Protokoll der Sitzung vom 11.12.2019

Das zeigt, wie dringend es dieses Gesetz gebraucht hat.

(Allgemeine Unruhe)

Und die Landtagswahlen haben auch gezeigt, welche Gründe es dafür gibt, dass der Frauenanteil so niedrig ist. Erstens Direktmandate - da stimme ich Frau Gossmann-Reetz völlig zu -: Wir sollten noch einmal darüber reden, ob wir nicht doch eine Direktmandatsregelung im Rahmen einer Evaluierung einführen; ich halte die für dringend notwendig. Gleichzeitig hat sich gezeigt: Wenn es keine verbindlichen Regelungen gibt,

dann gibt es ein Problem mit dem Frauenanteil, wie man an CDU und AfD hier in diesem Haus sieht.

Das Gesetz liegt jetzt beim Landesverfassungsgericht zur verfassungsrechtlichen Prüfung, und das weiß die AfD sehr genau. Meine Damen und Herren von der AfD, es entbehrt wirklich nicht einer gewissen Komik, wenn ausgerechnet Sie sich hier zur Hüterin der Verfassung aufschwingen.

(Zuruf von der AfD: Wir sind die einzigen!)

Worum geht es Ihnen? Ihnen geht es einerseits um das Bedienen der eigenen Klientel, das ist bekannt. Aber ich möchte zumindest auf einen Punkt hinweisen, weil der mir wichtig ist: Der Antifeminismus ist mittlerweile zu einem konstituierenden Element des Rechtsextremismus geworden.

(Lachen und Unruhe bei der AfD)

Das hat man übrigens auch im Zusammenhang mit dem Anschlag in Halle gesehen, da muss man sich nur das Video des Täters angucken. Auch an dieser Stelle scheinen Sie sich gut einzureihen.

Für uns ist klar: Wir kämpfen weiter für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in den Parlamenten. Das ist dringend nötig, wie wir derzeit auch an dem unsäglichen Gezerre um den § 219a im Bundestag sehen können. Auch da entscheiden wieder zu 70 % Männer über Leben und Belange von Frauen. Ich finde, das muss ein Ende haben.

Ich möchte mit einem Hinweis auf unsere Landesverfassung schließen. Diese verlangt vom Gesetzgeber, durch wirksame Maßnahmen für die Gleichstellung von Frau und Mann im Beruf und im öffentlichen Leben zu sorgen. Meine Damen und Herren, dieses Parité-Gesetz ist eine solche wirksame Maßnahme. Und Frau Bessin, ich habe Ihre Pressemitteilung gelesen: Wenn ich deshalb als „rot-rot-grüne Extremfeministin“ gelte, dann ist das für mich eine Ehre. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.

(Beifall DIE LINKE, B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD)

Als nächste Rednerin folgt die Abgeordnete Augustin für die CDU-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Wieder einmal ist es soweit: Das Thema Parität bewegt die Gemüter. Vor nunmehr fast einem Jahr haben wir hier an dieser Stelle das Parité-Gesetz im Landtag debattiert. Es wurde mit der Zustimmung der damaligen Koalitionsfraktionen - SPD-Fraktion und Fraktion DIE LINKE - als auch der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verabschiedet. Im Vorfeld, bei der Debatte selbst und im Nachgang gab es immer wieder Diskussionen und Gespräche über das Thema Parität. Das Thema der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in den Parlamenten zu thematisieren ist richtig gut, das finde ich auch.

Meine Damen und Herren, ich spare mir aber, an dieser Stelle meine Ausführungen zum damaligen Gesetzentwurf zu wieder

holen. Die sind für jeden nachlesbar, wir haben die Parlamentsdokumentation. An meiner Position zum Thema hat sich nichts geändert. Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen, auch in der Politik, ist sicherlich - davon bin ich überzeugt - den meisten hier im Raum ein großes und wichtiges Anliegen.

