Des Weiteren liegen dazu der Änderungsantrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion, Drucksache 7/134, und ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/181, vor. Außerdem liegen ein Änderungsantrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion, Drucksache 7/286, ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/312, und ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/323, vor.
Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD-Fraktion bitte ich Herrn Abgeordneten Vogelsänger an das Rednerpult.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute Vormittag hatten wir die Regierungserklärung. Da spielte der Zukunftsinvestitionsfonds eine große Rolle. Jetzt, am Nachmittag haben wir die 2. Lesung. Das nenne ich Brandenburger Tempo. Dieses Tempo haben wir auch deshalb, weil SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und Grünen-Fraktion den Gesetzentwurf eingebracht haben. Ich sage: Wir zeigen damit als Parlament Selbstbewusstsein. Wir gestalten den Haushalt.
Ich würde der Linkspartei bei der Kritik an diesem Fonds eines raten: Diesen Fonds haben wir uns gemeinsam erarbeitet. Diesen Fonds können wir uns leisten. Vor zehn Jahren wäre es nicht verantwortbar gewesen, einen solchen Zukunftsfonds aufzulegen. Deshalb ist es gut, dass wir das tun und diese Möglichkeit, für unser Land Brandenburg mehr Investitionen zu tätigen, haben.
Er ist ein völlig neues Instrument. Wir hatten noch nie einen Fonds mit Landesmitteln über zehn Jahre. Damit sind wir in der Gestaltung viel freier als bei Programmen mit EU und Bund. Wir werden genau überlegen: Wo sind Defizite im Bereich Digitalisierung, im Bereich Klimaschutz, im Bereich Infrastruktur? Das werden wir mit den Fachpolitikern beraten. Aber jetzt werden wir erst einmal die haushaltstechnische Frage klären. Wir machen nicht weniger als eine Kreditermächtigung, die dann entsprechend auszufüllen ist, auch bezüglich der fachlichen Dinge.
Dann kommt auch immer wieder unsere Finanzministerin ins Spiel; es wird befürchtet, dass sie eine schwarze Kasse bekäme.
Das ist natürlich grober Unfug, denn die entsprechenden Zuweisungen zu den Einzelplänen müssen durch den Haushalts- und Finanzausschuss. Wir haben nichts in Richtung schwarzer
Es wird im Jahr 2020, im Jahr 2021 sicherlich auch viel darüber geschrieben werden, wie denn der Abfluss der Mittel ist. Dieser Fonds ist auf zehn Jahre angelegt. Es wird nicht eine Jahresscheibe wie die andere sein. Das soll es auch nicht.
Wir haben mit diesem Fonds eine weitere gute Möglichkeit; denn es wird eine Übergangsphase von der EU-Periode, die jetzt ausläuft, zur neuen EU-Förderperiode geben. In dieser Übergangsphase gibt es immer die eine oder andere Anlaufschwierigkeit bezüglich der neuen Förderperiode. Da ist dieser Zukunftsinvestitionsfonds ein gutes Mittel, dass wir dies austarieren und weiterhin dafür sorgen, dass wir ein Jahrzehnt der Spitzeninvestitionen im Land Brandenburg bekommen.
Vor einem will ich uns warnen: Wir haben dann nicht mehr die Möglichkeit, zu sagen: Es liegt an EU-Vorschriften, es liegt an Bundesvorschriften. Sondern es liegt dann an uns; das ist ein Landesprogramm. Wir müssen dann dafür sorgen, dass die Mittel auch abfließen.
In § 2 ist ganz konkret beschrieben, was wir mit den Mitteln machen wollen. Und diese inhaltliche Ausgestaltung kommt nach der haushaltstechnischen Ausgestaltung. So wird verantwortungsvolle Politik im Land Brandenburg gemacht.
Ich bitte Sie vorsorglich schon um die Zustimmung zur 3. Lesung, die haben wir morgen. Wir gestalten mit dem Zukunftsinvestitionsfonds Brandenburg. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Hier stehen wir nun und können - sollen, dürfen - bekanntermaßen nicht anders. Die neue Landesregierung hat uns den Entwurf eines Nachtragshaushalts flott-flott auf den Tisch gelegt und den Entwurf für ein Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens drangeheftet.
