Protokoll der Sitzung vom 11.12.2019

Und deshalb geht es darum, die Arbeit des VVN-BdA zu unterstützen.

(Beifall DIE LINKE, SPD und B90/GRÜNE)

Es ist eine Schande, dass 75 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, wo Ihre Freunde, Herr Kalbitz, mit denen Sie immer noch in irgendwelchen Vereinen herumhängen und in irgendwelchen Camps rumrennen …

(Kalbitz [AfD]: Regen Sie sich doch nicht so auf!)

- Natürlich rege ich mich darüber auf, weil Sie sich hier einfach hinsetzen und so tun, als ob die Opfer überhaupt keine Rolle spielen würden. Das ist eine Schande für dieses Haus. Das ist eine Schande für Brandenburg, dass Sie hier so reden dürfen.

(Kalbitz [AfD]: Sie wollen doch nur, dass Ihren Genossen nicht das Geld entgeht!)

Ich sage Ihnen ganz klar: Ja, Antifaschismus hat nichts mit links oder rechts zu tun, sondern Antifaschismus hat etwas mit Anstand zu tun.

(Beifall DIE LINKE, SPD und B90/GRÜNE - Zurufe von der AfD)

Sie haben keinen Anstand, und das ist Ihr Problem. Sie verhöhnen hier die Opfer. Deshalb ist Antifaschismus gemeinnützig, auch auf Grundlage dieses Grundgesetzes. Dass Sie das nicht verstehen wollen, ist klar, weil es Ihre Hauptgegner sind. Deswegen zeigen Sie auch hier, dass Sie gegen diese Verfassung und gegen das Grundgesetz arbeiten.

(Zurufe von der AfD)

Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD und B90/GRÜNE)

Herr Abgeordneter Walter, Ihr Vergleich der Fraktion der AfD mit einer Vorgängerorganisation aus dem Dritten Reich ist, denke ich, unter der Würde dieses Hauses.

(Frau Dannenberg [DIE LINKE]: Erst mal das Protokoll le- sen!)

Dafür erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf und behalte mir weitere Maßnahmen vor.

(Beifall AfD)

Frau Duggen, möchten Sie auf die Kurzintervention antworten? - Bitte.

Ja. - Ein bisschen ruhiger als Herr Walter, der sich hier gerade ein bisschen echauffiert. Das ist vielleicht auch eine kleine Selbstdarstellung, die er hier von sich zeigt.

Ich habe im Prinzip zu diesen ganzen Geschichten, den Verquickungen SED, DKP, genug ausgeführt. Wenn Sie sich da angegriffen fühlen, kann ich das gut verstehen. Viel mehr Worte, denke ich, muss ich an Sie nicht richten. Das ist es einfach nicht wert.

(Beifall AfD)

Dann setzen wir die Aussprache fort. Es spricht der Kollege Lakenmacher für die CDU. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde versuchen, die Debatte wieder auf sachliche Füße zu stellen. Das tut nach dem, was ich hier gerade gehört habe, not.

(Einzelbeifall CDU - Domres [DIE LINKE]: Sie sind dafür geboren!)

- Ich bin dafür geboren, ganz richtig.

Seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs zur Begrenzung der Gemeinnützigkeit gibt es Verunsicherung bei vielen gemeinnützigen Vereinen und vielen gemeinnützigen Organisationen bezüglich der steuerbegünstigenden Anerkennung als gemeinnützig. In der Öffentlichkeit wird hier vor allem der Fall Attac diskutiert. Und diese Diskussion greifen Sie von der Linksfraktion jetzt in Ihrem Antrag auf und fordern, dass die Landesregierung über den Bundesrat eine Änderung der Abgabenordnung einbringt. Dabei soll der Begriff der Gemeinnützigkeit so weit gefasst werden, dass eigentlich jeder Verein, der sich - den Eindruck habe ich - politisch in Ihrem Sinne engagiert, gemeinnützig ist. Gemeinnützige Vereine und Körperschaften sollen nach Ihrem Willen an der politischen Willensbildung mitwirken. Sie sollen also allgemein politisch wirken. Ich kann Ihren Gedankengang bis zu einem gewissen Punkt durchaus nachvollziehen. Aber ich finde diesen Gedankengang eben auch gefährlich. Denn die Grenzen zwischen politischer Lobbyarbeit und der Gemeinnützigkeit sind fließend, und Ihre Vorschläge zur Erweiterung der Abgabenordnung würden dazu führen, dass sich nahezu jede politische Bewegung als gemeinnützig klassifizieren kann. Das wäre die Folge - das halten wir für gefährlich.

(Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)

Ich muss einmal in Richtung der Fraktion DIE LINKE fragen, Frau Block: Wollen Sie das? Sind Sie wirklich bereit, die Gemeinnützigkeit auch Vereinen aus dem rechtsextremen Spektrum zuzubilligen?

