin attraktiv bleiben.

Vergabe wird und muss sich heutzutage auch an nachhaltigen Kriterien messen lassen. Nicht der Preis allein entscheidet. Auch hier haben wir einen Weg gefunden.

Mit 13 Euro springt Brandenburg im Bundesländervergleich an die Spitze der Liste. Wir zeigen, dass Brandenburg als Vorbild vorangehen kann, dass wir mit einer klugen Vergabemindestlohnpolitik die Einkommen im Land stärken und den Brandenburger Arbeitsmarkt weiterhin aktiv mitgestalten. Das steht uns, das steht Brandenburg gut zu Gesicht.

Wir bleiben allerdings auch bei der sozialdemokratischen Kritik an nicht tarifgebundenen Unternehmen. Tarifverträge geben nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Sicherheit, sondern sie geben auch Unternehmerinnen und Unternehmern Sicherheit. Daran - wie an vielen anderen Stellen - müssen wir arbeiten, denn mit 13 Euro ist der erste große Schritt getan. Der Koalitionsvertrag gilt, wir machen weiter, und wir werden auch weiter an den anderen vereinbarten Punkten arbeiten.

Ich hoffe, liebe Kolleginnen und Kollegen, die nachfolgenden Rednerinnen und Redner können der Versuchung widerstehen, diesen grandiosen Erfolg herabzusetzen oder zu relativieren

(Zurufe)

- Sie fangen leider schon damit an -, denn das würde dem jahrelangen Einsatz der engagierten Menschen innerhalb und außerhalb dieses Parlaments nicht gerecht werden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! 13 Euro pro Stunde sind ein großer Erfolg, den wir uns nicht kleinreden lassen, für den Mehrheiten zu finden uns viel Arbeit gekostet hat. Damit verbessern wir die Situation der Menschen, die öffentliche Aufträge ausführen, erheblich. Und gemeinsam machen wir den Tag der Arbeit, den 1. Mai, in diesem Jahr zu dem, was er sein sollte: zu einem sehr guten Tag …

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist mittlerweile überschritten.

… für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Brandenburg. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Kollegen Drenske für die AfD-Fraktion fort. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Herr Rüter, steigen wir in die Tarifverhandlungen ein! Wir debattieren die Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes, gemacht zur Stärkung der heimischen Wirtschaft - zumindest habe ich das immer so aufgefasst -, und die Festschreibung eines Vergabemindestlohns von 13 Euro pro Stunde darin. Wir sind uns grundsätzlich einig, dass die Bürger unseres Landes von ihrer Arbeit leben können und auskömmliche Löhne oberhalb der Armutsgrenze haben sollten. Die Alternative für Deutschland steht für einen sozialverträglichen Mindestlohn angesichts ständig steigender Lebenshaltungskosten und einer seit 30 Jahren nicht gelungenen Lohnangleichung zwischen Ost und West.

Das Brandenburgische Vergabegesetz ist nur der völlig falsche Ort, um soziale Schieflagen zu beheben. Das Anliegen ist zwar löblich, es ist aber nicht Aufgabe der öffentlichen Hand, den Aufgaben der Gewerkschaft zu Tarifen vorzugreifen. Vielmehr sollten Sie dem Aspekt der Bürokratiebelastung unserer Unternehmen Beachtung schenken. Bei einer Anhörung am 27. März 2019 - also schon in der letzten Legislaturperiode - hat der Handwerkskammertag des Landes Brandenburg die Undurchsichtigkeit der Vergaberegelungen beklagt. Davon findet sich im Antrag jedoch nichts.

Vielmehr forderte auch die kommunale Familie - Landkreistag, Städte- und Gemeindebund Brandenburg - in ihrem Schreiben an den Wirtschaftsausschuss dazu auf, alles zu unterlassen, was eine finanzielle Mehrbelastung bedeutet.

Der vorliegende Gesetzentwurf kommt jedoch in einer Zeit der größten Krise mit Milliarden Euro an Kreditaufnahmen. Öffentliche Ausschreibungen verteuern sich exponentiell. Wenn das Kulturhaus einer Stadt mit 20 000 Einwohnern zum Beispiel bereits jetzt 10 Millionen Euro kostet, so grenzt das an Steuerverschwendung, und man braucht daraus nicht aussichtsreiche 20 Millionen Euro zu machen.

