Protokoll der Sitzung vom 11.12.2019

Man kann natürlich kritisieren, dass die bisherigen Pläne zu unkonkret seien, wie dies in der Anhörung vorgetragen wurde, aber diese Kritik ist zum jetzigen Beratungsstand einerseits ein wenig wohlfeil und andererseits bleibt unklar, wogegen sie sich überhaupt richtet. Natürlich ist die Einrichtung eines Sondervermögens - darum geht es jetzt - nicht dasselbe wie der Beschluss einer konkreten Förderrichtlinie. Wahr ist auch, dass das ZifoG eine Reihe von Investitionsbedarfen für die Zukunft identifiziert - ich habe sie aufgeführt. Das wäre aber nur dann ein durchschlagendes Argument, wenn man bestreiten wollte, dass es diese Bedarfe tatsächlich gibt. Das hat bisher aber niemand getan, aus guten Gründen: Das ist nämlich überhaupt nicht zu bestreiten. Auf diesen Punkt haben insbesondere die kommunalen Spitzenverbände völlig zu Recht hingewiesen. Wer sich mit den Problemlagen im Land wirklich auskennt, und zwar nicht vom Schreibtisch aus, sondern aus der Praxis vor Ort, der weiß, welche Bedarfe es gibt, und hat kein Verständnis dafür, wenn diese auf die lange Bank geschoben werden. Das hat diese Koalition auch nicht vor. Auch deshalb ist der neue Fonds eine richtige Antwort auf die Herausforderungen, die vor uns liegen.

Meine Damen und Herren, selbstverständlich besteht der Wunsch der kommunalen Vertreter nach einem möglichst einfachen Verfahren für die an die Kommunen ausgereichten Mittel. Auch ich will überflüssige Bürokratie so gut es geht vermeiden. Gleichwohl muss das Land die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Auch das Zuwendungsrecht sieht genau definierte Regularien vor. Wir wollen also eine Lösung finden, damit wir beide Seiten - Einfachheit und gesetzliche Anforderung - bestmöglich unter einen Hut bekommen, und ich bin zuversichtlich, dass uns das auch gelingt.

Angesprochen wurde auch die angeblich nicht ausreichende parlamentarische Kontrolle bei der Mittelverwendung. Dieser Kritikpunkt ist unbegründet, und zwar aus folgendem Grund: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Entnahmen aus dem Sondervermögen zugunsten des Landeshaushalts erfolgen. Das bedeutet, dass keine direkten Zuwendungen aus dem Sondervermögen an Dritte erfolgen. Es erfolgen lediglich Entnahmen zugunsten des Landeshaushalts, und dies wiederum bedeutet, dass die eigentlichen Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Landeshaushalt zu veranschlagen sind. Damit hat der Landtag die vollständige Kontrolle und Übersicht über die

Veranschlagung der Mittel, so wie es sich gehört. Das betrifft im Übrigen auch den Wirtschaftsplan des Sondervermögens, der als Teil des Haushaltsplans im Parlament beraten wird. Die Bewirtschaftung der Titel erfolgt wie gehabt durch die Exekutive, sprich: die Landesregierung. Das aber gilt gleichermaßen für jedwede Ausgabe aus dem Landeshaushalt, ohne dass damit die parlamentarische Kontrolle in irgendeiner Weise geschmälert würde. Auf andere Bedenken will ich hier aus Zeitgründen nicht eingehen. Ich will aber sagen, dass ich davon überzeugt bin, dass der Gesetzentwurf einer rechtlichen Überprüfung jederzeit standhielte.

Meine Damen und Herren, der Zukunftsinvestitionsfonds ist ein sinnvolles Instrument einer gestaltenden Finanzpolitik. Er steht nicht im Widerspruch zu einer soliden Haushaltspolitik oder der Schuldenbremse. Er reagiert auf Bedarfe im Land, die kein Mensch - ich habe jedenfalls keinen gehört - ernsthaft in Abrede stellen kann, er begegnet keinerlei durchgreifenden haushalterischen oder rechtlichen Bedenken, und er zeigt, dass es dieser Koalition ernst damit ist, einen neuen Aufbruch für unser Land zu organisieren. Das sind ziemlich viele gute Gründe, den vorliegenden Gesetzentwürfen zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Aufseiten der Linken wurde eine Kurzintervention angezeigt. Herr Abgeordneter Walter, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Vielen Dank für Ihre Rede. Leider - muss ich Ihnen sagen - bin ich ehrlich enttäuscht, auch von der gesamten Debatte. Wir hatten hier schon vor einigen Wochen eine Debatte zu Ihrem Investitionsprogramm, und ich habe gehofft, dass Sie genug Zeit hatten, sich einmal konkrete Projekte auszudenken. Frau Ministerin, Sie haben gerade von Bedarfen geredet - das haben alle getan. Wieso können Sie nicht wenigstens einen einzigen Bedarf, ein einziges Projekt konkret benennen? Nicht ein einziges Projekt benennen Sie!

