Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Gäste! Das Parité-Gesetz wurde - wie Sie alle wissen - in der letzten Legislatur hier im Landtag beschlossen, wohl wissend allerdings, dass es diesbezüglich in diesem Hause doch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gab.
Mit der Landtagswahl am 1. September ist uns zwar eine rotrot-grüne Regierung erspart geblieben, das von Rot-Rot-Grün verabschiedete Parité-Gesetz ist jedoch immer noch aktuell. Es ist immer noch in der Welt und soll zum 30. Juni 2020 in Kraft treten. Daher sehen wir es von der Alternative für Deutschland als dringend geboten an, das rückabzuwickeln, und haben dazu den entsprechenden Antrag eingereicht.
Damit geben wir Ihnen allen die Möglichkeit, den Anfang 2019 begangenen Fehler zu korrigieren. Wenn das Parité-Gesetz vor den nächsten Wahlen in Kraft tritt, nicht aufgehoben wird oder das Landesverfassungsgericht vorab nicht darüber entscheidet, kann es durchaus sein, dass danach stattfindende Wahlen nicht verfassungsgemäß durchgeführt werden können.
Wegen der vielen neuen Abgeordneten hier im Haus möchte ich gern noch einmal die juristischen Bedenken des Parlamentarischen Beratungsdienstes vortragen. Der Gesetzentwurf verstößt nämlich gegen das Verbot der Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts, er verstößt weiterhin gegen die Wahlrechtsgrundsätze der Freiheit und Gleichheit der Wahl, und er verstößt auch gegen das hiermit verbundene Demokratieprinzip sowie schließlich gegen den verfassungsrechtlichen Status der politischen Parteien.
Doch nicht nur der Parlamentarische Beratungsdienst dieses Hauses hat die verfassungsrechtlichen Bedenken erkannt, sondern auch eine Vielzahl namhafter Staatsrechtler, die Sie vielleicht auch kennen: wie Prof. Dr. Schachtschneider, Prof. Dr. Martin Morlok und Prof. Dr. Depenheuer, um nur einige zu nennen.
Unser Aufhebungsgesetz tangiert in keinster Weise Ihre parteiinternen Verfahren. Sie können selbstverständlich parteiinterne Angelegenheiten regeln; jede Partei kann das gern für sich entscheiden. Aber es kann nicht sein, dass uns allen dieser interne Wille unter dem Deckmantel ideologisierter Politik aufgezwungen wird.
Geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Es ist unsere vornehmste Aufgabe, das zu tun, was uns die Verfassung unseres Landes und das
Grundgesetz aufgeben. Das ist, die Gleichberechtigung nicht als gegeben hinzunehmen, sondern sie zu gestalten und zu entwickeln, aktiv zu sein und zu handeln. Genau das tun wir.
Das Bundesverfassungsgericht sagt: Frauen sind in der Politik strukturell benachteiligt. - Das heißt, die Strukturen stimmen einfach nicht. Es reicht leider auch nicht, Quoten einzuführen, wie das die SPD, die Linken, die Grünen vor Jahren gemacht haben. Wir müssen mehr tun.
Wir haben mehr getan. Wir haben das Parité-Gesetz beschlossen. Listen müssen abwechselnd mit Männern und Frauen besetzt werden. Das ist ein Reißverschlussverfahren wie bei der Auflösung eines Staus auf der Autobahn.
Ich bin ja eine Frau und Mutter von drei erwachsenen Kindern. Deshalb amüsiert mich dieser kindliche Trotz, mit dem der rechte Rand hier im Parlament gegen das Parité-Gesetz hetzt und zum zweiten Mal einen Antrag stellt, das Gesetz, das Fortschritt ermöglicht, abzuschaffen.
Ich erkläre es ganz langsam: Wenn bei unseren Wahlen Frauen nicht angemessen repräsentiert werden - „angemessen“ heißt paritätisch -, weil in Parteien Männer Listen unter sich aufteilen - teilweise sogar mithilfe einzelner Frauen -, das Grundgesetz und die Landesverfassung aber die Gleichberechtigung als Grundlage staatlichen Handelns festschreiben, dann ist es unsere Pflicht, die Pflicht dieses Parlaments, quotierte Listen einzuführen.
Noch etwas kürzer und für manche vielleicht verständlicher: keine Diskriminierung von Männern, sondern die Beendigung der Diskriminierung von Frauen.
Insofern sehe ich nicht nur den angeführten Klagen gegen das Parité-Gesetz gelassen entgegen; dabei geht es ja gar nicht um das Ob, sondern um das Wie. Das Ziel muss Parität sein - das sagte sogar Frau Merkel vor Kurzem.