(Vereinzelt Beifall CDU und AfD)

Auch die Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion thematisieren ja mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Repräsentanz von Frauen in den Parlamenten. Allerdings - da wäre meine Erwartung wahrscheinlich auch zu hoch gewesen - wird uns keine Idee für die Stärkung der Frauen präsentiert, sondern in kurzer, knapper Form lediglich die Aufhebung eines bereits beschlossenen Gesetzes gefordert. Parlamentarisch ist das doch eine recht bescheidene Aktion, wenn wir nunmehr zu jeder Plenardebatte die Aufhebung bereits beschlossener Anträge oder Gesetze von der AfD-Fraktion präsentiert bekommen.

Ich möchte daran erinnern - meine Kollegin Frau GossmannReetz hat es schon erwähnt -: Es ist auch kein neuer Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Wir haben vor einem halben Jahr, vor sechs Monaten, hier über fast exakt denselben Gesetzentwurf debattiert. Ganz ehrlich, das ist nicht nur bescheiden, das ist auch einfallslos. Ich habe die ganze Zeit geschaut, wo die Änderungen sind.

(Frau Duggen [AfD]: Es gibt keine!)

Außer der Drucksachen-Nummer und einzelnen Wörtern gibt es keine Änderung im Gesetzentwurf. Ich kann nur sagen: Bei so viel Einfallslosigkeit zeigt sich gerade bei der AfD-Fraktion: Was Fleiß und Kreativität betrifft, ist bei Ihnen der Oppositionszuschlag richtig angelegt.

(Beifall CDU und B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD)

Sehr geehrte Damen und Herren, nun wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der AfD, das Parité-Gesetz aufzuheben, vor allem immer wieder die Verfassungswidrigkeit ins Spiel gebracht. Die Frage, ob das Parité-Gesetz verfassungswidrig ist, werden aber nicht Sie klären, liebe AfD-Fraktion, das wird auch nicht der Landtag bestimmen, das werden auch nicht die Gutachter bestimmen, auch nicht einzelne zitierte Gutachter, sondern dafür gibt es das bestellte Verfassungsgericht.

(Beifall CDU sowie vereinzelt SPD und B90/GRÜNE)

Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, die einzelnen Reden vom Juni herauszusuchen. Selbst damals haben schon mehrere Kollegen versucht, die AfD-Fraktion dahin gehend zu belehren, welche Rolle die Gewaltenteilung spielt, dass es die Legislative, die Exekutive und - Guten Morgen! - die Judikative gibt und dass dieser dann die Entscheidung obliegt, wenn das Verfassungsgericht angerufen wird.

Dass die Beschwerde eingereicht ist, wissen wir alle. Wir erwarten eine Befassung damit. Sie wurde schon aufgenommen. Eine Antwort dazu erwarten wir im nächsten Jahr.

Vielleicht ist es ja auch der Weihnachtszeit geschuldet, dass Sie sich so in Ungeduld üben. Aber mit dem Blick auf den Kalender kann ich Sie trösten: Im nächsten Jahr kommt die Entscheidung, und es sind nicht mehr so viele Tage bis zum

Jahr 2020. Ich würde Ihnen nahelegen, die Entscheidung des zuständigen Gremiums, nämlich des Verfassungsgerichtes, abzuwarten.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Natürlich haben auch die Koalitionsfraktionen die Entscheidung des Verfassungsgerichtes im Blick und haben das auch im Koalitionsvertrag verankert. Wir werden diese Entscheidung abwarten und das Gesetz gegebenenfalls an die Vorgaben des Landesverfassungsgerichts anpassen.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir üben uns in Geduld und warten die Entscheidung ab. Es wird daher nicht überraschen, dass wir genau wie im Juni dieses Jahres, noch in der alten Legislaturperiode, den vorliegenden Gesetzentwurf erneut ablehnen.