(Beifall DIE LINKE - Zurufe von SPD und CDU: Haben wir doch!)

Ich will Ihnen sagen: Sie sprechen von Tatendrang und stellen sich hier hin, als ob Sie jetzt auf einmal doch etwas ganz Konkretes hätten. Ich sage Ihnen: Ja, das kann ich sogar nachvollziehen. Sie werden ganz konkret, wenn es darum geht, dieses Land zu verschulden, und ganz konkret, wenn es darum geht, Geld zu drucken. Aber der Tatendrang kommt nicht aus Ihnen selbst, sondern der Tatendrang rührt daher, dass Sie auf Bundesebene mit Ihren Parteien völlig unsinnigerweise die Schuldenbremse eingeführt haben und wir deshalb hier in Schwierigkeiten kommen und die Probleme auch in der Zukunft haben werden.

(Zuruf des Abgeordneten Stohn [SPD])

- Wir wollten sie abschaffen. Ihr habt doch dagegen gestimmt!

Ich will Ihnen nur eine Sache deutlich sagen, Frau Ministerin: Sie haben hier nach den Koalitionsverhandlungen darüber gesprochen, dass es 600 Millionen Euro Mehrausgaben geben

werde. Ich will einfach noch einmal die Fragen stellen: Sie wollen Investitionen in die Krankenhäuser? - Das sind 120 Millionen. Sie wollen diesen Pflegepakt? - Das sind 150 Millionen über die nächsten fünf Jahre. Straßeninvestitionen, Verbesserung des Kitaschlüssels usw. - da bin ich bei 1,6 Milliarden Euro. Ich glaube, es ist kein Zufall, dass die 600 Millionen Euro Mehrausgaben, die Sie beschreiben, mit der einen Milliarde des angeblichen Investitionsfonds zusammenpassen. Und deshalb ist für mich ganz klar: Sie sind hier einfach überbucht, Sie wollen einen Defizitausgleich schaffen, und das halte ich grundsätzlich für falsch und tatsächlich für planlos.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. - Frau Ministerin, möchten Sie darauf antworten? - Die Ministerin verzichtet auf eine Antwort. - Herr Bretz hat noch 40 Sekunden, bitte schön.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Walter, das darf man so nicht im Raum stehen lassen.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Dazu eine konkrete Antwort: Ich glaube, Sie haben das gesamte Gesetzgebungsverfahren nicht verstanden.

(Beifall des Abgeordneten Raschke [B90/GRÜNE])

Wir setzen heute ein Zukunftsinvestitionsgesetz in Gang, untersetzen das technisch mit einer Ermächtigung der Landesregierung und werden dieses Sondervermögen im Rahmen der nächsten Haushaltsaufstellung mit konkreten Projekten verknüpfen. Im Rahmen dieses Verfahrens haben auch Sie mit Ihrer Fraktion die Möglichkeit, Vorschläge zu unterbreiten. Das ist die Transparenz, von der wir sprechen, der wir hier als Gesetzgeber nachkommen. Deshalb bitten wir Sie herzlich, das Verfahren, das wir gewählt haben, nicht derart zu entstellen, dass das Gegenteil dessen herauskommt, was wir machen wollen. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Gerade wurde die Frage gestellt, warum der Kollege Bretz noch einmal reden durfte: Die Landesregierung hat um eine gute Minute überzogen. - Ich nenne die übrigen Restredezeiten: Für die SPD wären es anderthalb Minuten, für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 40 Sekunden, DIE LINKE hat noch eine Minute und die FREIEN WÄHLER haben noch eine Minute und 17 Sekunden. Wer noch einmal reden möchte, der darf. Ich frage in dieser Reihenfolge ab: SPD? - Nein. - Die Grünen? Nein. - Die Linken? - Auch nicht. - FREIE WÄHLER? - Auch nicht.

Damit sind wir am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Uns liegt vor: Beschlussempfehlung und Bericht zu Drucksache 7/120, Zukunftsinvestitionsfonds

Errichtungsgesetz. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthal

tungen? - Damit wurde der Beschlussempfehlung bei einigen Gegenstimmen und Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt.

Auf Antrag der CDU-Fraktion findet eine 3. Lesung statt. Zur Vorbereitung der 3. Lesung beantragt die CDU-Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs zur Errichtung eines Sondervermögens „Zukunftsinvestitionsfonds des Landes Brandenburg“ in der Fassung der soeben angenommenen Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Haushalt und Finanzen auf Drucksache 7/295 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist die Überweisung mehrheitlich beschlossen.

Gemäß § 48 Abs. 2 der vorläufigen Geschäftsordnung gelten die drei Änderungsanträge der Fraktionen BVB / FREIE WÄHLER, DIE LINKE und AfD auf den Drucksachen 7/286, 7/312 und 7/323 als mitüberwiesen.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht auf Drucksache 7/296 - Nachtragshaushaltsgesetz 2019. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? - Enthaltungen? - Bei einigen Gegenstimmen und vielen Enthaltungen ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen. Damit ist das Gesetz in 2. Lesung angenommen.

