Sie haben ja selbst schon darauf hingewiesen, dass es zu viel Liegengebliebenes gibt, das angepackt werden muss.
Die Forderung ist angekommen. Insofern sind wir doch an der Stelle beieinander - wir wollen, dass die Prignitz das Grüne Band bekommt, mit demselben Status wie in Sachsen-Anhalt, Thüringen und anderswo. Das werden wir auch machen. Geben wir uns gemeinsam die Zeit, die anderen Punkte, die genauso wichtig sind, auch umzusetzen.
Zwei Punkte sind mir außerdem wichtig: Als ich im Harz unterwegs war, ist mir auch noch aufgefallen, dass es da einen sehr engen Dialog mit den Akteuren vor Ort gibt. Wenn wir etwas verändern, etwas ausweisen, machen wir es bitte so wie die Kollegen in Sachsen-Anhalt und Thüringen - nämlich im engen Dialog mit den Akteuren, den Beschäftigten, den Begleitern vor Ort.
Zum Zweiten will ich auf Folgendes hinweisen: Wenn wir aus einer ehemaligen Grenze ein Grünes Band werden lassen, wenn wir das umsetzen wollen, dann setzen wir uns auch dafür ein - wie Sie es auch sagten -, dass an wichtigen, zentralen Stellen Erinnerungen an die ehemalige Teilung dargestellt werden, damit auch Kinder und Jugendliche, die da einmal entlangwandern, die die Teilung zum Glück nicht erlebt haben, trotzdem wissen, dass es eine Teilung gab, und wissen, dass es diese Teilung nie wieder geben darf. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Für die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion spricht die Abgeordnete Wernicke zu uns. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Dem Land Brandenburg rechtlich die Möglichkeit zu geben, Nationale Naturmonumente auszuweisen, halten wir für sinnvoll. Mehrere andere Bundesländer haben hiervon bereits Gebrauch gemacht. Auch Brandenburg sollte diese Möglichkeit erhalten. Die angestrebte Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz unterstützen wir daher.
Wir begrüßen ebenso die naturschutzrechtliche Stärkung des Brandenburger Abschnitts des Grünen Bandes. Weite Gebiete an der innerdeutschen Grenze blieben jahrzehntelang naturbelassen und entwickelten sich zu Naturparadiesen. In Thüringen ist die Ausweisung des ehemaligen Grenzstreifens als Nationales Naturmonument bereits 2018 erfolgt. Sachsen-Anhalt folgte in diesem Jahr. Die Fortsetzung nach Norden ist daher nur logisch und begrüßenswert.
Die Ausweisung des Gebietes darf jedoch nicht über die Köpfe der Eigentümerinnen und Eigentümer, der Nutzerinnen und Nutzer und der Kommunen hinweg geschehen. Verständlicherweise bestehen bei ihnen gerade aufgrund der Erfahrungen aus Zeiten der DDR und der Wende Ängste, dass sie in ihren Eigentumsrechten wieder massiv beschnitten, gar quasi enteignet werden könnten. Sie müssen eingebunden und bei der räumlichen Abgrenzung beteiligt werden,
um das Nationale Naturmonument für sie nicht zu einem Entwicklungshindernis oder ökonomischen Fluch werden zu lassen.
Zudem ist für uns klar, dass das Gedenken an die historische Bedeutung des Gebietes im Vordergrund stehen muss. Denn auch am Brandenburger Grenzstreifen, um den es hier geht, gab es Tote: etwa Hans-Peter Mielau und Klaus Kühne, zwei Freunde, die 1962 gemeinsam versuchten, die Elbe zu durchschwimmen. Kühne starb im Kugelhagel der Soldaten eines DDR-Grenzbootes, Mielau ertrank bei der Flucht - ebenso wie Rolf Fülleborn, der ein Jahr später seinen Fluchtversuch aus der DDR mit dem Leben bezahlte, als er nahe Lenzen in der Elbe ertrank. Dies geschah im Brandenburger Gebiet des Grünen Bandes. Wegen seiner Bedeutung als Erinnerungslandschaft, die ein einzigartiges Zeugnis der deutschen Geschichte auch für zukünftige Generationen darstellt, und wegen seiner vielfältigen Biotopstruktur und deren Lebensgemeinschaften zusammen mit den Resten der Grenzanlagen sollte das Nationale Naturmonument als Erinnerungsort erlebbar sein. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass durch die Erklärung zum Nationalen Naturmonument kein Gras über die traurige Geschichte der innerdeutschen Grenze wächst,
dass die Erinnerung wachgehalten und gleichzeitig eine einzigartige Natur erhalten wird. Zugleich würden wir uns wünschen, dass beim Antragsteller auch bezüglich anderer FFH- und Naturschutzgebiete ein vergleichbarer Drang nach Umweltschutz ausgeprägt wäre. - Danke.