(Kretschmer [DIE LINKE]: Das haben wir ja schon - genau das ist ja auch das Problem!)

Sind Sie bereit, sie auch dem linksextremen Spektrum zuzubilligen? - Ich sehe da keine Antwort. Wir wollen das nicht; das ist ganz klar.

Das Urteil des Bundesfinanzhofs und die damit verbundenen Folgen für die Gemeinnützigkeit von Vereinen und Körperschaften sollten genutzt werden, um zu prüfen, ob die gesetzlichen Grundlagen für eine Betätigung im Rahmen der Gemeinnützigkeit noch den aktuellen Entwicklungen standhalten. Das Urteil bietet hier schon klare Aussagen bezüglich einer vernünftigen und angemessenen Abgrenzung zwischen gemeinnütziger und politischer Betätigung. Klar sollte sein: Politische Betätigung kann nur Nebenzweck eines gemeinnützigen Vereins sein, ansonsten ist es politischer Lobbyismus oder sogar eine politische Bewegung. Dies ist legitim, aber solche Vereine sind eben gerade nicht gemeinnützig.

Die deutsche Steuer-Gewerkschaft weist in diesem Sinne auch auf die notwendige Abgrenzung von gemeinnützigen Organisationen gegenüber Parteien hin. Parteien, meine Damen und Herren, haben nach dem Grundgesetz einen herausgehobenen Status, der durch eine Ausweitung der Gemeinnützigkeit nicht unterlaufen werden darf. Auch Parteien haben steuerliche Privilegien, aber sie müssen transparent darlegen, wie sie mit ihrem Geld umgehen, was sie damit machen. Für Vereine jedoch gilt das Steuergeheimnis.

Zum dritten Punkt Ihres Antrages, dass die Gemeinnützigkeit eines Vereins nicht ausschließlich aufgrund der Erwähnung in einem Verfassungsschutzbericht eines Landes aberkannt werden darf, möchte ich Ihnen Folgendes sagen, Frau Block: Auch diese Änderung wäre unseres Erachtens sehr gefährlich. Um es überhaupt in einen Bericht des Verfassungsschutzes zu schaffen, bedarf es schon einiger Vorkommnisse, Voraussetzungen und Gegebenheiten. Gemeinnützige Vereine sollten jedoch ohne Wenn und Aber, meine Damen und Herren, auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.

(Beifall CDU - Frau Dannenberg [DIE LINKE]: Macht der Verfassungsschutz Politik? Unglaublich!)

Ob die kritische Erwähnung der VVN-BdA im Verfassungsschutzbericht des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz angemessen ist oder nicht, haben wir hier nicht zu entscheiden und können wir auch gar nicht entscheiden. Wenn es notwendig wird, ist dies von einem Gericht zu entscheiden; mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen. Sie von den Linken scheinen es besser zu wissen, wie ich Ihrer Mimik entnehme.

(Domres [DIE LINKE]: Das sollten Sie nicht überinterpre- tieren!)

Ich maße mir das nicht an. Ich kann Ihnen nur eins sagen: Wenn man überhaupt von staatspolitischem Verstand ist - und das sind wir von der CDU -, dann muss man Ihren Antrag ablehnen, und wir werden ihn ablehnen. - Vielen Dank.

(Beifall CDU sowie vereinzelt Lachen bei der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort erhält jetzt der Abgeordnete Vida von der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich denke, wir müssen bei einem solchen Antrag unterscheiden zwischen den gesellschaftspolitischen Zielen und einem konkreten verwaltungsrechtlichen Verfahren, denn in dem Spannungsfeld bewegt sich dieser Antrag. Zum einen werden allgemeine Ziele über eine Bundesratsinitiative formuliert, andererseits werden Einzelfälle aufgrund aktueller gerichtlicher Verfahren und Entscheidungen benannt.

Es ist so, dass sich die Gemeinnützigkeit auf eines oder mehrere Merkmale der Abgabenordnung stützen soll: selbstlos, mildtätig, kirchliche Zwecke usw. Wenn man hiervon systematisch abweicht und diese Tatbestandsvoraussetzungen nicht erfüllt, bekommt man Probleme mit dem Finanzamt bzw. spätestens mit den Gerichten. Das ist nicht neu, das ist auch nicht vereinsspezifisch; das war schon immer so. Das betrifft zunächst jeden Verein. Ich kann den Einzelfall nicht beurteilen und mir kein Urteil darüber anmaßen, inwiefern das bei den hier in Rede Stehenden zu Recht oder Unrecht erfolgt ist.