Gemäß § 42 Abs. 3 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtags Brandenburg findet eine 3. Lesung statt. Zur Vorbereitung der 3. Lesung beantragt die CDU-Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs - Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 - in der Fassung der soeben angenommenen Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Haushalt und Finanzen auf Drucksache 7/296 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer stimmt der Überweisung zu? - Enthaltungen? - Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf.

TOP 3: Straßenerschließungsbeiträge landesrechtlich

regeln und abschaffen

Antrag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/149

Die Aussprache eröffnet der Kollege Freiherr von Lützow. Bitte schön.

Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Gäste! Wir haben es heute schon oft gehört: Bürger entlasten, Zukunftsinvestitionen, ländlichen Raum gestalten. - Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in der vergangenen Legislaturperiode ist maßgeblich aufgrund der bereits seit dem Jahr 2014 im Wahlprogramm der AfD aufgeführten Positionen erfolgt. Neben der Abschaffung der Straßenausbaukosten ist nunmehr auch die Abschaffung der Straßenerschließungsbeiträge notwendig und daher unverzüglich vorzunehmen. Bisher hat der Landesgesetzgeber in Brandenburg jedoch noch nicht von der bereits seit - man höre! - 1994 bestehenden Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht.

Die Straßenerschließungsbeiträge landesgesetzlich zu regeln, darauf zielt unser Antrag einerseits ab. Gleichzeitig zu der landesrechtlichen Regelung der Straßenerschließungskosten soll auch ihre Abschaffung erfolgen, denn sowohl Straßenausbaukosten als auch Straßenerschließungskosten sind Teil der Daseinsvorsorge und müssen daher vom Staat finanziert werden. Eine Umlage von Ausbaukosten auf die Eigentümer von angrenzenden Grundstücken, die als Erschließungskosten ausgegeben werden, stellt eine offensichtliche Ungerechtigkeit dar, welche unverzüglich zu beheben ist. Es ist nicht vermittelbar und auch nicht mit dem gesunden Menschenverstand vereinbar, dass für schon seit Jahren teilerschlossene Straßen Fertigstellungskosten bzw. getarnte Ausbaukosten auf Grundstückseigentümer umgelegt werden.

Die im Juni 2019 von uns als Gesetzgeber beschlossene Abschaffung der Straßenausbaukosten hat leider in einigen Kommunen zu ungeahnter Kreativität geführt. Nun werden oftmals Bauarbeiten an bereits teilerschlossenen Straßen als Erschließung und nicht als Ausbau angesehen, mit der Folge, dass 90 % der Kosten auf die anliegenden Grundstückseigentümer umgelegt werden. Dies kann natürlich nicht so bleiben. Daher fordern wir die Landesregierung auf, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.

Natürlich werden Sie von Rot-Schwarz-Grün in Ihren Redebeiträgen darauf abstellen, dass wir einen diesbezüglichen Gesetzentwurf hier hätten einbringen können. Das eine schließt das andere nicht aus: Für den Fall der Ablehnung der Überweisung an den Ausschuss und der Ablehnung unseres Antrags kündigen wir bereits jetzt für eine der kommenden Plenarsitzungen einen eigenen Gesetzentwurf zu diesem Thema an.

Das Land Brandenburg wäre mit der Abschaffung der Straßenerschließungsbeiträge bundesweit auch nicht allein. So ist unter anderem im Bundesland Bayern eine Abschaffung erfolgt. Auch in Berlin und Baden-Württemberg wurde eine landesrechtliche Regelung der Erschließungskosten vorgenommen. Hier bei uns in Brandenburg ist die SPD nunmehr 30 Jahre in Regierungsverantwortung und hat es seit 1994 versäumt, von ihrer Gesetzgebungskompetenz Gebrauch zu machen und die Straßenerschließungskosten landesrechtlich zu regeln und abzuschaffen.

Darauf zielt unser Antrag ab, für dessen Annahme bzw. Überweisung an den Ausschuss ich hiermit werbe. - Danke schön.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. - Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, weise ich darauf hin, dass sich der Ausschuss für Haushalt und Finanzen zum Ende dieses Tagesordnungspunktes trifft.

(Bretz [CDU]: Jetzt!)

- Mir wurde signalisiert: zum Abschluss dieses Tagesordnungspunktes.

(Bretz [CDU]: Jetzt! - Dr. Redmann [CDU]: Falsche Signa- le!)

- Gut, das können wir natürlich machen. Dann müsste jetzt aber bitte jemand meine Position einnehmen.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Ich kann jetzt nicht einfach wegrennen. Ob der Kollege Domres das vielleicht übernehmen könnte? Denn jemand anders ist jetzt nicht hier. - Na gut, die Kollegen können sich treffen; ich komme nach, wenn es so weit ist.

Wir machen einfach weiter in der Rednerliste. - Der Ausschuss kann sich natürlich jetzt treffen; dem stehe ich nicht im Wege. Wenn Ersatz da ist, wechseln wir.