Protokoll der Sitzung vom 11.12.2019

Das Gesetz mag vielleicht gut gemeint sein, aber es ist schlecht durchdacht

(Beifall AfD)

und führt in der Praxis zu dem, was es vorgibt zu bekämpfen: zur Geschlechterdiskriminierung. Insofern sehen wir das Gesetz natürlich äußerst kritisch. Dieses Gesetz würde gegebenenfalls die Nachteile für Frauen bei der Nominierung in den Parteien beseitigen. Am Ende entscheidet der Bürger, zu welcher Anzahl Frauen in das Parlament einziehen.

(Beifall BVB/FW, AfD sowie vereinzelt CDU)

Aktuell läuft jedoch bereits ein Prozess beim Landesverfassungsgericht gegen das Parité-Gesetz. Es gab zwar widersprüchliche Rechtsgutachten zu der Vereinbarkeit mit der Verfassung. Doch die meisten Rechtsgutachten, einschließlich desjenigen des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtages, sahen darin einen möglichen Verstoß gegen die Verfassung. Es ist daher wahrscheinlich, dass das Gesetz am Ende dieses Prozesses als verfassungswidrig eingestuft wird.

Kippen wir jedoch jetzt das Gesetz, ist der Prozess vor dem Landesverfassungsgericht obsolet,

(Einzelbeifall AfD - Frau Bessin [AfD]: Ja!)

mit dem Ergebnis, dass wir nicht wissen werden, ob das Gesetz tatsächlich verfassungswidrig ist und es überall und jederzeit in sämtlichen Parlamenten Deutschlands erneut beschlossen werden könnte. Insofern ist der Antrag der AfD, der das Gesetz noch vor dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes kippen soll, vom Zeitpunkt her äußerst unklug. Wir werden das Ergebnis des Prozesses abwarten und uns daher bei diesem Antrag enthalten. - Vielen Dank.

(Beifall BVB/FW, CDU sowie vereinzelt AfD)

Vielen Dank. - Als Nächste steht die Abgeordnete Damus auf der Rednerliste. Sie spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

Sehr geehrtes Präsidium! Liebe Abgeordnete! Lieber Gast! Nach dem Motto „Neue Wahlperiode - neues Glück“ versucht die AfD nun also erneut, das Parité-Gesetz abzuschaffen, und zwar mit einem Gesetzentwurf, den sie aus der vergangenen Wahlperiode recycelt hat. Da sage ich nur: Gerade mal ein Fünftel der Mitglieder Ihrer Fraktion sind Frauen. Das ist doch das beste Beispiel dafür, wie sehr dieser Landtag - und leider nicht nur der - ein Parité-Gesetz braucht.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt DIE LINKE)

Wir Bündnisgrünen sind stolz darauf, dass wir in der vergangenen Legislaturperiode einen ersten Entwurf für das ParitéGesetz eingebracht haben. Wir haben es damals sogar aus der Opposition heraus geschafft, einen gemeinsamen Kompromiss anzustoßen, der am Ende breit über Parteigrenzen hinweg vom Landtag getragen wurde. Die Verabschiedung des Paritätsgesetzes 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts war ein Meilenstein für die Geschlechtergerechtigkeit und hat zu Recht bundesweit Beachtung gefunden. Ich danke allen Frauen und Männern, die für diesen Erfolg gekämpft haben.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und DIE LINKE)

Dass ausgerechnet Sie von der AfD-Fraktion sich hier als Verfassungsverteidigerinnen aufspielen, ist wenig glaubwürdig.

(Zuruf von der AfD: Wir sind die einzigen!)

- Ja, die einzigen, genau.

Verfassungsrecht ist nicht statisch; es entwickelt sich ständig weiter, so wie auch unsere Gesellschaft sich wandelt, auch wenn Sie von der AfD gern die Augen davor verschließen.

