Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor fast genau 30 Jahren, am 9. Dezember 1989, trafen sich Umwelt- und Naturschützerinnen und -schützer aus Ost- und Westdeutschland in Hof und verabschiedeten eine Resolution, in der die Unterschutzstellung des Grenzgebiets zwischen der DDR und der Bundesrepublik als Grünes Band gefordert wird. Mit der Resolution wurde eine bestechende Idee geboren: Wo einst schwer befestigte Grenzanlagen die Menschen voneinander trennten, sollte ein Verbundsystem entstehen, ein Biotopverbund aus wertvollen Lebensräumen, aber auch ein gemeinsamer Erlebnisraum für Menschen. Ein Verbundsystem mit einem einmaligen Charakter sollte entstehen - sowohl wegen seiner Geschichte als auch wegen seiner Naturausstattung. Fast 1 400 km ist das Grüne Band lang. Es umfasst 17 Naturräume, 146 unterschiedliche Lebensraumtypen und ist Lebensraum für über 5 200 Tier- und Pflanzenarten - davon mindestens 1 200, die auf der Roten Liste stehen. 87 % der Fläche sind naturnah.
Der Idee folgten Taten: Verbände, allen voran der BUND, und die Naturschutzbehörden bemühten sich darum, die Gebiete zu schützen und naturtouristische Angebote zu entwickeln. Sachsen hat schon 1996 seinen Landesanteil des Grünen Bandes unter Schutz gestellt. Der Bund hat Flächen des Grünen Bandes in das Nationales Naturerbe übertragen und damit eine Grundlage für die Sicherung geschaffen. Weitere Projekte auf Bundes- und Landesebene hatten zum Ziel, die biologische
Vielfalt auf den Flächen zu erfassen und Lücken im Biotopverbund, die in den 90er-Jahren entstanden sind, zu schließen. Entlang des Grünen Bandes gibt es heute zahlreiche Naturerlebnisangebote, zusätzlich zu Erinnerungsstätten, die an die deutsch-deutsche Grenze erinnern.
Was allerdings fehlt, ist ein einheitlicher Status, ein einheitlicher, länderübergreifender Begriff für dieses einzigartige Schutzsystem. Hier kommt das Nationale Naturmonument ins Spiel: Vor zehn Jahren, zum 20. Jahrestag der ersten Idee, trafen sich die Akteure wieder in Hof und schlugen vor, das Grüne Band zum Nationalen Naturmonument zu erklären. Was ist ein Nationales Naturmonument? Das ist eine neu eingeführte Schutzkategorie, mit der Gebiete geschützt werden sollen, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen von einer herausragenden Bedeutung sind - so steht es im Bundesnaturschutzgesetz. Das passt genau auf das Grüne Band mit seiner Kombination aus naturschutzfachlicher und geschichtlicher Bedeutung. Das hat auch das Bundesamt für Naturschutz bestätigt.
Thüringen hat seinen Anteil am Grünen Band 2018, SachsenAnhalt im Oktober 2019 zum Nationalen Naturmonument erklärt. Damit weisen bereits 79 % des Grünen Bandes diesen Schutzstatus auf. Jetzt gilt es, die Lücken zu schließen. Brandenburg hat an den 1 400 km des Grünen Bandes nur einen kleinen Anteil: Es sind rund 30 km Elbtalaue zwischen Lütkenwisch und Gaarz in der Prignitz. Dieses Gebiet hat bereits heute einen hohen Naturschutzstatus. Es liegt vollständig im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe und im Europäischen Vogelschutzgebiet Unteres Elbtal. Größere Teile sind darüber hinaus zusätzlich bereits als Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet ausgewiesen. Es geht also nicht darum, neue, zusätzliche Schutzvorschriften für die Fläche zu erlassen. Es geht darum, ein Zeichen für einen Beitrag Brandenburgs zu setzen, um das Grüne Band auf der gesamten Länge mit einem einheitlichen Schutzstatus zu versehen.
Was muss getan werden, um ein Nationales Naturmonument auszuweisen? Das ist nicht so einfach, denn im Bundesnaturschutzgesetz steht: Für die Ausweisung sind die Länder zuständig, und das Verfahren dafür muss im Landesrecht geregelt werden.
Im Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz, das solche Verfahren regelt, fehlt aber bis heute eine Regelung zu den Nationalen Naturmonumenten. Diese muss erst einmal geschaffen werden, bevor ein Gebiet ausgewiesen werden kann. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen kann solch ein Gebiet per Gesetz ausgewiesen werden. Diesen Weg sind Thüringen und Sachsen-Anhalt gegangen. Grund dafür sind die dort betroffenen großen Flächen mit einer Vielfalt von Eigentümern und Nutzern.
