Protokoll der Sitzung vom 11.12.2019

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Brandenburg ist ein weltoffenes Land, Brandenburg ist ein solidarisches Land, und Brandenburg bekennt sich dazu, seiner Verantwortung in einer unsicheren Weltlage gerecht zu werden. Das Landesaufnahmeprogramm für syrische Geflüchtete ist ein Teil der Wahrnehmung dieser Verantwortung, Humanität und Menschenrechte zu fördern. Und ja, liebe AfD, unser Grundgesetz sagt: Die Würde des Menschen ist unantastbar. - Es redet nicht von der Würde des Deutschen und auch nicht, wie es Ihnen vielleicht vorschwebt, von der Würde des weißen Deutschen in mindestens zehnter Generation.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD, CDU, DIE LINKE und BVB/FW - Zuruf des Abgeordneten Hünich [AfD])

Familien zu vereinen, die durch Krieg und Terror getrennt wurden, halte ich für eine menschliche Selbstverständlichkeit. Wenn die Welt in Aufruhr ist und unschuldige Menschen darunter leiden, ist die Weltgemeinschaft auf jeder politischen Ebene in der Verantwortung, das Mögliche zu tun, um Menschenrechte zu schützen. Das beginnt im ganz Kleinen. Ich bin sehr froh, dass Potsdam, wo ich lebe und Stadtverordnete bin, als Sicherer Hafen aus Seenot gerettete Menschen aufnehmen will und das dahinterstehende Netzwerk aus Städten stetig wächst.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und DIE LINKE sowie verein- zelt CDU)

Genauso bin ich auch froh, dass sich unsere Koalition dazu bekannt hat, dass das Land Brandenburg seiner Verantwortung gerecht wird. An die Kolleginnen und Kollegen von den Linken: Ich habe gerade noch einmal nachgeschaut - Seite 55 des Koalitionsvertrags, vorletzter Absatz. Es wurde von meinen Vorrednern bereits ausgeführt, dass die Koalition dafür Sorge tragen wird, das erfolgreiche Landesaufnahmeprogramm für syrische Geflüchtete fortzuführen. Darüber hinaus bekennen wir uns im Koalitionsvertrag zur Aufnahme von aus Seenot geretteten Geflüchteten. Damit erklären wir uns bereit, unseren Anteil zu leisten, dass Europa seinen eigenen Werten gerecht wird, indem solidarisch eine menschenwürdige Unterbringung gesichert wird. Mit einem ambitionierten Aufnahmeprogramm für zusätzlich jährlich 200 besonders schutzbedürftige Menschen gehen wir noch darüber hinaus.

Wir schauen bei humanitären Katastrophen, die Menschen zur Flucht aus ihrer Heimat zwingen, nicht weg. Die Ausgestaltung der Aufnahmeprogramme werden wir nun in der Koalition sorgfältig ausarbeiten und dann hier vorstellen. Ich glaube, dass wir uns damit auf einen guten Weg begeben, unserer Verantwortung in der Welt gerecht zu werden. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht Herr Minister Stübgen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst zwei gute Nachrichten: Punkt eins: Die Linksfraktion hat unseren Koalitionsvertrag gelesen;

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Genau! - Walter [DIE LINKE]: Wenigstens wir!)

deswegen haben Sie ja diesen Antrag eingebracht. Es ist auf jeden Fall immer nützlich, unseren Koalitionsvertrag zu lesen.

(Domres [DIE LINKE]: Wir werden Sie beim Wort nehmen, Herr Innenminister!)

Wenn Sie ihn noch einmal lesen, ist es noch nützlicher - für jeden Menschen.

(Beifall CDU - Zuruf des Abgeordneten Görke [DIE LIN- KE])

Punkt zwei: Ihre freundliche Erinnerung an mein Haus und an mich als Innenminister war aber nicht nötig. Es war eine meiner ersten Handlungen, als ich im MIK ankam, mich darum zu bemühen, das seit 2013 bestehende Landesaufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge für das Land um ein Jahr, bis 2020, zu verlängern. Die ausgearbeitete Vorlage liegt im Moment beim Bundesinnenministerium. Die Zeichnung des Bundesinnenministeriums ist verpflichtend. Der Bundesinnenminister hat mir in der letzten Woche mündlich erklärt, dass dem nichts entgegenstehen wird. Das heißt, ich werde noch in dieser, spätestens in der nächsten Woche in der Lage sein, dieses Programm für ein Jahr zu verlängern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihr Antrag gibt mir aber auch die Möglichkeit, noch etwas genauer unser Koalitionskonzept zu erläutern, wie wir in den nächsten fünf Jahren Flüchtlingspolitik betreiben wollen. Dabei habe ich auch die Gelegenheit, auf Fehler von Ihnen hinzuweisen, die aus Ihrem Antrag hervorgehen.