Sondervermögen sind Schattenhaushalte. Die heißen zu recht so, weil oft das, was mit ihnen gemacht wird, im Schatten bleibt.
Wenn ich dann noch lese, dass dieses Sondervermögen durch eine Kreditaufnahme gebildet werden soll, und zwar in der komfortablen Höhe von 1 Milliarde Euro, graben sich doch einige Sorgenfalten in meine Stirn. Und dass das Ganze noch in diesem Jahr passieren soll, weil zum 1. Januar nächsten Jahres die Schuldenbremse in Kraft tritt, die die Neuverschuldung für unser Land weitgehend verbietet, macht es nicht besser.
Nun steht im Gesetz zur Errichtung dieses Schattenhaushaltes, dass die neue Landesregierung mit diesem Geld nachholen will, was die alte Landesregierung in den letzten fünf bis zehn Jahren versäumt hat, nämlich nichts weniger, als unser Land zukunftsfähig zu machen. Besser spät als nie, mag man sich denken und liest weiter, was mit dieser 1 Milliarde Euro in den nächsten zehn Jahren an Investitionen in den Bereichen Regionalentwicklung, Klimaschutz, moderne Infrastruktur, Digitalisierung und Innovation finanziert werden soll. Prima, denkt man sich, endlich geht es voran. Doch beim zweiten Draufschauen merkt man, dass dies alles ziemliche Allgemeinplätze sind und sehr wenig konkret.
Da sollen wir der neuen Landesregierung also einen Freibrief geben, unserem Land eine neue Verschuldung von 1 Milliarde Euro aufzuhalsen, ohne heute sagen zu können, was genau sie damit machen will. Alle Kritik der im Ausschuss angehörten Experten an diesem unkonkreten Vorgehen, alle Kritik unseres Landesrechnungshofes, alle bohrenden Nachfragen der Oppositionsfraktionen im Haushaltsausschuss halfen nichts.
Im nächsten Jahr sollen die Kreise und Kommunen nach ihren Investitionsbedarfen und Wünschen befragt werden - hört man. Daraus will man dann eine Bestenauslese machen und einen Wirtschaftsplan für dieses Sondervermögen aufstellen, um etwas Licht in den Schatten zu bringen. Wollen wir es hoffen! Das soll dann integraler Bestandteil des jeweiligen Landeshaushaltes werden und darüber könne man, das heißt, kann dann die Opposition beraten und mitentscheiden. Das seien doch Kontrollmöglichkeiten genug, so haben Sie, Herr Barthel, SPD, in der Ausschussdiskussion betont. Klar, schon richtig, das hat nur den kleinen Schönheitsfehler, dass wir am Ende aufgrund der Mehrheitsverhältnisse hier im Parlament eben doch nicht mitentscheiden können - als wäre Kontrolle im Voraus besser als Katzenjammer in der Nachsicht. Doch unser Änderungsantrag zu Ihrem Gesetzentwurf, wie auch jener der anderen Oppositionsfraktionen, fiel im Haushaltsausschuss komplett durch. Nicht ein Komma oder einen Punkt daraus waren Sie bereit in Ihren Entwurf zu übernehmen. Da sind Sie schon gleich zu Beginn der Legislaturperiode - noch gänzlich ohne jeden Erfolgsbeweis - ganz schön stark von Ihrer Unfehlbarkeit eingenommen.
Gerade deshalb, um zu dokumentieren, dass es uns mit der Kontrolle ausgesprochen ernst ist, legen wir unseren Änderungsantrag hier im Plenum nochmals zur Abstimmung vor, auch wenn Sie ihn natürlich gleich wieder ablehnen werden.