Dazu rege ich auch an, dass wir das Gesetz nach den richterlichen Entscheidungen noch einmal überarbeiten und vielleicht sogar auf die Wahlkreise und Kommunen ausdehnen.
Denn es nützt ja nichts, wenn wir die Wahllisten quotieren, aber im Endeffekt durch Direktmandate wieder kaum Frauen in den Parlamenten sitzen.
Ich bin sehr gespannt auf das noch ausstehende wissenschaftliche Gutachten, um zu sehen, wie sich die Besonderheiten des brandenburgischen Wahlrechts - das Kumulieren und Panaschieren - auf die Chancengerechtigkeit auswirken.
Unsere Aufgabe als Parlament ist es, die besten Entscheidungen für dieses Land zu treffen. Ohne angemessene Beteiligung von Frauen besteht immer die Gefahr, dass die berechtigten Interessen von Frauen nicht vertreten werden, ja sogar bewusst nicht diskutiert oder einfach als Gedöns abgetan werden. Dazu muss man nicht mal an die Diskussionen um die Gesetze gegen die Vergewaltigung in der Ehe oder gegen das Stalking erinnern.
Die Antragstellerin ist dafür bekannt, mit Aggressionen Menschen aufzuputschen und mit Gefühlen zu spielen. Vielleicht sind diese Empörung und Wut über das Parité-Gesetz vor allem Angst: davor, dass man in Zukunft in den eigenen Reihen nicht mehr so unverhohlen johlen und hetzen kann, davor, dass sich Frauen, wenn mehr davon in den eigenen Reihen sind, dagegen verwahren, dass andere Menschen herabgewürdigt und beleidigt werden, und plötzlich Anstand und Benehmen einfordern und an die gute Kinderstube erinnern.
Ich vermute - dafür gibt es bei Ihnen sehr viele Anzeichen -, dass es Ihnen darum geht, männliche Dominanz zu erhalten und zu stärken, dass Sie wollen, dass Männer über Frauen herrschen und bestimmen, auch hier im Parlament.
dass in der Mehrheit Männer über die Regeln und Gesetze bestimmen, die für Männer und Frauen gelten.
Ich vermute, dass Sie ganz und gar gegen eine Ordnung sind, in der Frauen und Männer gleichberechtigt und gleich viel wert sind, gleich in ihren Möglichkeiten und Chancen, sich in einer freien Gesellschaft zu verwirklichen.
Ja, ich glaube, das Parité-Gesetz tut uns gut, tut diesem Parlament gut. Es würde auch Ihnen guttun, auf Ihrem langen Weg zur Kultur einer demokratischen Debatte.
Und da helfe ich als überzeugte Demokratin doch gerne und sage: Für die Parité, für eine Kultur, in der Frauen und Männer auf allen Ebenen - und nicht nur auf dem Papier, sondern in der Praxis - gleichberechtigt sind!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 31. Januar 2019 hat sich der Brandenburger Landtag getraut und das allererste Parité-Gesetz Deutschlands verabschiedet. Wenn mir eine persönliche Bemerkung gestattet ist: Für mich war das der Höhepunkt der vergangenen Wahlperiode.
Wir haben damit Gleichstellungsgeschichte geschrieben. Inzwischen ziehen andere Länder nach, und wir haben eine Diskussion auf Bundesebene angestoßen. In der damaligen Gesetzesdebatte gab es keinerlei Diskussionsbeitrag von der AfD, und im Juni 2019, also in der letzten Landtagssitzung vor der Landtagswahl, haben wir einen identischen Gesetzentwurf der AfD zur Aufhebung des Parité-Gesetzes behandelt.
Schauen wir uns im Land um, was seit Verabschiedung des Gesetzes passiert ist: Wir hatten Kommunalwahlen. Dabei wurden 267 Frauen in Kreistage gewählt - bei 938 Mandaten. Bei der AfD sieht es noch schlechter aus: 19 von 153 Mandaten in Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte sind weiblich besetzt. Wenn man verbindliche Regelungen hat, wie zum Beispiel Grüne und Linke, dann sieht es deutlich besser aus: In den Kreistagen haben Grüne und Linke in der Regel einen Frauenanteil von um die 50 %. Die ausführliche Zusammenfassung und Analyse der Kommunalwahlen, die der Landtag angefordert hat, steht noch aus. Ich bin da sehr gespannt.
Seitdem ist aber noch etwas passiert: Es gab eine Landtagswahl. Seitdem haben wir hier einen noch geringeren Frauenanteil als im vergangenen Landtag. Heute Morgen - die Bemerkung sei mir gestattet - konnte man sich auch angucken, welche Auswirkungen das hat: In der Debatte zur Regierungserklärung gab es keine einzige Frau, die geredet hat.