Vielen Dank. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Hiekel. Ist das richtig - Hiekel?
Hiekel, genau. - Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Grüne Band gilt seit 30 Jahren als Symbol für die Überwindung von Grenzen und die länderübergreifende Zusammenarbeit im Naturschutz in Europa. In Deutschland verläuft es entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze über 1 393 km mitten durch das Land und berührt insgesamt neun Bundesländer; Brandenburg ist mit einer Länge von etwa 30 km vertreten. So zeigt es einen Querschnitt fast aller deutschen Landschaften und beherbergt ca. 1 200 Tier- und Pflanzenarten der Roten Liste gefährdeter Arten. Und es ist der längste Verbund von Lebensräumen der Natur in Deutschland.
Außerdem hat das Grüne Band eine besondere Bedeutung als Erinnerungslandschaft der friedlich überwundenen Teilung unseres Landes. Aus dem ehemaligen Todesstreifen entlang der innerdeutschen Grenze ist dank des Engagements vieler Akteure eine Lebenslinie entstanden, die nicht nur vielfältige Biotope miteinander verbindet: Das Grüne Band bewahrt mit vielen Relikten und Gedenkorten auch die Erinnerung an die ehemalige Teilung unseres Landes. Was liegt also näher, als dem Grünen Band zum 30. Jubiläum der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten einen besonderen Status zu verleihen? Das Land Thüringen hat seinen Anteil von 763 km am 18. Mai 2018 als Nationales Naturmonument unter besonderen Schutz gestellt. Sachsen-Anhalt ist diesem Beispiel am 24. Oktober dieses Jahres mit 343 km gefolgt.
Auch wir haben im Koalitionsvertrag verankert, unseren Anteil von knapp 30 km am Grünen Band als Nationales Naturmonument auszuweisen. Es braucht also nicht den Antrag der Linken, um dieses Vorhaben in Angriff zu nehmen. Wir freuen uns natürlich, dass unser Koalitionsvertrag von der Opposition so intensiv studiert wird und dass den Kollegen von der Linken auch der Passus zum Grünen Band auf Seite 75 nicht entgangen ist.
Trotzdem lehnen wir den sicher gut gemeinten Antrag zum derzeitigen Zeitpunkt ab. Denn wie den Kollegen von den Linken auch aufgefallen ist, gibt es den Schutzstatus Nationales Naturmonument in unserem Naturschutzausführungsgesetz noch nicht. Diese Ergänzung hätte allerdings in der Regierungszeit von Rot-Rot längst vorgenommen werden können,
Auch wenn wir diesen Antrag abweisen: Wir werden die Schutzkategorie Nationales Naturmonument einführen, um das Grüne Band an unserer Grenze zu Niedersachsen entsprechend auszuweisen - aber nicht als einzelner Schnellschuss, sondern im Verbund mit anderen Punkten aus dem Koalitionsvertrag. - Danke.
Vielen Dank. - Als Nächster spricht zu uns für die Landesregierung Herr Minister Vogel. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen - das letzte Mal für mich!
Der vorliegende Gesetzentwurf der Linken verfolgt ein richtiges Anliegen, ein Anliegen, das auch von der Landesregierung uneingeschränkt befürwortet wird: das Grüne Band als länderübergreifendes Element der Erinnerungskultur zur deutschen Teilung und zugleich als Teil des europäischen Biotopverbundes zu sichern.