Die zweite Möglichkeit ist eine Ausweisung per Rechtsverordnung. Das ist der Weg, den wir Ihnen vorschlagen, denn in Brandenburg ist das Gebiet nicht so groß und unterliegt bereits mehreren Schutzkategorien. Ein besonders schwieriges und komplexes Verfahren ist also nicht zu erwarten. Bei einer Verordnung ist darüber hinaus eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgeschrieben, die stärker ist als bei einer Regelung per Gesetz.
Und schließlich schreibt das Bundesnaturschutzgesetz vor, dass Nationale Naturmonumente wie Naturschutzgebiete geschützt werden sollen. Da ist es dann sinnvoll, auch dasselbe Verfahren zu wählen. Wir legen deshalb einen Gesetzentwurf vor, der eine Verordnungsermächtigung für die Ausweisung von
Nationalen Naturmonumenten vorsieht: durch eine kleine Ergänzung des Naturschutzausführungsgesetzes.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben sehr freudig zur Kenntnis genommen, dass im Koalitionsvertrag bereits die Sicherung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument vorgesehen ist. Wir haben da also keine großen inhaltlichen Differenzen. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir Ihnen helfen, die Umsetzung zeitnah zum 30. Jahrestag hinzubekommen. Wir ersparen Ihnen damit ein langwieriges Beteiligungs- und Kabinettsverfahren und schließen gleichzeitig eine Lücke im Naturschutzausführungsgesetz. Sie müssen nur der Gesetzesänderung zustimmen, dann noch die Zuständigkeit des Landes in der Naturschutzzuständigkeitsverordnung festlegen, und schon kann es mit dem Unterschutzstellungsverfahren losgehen. „Grenzen trennen. Natur verbindet!“ - so das Motto des Grünen Bandes. In diesem Sinne: Packen wir es an!
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Bürgerinnen und Bürger am Livestream! Vielen Dank für den Antrag. Ja, auch wir wissen, dass das eine sehr große symbolische Bedeutung hat, gerade im 30. Jahr nach der Öffnung der Grenzen. Wir halten die Idee für wunderbar, diese Fläche so kenntlich zu machen und sie auch so zu nutzen: von einem sehr gefährlichen Ort, der uns lange Jahre begleitet und die deutsche Teilung zementiert hat, zu einem wunderbaren Ort, der der Entfaltung der Natur dient.
Aber wir brauchen dafür eine neue Schutzkategorie - eine neue Schutzkategorie, die nicht einen neuen Schutz bedeutet, aber eine neue Kategorie, nämlich das Nationale Naturmonument. Das wollen und werden wir einführen. Dazu muss aber das Naturschutzgesetz geändert werden, und das haben wir auch vor. Zumindest halten wir den Weg der Änderung des Naturschutzgesetzes für den besseren Weg.
Aber wir müssen das Naturschutzgesetz auch aus anderen Gründen ändern. Zum einen wird derzeit das Bundesnaturschutzgesetz geändert, insbesondere um neue Regeln zum Umgang mit dem Wolf aufzunehmen. Ich hoffe zumindest für uns, dass die Möglichkeiten der europäischen Schutzregeln Eingang ins Bundesnaturschutzgesetz und dann natürlich auch in unser Landes-Naturschutzgesetz finden, sodass wir die Situation in der Fläche regeln können. Diese Änderung wollen wir übernehmen.
Zum anderen wollen wir die Zusammensetzung des Stiftungsrates des NaturSchutzFonds Brandenburg ändern. Darin sollen Landnutzer Sitz und Stimme bekommen. Das alles halten wir für sehr vernünftig. Das muss aber gründlich vorbereitet werden. Deswegen werden wir das Naturschutzgesetz in diesem Sinne ändern. Ich denke, dann wird auch Ihr Antrag Eingang finden. Aber der jetzige Zustand reicht uns noch nicht aus. Deswegen lehnen wir den Antrag ab. - Vielen Dank.
Danke, Herr Vizepräsident. - Ich bitte hiermit darum, dass die Regierungsmitglieder Platz nehmen. Wir haben Landtagssitzung, und die Teilnahme sollte für die Regierung Pflicht sein.
Herr Abgeordneter, wenn sich Ihnen noch weitere Abgeordnete anschließen, können Sie die Regierungsmitglieder in den Saal zitieren. Aber ich denke, sie werden innerhalb der nächsten Minuten eintreffen. Wir fahren indes fort. - Bitte schön, Herr Drenske.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Es geht hier darum, Rechtsgrundlagen zu schaffen, um aus den ehemaligen Grenzanlagen, dem Eisernen Vorhang ein Nationales Naturmonument zu machen. Grenzanlagen sind aber keine Naturmonumente. Im ehemaligen Todesstreifen entstand unberührte Natur, das ist richtig. Aber bereits am 1. Oktober 1990, also wenige Tage vor der Wiedervereinigung, wurden fünf naturnahe Landschaften unter strengen Schutz gestellt, darunter auch der Teil Brandenburgs, der heute zum sogenannten Grünen Band gezählt wird.