Zu guter Letzt möchte ich alle dahin gehend trösten, dass das Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen auch in der Politik zu erreichen, kein Schreckgespenst ist, das man bekämpfen muss. Ich setze mich auch gern weiterhin für dieses Ziel ein und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. - Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Als Nächste spricht zu uns die Abgeordnete Wernicke von der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! 50,7 % der Bevölkerung von Brandenburg sind Frauen. Unter den Landtagsabgeordneten sind es jedoch nur 30,7 % - auf den ersten Blick ein Zeichen für systematische Diskriminierung. Doch es ist ein Irrtum, dass ein niedriger Frauenanteil in den Parlamenten automatisch ein Zeichen für Frauenfeindlichkeit und Diskriminierung sei.

(Beifall BVB/FW)

Chancengleichheit führt nicht unbedingt zu Ergebnisgleichheit.

(Beifall BVB/FW, AfD und CDU)

Denn Parteien wählen ihre Kandidaten nicht aus einer zufälligen Stichprobe der Bevölkerung. Sie wählen sie aus der Mitte ihrer Mitgliedschaft. Und dort ist der Frauenanteil bei praktisch allen Parteien deutlich niedriger als in der Bevölkerung.

(Frau Duggen [AfD]: So sieht es aus!)

Selbst bei den Grünen sind nur 40,5 % der Mitglieder Frauen,

(Beifall AfD)

bei der Linken 36,4 %, bei der SPD sind es 32,6 %, bei der CDU 26,3 %, bei der FDP 23,7 %, bei der CSU 20,7 % und bei der AfD sogar nur 17,1 %. Folglich müsste man dies als Grundlage für die Erstellung einer Landesliste nehmen.

Vergleicht man den Frauenanteil in der Mitgliedschaft nun mit der Geschlechterverteilung der Bundestagssitze, sieht man die tatsächlichen Präferenzen der Parteien. Bei CDU/CSU und vor allem der AfD sind Frauen im Vergleich zur Mitgliedschaft tatsächlich unterrepräsentiert. Bei den Grünen, der Linken und der SPD haben weibliche Mitglieder hingegen sogar größere Chancen, in den Bundestag gewählt zu werden, als ihre männlichen Kollegen.

(Zuruf von der AfD: Diskriminierung!)

Auch bei BVB / FREIE WÄHLER liegt der Anteil der Frauen in der Mitgliederschaft ziemlich genau bei nur einem Drittel. Wer als Frau bei uns für die Landtagswahl kandidieren wollte, wurde nicht nur mit offenen Armen empfangen, wir Frauen wurden sogar direkt angesprochen, ermuntert und überzeugt, zu kandidieren.

(Beifall BVB/FW)

Und wenn wir uns als Kandidaten aufstellen ließen, erhielten wir dafür bei der Nominierung auch die Zustimmung der mehrheitlich männlichen Mitglieder. Bei den wenigen Kampfkandidaturen, die es bei uns um Listenplätze oder Direktmandate gab, waren es stets die Herren, die am Ende hinausflogen.

Von einer Diskriminierung konnte also bei der Nominierung keine Rede sein, zumal auch bei uns der Frauenanteil im Parlament mit 40 % höher ist als der unter den Mitgliedern. Dennoch hätten wir am Ende nicht genug Frauen unter den Kandidaten gehabt, um unsere insgesamt 39 Listenkandidaten gemäß Parité-Gesetz aufzustellen. Wir können ja keine kandidaturwilligen Frauen aus dem Hut zaubern. Hätte das Gesetz schon gegolten, wäre Folgendes passiert: Wir hätten zur Einhaltung des Gesetzes Kandidaten von der Liste nehmen müssen, einfach nur, weil sie männlichen Geschlechts sind. Oder wir hätten alle, die nach dem Personenstandsgesetz weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können und für die es keine Quote gibt, einfach dem weiblichen Geschlecht zugeordnet. Es hätte nicht gereicht.

(Beifall AfD)

Das Gesetz mag vielleicht gut gemeint sein, aber es ist schlecht durchdacht