Von daher ist das Grundansinnen des Antrages, dass wir eine grundlegende Reform der Abgabenordnung und eine weitergehende Definition der Gemeinnützigkeit benötigen, auch richtig. Denn wenn es darum geht, für Demokratie, für zivilgesellschaftliche Bildung, für Gleichberechtigung und zivilgesellschaftliches Engagement Unterstützung zu gewähren, dafür auch steuerliche Vorteile zu gewähren und damit eine gesellschaftliche Anerkennung zu definieren, dann ist das zunächst einmal ein richtiger Ansatz, der auch dem gesamtstaatlichen Interesse gerecht wird. Gerade in einem so sensiblen Bereich dürfen keine falschen, ja geradezu fatalen Signale gesendet werden, denn vor dem Hintergrund unserer geschichtlichen Verantwortung muss man hier im Sinne des Rechts bzw. der Rechtsprechung über jeden Zweifel erhaben sein.

Andererseits, meine Damen und Herren, besagt der Antrag auch, dass diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs eine Repression gegen Andersdenkende sei. Das unterstellt ein Stück weit, dass der Bundesfinanzhof im Hinblick auf Antirassismus und Unterstützung der vom Naziregime Verfolgten anders denken würde. Das halte ich für einen sehr gefährlichen Zungenschlag, denn ich finde, man darf bei dem gemeinsamen Ziel nicht Mitstreiter bzw. Institutionen verprellen. Man sollte daher dem Bundesfinanzhof bei aller rechtlichen Kritik nicht unterstellen, dass er in dieser Frage ein Andersdenkender sei.

Meine Damen und Herren, ich kann nicht beurteilen, ob und inwiefern hier richtige Motive dieser Vereinigungen eventuell durch andere extremistische Handlungen in der Vergangenheit überlagert wurden. Richtig ist, dass eine legitime AntiExtremismus-Zielsetzung nicht durch andere extremistische Handlungen verfolgt bzw. nicht öffentlich unterstützt werden darf. Außerdem kann man bei diesen Vereinen - hier gab es immer wieder notorische Missverständnisse - erwarten, dass es auch eine klare Solidarität mit Israel gibt und dass man gegen den als Antizionimus getarnten Antisemitismus ganz klar vorgeht und die unsäglichen Boykottaufrufe ganz schnell ad acta legt. Hier gab es in der Vergangenheit leider viel zu wenig klare Bekenntnisse.

(Beifall BVB/FW sowie vereinzelt SPD)

Andererseits hat die antragstellende Fraktion auch recht, dass es keine Beweislastumkehr geben darf. Denn es ist nicht so, dass man prinzipiell in Verdacht steht, nicht verfassungskon

form zu sein, bis das Gegenteil bewiesen ist, sondern wenn jemandem bestimmte Rechte aberkannt werden, dann muss derjenige, der bereit ist, ihm diese Rechte abzuerkennen, diesen Beweis auch führen. Das ist eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit, und das sollte hier logischerweise auch in die andere Richtung gelten.

Ich glaube, es braucht hier eine Grundsatzentscheidung oder grundsätzlich neue Ausführungen des Bundesfinanzministeriums, auf die ich vertraue. So lange sollte man versuchen, die Vollstreckung auszusetzen, gerade was die finanziellen Aspekte und Feinheiten anbelangt; das kann man wohl erwarten.

Angesichts des Spannungsfeldes, in dem sich dieser Antrag bewegt - nämlich einerseits die grundlegenden zivilgesellschaftlichen Änderungen zu bewirken, andererseits in Ansehung des Umstandes, dass es durchaus um eine Einzelfallprüfung und einzelne Vereine geht -, wird sich unsere Fraktion enthalten. - Vielen Dank.

(Beifall BVB/FW)

Auf den Abgeordneten Vida folgt nun die Abgeordnete Schäffer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Dem zivilgesellschaftlichen Engagement kommt in einer freien und demokratischen Gesellschaft eine besondere Rolle zu. Nicht gewinnorientierte und parteiunabhängige Aktivitäten bereichern das Leben der Menschen in unserem Land auf vielfältigste Art und Weise. Was heißt in diesem Kontext nun Gemeinnützigkeit? Für mich dient es in erheblichem Maße dem Allgemeinwohl, wenn sich Vereine und NGOs in gesellschaftliche und politische Debatten einmischen. Wenn innerhalb von Initiativen und Verbänden politische Willensbildung stattfindet, dann stärkt das die direkte Erlebbarkeit von demokratischen Prozessen für alle Beteiligten. Vor allem kann eine aktive Zivilgesellschaft Themen in den politischen Raum einbringen, die anderenfalls nicht genug Beachtung finden. Sie können auch einen Gegenpol bilden zu den sehr gut organisierten wirtschaftlichen Interessen. Unsere Demokratie ist darauf angewiesen, dass sich auch schwache Interessen Gehör verschaffen und ihre Position darstellen.