Protokoll der Sitzung vom 11.12.2019

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Dem zivilgesellschaftlichen Engagement kommt in einer freien und demokratischen Gesellschaft eine besondere Rolle zu. Nicht gewinnorientierte und parteiunabhängige Aktivitäten bereichern das Leben der Menschen in unserem Land auf vielfältigste Art und Weise. Was heißt in diesem Kontext nun Gemeinnützigkeit? Für mich dient es in erheblichem Maße dem Allgemeinwohl, wenn sich Vereine und NGOs in gesellschaftliche und politische Debatten einmischen. Wenn innerhalb von Initiativen und Verbänden politische Willensbildung stattfindet, dann stärkt das die direkte Erlebbarkeit von demokratischen Prozessen für alle Beteiligten. Vor allem kann eine aktive Zivilgesellschaft Themen in den politischen Raum einbringen, die anderenfalls nicht genug Beachtung finden. Sie können auch einen Gegenpol bilden zu den sehr gut organisierten wirtschaftlichen Interessen. Unsere Demokratie ist darauf angewiesen, dass sich auch schwache Interessen Gehör verschaffen und ihre Position darstellen.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt DIE LINKE)

Gerade in Zeiten, in denen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zunimmt - sei es gegen religiöse Gruppen, gegen Frauen, gegen Migrantinnen und Migranten, gegen sexuelle Minderheiten oder andere Personengruppen -, braucht es eine aktive Zivilgesellschaft, die dem entgegentritt und die hilft, den Anspruch unserer Landesverfassung umzusetzen.

Das Land schützt das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt der Verbreitung rassistischen, fremdenfeindlichen Gedankenguts entgegen. Es braucht ohnehin schon einigen Mut, sich offen gegen faschistische und menschenfeindliche Bestrebungen zu stellen, gerade, wenn man der Einzige an einem Ort ist, der dies tut. Wenn dazu aber noch die Angst vor dem Verlust der finanziellen Basis der eigenen Arbeit kommt, kann dies dazu führen, dass vorsichtshalber geschwiegen wird. In anderen Ländern - leider auch innerhalb der Europäischen

Union - ist zu beobachten, wie zivilgesellschaftliche Initiativen in ihrer Arbeit behindert oder in rechtliche Unsicherheit getrieben werden. Vor diesem Hintergrund macht es mir besonders Sorgen, wenn der Eindruck entsteht, dass der Entzug der Gemeinnützigkeit nur ganz bestimmte Organisationen trifft, während andere, die ebenfalls politisch arbeiten, unbehelligt bleiben. Der Eindruck einer politischen Beeinflussung der Entscheidung darüber, was als gemeinnützig zählt und was nicht, darf gar nicht erst entstehen. Daher halte ich eine Überarbeitung der förderfähigen Zwecke in der Abgabenordnung für dringend notwendig,

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt DIE LINKE)

ebenso die Schaffung von Rechtssicherheit bei politischen Äußerungen von Vertreterinnen und Vertretern gemeinnütziger Organisationen. Einen entsprechenden Antrag hat die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anfang dieses Jahres in den Bundestag eingebracht. Ich kann nicht erkennen, dass sich die Mehrheiten auf Bundesebene seitdem geändert hätten.

Eine für die Bedürfnisse zivilgesellschaftlicher Initiativen sensible Regulierung ist ein komplexes Unterfangen. Besonders heikel wird es dort, wo ein Umgang mit dem Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen gefunden werden muss, ohne die sehr große Mehrheit der demokratischen Initiativen zu beschneiden. Dass ein Verein, der sich gegen die Menschenwürde richtet, nicht gemeinnützig sein kann, ist unter den Demokratinnen und Demokraten hier im Raum sicher Konsens. Wir dürfen also bei einer Regelung dazu das Kind nicht mit dem Bade ausschütten.

Meine Damen und Herren, es gibt viele Stellen, an denen in Brandenburg zivilgesellschaftliches Engagement konkret gestärkt werden kann und auch muss. Die Koalition hat sich ausdrücklich dazu bekannt und wird in Zukunft auch entsprechend handeln. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD und DIE LIN- KE)

Vielen Dank. - Als Nächste spricht Ministerin Lange für die Landesregierung. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zweifelsohne braucht eine lebendige Demokratie eine aktive Zivilgesellschaft. Daher ist es grundsätzlich geboten, Vereinigungen, die die Demokratie durch die Beteiligung am zivilgesellschaftlichen Diskurs fördern, zu unterstützen. Das Steuerrecht kennt hier jedoch Grenzen.

Meine Damen und Herren, ich habe gelernt: Wenn das Haus brennt, sollte man Ruhe bewahren und sich einen gründlichen Überblick über die Lage verschaffen.

(Zuruf des Abgeordneten Büttner [DIE LINKE])

Das passiert im Moment: In Bund-Länder-Gremien wird derzeit intensiv erörtert, ob beim Gemeinnützigkeitsrecht Reformbedarf besteht. Reformideen zu dieser Thematik werden entwickelt und bewertet, auch unter Beteiligung meines Ministeriums.

