Protokoll der Sitzung vom 11.12.2019

(Beifall B90/GRÜNE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Beermann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen vom 19. Juni dieses Jahres sind die Straßenbaubeiträge in Brandenburg abgeschafft worden. Hiervon nicht erfasst waren die für die erstmalige Herstellung einer Straße zu erhebenden Erschließungsbeiträge.

Wir müssen hier sehr genau unterscheiden, denn die verkehrliche Erschließung eines Grundstücks ist wesentliche Voraussetzung für dessen Bebaubarkeit. Im Falle der Neuerschließung von Baugebieten ist ein mit der Beitragserhebung abzugeltender Sondervorteil für die anliegenden Grundstücke augenscheinlich.

Mit der mit dem Antrag der AfD-Fraktion verfolgten unterschiedslosen Abschaffung der Erschließungsbeiträge müssten auch diese Kosten von der Allgemeinheit getragen werden, was nicht unser Ziel sein kann. Insoweit kann ich mich dem anschließen, was die meisten meiner Vorredner gerade ausgeführt haben.

Nicht so eindeutig gestaltet sich die Beurteilung im Zusammenhang mit den in Brandenburg nicht selten vorzufindenden Sandpisten. Gemeint sind zumeist vor der Wende angelegte Straßen, die zwar jahrzehntelang tatsächlich zu Verkehrszwecken genutzt wurden, aber nicht den normativen Anforderungen für eine Einstufung als bereits hergestellte Erschließung entsprechen.

Die Rechtsprechung verlangt ein Mindestmaß an bautechnischer Herrichtung, was neben einer hinreichend befestigten Fahrbahn auch das Vorhandensein einer zumindest einfachen Straßenentwässerung und einer eigenen Straßenbeleuchtung voraussetzt.

Die Frage, ob eine Straße als bereits hergestellt zu betrachten ist und damit dem Straßenbaubeitragsrecht unterfällt, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern bedarf der Betrachtung des jeweiligen Einzelfalles unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten vor Ort. Dies wiederum birgt erhebliches Konfliktpotenzial, da die Beurteilung angesichts der erfolgten Abschaffung der Ausbaubeiträge mitnichten rein akademischer Natur ist, sondern künftig über die Erhebung oder eben Nichterhebung von Beiträgen entscheidet.

Auch vor dem Hintergrund der hier nur angerissenen Abgrenzungsprobleme wird die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für Baumaßnahmen an eigentlich vorhandenen Straßen vielfach als nicht gerecht empfunden. Dessen ist sich die Landesregierung sehr wohl bewusst. Wir werden daher prüfen, ob und wie im Hinblick auf die Sandpisten eine Entlastung der betroffenen Bürger erreicht werden kann. Eine Entscheidung kann und darf jedoch nicht ohne tragfähige Grundlage getroffen werden, sodass hier zunächst eine aktuelle Datenerhebung notwendig ist. Die hierfür erforderlichen zuverlässigen Informationen sind allerdings derzeit nicht verfügbar. Die müssen wir erst noch ermitteln. Entsprechende Erhebungen werden wir deswegen Anfang 2020 vornehmen. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Vielen Dank, Herr Minister. - Das Wort erhält noch einmal die AfD-Fraktion. Herr Abgeordneter Freiherr von Lützow, bitte.

Liebe Kollegen! Ich bedanke mich für die hier vor allem von Herrn Noack vorgetragene „Meinung“. Ich bin der Auffassung, AfD-Bashing sollte man zu Hause lassen. In diesem Hohen Haus sollte man wirklich konstruktiv miteinander arbeiten.

Auch ich bin lange in der Kommunalpolitik und habe mich mit der Sache auseinandergesetzt. Hier wird ja immer wieder angeführt, die Allgemeinheit soll nicht die Kosten tragen. Die Landesregierung oder die Regierungskoalition hat sich gerade 1 Milliarde Euro von der Allgemeinheit genehmigt, Steuergelder für verschiedene Projekte. Davon ist nicht viel für den Straßenausbau vorgesehen.

Ich bin schon der Meinung, dass man die Kommunen dahingehend unterstützen, aber auch die Bürger entlasten kann, indem man aus dem „Zukunftsinvestitionsfonds“ - oder wie sich das Ding nennt - Geld nimmt und genau in den Straßenausbau steckt, und sei es in die Sandstraßen, wie immer so schön gesagt wird.

Gucken Sie sich einmal den ländlichen Raum an; viele von Ihnen wohnen ja in den etwas größeren Orten oder im Speckgürtel. Gucken Sie sich einmal genau an, wie viele Straßen im ländlichen Raum und wie viele ältere Menschen das betrifft, die sich gerade freuen, dass sie ihr Haus abbezahlt haben, jetzt in Rente gehen und dann nichts mehr bezahlen können, Frau Johlige. Das betrifft viele, die nicht im Speckgürtel wohnen. Nur so viel dazu.

Herr Vida, das mit dem Abkupfern gebe ich gern zurück; aber er ist gerade nicht im Saal. Jedoch glaube ich, dass auch seine Kollegen wissen werden, dass wir das Thema des Straßenaus

baus schon eine ganze Weile verfolgen. Das betrifft zumindest meine Person. Abkupfern ist etwas anderes.

Ich bedanke mich und möchte noch einmal dafür werben, dass unser Antrag doch an den Ausschuss überwiesen wird, damit wir dort noch einmal darüber sprechen können. Der Herr Minister hat ja gesagt, dass hier noch einiger Handlungsbedarf besteht bzw. für die Gesetzgebung noch Daten erhoben werden müssen. Darüber können wir dann im Ausschuss weiter reden. - Danke.

(Beifall AfD)

Wir sind damit am Ende der Rednerliste und kommen zur Abstimmung. Die AfD-Fraktion beantragt die Überweisung des Antrags „Straßenerschließungsbeiträge landesrechtlich regeln und abschaffen“, Drucksache 7/149, an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen, wenn Sie für die Überweisung stimmen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ohne Stimmenthaltung ist dem Überweisungsantrag mehrheitlich nicht zugestimmt worden.

Dann stimmen wir jetzt über den Antrag in der Sache ab. Wer dem Antrag „Straßenerschließungsbeiträge landesrechtlich regeln und abschaffen“ folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Stimmenthaltung und vielen Gegenstimmen ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf.

TOP 4: „Das Haus brennt - und Sie sperren die Feuerwehr aus!“ - Zivilgesellschaftliches Engagement muss in Brandenburg und Deutschland gemeinnützig sein!

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/266

Ich eröffne die Aussprache. Wir beginnen mit dem Wortbeitrag von Frau Block für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Spätestens seit dem Jahr 2012, eigentlich schon seit 2009 - seit der Neufassung der Abgabenordnung - sehen sich gemeinnützige Vereine von zwei bzw. drei Seiten in ihrer Existenz bedroht. Zum einen - das ist sicherlich weniger überraschend - durch eine politisch erstarkende Rechte, die ihre parlamentarischen Möglichkeiten zielgerichtet dazu einsetzt, zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rassismus und für Toleranz infrage zu stellen und zu behindern. Zum anderen aber - das ist sicherlich überraschender - wird zunehmend durch Behörden über die Möglichkeiten des Steuerrechts - genauer das Institut der Gemeinnützigkeit - die politische Betätigung von Vereinen unterbunden.

Diese Unterbindung erfolgt über zweierlei rechtliche Vorgaben in den §§ 51 und 52 Abgabenordnung. Der hoch aktuelle und hier antragsgegenständliche Punkt betrifft § 51 Abs. 3 der Ab

gabenordnung. Danach kann einem Verein die Gemeinnützigkeit versagt oder entzogen werden, wenn er in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistisch erwähnt wurde.

Am 4. November 2019 hat das Finanzamt für Körperschaften I in Berlin der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVn-BdA) - die Gemeinnützigkeit entzogen.

Von Überlebenden der Konzentrationslager und Gefängnisse 1947 gegründet, ist der VVn-BdA seitdem die größte, älteste überparteiliche und überkonfessionelle Organisation von Antifaschistinnen und Antifaschisten in Deutschland. Sie vertritt die Interessen von Verfolgten und Widerstandskämpfern sowie deren Nachkommen und hat große gesellschaftliche Widerstände überwunden und dafür gesorgt, dass die Verbrechen des Naziregimes nicht in Vergessenheit geraten sind.

(Beifall DIE LINKE)

Bereits 2012 hatten 167 Vereine, Stiftungen und Initiativen gegen die Verschärfung der Abgabenordnung durch den damaligen Finanzminister Wolfgang Schäuble protestiert. Viele Vereinigungen wie Greenpeace, Attac, BUND, die Neue Richtervereinigung und die Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen wiesen darauf hin, dass der verwendete Begriff „Extremismus“ ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, welcher Willkür Tür und Tor öffnet,

(Zuruf von der AfD: Ach!)

dass die Erwähnung von Organisationen in den Verfassungsschutzberichten als extremistisch keinen konsistent definierten Kriterien folgt und laut Bundesverfassungsgericht die Bezeichnung ausdrücklich eine Frage des politischen Meinungskampfes und der gesellschaftswissenschaftlichen Auseinandersetzung ist.

(Vereinzelt Beifall AfD sowie Zuruf: Hört, hört!)

Das zeigt sich übrigens auch darin, dass die Bewertung der Vereine als extremistisch von den Finanzämtern unterschiedlich gehandhabt wird. Das Finanzamt Berlin handelt anders als das Finanzamt Oberhausen Süd, das die Bewertung der Landesvereinigung des VVN-BdA im bayerischen Verfassungsschutzbericht als nicht problematisch angesehen hat.

