Protokoll der Sitzung vom 24.03.2021

Es ist in der Regel so, dass der günstigste Anbieter ausgewählt wird. Ich muss ehrlich sagen: Ich hoffe, dass wir im zweiten Step ein Stück weiterkommen und generell eine Änderung schaffen werden. Die können wir aber nicht nur im Land beschließen. Das bedarf auch der Umsetzung vor Ort. Die Menschen in den Kommunen müssen geschult werden, das vernünftig zu prüfen und sich nicht immer nur darauf zurückzuziehen, gleich das billigste Angebot zu nehmen. Es steht im Gesetzestext, dass das wirtschaftlichste Angebot genommen werden muss. Da muss auf die Kommunen eingewirkt werden. Vielleicht müssen wir sie ein Stück weit stärken, sich das einfach mehr zu trauen.

Ich selber weiß, dass Mitarbeiter mitunter Angst haben, jemandem, der 300 Euro teurer ist, den Auftrag zu geben - ich habe das schon erlebt -, weil dann derjenige klagen könnte, der das günstigste Angebot abgegeben hat. Da muss man die Kommunen und deren Mitarbeiter stärken. Das hat aber nichts mit dem Vergabegesetz zu tun, weil das auch nicht darin steht.

Wir sind damit klar dem Antrag der kommunalen Familie gefolgt, die in der Anhörung betont hat: Wir sollen die Anwendungsuntergrenzen ein Stück anheben. - Wir hätten uns vielleicht ein bisschen mehr gewünscht. Aber es ist auf jeden Fall ein richtiger Schritt. Es gibt noch andere Aspekte, die in das Gesetz aufgenommen werden sollen, aber der Weg ist der richtige.

Es rechnet sich schlicht nicht, wenn man solche Sachen macht - deshalb noch einmal zum Bürokratieaufwand -, wenn die Dokumentationen viel zu umfangreich sind. Denn Sie haben wiederum recht: Einige Betriebe, wenn auch nicht alle, zahlen mehr als 13 Euro. Es gibt bestimmte Unternehmen, die niemanden mehr für 13 Euro finden. Da müssen Sie sich schon wirklich strecken, wenn es mehr ist.

Ich wollte eine Ausschreibung mitbringen - ich habe noch eine zu Hause, die ich sogar gewonnen habe -: Es waren acht Seiten reiner Text zum Auftrag; wir hatten aber 112 Seiten Vortext, wo alles Mögliche - Verordnungen usw. - abgefragt wurde. Das muss weniger werden. Da müssen wir ran. Das müssen wir straffen. Das ist der Punkt, der meines Erachtens viele Firmen abschreckt. Teilweise steigen sie nicht mehr dahinter, was der Ausschreibende von ihnen will. Da wird zu viel reingepackt. Da wollen wir ran, da sind wir noch nicht am Ende. Deshalb heute der erste Schritt.

Mir ist es wichtig, dass gerade die Betriebe mit ihren Mitarbeitern öffentliche Aufträge überhaupt annehmen und davon profitieren können. Es ist wieder so: Meist sind es die kleinen Aufträge, die vor Ort abgewickelt werden. Deshalb ist dieser Weg der richtige. Ich habe schon gesagt, wir hätten uns etwas mehr gewünscht. Wir hoffen, dass wir das in einem zweiten Schritt hinbekommen.

Zum Unterschwellenrechtsschutz: Zum jetzigen Zeitpunkt liegt mit dem Änderungsantrag eine gute Lösung vor. Deshalb bin ich auch erfreut, dass wir das im Wirtschaftsausschuss mehrheitlich klären konnten und eine große Zustimmung nicht nur vonseiten der Koalition, sondern teilweise auch vonseiten der Opposition erreicht haben. Wir müssen jetzt aufpassen, dass das Vergaberecht für die Wirtschaft nicht zu unübersichtlich wird. Gerade die öffentlichen Auftraggeber beklagen das. Das sollte uns nicht egal sein. Wir müssen weiter daran arbeiten, das zu ändern.

Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt eingehen. Wir sollten zusehen, grundsätzlich ein bundeseinheitliches Vergabegesetz zu bekommen, damit es für die Firmen länderübergreifend besser wird.

Ich bitte daher um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung und damit zu dem Gesetzentwurf. Ich freue mich, dass die Beratungen im Wirtschaftsausschuss so gut liefen. - Nicht der billigste Anbieter sollte am Ende unser Anspruch sein. Vielen Dank.

Vielen Dank. - Als Nächster spricht der Kollege Walter für die Fraktion DIE LINKE zu uns. Bitte schön.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Vizepräsident! Wir haben heute die Änderung des Vergabegesetzes und zwei Gesetzentwürfe zu beraten. Deshalb möchte ich verschiedene Punkte feststellen.

Erstens werden Sie als Koalitionsfraktionen zugeben müssen - da haben Sie uns aus Versehen, wie ich glaube, Kollege Rüter, vergessen -: Dass wir den Vergabemindestlohn zum 1. Mai 2021 auf 13 Euro erhöhen können, liegt daran, dass wir als Erste einen Gesetzentwurf eingebracht haben und Sie Fristen verkürzen konnten. DIE LINKE hilft Ihnen an dieser Stelle!

(Zuruf des Abgeordneten Stohn [SPD])

- Herr Stohn, rufen Sie nicht dazwischen, sonst hole ich noch Flyer der SPD-Landtagsfraktion raus und lese Ihnen daraus vor; aber dazu komme ich gleich.

Zweitens: Sie treten mit dieser Änderung den Beweis an, dass es damals richtig war, dass der linke Wirtschaftsminister Ralf Christoffers als erster Wirtschaftsminister in Brandenburg - als erstes Bundesland! - ein Vergabegesetz eingeführt hat. Das war der richtige Schritt und das bestätigt sich heute mit Ihrem Gesetzentwurf.

Drittens beweist Ihr Gesetzentwurf - der Kollege Rüter ist völlig zu Recht darauf eingegangen; Kollege Rüter, jetzt hören Sie aber auch zu! -: Der Druck der Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, der Betriebsrätinnen und Betriebsräte und übrigens auch, lieber Kollege Bommert, vieler Handwerksbetriebe und Arbeitgeber lohnt sich, die in diesem Land fordern: Wir brauchen eine Stärkung des Vergabemindestlohns. Es gibt viele Betriebe, die gute Löhne zahlen, andere zahlen deutlich schlechtere Löhne. Sie haben bei Vergaben oft das Nachsehen und erhalten keine Aufträge, weil sie es richtig machen. Deshalb ist es richtig, zu sagen: Der Druck hat sich gelohnt. Der Druck auf die SPD, auf die Grünen und insbesondere auf die CDU hat sich gelohnt. Dazu kann ich die Gewerkschaften in diesem Land nur beglückwünschen.

Viertens: Das ist der spannendste Beweis, den Sie heute mit den 13 Euro antreten. Herr Bommert, Sie haben es in Ihrer Rede als Symbol bezeichnet. Ich weiß nicht, ob Sie es so gemeint haben. Ich muss der SPD-Fraktion und vielleicht auch der Grünen-Fraktion wirklich Respekt zollen, dass sie es bei dieser CDU-Fraktion geschafft haben, dass sich zumindest ein Großteil dieses Landtags darin einig sein wird, dass ein armutsfester Lohn nur bei mindestens 13 Euro zu sichern ist. Das beschließen Sie heute, das finde ich sehr gut.

Sie haben gerade gesagt, wir brauchen einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn. Wenn Sie heute dem Gesetzentwurf zustimmen und damit den Mindestlohn auf 13 Euro erhöhen, kann ich Ihnen nur dringend empfehlen, bei der Bundestagswahl im September 2021 DIE LINKE zu wählen. Sie ist bisher die einzige Partei, die sich für einen armutsfesten Mindestlohn auf Bundesebene einsetzt.