Nun weiß ich, dass sich viele Kollegen hier auch im Kreistag engagieren. Ist Ihnen in all den Jahren seit Einführung des Vergabegesetzes aufgefallen, dass es immer weniger Beteiligungen an öffentlichen Ausschreibungen gibt, und wenn, dann immer von den gleichen Firmen? Das hat Ursachen und nicht nur die, dass schlichtweg die digitalen Voraussetzungen fehlen. Ihre Änderungsvorschläge, liebe Fraktion DIE LINKE, liebe Landesregierung, sind Teil der überbordenden Bürokratisierung des Landes und kein Teil der Problembehebung.

Das Brandenburgische Vergabegesetz ist auch kein Instrument zur Bekämpfung der Altersarmut. Wir von der AfD legten mit unserem Rentenkonzept Lösungsvorschläge vor, um an die höheren Renten der europäischen Nachbarländer anzuknüpfen. Altersarmut wird nicht dadurch aufgehalten, dass die Landkreise bundesweit in den Wettstreit um höhere Vergabelöhne treten oder ein Unternehmen einen Teil seiner Aufträge nach neuem Vergabemindestlohn und den anderen Teil privatwirtschaftlich zu geringeren Löhnen abwickelt, wie Sie von den Linken es sich vorstellen. Hierdurch werden Handwerksbetriebe in eine Abhängigkeit von öffentlichen Aufträgen gedrängt und damit zu reinen Dienstleistern degradiert.

Laut Koalitionsvertrag will die Landesregierung ökologische Kriterien zur Voraussetzung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen machen; das ist in Ihrem Antrag auch nicht zu lesen. Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag:

„Nach Umsetzung der Entsenderichtlinie ins deutsche Recht prüfen wir die Möglichkeit, […] ökologische Kriterien im Brandenburgischen Vergabegesetz zur Voraussetzung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu machen.“

Auch regionale und heimische Rohstoffe könnten hier ein Ansatz sein.

Wenn Sie sich schon mit dem Mindestlohn befassen, sollten Sie das auf Bundesebene tun, denn alles andere geht an der Sache vorbei. Wir sind dafür, einen bundesweiten Mindestlohn von 13 Euro einzuführen, denn die Armutsgrenze steht fest.

Lassen Sie die Finger vom Vergabegesetz, das ohnehin schon zu kompliziert ist. Erschweren Sie nicht länger unnötig das Leben der heimischen Wirtschaft. Wir lehnen die Änderungsvorschläge am Brandenburgischen Vergabegesetz ab. - Danke schön.

Vielen Dank. - Als Nächster spricht für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Bommert. Bitte sehr.

Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, wenn sich Herr Walter darüber freut, dass ich an das Rednerpult trete.

Ich fange mal ein bisschen anders an: Lieber Sebastian Rüter, ich als Arbeitgeber muss kurz auf deine einleitenden Worte antworten. Als Arbeitgeber erlebe ich viele Sonn- und Feiertage, an denen ich arbeite - also nicht nur am 1. Mai. Man sollte vielleicht einmal würdigen, dass viele Unternehmer diese Tage nutzen.

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf eine Novellierung des Brandenburgischen Vergabegesetzes verständigt, die den Koalitionsvertrag umsetzt, den wir vor langer Zeit geschlossen haben.

Die bereits im Entwurf der Landesregierung enthaltene Erhöhung des Vergabemindestlohns auf 13 Euro ist ein bundesweiter Spitzenwert; das wissen wir und das stellen wir fest. Als Land treten wir natürlich für gute Löhne ein und das gerade im Mittelstand, was an die Arbeitnehmer weitergegeben wird.

Ich muss aber auch sagen - Kollege Drenske, da bin ich bei Ihnen -: Ein bundeseinheitlicher Vergabemindestlohn würde mir besser gefallen, weil wir nicht die Probleme zwischen den Ländern hätten. Unsere Einwohner fahren nach Berlin, nach Schleswig-Holstein oder woandershin. Es wäre besser, diese Einigung hinzubekommen, auch wenn das nicht so einfach sein wird.

