Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abgeordnete Johlige - bitte schön.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der vergangenen Wahlperiode haben wir in diesem Parlament häufig über humanitäre Aufnahmeprogramme gesprochen - ich erinnere an das vom Parlament durchgesetzte Aufnahmeprogramm für jesidische Frauen. Wir haben auch mehrmals über das Aufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge gesprochen, in der Regel immer dann, wenn zu befürchten stand, dass die Landesregierung das Programm nicht verlängert. Damals hat dann die Opposition immer beantragt, dass es doch verlängert werde, und die Koalition ist eingeschwenkt und hat gesagt: Ja, machen wir! - In der Tradition bewegen wir uns jetzt auch, weil unsere Sorge war, dass Sie es nicht verlängern, da Sie in den Koalitionsverhandlungen nicht über dieses Aufnahmeprogramm gesprochen haben. Deshalb haben wir den Antrag eingebracht.
Dieses Aufnahmeprogramm ermöglicht es syrischen Flüchtlingen, außerhalb des Rahmens des normalen Familiennachzugs Verwandte nach Deutschland zu holen. Ungefähr 300 Menschen sind auf diesem Weg bereits nach Brandenburg gekommen, und es herrscht derzeit eine relativ große Verunsicherung, weil das Programm bisher noch nicht verlängert ist. Gleichzeitig wissen wir, dass die Lage in Syrien katastrophal ist, und zwar in allen Landesteilen - das haben wir auch gerade aus dem Bericht des Auswärtigen Amts erfahren können. Auch wenn wir uns anschauen, was der NATO-Partner Türkei gerade in Rojava treibt, wissen wir, dass dieses Programm bitter nötig ist. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir gestern lesen konnten, dass das Aufnahmeprogramm - wie das Innenministerium bekannt gegeben hat - verlängert werden soll.
Wir erhalten den Antrag trotzdem aufrecht, weil wir gern zwei Punkte an diesem Programm ändern möchten. Der erste Punkt: Wir wollen eine Ausweitung auf den Irak. Dann würden wir Hand in Hand mit Berlin gehen, wo das schon vor einiger Zeit erfolgt ist, und Brandenburg hat immer versucht, bei den Aufnahmeprogrammen Hand in Hand mit Berlin zu gehen. Gleichzeitig wissen wir, dass die Lage derzeit auch im Irak katastrophal ist. Bei den Protesten in der vergangenen Woche gab es ungefähr 400 Tote und Tausende Verletzte.
Der zweite Punkt, der uns wichtig ist, ist die Ausweitung des begünstigten Personenkreises auf Personen, die seit einem Jahr in Berlin oder Brandenburg leben. Das hatten wir schon einmal, allerdings hat das Innenministerium genau diese Regelung entgegen dem Willen des Landtags bei der letzten Verlängerung aufgehoben, sodass das Programm nur noch für Personen gilt, die sich seit einem Jahr in Brandenburg aufhalten. Das führt dazu, dass Geflüchtete, die seit vier, fünf Jahren in Deutschland leben und einen gesicherten Aufenthaltsstatus haben, aber bisher in Berlin gelebt haben, jetzt nicht nach Brandenburg ziehen, weil sie dann wieder ein Jahr warten müssten, um ihre Verwandten nachholen zu können. Dafür gab es keinen vernünftigen Grund, und ich weise darauf hin, dass auch Berlin die Regelung hat, dass das Programm für Geflüchtete gilt, die seit einem Jahr in Berlin oder Brandenburg leben. Deshalb möchten wir, dass das wieder geändert wird. Das ist der zweite Punkt in unserem Antrag.
Meine Damen und Herren, ich hoffe sehr, dass wir die Tradition des letzten Landtags fortführen und bei humanitären Aufnah
meprogrammen versuchen, einen möglichst großen demokratischen Konsens in diesem Haus herzustellen. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Herzlichen Dank.
Geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Gast! Das Grundgesetz stellt in Artikel 6 Abs. 1 Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Die brandenburgische Landesverfassung greift das in Artikel 26 Abs. 1 auf. Die Familie ist für viele Menschen ein wichtiger sozialer Anker, und daher ist es Aufgabe des Staates, Familien zu schützen. Ich sagte das an dieser Stelle schon vor einem Jahr, und ich möchte es wiederholen: Grundsätzlich sind alle Familien gleich, denn weder im Grundgesetz noch in der brandenburgischen Verfassung heißt es „deutsche Familien“, sondern schlicht „Familien“.
Wenn wir als Gesetzgeber das Zusammenleben von Familien nicht ermöglichen, muss es dafür gute Gründe geben. Meines Erachtens folgt daraus auch die Pflicht, es Menschen zu ermöglichen, mit ihren Familien zusammenzuleben.
Für syrische Familien ist es leider oft nicht möglich, in Syrien gemeinsam in Frieden zu leben. Bürgerkrieg und IS-Terror machen das Land noch immer zu einem Ort, an dem niemand sicher leben kann. Das hat sich seit dem letzten Jahr nicht verändert. Vor Ort gibt es weiterhin eine toxische Gemengelage: Der IS hat hier zwar kein Territorium mehr, aber er agiert im Untergrund weiter, und Assads Schergen gehen weiter brutal gegen Zivilbevölkerung und Opposition vor. Verfolgung und Folter werden dokumentiert, vor Reisen nach Syrien wird weiterhin gewarnt.