Unsere Landesverfassung ist hier fortschrittlich: Sie verpflichtet uns, für die Gleichstellung von Frau und Mann im Beruf, im öffentlichen Leben, in Bildung und Ausbildung, in der Familie sowie im Bereich der sozialen Sicherheit zu sorgen. Über all

diese Fragen wird hier im Landtag entschieden. Deswegen ist es nur konsequent, dass wir mit der Gleichstellung bei den Listen für die Landtagswahlen anfangen. Wir Bündnisgrünen haben das lange erprobt - das sieht man an der Zusammensetzung unserer Fraktion. Weitere Parteien sind uns gefolgt, denn Frauen sind nicht mehr bereit, auf die Hälfte der Macht zu verzichten.

Ja, die Entscheidung des Verfassungsgerichts zu diesem Gesetz steht noch aus. Wir sollten sie auch abwarten. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass das Gericht diese Abwägung konkurrierender Rechtsgüter vornehmen wird. Denn neben der Parteienfreiheit und den Wahlrechtsgrundsätzen gehört dazu genauso der Gleichstellungsauftrag im Grundgesetz und in unserer Landesverfassung. Solche Abwägungen sind in einem Rechtsstaat etwas ganz Normales. Gäbe es sie nicht, wäre die Vergewaltigung in der Ehe noch immer keine Straftat; es gäbe keine Ehe für alle und auch kein drittes Geschlecht.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt DIE LINKE und SPD)

Für das Brandenburger Paritätsgesetz wird es bald eine Rechtsprechung geben, und falls notwendig, können wir als Gesetzgeber nachjustieren - auch das ist ein ganz normaler Prozess. Auf diese Weise der Entscheidung vorgreifen zu wollen, zeugt jedoch von wenig Respekt vor unserem Verfassungsgericht.

(Beifall B90/GRÜNE sowie SPD und CDU)

Sie werden die Zeit aber nicht zurückdrehen können, auch wenn Sie es mit aller Macht versuchen. Die Uhren gehen auch bei uns in Brandenburg vorwärts.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU sowie vereinzelt DIE LINKE)

Als Nächster spricht Herr Minister Stübgen für die Landesregierung.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der AfD zielt auf die Aufhebung des Brandenburger Parité-Gesetzes vom Januar dieses Jahres, das vorsieht, dass Mitte nächsten Jahres die Paritéverpflichtung für Landtagswahllisten verbindlich wird. Den gleichen Gesetzentwurf haben Sie schon im Mai dieses Jahres vorgelegt.

(Frau Bessin [AfD]: Sehr gut!)

Es ist Ihnen natürlich unbenommen, wie oft Sie Gesetzentwürfe vorlegen; man muss allerdings kein Prophet sein, um davon auszugehen - das prognostiziere ich -, dass Sie mit Ihrem Gesetzentwurf auch diesmal keinen Erfolg haben und er nicht in Kraft treten wird.

(Beifall CDU, SPD, B90/GRÜNE und DIE LINKE)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe mir die parlamentarischen Debattenbeiträge vom Januar und Mai dieses Jahres in diesem Haus - zu jener Zeit war ich hier noch

nicht regelmäßig zu Gast - genau angeschaut. Mir sind dabei zwei Dinge deutlich geworden: Punkt eins: Die überwiegende Mehrheit der Mitglieder dieses Parlaments verfolgt aktiv das Ziel der Parité von Frauen und Männern. Punkt zwei: Die überwiegende Mehrheit der Mitglieder dieses Parlaments verfolgt das Ziel der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Leben und in den parlamentarischen Vertretungen. Es kommt noch ein Grund hinzu: Sie vertreten eine semiparitätisch aufgestellte Gesellschaft.

(Kretschmer [DIE LINKE]: Zumindest wir!)