Ihr Fehler ist insbesondere der, dass Sie verstärkt versuchen wollen, eine brandenburgeigene Flüchtlingspolitik zu machen - in diesem Fall mit Berlin, dazu komme ich noch. Unsere Erfahrung ist aber: Wenn jede europäische Region, jedes Bundesland selbst herumwurstelt und eigene politische Ansätze für dieses in der Tat schwierige und schlimme Thema verfolgt, kommt es zu Doppelstrukturen, zu einander blockierenden Strukturen - und das hilft vor allem den betroffenen Flüchtlingen nicht. Deshalb orientieren wir als Koalition uns an vorhandenen Programmen. Wir haben die Situation, dass die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich im Rahmen von UNHCR und Europäischer Union gebunden ist. Wir als Bundesland sind Teil der Bundesrepublik Deutschland, das heißt der Bundesregierung.

Lassen Sie mich jetzt noch auf einige Punkte eingehen, die wir in unserem Koalitionsvertrag geregelt haben. Benjamin Raschke hat heute früh schon darauf hingewiesen, dass wir uns entschieden haben, in Kooperation mit dem Bund eine begrenzte Anzahl von Seenot-Flüchtlingen aufzunehmen. Es wird sowieso dazu kommen, dass wir aufgrund unserer Größe und unserer Einwohnerzahl Pflichtzuteilungen durch den Bund bekommen werden. Wir wollen aber - soweit es möglich ist - Flüchtlinge zusätzlich aufnehmen, weil wir damit ein wichtiges politisches Signal setzen und zusätzlich Menschen helfen wollen.

(Beifall SPD, CDU, B90/GRÜNE und DIE LINKE)

Wir haben im Koalitionsvertrag zwei weitere Programme verankert, nämlich zunächst, dass wir auch wieder zusätzlich bis zu 200 Flüchtlinge pro Jahr aus dem Resettlement-Programm des UNHCR aufnehmen wollen. Hier ist es auch so, dass wir über den Bund eine verpflichtende Quote bekommen werden. Wir wollen hier aber zusätzlich etwas tun - soweit das möglich ist -, etwas mehr machen als das, wozu uns der Bund verpflichtet, um das Elend der Flüchtlinge zu lindern.

Wir machen in einem einzigen Punkt eine Ausnahme, indem wir uns nicht an vorhandene UNHCR-Programme koppeln. Dabei geht es darum, dass wir verfolgte Christen aus islamischen Ländern aufnehmen wollen.

Warum koppeln wir uns hier nicht an andere Programme? Ich will deutlich auf Folgendes hinweisen - das haben wir in den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag intensiv diskutiert, und das können Sie auch als klare Kritik von mir sehen -: die Problematik, die seit Jahrzehnten wächst, dass christliche Kulturen, christliche Gemeinden in islamischen Ländern verfolgt, bedroht, ermordet und vertrieben werden. Der UNHCR meint, dieses Problem damit lösen zu können, dass man schlichtweg nicht öffentlich darüber spricht. Deswegen gibt es auch nur wenige öffentliche Debatten dazu. Wir halten das für falsch.

Die Möglichkeiten, die wir in Zusammenarbeit mit der EKD und der katholischen Kirche haben, wollen wir nutzen, um Menschen aus diesen Ländern zu helfen. Es ist leider eh schon so, dass nicht mehr so viele Christen - sie gibt es dort zum Teil seit fast 2 000 Jahren - in diesen Regionen leben; es sind eh nicht mehr so viele Christen dort. Wir wollen helfen, wo wir können. Deshalb dieses zusätzliche Programm.

(Beifall CDU, SPD, B90/GRÜNE sowie des Abgeordneten Vida [BVB/FW])

Ich werde … - Haben Sie mein Mikrofon ausgeschaltet?

Entschuldigung. Ich dachte, Sie wären fertig. - Bitte, machen Sie weiter. Alles gut.

(Allgemeine Heiterkeit)

Okay. Danke schön. - Ich werde in den nächsten Monaten in meinem Haus die Beschlüsse zur Umsetzung des Koalitionsvertrags umsetzen.

Aber weil das vorhin eine Rolle spielte, noch zwei Hinweise dazu, was die konkreten zusätzlichen Forderungen des Antrags der Fraktion DIE LINKE betrifft. Das ist zum einen, auch Iraker aufzunehmen.

Warum haben wir uns entschieden, das nicht zu machen? Punkt eins ist: Die Innenministerkonferenz hat fast einstimmig - bis auf Berlin - beschlossen, dass wir mit solchen zusätzlichen Programmen möglichst bundeinheitlich umgehen wollen. „Bundeseinheitlich“ heißt, dass wir uns bei den zusätzlichen Aufnahmeprogrammen auf syrische Flüchtlinge konzentrieren. Nur Berlin geht da einen Sonderweg.