Kollege Bommert, wenn Sie sich einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn wünschen, der höher als 13 Euro liegt, kann ich Ihnen nur sagen: Rufen Sie mal in Berlin an. Die erzählen Ihnen nämlich, dass es Ihre Partei ist, die gerade den höheren Mindestlohn verhindert.

Mir war klar: Es ist ein historischer Tag für diese Kenia-Koalition. Wir sind jetzt an der Spitze des Vergabemindestlohns; das ist völlig richtig, da haben Sie recht. So richtig historisch ist der Tag dann doch wieder nicht, weil Sie mitten auf dem Weg zum Fortschritt stehen bleiben. Ich sage Ihnen auch, warum.

Herr Abgeordneter Walter, lassen Sie eine Zwischenfrage vom Kollegen Bommert zu?

Aber klar! Kollege Bommert, bitte schön.

Lieber Kollege Walter, jetzt muss ich doch kurz nachfragen. - Im Koalitionsvertrag, der schon ein paar Jahre alt ist, stehen die 13 Euro als Mindestlohn. Diesen Mindestlohn von 13 Euro hatte sich die Regierungskoalition schon lange auf die Fahne geschrieben und will ihn jetzt umsetzen, aber nicht, weil DIE LINKE die 13 Euro im Herbst gefordert oder heute den Gesetzentwurf eingebracht hat.

Bei dem bundesweit einheitlichen Mindestlohn müssen wir feststellen, dass ihn die Länder umsetzen müssen, da wir ländertechnisch unterwegs sind. Da will ich doch fragen: Wie ist es in Thüringen, wo DIE LINKE mit an der Spitze ist? Warum sind da die 13 Euro Mindestlohn noch nicht eingeführt worden, damit die mit ihrer Symbolfunktion in den Bundestagswahlkampf ziehen könnten? - Danke.

Ich habe Ihre Frage nicht wirklich verstanden. Ich habe jetzt festgestellt: Die Länder sind daran schuld, dass wir keinen höheren gesetzlichen Mindestlohn in der Bundesrepublik Deutschland haben, und nicht die CDU. - Sie haben ja auch vom Bundesvergabemindestlohn geredet.

Herr Kollege Redmann, ich empfehle, vielleicht die Protokolle aus dem CDU-Bundesvorstand an den Kollegen Bommert weiterzugeben, der Beschlüsse gefasst hat.

Herr Kollege Walter, es gibt noch eine Zwischenfrage. Lassen Sie sie zu?

Gerne. - Ich dachte, ich habe keine Redezeit.

Vielen Dank, Herr Kollege Walter, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. - Sie haben gerade die Behauptung in den Raum gestellt, DIE LINKE sei die einzige Partei, die für einen armutsfesten Mindestlohn auf Bundesebene ist.

Ich möchte Sie fragen, ob Sie damals im November 2019 zur Kenntnis genommen haben, dass auch die Grünen einen Beschluss gefasst haben, wonach ein armutsfester Mindestlohn von damals 12 Euro auf Bundesebene eingeführt werden sollte?

Ich habe das damals nicht zur Kenntnis genommen. Ich nehme es jetzt zur Kenntnis; das freut mich. Sie selber haben aber festgestellt: Sie fordern einen Mindestlohn von 12 Euro. Herr Rüter hat festgestellt: Ein armutsfester Mindestlohn geht eigentlich erst ab 12,63 Euro. Deshalb sind 13 Euro richtig. Kollege Rostock, Sie haben ja noch die Chance, es im Bundestagswahlprogramm nachzuholen. Ich unterstütze Sie da gerne mit vollster Kraft.

Ich will nun auf den wichtigsten Punkt zu sprechen kommen. Sie haben gesagt, Sie seien auf dem großen Weg in Richtung Zukunft, Fortschritt - endlich mal wieder ein Thema, wo Sie große Überschriften produzieren können, ohne dass gleich ein Chaos ausbricht. Das freut mich für Sie, wenn man sich die letzten Wochen anschaut.