Die Flusslandschaft Elbe ist heute Deutschlands größtes inländisches Biosphärenreservat. Nach Einführung des Begriffs Nationales Naturmonument im Jahre 2010 wollen Sie jetzt, also fast zehn Jahre danach, plötzlich für Brandenburg ein Gesetz erlassen, das aus naturschutzfachlicher Sicht völlig unnötig ist, denn der Abschnitt von nur 30 Kilometern Länge - das sagte der Kollege schon - entlang der Elbe zwischen Lütkenwisch und Gaarz, um den es hier geht, genießt als Teil des international geschützten UNESCO-Biosphärenreservats Flusslandschaft
Elbe bereits den größtmöglichen Schutz. Eine Verbesserung ist also nicht zu erwarten, zumal der begonnene Gedanke noch nicht einmal zu Ende gedacht ist, denn eine Ausweisung des Grünen Bands als Naturmonument könnte auch unnötige Konkurrenzsituationen zwischen den bestehenden Naturschutzkategorien und damit juristische Probleme zur Folge haben. Das betrifft sowohl die Renaturierung der Elbeflusslandschaft - das wäre Ihrem Anliegen abträglich - als auch die Einbettung der vorhandenen Gedenkstätten im Gesamtzusammenhang.
Zudem besteht für das sensible Ökosystem des Grünen Bandes die Gefahr, dass durch die weitere symbolische Aufwertung der ehemaligen Anlagen ein Grenztourismus entsteht, der dem Gedanken des UNESCO-Biosphärenreservats zutiefst widerspricht. Denn wertvoller Naturraum lebt gerade von der Abwesenheit der Menschen.
Darüber hinaus möchte ich einen weiteren Sachverhalt anbringen: Durch ein durchgängiges Grünes Band in Deutschland, wie gefordert, würden auch mühselig geschaffene Ost-WestVerbindungen mit einem Male wieder auf den Prüfstand gestellt. Und wie wollen Sie die neu geschaffene Einheit von
ehemaligen Grenzdörfern sowie Landwirtschaftsflächen mit Durchsetzungsansprüchen Ihres Grünen Bands in Einklang bringen, geschweige denn Betroffene entschädigen? Ich jedenfalls sehe keinen Bedarf für unnötige Bürokratie oder Gesetzesexperimente, um den Bürokratieapparat in Brandenburg zu beschäftigen. Wir lehnen den Antrag ab. - Danke.
Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Domres, als ich Ihren Antrag gelesen habe, habe ich mich an die Herbstferien und die Wanderung mit meinen Kindern am Grünen Band entlang, unter anderem im Harz, zurückerinnert. Ich hatte mich damals schon darauf gefreut, dass wir als Koalition das auch in Brandenburg übernehmen werden, nämlich das Grüne Band auszuweisen und die 30Kilometer-Lücke zu schließen. Das Grüne Band erstreckt sich in ganz Deutschland ja über insgesamt 1 400 Kilometer.
Daran wird schon klar, dass wir Ihrem Anliegen wohlgesonnen sind, dass wir es am Ende auch umsetzen werden. Aber eigentlich hat der Kollege Roick alles Relevante dazu schon gesagt: Wir werden einen sehr umfassenden Gesetzentwurf vorlegen, der nicht nur einen Teilaspekt bezüglich des Grünen Bands und der Ausweisung als Naturmonument aufnimmt, sondern wir werden auch andere wichtige Fragen klären. Deswegen hätten Sie beim Abschreiben unserer Formulierung im Koalitionsvertrag und der Forderung …
- Ja, der Vorschlag der Umsetzung ist von Ihnen, aber dass wir es aufgegriffen haben, war klar, denn wir hatten es schon vorher in den Koalitionsvertrag geschrieben.
Wenn Sie alles aufgeschrieben hätten, was wir vorgeschlagen haben, hätten Sie auch aufführen müssen, dass wir erstens die Zusammensetzung des Stiftungsrats des NaturSchutzFonds Brandenburg verändern und zum Zweiten - worauf schon richtig hingewiesen wurde - Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes übernehmen werden, wenn sie vorliegen und so eine weitere Rolle spielen werden.
Danke, Herr Kollege Senftleben, dass Sie die Frage zulassen. - Sie können mir glauben, dass die Idee, das Grüne Band entsprechend auszuweisen, bei uns schon viel früher geboren wurde. Wir haben in der vergangenen Wahlperiode innerhalb der Koalition bereits über drei Anträge gesprochen und leider keine Mehrheit dafür gefunden. Aber ich könnte einen Vorschlag machen: Was halten Sie davon, wenn wir den Antrag überweisen, ihn dann gegebenenfalls im Ausschuss liegen lassen und Ihre Vorstellungen zur Änderung des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes dann sozusagen mit Änderungsanträgen im Ausschuss qualifizieren?