Aber es gibt noch einen objektiven Grund, den ich für wichtig halte: Es ist ganz klar, die syrischen Migranten in Europa bekommen durchweg grundsätzlich, auch in Deutschland, den sogenannten subsidiären Schutz, also den Bürgerkriegsflüchtlingsstatus. Dieser subsidiäre Schutz hat den Nachteil, dass es eine zweijährige Nachzugssperre für Angehörige ersten Grades gibt. Das war ja der Grund, aus dem Brandenburg dieses Programm richtigerweise im Jahr 2013 aufgelegt hat, nämlich, um zumindest punktuell in besonders schwerwiegenden Fällen Abhilfe zu schaffen.

Flüchtlinge aus dem Irak, die in Deutschland ankommen, bekommen grundsätzlich keinen subsidiären Status, außer in Ausnahmefällen aufgrund einzelgerichtlicher Entscheidungen. Deshalb sind sie im normalen Asylverfahren und haben nicht diese Nachzugssperre. Für den Irak ist das nicht in der Form wie für Syrien nötig. Deshalb haben wir uns entschieden, das für Syrien zu machen.

Jetzt der letzte Punkt.

Herr Minister Stübgen, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Selbstverständlich. Bitte.

Herr Stübgen, habe ich Sie gerade richtig verstanden, dass Sie uns mitteilen, dass Flüchtlinge aus Syrien grundsätzlich keinen Flüchtlingsstatus bekommen, sondern subsidiären Schutz, die aus dem Irak allerdings Flüchtlingsstatus und subsidiären Schutz? Ich würde empfehlen, das noch einmal nachzulesen. Denn das ist wirklich falsch.

Gut, ich erkläre es noch einmal. Grundsätzlich bekommen Flüchtlinge aus Syrien den subsidiären Status, weil in Syrien Bürgerkrieg herrscht. Da gibt es eine Nachreisesperre für Angehörige ersten Grades von zwei Jahren. Irakische Flüchtlinge bekommen grundsätzlich keinen subsidiären Status, sie sind im normalen Asylverfahren. Die Anerkennungsquote beträgt hier ungefähr 31 %. Hier gibt es diese Nachzugssperre nicht. Deshalb dieser Unterschied. - Ich hoffe, dass ich mich jetzt deutlich genug ausgedrückt habe.

Aber ich wollte noch auf eine Frage eingehen - Frau Kollegin, Sie hatten das noch genannt. Das ist das ursprüngliche Brandenburger Landesprogramm, in dem es in der Tat so war, dass es auch für in Berlin lebende Stammberechtigte galt. Das war bis 2019 so. Weil es hier aber nachgewiesenermaßen zu Missbrauchsfällen kam, hat die alte Landesregierung entschieden, dieses Programm abzuschaffen und nur noch für Flüchtlinge aus Syrien - stammberechtigte - in Brandenburg zuzulassen. Genau dieses Programm, wie es jetzt in 2019 gilt, schreiben wir für 2020 fort. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Bevor ich jetzt dem Kollegen Büttner von der Fraktion DIE LINKE noch einmal das Wort erteile, weise ich darauf hin, dass die Landesregierung eben ein bisschen überzogen hat. Deshalb nenne ich Ihnen die Restredezeiten. Hiernach hätte die SPD jetzt noch einmal 4:43 Minuten, die AfD 2:43 Minuten, die CDU 4:30 Minuten, B90/GRÜNE 5:45 Minuten, die Linke 8:56 Minuten und BVB / FREIE WÄHLER 4:16 Minuten. Wenn Sie also noch einmal das Wort ergreifen möchten, können Sie das gern tun.

Aber jetzt spricht erst einmal der Kollege Büttner zu uns. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist ja eine spannende Debatte. Ich will auf ein paar Punkte eingehen. - Ich suche gerade Frau Gossmann-Reetz.

(Frau Gossmann-Reetz [SPD]: Hier!)

- Ja, da ist sie.

Ich fange einmal bei Ihnen an.

(Frau Gossmann-Reetz [SPD] spricht mit Frau Rich- stein [CDU])

- Wenn Sie mir zuhören würden, wäre das echt nett.

Ich bin ein bisschen traurig. Denn in der letzten Legislaturperiode gab es einen Konsens zwischen den demokratischen Fraktionen, diesen Anträgen hier auch tatsächlich gemeinsam zu einer Mehrheit zu verhelfen. Ich sehe, dass Sie diesen demokratischen Konsens momentan brechen, auch wenn Sie Erklärungen haben, die ich an der einen oder anderen Stelle sogar nachvollziehen kann.

Ich will Ihnen noch etwas zur Situation in Syrien sagen. Sie haben gesagt, die Situation habe sich nicht verändert. Ich sage Ihnen: Sie hat sich deutlich verschlechtert.

(Dr. Berndt [AfD]: Was?)

Am Ende meiner Rede werde ich darauf zurückkommen, warum.