Öffentliche Aufträge haben Signalkraft - und das bundesweit. Sie werden mit einem Umfang von ungefähr 500 Millionen Euro ausgeschrieben. Diese betragen 15 % des Bruttoinlandsproduktes. Gerade bestimmte Aufträge sind auch für die regionalen Firmen wichtig, nicht nur, weil sie damit Arbeit umsetzen können, sondern auch, um gesehen zu werden.

Nehmen wir nur die kleinen Handwerksbetriebe. Wenn die beim örtlichen Fußballverein irgendwas machen können, dann fahren sie auch hin und reparieren die Tore, wenn sie kaputt sind, ohne etwas dafür zu nehmen. Es ist auf jeden Fall für alle Beteiligten wichtig.

Herr Drenske, diese Änderung des Vergabegesetzes ist der erste Schritt. Wir wollen weiter darüber reden; es ist ja noch nicht am Ende. Wir haben uns jetzt auf das geeinigt - und da kommt natürlich Bürokratieabbau mit hinein.

Ein Symbol wie diese 13 Euro darf nicht dazu führen, dass ausgerechnet diejenigen übervorteilt werden, die keine professionellen Ausschreibungsbüros haben, sondern Kleinbetriebe sind, die am Wochenende - am Sonnabend und Sonntag - Ausschreibungen machen. Deshalb muss da etwas geändert werden.

Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die jetzigen Anwendungsgrenzen angehoben werden. Das bringt es schon ein Stück weiter. Die Anwendungsgrenzen liegen jetzt für Dienstleistungen bei 5 000 Euro und für Bauleistungen bei 10 000 Euro. Ich kann Ihnen sagen: Für bestimmte Sachen ist das gerade für kleine Betriebe in Gemeinden keine schlechte Sache, wenn das so herauskommt.

Herr Kollege Bommert, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Ja, gerne. Ich hoffe nur, weil es eine Zwischenfrage der AfD ist, dass die Kollegen von der AfD-Fraktion es dann genauso machen, nämlich Fragen zulassen, wenn wir welche stellen wollen.

Herr Bommert, gerne, wenn Sie mir eine Frage stellen; bis jetzt hatten wir noch nicht das Vergnügen.

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen, Herr Bommert. - Meine Frage lautet: Sie kommen aus dem Handwerksbereich. Im Handwerk werden wesentlich höhere Löhne gezahlt, als nach dem Vergabemindestlohn gefordert wird. Das ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Es ist ja oftmals so, dass zum Beispiel die Ökologie - deren Beachtung auch in Ihrem Koalitionsvertrag gefordert wird - in diesem Gesetzentwurf gar nicht enthalten ist. In dem Gesetzentwurf steht: Der Billigste muss genommen werden. Was ist aber mit dem, der am nächsten wohnt und nicht so viele Fahrten hat? Ist das bei der Erarbeitung Ihres Gesetzentwurfes besprochen oder bedacht worden? Denn das wäre ökologisch richtiger.

Ich habe nicht ganz verstanden, was Sie genau wollen. Das ist ein bisschen an mir vorbeigegangen. Es steht auf jeden Fall nicht im Gesetzentwurf, dass es der billigste Anbieter werden soll.

(Zuruf: Genau!)

Es ist in der Regel so, dass der günstigste Anbieter ausgewählt wird. Ich muss ehrlich sagen: Ich hoffe, dass wir im zweiten Step ein Stück weiterkommen und generell eine Änderung schaffen werden. Die können wir aber nicht nur im Land beschließen. Das bedarf auch der Umsetzung vor Ort. Die Menschen in den Kommunen müssen geschult werden, das vernünftig zu prüfen und sich nicht immer nur darauf zurückzuziehen, gleich das billigste Angebot zu nehmen. Es steht im Gesetzestext, dass das wirtschaftlichste Angebot genommen werden muss. Da muss auf die Kommunen eingewirkt werden. Vielleicht müssen wir sie ein Stück weit stärken, sich das einfach mehr zu trauen.