Herr Rüter hat völlig recht: Über 300 000 Menschen im Land Brandenburg - mehr als jeder Dritte - müssen für weniger als 12 Euro pro Stunde arbeiten. Mehr als die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeitet ohne Tarifvertrag, ohne eine Tarifbindung. Das ist ein riesiges Problem.

Deshalb ist es auch ein riesiges Problem, dass Sie nicht mit dem Vergabemindestlohn zusammen auch eine Tariftreueregelung einführen. Sie haben festgelegt, eine Tariftreueregelung zu prüfen. Über diese Prüfung lese ich aber nichts im Gesetzentwurf und dazu habe ich auch heute nichts gehört. Ich nehme wahr: Diese Tariftreueregelung ist auf dem Basar der Koalition geopfert worden; das ist sehr schade.

Deshalb besteht die Gefahr, dass diese 13 Euro ohne Tariftreueregelung einen Anreiz für Tarifflucht bieten werden. Diese Gefahr müssen wir genau betrachten. Es wird nämlich dazu führen, dass es nicht nur um die unteren Lohngruppen geht, sondern es geht bei öffentlichen Aufträgen auch um die höheren Lohngruppen. Deshalb ist die Tariftreueregelung so wichtig. Sie sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in diesem Land. Sie sorgt für eine Orientierung nach oben. Deshalb reicht dieser Beschluss nicht aus. Sie bleiben übrigens hinter Ihren eigenen Beschlüssen zurück; das muss man klar festhalten.

Ein höherer Vergabemindestlohn ist richtig; den begrüßen wir. Dem stimmen wir auch ausdrücklich zu, weil es wenigstens ein kleiner Schritt ist. Ich sage Ihnen aber: Wir werden weiterhin Druck machen für gute Löhne und gute Arbeit. Das funktioniert mittlerweile nicht mehr ohne Tariftreueregelung. Das müssen wir gemeinsam sehen und dann müssen wir auch gemeinsam agieren und nicht erst in zwei Jahren. - Vielen herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Kollegen Rostock für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort.

Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Wir erleben gerade mehrere Krisen; über die akute Coronakrise werden wir gleich reden. Wir haben die anschwellende Klimakrise. Und auch das Vertrauen in unsere Demokratie und Institutionen ist gerade angeknackst. Alle diese Krisen haben eines gemeinsam: Sie betreffen die Armen und die Reichen bzw. die Schwachen und die Starken in diesem

Land unterschiedlich stark. Ich möchte ein paar Beispiele nennen:

Wenn Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen ihre finanzielle Situation bis auf den letzten Cent darstellen müssen, während bei Nebenverdiensten von gut verdienenden Bundestagsabgeordneten nicht so genau hingeschaut wird, wird eben die Frage in den Raum gestellt, für wen der Staat eigentlich da ist: für die Starken oder für die Schwachen?

Oder die Klimakrise. Man sieht es ganz deutlich: Die Auswirkungen der Klimakrise betreffen vor allem die Schwachen. Das gilt sowohl global als auch in Deutschland. Deswegen auch der Ruf nach Klimagerechtigkeit auf unseren Straßen von Fridays for Future und anderen.

Auch die Folgen der Coronakrise treffen vor allen Dingen die Schwachen. Das gilt sowohl für die Unternehmen, bei denen die kleineren härter getroffen sind und bei denen die Hilfen schwieriger ankommen, als auch insbesondere für die Menschen, die unter den wirtschaftlichen Folgen leiden oder in die Armut rutschen; die Medien haben darüber breit berichtet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Krisen verlangen nach Antworten. Und ja, die Novelle des Brandenburgischen Vergabegesetzes ist vielleicht nicht die eine Antwort, aber eine der notwenigen Antworten. Bisher sind Menschen, deren Einkommen von öffentlichen Aufträgen abhängt, eben nicht vor Altersarmut geschützt; Herr Rüter hat es dargestellt. Das ist ein unhaltbarer Zustand, den wir als Koalition jetzt beenden. Wir wollen den Vergabemindestlohn auf 13 Euro erhöhen, damit schützen wir wirksamer vor Altersarmut und zeigen, dass wir uns um die Geringverdienerinnen und Geringverdiener in Brandenburg kümmern.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Teil der Landesregierung sind, kommen natürlich auch ökologische Kriterien in das Vergabegesetz. Es wurde gefragt, wo diese Kriterien seien. Da müsste man den Gesetzentwurf richtig lesen.