Es ist daher menschlich und politisch geboten, betroffene Familien aus Syrien zu unterstützen. Deswegen hat sich die Koalition unter Führung unseres Ministerpräsidenten Dr. Woidke schon im Koalitionsvertrag darauf festgelegt - dafür bin ich ausgesprochen dankbar -, das Landesaufnahmeprogramm für Geflüchtete aus Syrien zu verlängern. Auf ministerieller Ebene wird das gerade umgesetzt, wie wir gestern der Presse entnehmen durften - vielen Dank dafür, Herr Minister -, und deswegen ist der Antrag in dieser Forderung bereits überholt.
Ich bin stolz, dass Brandenburg in dieser Lage weiterhin Flüchtlinge aus Syrien aufnimmt und nicht abschiebt. Das Land Brandenburg nimmt mit dem Landesaufnahmeprogramm seit 2013 eine Verantwortung wahr und ermöglicht es syrischen Familien, engste Angehörige auf geregeltem Weg nach Deutschland zu holen. Voraussetzung für eine Einreise über das Landesaufnahmeprogramm ist es, dass sich ein Familienmitglied seit mindestens einem Jahr legal bei uns aufhält und zudem den Lebensunterhalt für seine Familie aufbringen kann. Wenn der Aufenthaltsstatus des Nachholers befristet ist, erhalten auch die Familienmitglieder nur eine befristete Bleibeerlaubnis.
was wir da besprochen haben und ob es so umgesetzt wird, weil verschiedene Verordnungen da einander widersprechen. Ich würde das im Hintergrund noch einmal neu klären wollen. Da sind wir uns nämlich uneins. Dass es in der Form nicht umgesetzt wird, heißt vielleicht, dass es im Moment doch keine Rolle spielt, ob der Antragsteller im vergangenen Jahr in Berlin oder in Brandenburg gelebt hat.
Wir werden den Antrag daher ablehnen. Wir sehen ihn weitestgehend schon umgesetzt. Syrischen Familien, die oft weltweit an vielen Orten verstreut leben müssen, soll die Möglichkeit gegeben werden, in Frieden und Sicherheit hier bei uns in Brandenburg zu leben. - Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nichts hat Deutschland seit der Wiedervereinigung 1990 so gespalten wie Merkels Grenzöffnung im September 2015
und die fortdauernde Aufnahme hunderttausender Migranten aus Afrika und dem Nahen Osten. Im Für und Wider zerreißen Familien, zerreißen Freundschaften und neuerdings auch Parlamente.
Merkels Migrationspolitik - es verbietet sich, von Asylpolitik zu sprechen - wird mit dem vorliegenden Antrag der Linken vorbehaltlos das Wort geredet. Merkel und ihr Gefolge
- und wir haben heute wahrgenommen, dass so gut wie alle Parteien jenseits der AfD zu diesem Gefolge gehören - berufen sich auf humanitäre Gründe und fügen hinzu, Deutschland sei ein reiches Land. Kritik an der Politik und damit auch am vorliegenden Antrag der Linken wäre demzufolge „inhuman und asozial“.
So werden laut „Neuer Zürcher Zeitung“ vom 15. September 2017 - ich zitiere - für „jede[n] Schutzsuchende[n] in Deutsch
Aber ich frage Sie: Wie ist dieser Aufwand gerechtfertigt, wenn 19 % der Menschen in Deutschland armutsgefährdet sind, wenn das Rentenniveau hierzulande unter dem vieler EUStaaten liegt - Krisenländer wie Griechenland und Portugal inbegriffen -, wenn bereits mehr als 10 Millionen Vollzeitbeschäftigte nicht genug verdienen, um im Alter eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erhalten
- ich lasse keine Zwischenfragen zu -, und wenn auch in Potsdam immer mehr Menschen auf die Tafeln angewiesen sind? Deutschland ist nämlich in Wirklichkeit pauschal keineswegs ein reiches Land. Umso verhängnisvoller ist es, wenn die fortdauernde Einwanderung zur Ausbreitung von Parallelgesellschaften und -identitäten führt.
Welchen Schaden der Zusammenhalt im Land schon genommen hat, beweisen die Hilferufe einheimischer Schüler …
… eingezäunte Weihnachtsmärkte, Sicherheitsdienste in Krankenhäusern und ein Blick auf die Polizeiliche Kriminalstatistik. Ich frage Sie - auch Sie von den Linken -: Nehmen Sie all das nicht wahr? Nehmen Sie nicht wahr, dass die fortdauernde Migration unseren Nationalstaat und mit ihm die soziale Sicherheit und demokratische Teilhabe infrage stellt und dass vor allem die Schwächsten in Deutschland den Preis dieser Migrationspolitik zahlen?
Nehmen Sie es nicht wahr? Ich sage Ihnen, viele Ihrer ehemaligen Wähler nehmen all das wahr, wie Sie im September erleben konnten.
Ebenso wahr nimmt es die geschasste Bundestagsfraktionsvorsitzende der Linken, die im „Focus“-Interview erklärte:
„,Offene Grenzen für alle‘ ist weltfremd. Und wenn das Kernanliegen linker Politik ist, die Benachteiligten zu vertreten, dann ist die No-Border-Position auch das Gegenteil von links.“
„Das Wunder des Nationalstaats ist, dass er eine gemeinsame Identität schafft, die Solidarität ermöglicht. Zu viel Einwanderung gefährdet dieses Arrangement.“
Politisch und wirtschaftlich stabile Nationalstaaten zu erhalten ist das Beste, was wir für die Welt tun können