An dieser Mehrheit hat sich in diesem Landtag nichts geändert. Es gibt einen klaren Verfassungsauftrag, sich für Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern einzusetzen - das ergibt sich für jeden Politiker aus Artikel 3 des Grundgesetzes. Selbstverständlich - ich brauche eigentlich gar nicht darauf hinzuweisen, ich will es trotzdem sagen - ist die Verpflichtung, sich für Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern einzusetzen, eine klare Verpflichtung für diese Landesregierung und für mich als Verfassungsminister sowieso.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Aber die Debatten in diesem Parlament, auch in der Gesellschaft, zeigen noch etwas anderes: Es gibt unterschiedliche Auffassungen über den richtigen Weg oder die richtigen Wege, wie man zu dieser Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern am besten und am schnellsten kommen kann. Auch gibt es teilweise Zweifel - das ist bereits erwähnt worden -, ob die Parité als verbindliche Pflicht für die Landtagswahl - wie hier ab Mitte nächsten Jahres - mit dem auch verfassungsrechtlich garantierten Selbstorganisationsrecht der politischen Parteien in Deutschland vereinbar ist. Bevor es irgendjemand von Ihnen ausgräbt: Als Bundestagsabgeordneter habe ich solche Bedenken auch schon einmal geäußert.

(Vereinzelt Beifall AfD)

Aber wo stehen wir heute? Das Parité-Gesetz gibt es mittlerweile in Brandenburg, und es gibt ein Parité-Gesetz in Thüringen. Es tritt dort schon zum 1. Januar 2020, also in wenigen Tagen, in Kraft. Es gibt Diskussionen und Debatten zu ParitéGesetzen in den Landtagen von Berlin, Sachsen-Anhalt, Bayern, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.

In Brandenburg kann man auf jeden Fall feststellen - in Thüringen konnte ich das noch nicht recherchieren -: Unser Rechtsstaat funktioniert. Es gibt Organklagen beim Brandenburger Verfassungsgericht von drei Parteien, und es gibt Verfassungsbeschwerden von Einzelpersonen. Das Verfassungsgerichtsverfahren läuft; auch die Landtagsverwaltung hat zu einem Organstreitverfahren bis Ende Januar 2020 noch die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Aus diesem Grund haben wir uns als Koalitionsparteien richtigerweise dafür entschieden, dass wir das Grundsatzurteil, das das Brandenburger Verfassungsgericht in absehbarer Zeit zum Paritätsgesetz fällen wird, abwarten werden. Ich sage Ihnen voraus: Dieses Grundsatzurteil wird in seiner Bedeutung weit über Brandenburg hinausgehen. Damit verbinde ich die Hoffnung - das möchte ich betonen -, dass wir im Gegensatz zu den höchstrichterlichen Rechtsprechungen der letzten 15 Jahre, was die Altanschließer betrifft - das ist morgen auch noch einmal Thema in diesem Hause -, bezüglich dieser Frage in

Deutschland zu einer bundesweit einheitlichen Rechtsprechung kommen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Die Landesregierung empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs der AfDFraktion.

(Beifall CDU, SPD, B90/GRÜNE sowie vereinzelt DIE LINKE)

Vielen Dank. - Zu uns spricht jetzt noch einmal die Abgeordnete Bessin. Bitte schön.

Herr Stübgen, vielen Dank für den Hinweis auf die laufenden Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht. Auch wir als Alternative für Deutschland, Landesverband Brandenburg, haben selbstverständlich gegen das Paritätsgesetz geklagt.

Frau Wernicke, ich kann Ihnen in vielen Punkten absolut zustimmen. Sie haben interessanterweise das Verhältnis innerhalb der Parteien angesprochen - das gibt mir die Möglichkeit, gleich bei den Grünen etwas Redezeit zu sparen. Wir haben es einmal ausgerechnet: Der Anteil der Frauen und Männer in unserer Partei, der AfD, umgerechnet auf die Mandatsträger hier im Parlament, zeigt, dass wir als Frauen überrepräsentiert sind. Daher vielen Dank für den Hinweis an dieser Stelle!

(Zuruf des Abgeordneten Keller [SPD] - Vereinzelt Geläch- ter bei der Fraktion DIE LINKE)

Nun würde ich gern weitergehen und die anderen Fraktionen einbeziehen. Die heutige politische Linke, zu der mittlerweile eigentlich auch die SPD gehört,

(Stohn [SPD]: Eigentor!)

fabuliert immer noch von der Unterdrückung von Frauen in diesem Land, und das, obwohl wir, wie Sie eigentlich alle wissen müssten, schon seit 14 Jahren eine Bundeskanzlerin haben.