Das alte Vergabegesetz, das wir jetzt ändern wollen, enthält eine Kann-Bestimmung, die nicht bindend ist und zu uneinheitlichen Vergabepraktiken in den Vergabestellen führt. Wir machen die ökologischen Kriterien für die Landesebene jetzt verbindlich. Worum es dabei geht, wird gefragt. Vielen fehlt es an Vorstellungsvermögen, was diese ökologischen Kriterien sind. Das sind zum Beispiel Energieeffizienzklassen und Umweltzertifikate bei Elektrogeräten oder FSC-Zertifikate bei Holzmöbeln. Da kommt oft die Gegenfrage: Ist das alles mit der Umwelt nicht Luxus? Und kostet das alles am Ende nicht mehr? Dazu kann ich nur klar sagen: Nein, denn je weniger Umweltschäden wir verursachen, je weniger wir das Klima weiter erhitzen, desto weniger Kosten entstehen uns in der Zukunft.

Auch kurzfristiger und konkreter gedacht: Wenn man nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Betriebskosten und die Entsorgungskosten betrachtet, sieht man, dass sich höhere Anschaffungskosten schnell amortisieren können. Das ist auch eine Antwort auf die Frage: Wirtschaftlich oder günstig? Dann ist es eben wirtschaftlicher, höhere Anschaffungskosten in Kauf zu nehmen, aber über die gesamte Laufzeit des Produkts zu sparen. Da sieht man wieder: Ökologisch sinnvolles Vorgehen ist fast immer auch ökonomisch sinnvolles Vorgehen.

Wir gehen auch an die Anwendungsuntergrenzen ran. Ja, da schlagen zwei Herzen in meiner Brust. Auf der einen Seite

könnte man die Frage stellen, wozu es sie überhaupt gibt. Wollen wir nicht, dass die Kriterien, die wir an öffentliche Aufträge anlegen, für alle gelten? Das kann man im Grundsatz bejahen, und das tue ich auch. Es gibt aber auch die andere Seite der Medaille, dass die Kosten für die Einhaltung der Nachweispflichten für die Unternehmen nicht den Ertrag des Auftrags übersteigen dürfen. Deswegen ist eine Bagatellgrenze richtig; mit der von uns anvisierten Erhöhung kann ich gut leben.

Jetzt kommt DIE LINKE und verweist auf ihre Geschichte des Vergabemindestlohns. Das ist auch richtig so; am Weltbild merkt man aber, dass manche Entwicklungen wohl nicht so ganz mitvollzogen wurden. Ich habe gesagt, im November 2019 haben wir einen Mindestlohn von 12 Euro auf Bundesebene verlangt. Das ist ja schon ein bisschen her. Inzwischen würden wir auch mehr verlangen. Der Vergabemindestlohn, den wir jetzt in Brandenburg beschließen, ist übrigens höher als in allen von DIE LINKE mitregierten Ländern - das ist auch ein Fakt.

Es gibt Gewerkschafter in der Koalition, die auch dafür gekämpft haben. Es ist nicht immer so, dass das alles nur von außen kommt. Im Gegenteil, wir haben gemeinsam gekämpft, um ein gutes Paket zusammenzuschnüren.

Und ja, in Ihrem Gesetzentwurf fehlen zum Beispiel ökologische Kriterien, aber auch andere Dinge, die in unserem Koalitionsvertrag stehen, wie die Tariftreueklausel, Personalübernahme bei ÖPNV-Ausschreibungen, ökologische Kriterien auch für die kommunale Ebene, ILO-Kernarbeitsnormen, die Frage von Open Source und Softwarebeschaffungen. Das alles sind Fragen, mit denen wir uns noch beschäftigen werden.