Es kann nicht Sinn und Zweck der Regelung zur Gemeinnützigkeit sein, dass Inlandsgeheimdienste über die Grenzen der demokratischen Zivilgesellschaft bestimmen. Aber genau auf dieser Grundlage wurde dem VVN-BdA die Gemeinnützigkeit entzogen. Die mediale Empörung ist einhellig. In den vergangenen 14 Tagen haben 19 000 Menschen bundesweit die Petition unterschrieben, weit über 1000 Menschen sind in den VVNBdA eingetreten, die Abgeordneten unserer Fraktion sind auch Mitglied dieser Vereinigung. Die Solidarität mit diesem wichtigen Verein ist überwältigend. Hier ist auch die Landesregierung aufgefordert, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu handeln.

(Beifall DIE LINKE)

Wir fordern, dass nicht der Verein seine Verfassungstreue zu beweisen hat, sondern der Staat seine Behauptung im Detail zu belegen hat, dass der Verein gegen das Grundgesetz verstoße. Die Erwähnung in nur einem Bericht eines Landes bzw. auch

nur als „extremistisch beeinflusst“ darf nicht die einzige Grundlage dieser so weitreichenden Entscheidung sein.

Der zweite Punkt, der in der Abgabenordnung neu zu regeln ist, betrifft die generelle Verfolgung politischer Ziele, die nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofes im Steuerrecht nicht gemeinnützig ist. Das betrifft die Entziehung der Gemeinnützigkeit von Attac und der Kampagnenplattform Campact. Auch hier ist die Auslegung der Frage der Gemeinnützigkeit nicht hinreichend definiert. Die Finanzämter handeln trotz bestehenden Anwendungserlasses nicht einheitlich.

Die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e. V., der ca. 150 Vereine und Stiftungen angehören, hat dazu eine Studie veröffentlicht. Das Ergebnis: Die gleiche Mustersatzung wird von Finanzämtern unterschiedlich behandelt: Mal wird die Gemeinnützigkeit bestätigt, mal abgelehnt. Es wurden für die Studie drei Vereine konstruiert, die sich mit ihrer Arbeit politisch einmischten, um selbstlos die Allgemeinheit zu fördern. Die konstruierten Vereine waren: „Musik ist Leitkultur“ - ein Verein, welcher Kunst und Kultur fördert und sich für ein Bundesgesetz einsetzen wollte -, „Europäische Demokraten“ - ein Verein, der sich für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung und eine EU nach föderalem Muster einsetzen wollte - und „Farbiges Deutschland“ - ein Verein, der sich gegen Diskriminierung auch deutscher Staatsbürger aufgrund ihrer Hautfarbe vor allem im Berufsleben wandte.

Nach dem Studienergebnis wurde „Musik ist Leitkultur“ von 48 %, den „Europäischen Demokraten“ von 70 % und „Farbiges Deutschland“ von 42 % der antwortenden Finanzämter die Gemeinnützigkeit zuerkannt. Statt also zivilgesellschaftliches Engagement großzügig zu fördern und rechtlich abzusichern, führt das geltende Gemeinnützigkeitsrecht zu Rechtsunsicherheiten für demokratisches Engagement. Hier braucht es eine Klarstellung und Ergänzung des Katalogs der steuerlich begünstigten Zwecke in der Abgabenordnung: um die Zwecke Förderung der Wahrnehmung und Verwirklichung von Grundrechten, Förderung des Friedens, Förderung der sozialen Gerechtigkeit, des Klimaschutzes und der informationellen Selbstbestimmung.

Wenn wir unseren Auftrag, die Demokratie zu schützen, sie mit Leben zu erfüllen, ernst nehmen, können wir hier nicht nur regelmäßig Gedenkveranstaltungen abhalten und zivilgesellschaftliches Engagement auszeichnen und dann die Auslegung der Frage der Gemeinnützigkeit von Vereinen den Finanzämtern oder gar den Landesämtern für Verfassungsschutz überlassen. Wir müssen als Gesetzgeber konkrete Handlungsvorschriften geben. Eine Reform der Abgabenordnung ist deshalb unumgänglich.

(Beifall DIE LINKE)

Deshalb sollte sich die Landesregierung auf Grundlage unseres vorliegenden Antrags im Bundesrat für eine solche Gesetzesänderung einsetzen.

Ich schließe meinen Beitrag mit den Worten von Esther Bejarano, Vorsitzende des Auschwitzkomitees in der Bundesrepublik Deutschland e. V., Ehrenvorsitzende des VVN-BdA und Überlebende der Shoah, aus einem offenen Brief an Finanzminister Scholz:

„Für uns Überlebende ist es unerträglich, wenn heute wieder Naziparolen gebrüllt, wenn jüdische Menschen und Synagogen angegriffen werden, wenn Menschen durch

die Straßen gejagt und bedroht werden, wenn Todeslisten kursieren und extreme Rechte nicht mal mehr vor Angriffen gegen Vertreter des Staates zurückschrecken. […] Das Haus brennt - und Sie sperren die Feuerwehr aus!“

Wer aber Medaillen an Shoah-Überlebende vergibt, übernimmt auch eine Verpflichtung, eine Verpflichtung für das gemeinsame „Nie wieder!“, das unserer Arbeit zugrunde liegt. Was kann gemeinnütziger sein, als diesen Kampf zu führen? - Vielen Dank.