Ich möchte hier allerdings auch eines klarstellen, um Missverständnisse zu vermeiden: Der Investitionsbedarf ist unstrittig vorhanden. Nicht nur, dass wir von der AfD-Fraktion das schon in den gesamten letzten fünf Jahren immer wieder gefordert und angemahnt haben, auch alle angehörten Experten und
Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände bestätigen das einhellig. Muss es dann aber ein Kredit sein, um diese Investitionen zu finanzieren? Das Land verfügt doch über Rücklagen von gut 2 Milliarden Euro - oder besser gesagt: nicht ausgeschöpfte Kreditlinien. Dennoch: Die Rahmenbedingungen sprechen durchaus für eine Kreditfinanzierung, auch wenn wir als AfD nicht die großen Freunde neuer Schulden sind. Die Zinsbelastung für den laufenden Haushalt wird gegen Null tendieren, und das voraussichtlich noch viele Jahre lang. Klug investiert, wird jeder Euro eine mehrfache Rendite abwerfen und somit auch die kommenden Generationen nicht unerträglich mit der Tilgung belasten.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Das ganze Projekt „Sondervermögen Zukunftsinvestitionsfonds Brandenburg“ ist zwar eine akzeptable Idee, sie ist vom Herangehen jedoch sehr fragwürdig. Sofern unser berechtigter Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf heute wieder abgelehnt wird, werden wir nicht für das Gesetz stimmen können, selbst wenn wir dessen Grundabsicht mittragen. Ich sage auch ganz deutlich, dass wir in den nächsten fünf Jahren bei jeder Gelegenheit ganz genau hinschauen werden, was Sie mit diesem Sondervermögen für unser Land und seine Bürger, die letztlich das Geld dafür mit ihren Steuern aufbringen müssen, tun werden und wie Sie dies tun. Danach sind wir dann vielleicht in der Situation, dass wir als AfD selbst daran mitwirken können. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Koalitionsfraktionen möchte ich feststellen, dass wir aufgrund der Ausschussberatungen, wo wir vier Sitzungen abgehalten - im Anschluss erfolgt die fünfte - und uns mit diesem Thema beschäftigt haben, zur Kenntnis nehmen können, dass alle Experten, auch diejenigen der in diesen Ausschuss entsandten Fraktionen, es doch begrüßt haben, dass wir einen solchen Zukunftsinvestitionsfonds auflegen. Das ist für uns eine gute Grundlage, weil Sie uns damit bestätigen, dass wir einer richtigen Entscheidung - auch inhaltlich - zu einer Mehrheit verhelfen.
Lassen Sie uns aber auch, weil wir das ernst nehmen, mit den kritischen Anmerkungen, die es in den Ausschussberatungen gab, noch einmal umgehen, und lassen Sie mich kurz auf diese eingehen. Ich war schon einigermaßen amüsiert, als ich zur Kenntnis nahm, dass uns öffentlich erklärt worden ist, mit diesem Zukunftsinvestitionsfonds würden wir ein bürokratisches Monster schaffen.
Das wurde uns von einigen in der Öffentlichkeit vorgeworfen. Andere sagten, das sei alles so schmal geregelt, dass es quasi schon eine regellose Regelung sei. Von daher muss ich Ihnen sagen: Wer einerseits sagt, dass es ein bürokratisches Monster
sei, und andererseits behauptet, es gäbe gar keine Regeln, widerspricht sich. Daher fühlen wir uns als Koalition darin bestärkt, dass wir offenkundig mit unserem Weg doch eine gute Mitte gefunden haben. Wir glauben, dass wir zwischen der Tiefe der Regelung und den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten einen guten Kompromiss gefunden haben.
Was mich inhaltlich dann aber - ich möchte nicht sagen: verärgert - doch schon etwas befremdet hat, war der Vorwurf, wir würden mit diesem Sondervermögen etwas schaffen, was eine Art Schattenhaushalt darstelle. Das, meine sehr verehren Damen und Herren, möchte ich im Namen der Koalition mit aller Entschiedenheit zurückweisen. Dieses Sondervermögen ist ein unselbstständiges Sondervermögen. Es ist explizit Bestandteil der Haushaltsberatungen und der Haushaltsaufstellung. Es gibt quasi gar kein transparenteres Sondervermögen als dieses. Insofern ist es auch, was die Transparenz betrifft, vollumfänglich Bestandteil der Haushaltsberatungen.
Ich ermuntere all diejenigen, die sagen, sie hätten auch Ideen, im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens daran mitzuwirken, eigene Ideen zu entwickeln und einzubringen. Von der AfD haben wir heute ja Pöbelei zur Kenntnis nehmen müssen - von daher freue ich mich schon, wenn Sie einmal mit konkreten Inhalten aufwarten und zeigen, dass Sie zu Recht hier sitzen und zu Recht Bürgerinnen und Bürger vertreten und daher auch mit konkreten Vorstellungen aufwarten und nicht nur mit Pöbeleien.