Auch der Bund verfolgt das Ziel, dass sich möglichst bis Oktober 2020 zur 30-Jahr-Feier alle räumlich berührten Bundesländer zum Grünen Band bekannt und die rechtliche Sicherung möglichst auch als Nationales Naturmonument vollzogen haben. Die Länder-UMK hat dieses Vorhaben am 15. November - da war noch Minister Vogelsänger aktiv - ausdrücklich unterstützt. Es wurde auch gefordert, dass der Bund dieses Nationale Naturmonument dann bei der UNESCO als Weltnatur- und -kulturerbe anmeldet. Es ist auch wichtig, zu erkennen, dass es sich nicht um eine reine Naturschutzkategorie handelt, sondern immer die Erinnerungskultur gleichwertig zu berücksichtigen ist. Der Bund hat sich auch schon umfassend an der Finanzierung des Grünen Bandes beteiligt, und unsere Hoffnung ist und die Aufforderung der Länder war, dass er das auch weiterhin tun wird.
Von daher steht dieser Ausweisung zunächst einmal nichts im Wege, aber wir müssen uns darüber klar sein, dass sie kein trivialer Vorgang ist. Das eine ist, wie angesprochen, die Änderung des Naturschutzausführungsgesetzes, das andere ist, dass als Voraussetzung eine Benehmensherstellung mit dem Bund erfolgen muss, und zwar in Gestalt des Bundesumweltministeriums und des Bundesverkehrsministeriums, und dass selbstverständlich - das ist völlig unumstritten - die Kommunen und der Landkreis einbezogen werden.
In dem Fall haben wir die glückliche Situation, dass es ein einziger Landkreis ist - die Prignitz -, und wir haben die glückliche Situation, dass es sich um bereits festgelegte Schutzgebiete innerhalb eines Biosphärenreservats handelt, sodass keine zusätzlichen naturschutzfachlichen Auflagen auch nur denkbar wären. Aber wir müssen eben herausfiltern, welche Elemente der Erinnerungslandschaft dort vorhanden sind, einbezogen werden sollen, und welche Maßnahmen auch zur Wiedererlebbarmachung der Strukturen, für die wissenschaftliche Forschung, die Erholung, den Tourismus erforderlich sind, welche Trägerschaft - falls eine gefragt ist -, welche Begleitgremien und auch welche planerischen, konzeptionellen Umsetzungsschritte sinnvoll und angemessen sind.
Es ist angesprochen worden: Andere Länder sind anders vorgegangen. Sachsen-Anhalt hat beispielsweise ein eigenständiges Artikelgesetz verabschiedet. Das könnten wir durchaus auch mit anderen Änderungen des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes kombinieren. Angesichts der besonderen Bedeutung des Grünen Bandes als Nationales Na
turmonument könnte das ein Weg sein, den wir auch gehen werden. Allerdings sind wir darüber überhaupt noch nicht richtig in die Diskussion eingestiegen. Wir werden - das verspreche ich Ihnen - im Kabinett sehr zügig zu einer Entscheidung kommen.
Aber vorerst möchte ich mit dem Landkreis Prignitz und mit den betroffenen Kommunen einmal Kontakt aufnehmen. Ich schätze, dass wir dann sehr schnell einen ausgewogenen Gesetzesvorschlag haben werden, der auch alles berücksichtigt, was von Herrn Roick und den anderen Rednerinnen und Rednern der Koalition vorgetragen wurde.
Ihnen danke ich für die Anregung. Selbstverständlich werden wir das durchsetzen. - Recht herzlichen Dank.
Ich darf die einbringende Fraktion DIE LINKE fragen: Herr Domres, Sie hätten noch 52 Sekunden Redezeit.
Die Rednerliste ist erschöpft und wir kommen zu den Abstimmungen. Die Fraktion DIE LINKE beantragt die Überweisung ihres Gesetzentwurfs „Erstes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes“, Drucksache 7/232, an den Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz. Ich darf fragen, wer diesem Überweisungsantrag zustimmt. - Gegenprobe! - Damit ist die Überweisung mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung in der Sache über den Gesetzentwurf „Erstes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes“ der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/232. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt und hat sich erledigt.
Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag „30 Jahre Mauerfall: Das Grüne Band in Brandenburg zum Nationalen Naturmonument erklären“ der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/235. Ich darf fragen, wer diesem Entschließungsantrag zustimmt.- Gegenprobe! - Damit ist auch dieser Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
TOP 7: Gesetz zur Aufhebung des Parité-Gesetzes (Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Landes- wahlgesetzes)
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Gäste! Das Parité-Gesetz wurde - wie Sie alle wissen - in der letzten Legislatur hier im Landtag beschlossen, wohl wissend allerdings, dass es diesbezüglich in diesem Hause doch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gab.