Dabei wird auch geprüft, ob bei der Abbildung der heutigen Zivilgesellschaft Verbesserungen möglich sind, also insbesondere der Zivilkonflikt zwischen Gemeinnützigkeit und Parteienfinanzierung besser als bisher gelöst werden kann. Gerade vor diesem Hintergrund ist daher eine Bundesratsinitiative Brandenburgs derzeit nicht angezeigt. - Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Die Abgeordnete Block hat noch Redezeit übrig und möchte diese nutzen. Bitte schön.

Meine Damen und Herren! Zu Herrn Adler: Ja, Herr Scholz hat die Reform erst einmal zurückgestellt und gesagt, dass keine der bislang diskutierten Varianten ihn überzeugt habe. - Na, dann helfen wir ihm doch mal dabei, ein paar Varianten zu finden, die ihn überzeugen!

(Beifall DIE LINKE)

Denn der Redebeitrag von Frau Duggen hat hier ganz klar gezeigt - das richtet sich auch an die Landesregierung -, dass wir nicht warten können, bis das Haus bis auf die Grundmauern abgebrannt ist.

(Beifall DIE LINKE)

Wir müssen jetzt handeln! Das ist doch unglaublich!

Herr Lakenmacher, wir betreiben hier keine Klientelpolitik. Es geht hier nicht nur um den VVN-BdA - ich verwahre mich übrigens dagegen, dass er in irgendeiner Form extremistisch wäre -, sondern auch um die Umwelthilfe, Attac und ganz viele Vereine und Verbände, die jetzt um die Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit fürchten.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Redmann [CDU])

Ihr Vertrauen in staatliche Organe möchte ich ungern erschüttern. Aber gerade dem Verfassungsschutz zu überlassen, eine Einschätzung zu treffen, was extremistisch ist und was nicht?

(Lachen bei der CDU)

Es hat sich nach den Erkenntnissen der letzten Jahre - ich sage nur: NSU, Anis Amri, wir können so weitermachen -

(Hoffmann [CDU]: Wer soll es denn sonst machen?!)

ja gezeigt, dass das vielleicht nicht die richtige Stelle ist.

(Beifall DIE LINKE)

Es geht hier um eine Definition des Extremismusbegriffs. Natürlich sollen extremistische Organisationen oder Vereine nicht gemeinnützig sein. Aber wie gesagt, das muss geregelt werden, das können wir nicht den Finanzämtern oder den Verfassungsschutzämtern überlassen.

Sie zwingen mich dazu, Frau Merkel zu zitieren, die am 06.12.2019 in ihrer Rede zum zehnjährigen Bestehen der Stiftung Auschwitz-Birkenau sagte:

„[…] Die unantastbare Würde des Menschen, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit - so kostbar diese Werte auch sind, so verletzlich sind sie auch. Deshalb müssen wir diese grundlegenden Werte immer wieder aufs Neue festigen und verbessern, schützen und verteidigen - im täglichen Zusammenleben ebenso wie im staatlichen Wirken und politischen Diskurs.“

Wir haben uns in letzter Zeit mit unterschiedlichen Besuchergruppen, in unterschiedlicher Zusammensetzung, mit unterschiedlichen Parteien getroffen und wurden immer gefragt: Warum seid ihr in die Politik gegangen? - Wir haben geantwortet: weil wir etwas gegen Ungerechtigkeit unternehmen wollen. - Das haben fast alle gesagt.

Frau Abgeordnete Block, lassen Sie eine Frage zu?

Nein. - Die Antwort auf die Frage, warum wir in die Politik gegangen sind, lautet also: für den Kampf gegen Ungerechtigkeiten und für die Demokratie. - Jetzt ist einer dieser Momente, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in dem wir uns geschlossen für diese Ziele einsetzen könnten. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE - Zuruf des Abgeordneten Kalbitz [AfD])

Wir sind damit am Ende der Aussprache. Ich lasse nun über den Antrag der Fraktion DIE LINKE - „Das Haus brennt - und Sie sperren die Feuerwehr aus!“ - Zivilgesellschaftliches Engagement muss in Brandenburg und Deutschland gemeinnützig sein! - auf Drucksache 7/266 abstimmen. Die Fraktion DIE LINKE hat namentliche Abstimmung beantragt. Ich frage die Schriftführer: Sind Sie bereit? - Ich eröffne die Abstimmung und bitte um das Verlesen der Namen.

(Namentliche Abstimmung)

Ich schließe die Abstimmung und bitte um die Auszählung.

Ich darf Ihnen das Ergebnis mitteilen: Für den Antrag haben zehn Abgeordnete gestimmt, fünf haben sich enthalten, und 64 haben mit Nein gestimmt. Damit ist der Antrag abgelehnt.

(Abstimmungslisten siehe Anlage S. 90)

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf.

TOP 5: Fünftes Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Präsidentin

Drucksache 7/247

1. Lesung

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs, Fünftes Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften, auf Drucksache 7/247 an den Hauptausschuss. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Überweisung bei einigen Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

Gemäß § 48 Abs. 2 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg gilt der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/305 als mitüberwiesen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf.