Protokoll der Sitzung vom 28.04.2021

Unserer Auffassung nach belegen die Antworten auf die Große Anfrage 5 und auch die bisherige Debatte, dass eine große Zahl der Empfehlungen bereits umgesetzt oder in Abarbeitung ist. Wir stärken - wie die EK 6/1 empfohlen hat - die örtliche Ebene, zum Beispiel mit dem Parlament der Dörfer oder mit der Festlegung Grundfunktionaler Schwerpunkte. Es gibt jede Menge Beispiele zum Ausbau der Infrastruktur, zur Qualitätssicherung in Kita und Schule, zur Unterstützung von Kultur, freiwilliger Feuerwehr und Sportvereinen. Mit jeder dieser Maßnahmen wird ganz konkret Lebensqualität in den ländlichen Regionen verbessert. Das ist gut, und alle Ressorts der Landesregierung - gerade natürlich jene, die die Fördermittel verwalten - arbeiten weiter an der Umsetzung.

Aber wir brauchen mehr als die einzelne Maßnahme. Deswegen arbeiten wir gegenwärtig - so haben wir es auch gemeinsam in der Koalition besprochen - an einer Regionalentwicklungsstrategie. Mit ihr bauen wir eine tragfähige Brücke von der Gegenwart in die Zukunft, um die Herausforderungen noch besser zu bewältigen. Ziel ist es, die fachpolitischen Ziele einerseits und die räumlichen Ziele zur Entwicklung Brandenburgs andererseits noch besser zu verbinden und damit die Entwicklung in Stadt und Land noch besser zusammen zu denken und voranzubringen.

Denn uns allen in Brandenburg muss klar sein: Eine gute und zukunftsfeste Entwicklung in unseren Dörfern gibt es nur zusammen mit den Städten. Und das gilt natürlich genauso - umgekehrt - für die Entwicklung der Städte; auch sie funktioniert nur ordentlich mit den Dörfern ringsum.

Für die Erarbeitung der Regionalentwicklungsstrategie nutzen wir unter anderem die Ergebnisse und Erfahrungen, die wir bei dem Prozess mit den Regionalen Wachstumskernen gewonnen haben. Auch in Zukunft werden wir „Stärken stärken“, aber wir werden - wie eben gesagt - die Stärken der Städte besser mit den Stärken der ländlichen Räume verbinden. Dazu lenken wir den Blick auf die Entwicklungsachsen und die Zusammenarbeit vor Ort und dabei auch immer mehr auf die besonderen Potenziale - eben die Stärken - des ländlichen Raums.

Wir haben in Brandenburg große Möglichkeiten für mehr regionale Wertschöpfung. Schritt für Schritt werden wir sie noch besser ausschöpfen. Ich nenne drei Beispiele dazu, einmal den Ausbau und die stärkere Nutzung regionaler Holzressourcen: Brandenburg hat mit mehr als einer Million Hektar Wald gute Voraussetzungen. An einigen Standorten gibt es bereits leistungsfähige Unternehmen in der Holzwirtschaft, und mit der Änderung der Brandenburgischen Bauordnung haben wir die Verwendbarkeit des Baustoffs Holz auf breitere Füße gestellt. Das sind alles Dinge, die zunächst einzeln daherkommen, aber zusammen gedacht zu Wertschöpfung im ländlichen Raum führen können.

Zweites Beispiel: Die Erzeugung und Vermarktung regionaler Produkte. Dazu ist schon einiges gesagt worden. Wir haben nicht nur in Berlin, sondern auch in unseren Städten sehr gute Ansätze, es gibt ein zunehmend hohes Interesse. Ich kann mir da, wenn wir die Verarbeitungstiefe vergrößern, sehr viel gute Wertschöpfung und Wertschöpfungsketten im ländlichen Raum in Brandenburg vorstellen.

Und natürlich die erneuerbaren Energien: Da geht es nicht nur um den Platz für deren Ausbau, sondern auch um konkrete Wertschöpfung. Und worauf man vielleicht zunächst nicht kommt, belegt das Beispiel Heidekrautbahn. Die Nutzung von Wasserstoff für den Betrieb der Bahn, also die Wasserstoffproduktion unter Nutzung von Windkraft verbunden mit guter Mobilität, ist ein sehr gutes Beispiel für Wertschöpfung im ländlichen Raum.

Das alles ist auch im Strategischen Gesamtrahmen Berlin-Brandenburg enthalten, und die Regionalentwicklungsstrategie wird ein Instrument sein, um ihn umzusetzen. Das machen wir nicht allein, auch nicht allein als Landesregierung - natürlich mit Ihrer Unterstützung -, sondern wir brauchen die regionalen Akteure vor Ort. Wir sind gerade unterwegs, um diesen Bottom-up-Prozess, den wir dafür brauchen, aufzustellen, und wir haben aus den ersten Runden ganz gute Rückmeldungen.

Ich bedanke mich an dieser Stelle noch einmal bei allen, die dazu beigetragen haben, die Große Anfrage zu bearbeiten. Es war eine konstruktive und sachorientierte Zusammenarbeit, wie wir das in dieser Koalition gewöhnt sind. Und in diesem Sinne arbeiten wir weiter an unserem gemeinsamen Projekt der Sicherung der Zukunft der ländlichen Regionen in Brandenburg, wozu ich Sie alle sehr herzlich um Unterstützung bitte. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir sind am Ende der Rednerliste angelangt, und ich beende die Aussprache. Damit ist die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 5 der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/2874, zur Kenntnis genommen.

Ich komme zur Abstimmung und lasse zuerst abstimmen über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/3368, mit dem Titel „Für die ländlichen Räume: Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission 6/1 aus heutiger Sicht bewerten und Umsetzung voranbringen“. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Die Stimmenthaltungen! - Damit ist der Entschließungsantrag ohne Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich komme zweitens zum Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 7/3420, ohne eigenen Titel, und lasse hierüber abstimmen. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Die Stimmenthaltungen! - Der Entschließungsantrag ist bei drei Stimmenthaltungen mehrheitlich angenommen.

Ich schließe damit Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf.

TOP 9: Beratungsbericht an den Landtag gemäß § 88 Absatz 2 LHO über die Prüfung der Steuerung, Koordinierung und organisatorischen Umsetzung der Digitalisierung im Land Brandenburg

Bericht des Landesrechnungshofes

Drucksache 7/1843

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 7/3439

Entschließungsantrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion

Drucksache 7/3461

Ich eröffne die Aussprache und bitte Frau Abgeordnete Schäffer als Rednerin für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ans Rednerpult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Im August 2020 legte der Landesrechnungshof den vorliegenden Beratungsbericht an den Landtag - ich lese nicht noch einmal den ganzen Titel vor - zur Digitalisierung vor. Die erste Frage, die sich hier vielleicht stellt, warum sich der Rechnungshof eigentlich mit Digitalisierung beschäftigt, beantwortet sich, glaube ich, von selbst. Denn es geht hier eben nicht um irgendein politisches Projekt von vielen, sondern um Grundfragen der effizienten und effektiven Verwaltung und die Voraussetzungen für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.

Es ist daher sinnvoll, dafür Geld in die Hand zu nehmen. Es braucht große Investitionen sowohl in Technik als auch in gutes Personal. Aber gerade deswegen kommt es darauf an, diese Investitionen richtig zu steuern; denn sonst können auch große Mengen Geld wirkungslos bleiben. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich beim Präsidenten des Landesrechnungshofs, Herrn Weiser, und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Beratungsbericht bedanken, der eindringlich fordert, ausreichende Investitionen bereitzustellen, die auf einer schlüssigen Gesamtstrategie beruhen.

Meine Damen und Herren, bei der Digitalisierung geht es nicht in erster Linie darum, glitzernde, neue Technik anzuschaffen, sosehr ich persönlich mich auch über Technikspielzeug freuen kann, sondern in erster Linie geht es darum, Transformationsprozesse der Verwaltung zu gestalten, Prozesse zu verändern, die seit Jahrzehnten fest eingeübt sind, und dabei die vielen Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter mit ihren unterschiedlichen Hintergründen mitzunehmen.

Einzelne Vorzeigeprojekte bringen wenig, solange nicht die Verzahnung mit angrenzenden Verwaltungsprozessen sichergestellt ist; denn niemand hat etwas davon, wenn das digital eingereichte Formular auf Empfängerseite als Erstes ausgedruckt und im schlimmsten Fall an anderer Stelle später noch einmal mühevoll abgetippt wird.

Deswegen ist ein schlüssiges Gesamtkonzept so essenziell, sowohl für die einzelnen Projekte als vor allem auch für die Strategie des Landes als Ganzes. Ich danke dem Landesrechnungshof dafür, dass er sehr akribisch und mit deutlichen Worten herausgestellt hat, an welchen Stellen die Organisation der Umsetzung der Digitalstrategie diesem Anspruch bisher noch nicht genügt hat.

Wir haben uns im Innen- und Hauptausschuss sehr gründlich mit dem Beratungsbericht beschäftigt. Es gab eine ausführliche Anhörung - ich glaube, sieben Stunden waren es - mit vielen Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Bereichen. Alle anderen Ausschüsse bekamen ebenfalls die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Im Ergebnis halte ich die Empfehlungen des Berichts für sehr sinnvoll und sehr beachtenswert. In der vorliegenden Beschlussempfehlung bitten wir daher die Landesregierung, die Schlussfolgerungen des Landesrechnungshofs bei der Weiterentwicklung der Digitalisierung im Land Brandenburg zu berücksichtigen, und haben dabei einige Punkte besonders hervorgehoben: Das sind klar strukturierte, abrechenbare Meilensteine, eine höhere Verbindlichkeit von Koordinierungsgremien - insbesondere der interministeriellen Arbeitsgruppe -, eine systematische zentrale Koordinierung durch die Staatskanzlei, die dringende Fokussierung auf die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, um dieses so schnell wie möglich umzusetzen, und - mir persönlich auch wichtig - ein Einbeziehen von externer Expertise, zum Beispiel aus der Wissenschaft - da haben wir hier in Brandenburg zum Glück wirklich gute Expertise vor Ort, die wir einbeziehen und nutzen sollten - genauso wie aus der Wirtschaft und aus der Zivilgesellschaft.

Der für uns hier im Landtag wichtigste Punkt ist aber, denke ich, die dringende Aufforderung aus dem Beratungsbericht, dass das Parlament die Umsetzung der Digitalstrategie besser und stärker begleiten sollte. Wir als Koalitionsfraktion nehmen diesen Auftrag mit. Ein wichtiger Schritt dahin sind die in der Beschlussempfehlung genannten jährlichen Berichtspflichten zum Onlinezugangsgesetz und zur Umsetzung der Digitalstrategie. Gerade beim Onlinezugangsgesetz ist es mir sehr wichtig, dass wir noch in diesem Jahr einen ersten Gesamtüberblick über die tatsächliche Verfügbarkeit von Verwaltungsdienstleistungen bekommen - das heißt nicht über das, was irgendwo als Modellprojekt steht, sondern über das, was tatsächlich für die Bürgerinnen und Bürger in der Verwaltung verfügbar ist -, um dann auf dieser Datenbasis in einer offenen Debatte über den Fortschritt und eventuelle Nachsteuerungsnotwendigkeiten reden zu können.

Aber auch unabhängig von diesen Berichten ist es, glaube ich, notwendig, dass wir uns im Landtag stärker mit der Digitalisierung beschäftigen. Die Beschlussempfehlung hebt die Koordinierungsfunktion des Hauptausschusses stark hervor, die, glaube ich, gestärkt werden muss, aber auch die Pflicht aller Fachausschüsse, sich mit der Digitalisierung in ihrem Bereich zu beschäftigen.

Es liegt nun an uns hier im Landtag, das umzusetzen; denn das Thema Digitalisierung hat so weitreichende Folgen dafür, wie die Verwaltung arbeitet, dafür, wie jeder einzelne Bereich der Verwaltung in diesem Land funktioniert und strukturiert ist, dass wir hier eine offene, politische Debatte brauchen und über die zugrundeliegende Strategie gemeinsam reden müssen.

Meine Damen und Herren, die Digitalisierung ist niemals Selbstzweck. Es geht nicht primär darum, digital zu werden, sondern es geht darum, eine leistungsfähige und gute Verwaltung zu haben. Dafür brauchen wir eine gute Digitalisierung, die die berechtigten Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger auf einen einfachen Zugang zu Behördendienstleistungen und auf einen transparenten Staat erfüllt. Das muss unsere Richtschnur sein, daran möchten wir uns orientieren.

Die vorliegende Beschlussempfehlung ist mit Sicherheit nicht das letzte Wort in diesem Bereich und auch nicht die abschließende Lösung der noch vor uns liegenden Probleme, aber sie ist ein Aufschlag dazu, wie wir diesem Ziel gemeinsam schneller näherkommen können. Es liegt unter anderem an uns hier im Landtag, daran anzuknüpfen und das dann umzusetzen. Deswegen bitte ich herzlich um Zustimmung. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir fahren in der Aussprache mit dem Redebeitrag der AfD-Fraktion fort. Für sie spricht Herr Abgeordneter Galau.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Wenn man sich den Beratungsbericht des Landesrechnungshofs vom 24. Juni letzten Jahres zum Thema „Steuerung, Koordinierung und organisatorische Umsetzung der Digitalisierung im Land Brandenburg“ genau anschaut, wird deutlich, dass die Landesregierung ihre Aufgaben wieder einmal, auch in diesem Bereich, nicht ordentlich erfüllt hat. Um es vorwegzunehmen: Es ist auch nicht ansatzweise ersichtlich, dass das in Zukunft besser werden könnte.

Seit der Vorlage des Berichts des Landesrechnungshofs im August letzten Jahres wurde eine Vielzahl von Arbeitsstunden des Landtages aufgewandt, um Lösungen zu finden. Es haben mehrere Ausschusssitzungen des federführenden Hauptausschusses sowie weiterer Fachausschüsse stattgefunden - und am 13. Januar dieses Jahres eine fast fünf Stunden dauernde Anhörung.

(Zuruf)

- Sieben Stunden, höre ich gerade, ja.

Aber was ist konkret herausgekommen? Nichts wirklich Handfestes oder Zielführendes. Die vorliegende Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, welche dem Antrag der Koalitionsfraktionen entspricht, stellt mit ihren acht inhaltlichen Punkten keinen wirklichen Fortschritt dar, vielmehr einen Rückschritt. Das ist kein Upgrade, sondern ein Downgrade! Denn die berechtigte Kritik des Landesrechnungshofs wird weder verbindlich noch zwingend zum Anlass für sofortige Verbesserungen genommen.

Die Landesregierung bzw. die sie tragenden Fraktionen haben wieder einmal eine Chance verpasst und bleiben bei nichtssagenden Allgemeinplätzen, die nur weitere Kosten und Ressourcen verschwenden, ohne sich dem erforderlichen Ergebnis auch nur ansatzweise zu nähern. Die vorgeschlagenen Positionen sind weder effizient noch effektiv.

Aber schauen wir uns einige Kritikpunkte des Landesrechnungshofs kurz an - ich zitiere jetzt mal ein bisschen -:

„Die Zukunftsstrategie Digitales Brandenburg stellt lediglich eine politische Absichtserklärung ohne jegliche Verbindlichkeit dar. Es fehlen sowohl Zielvorgaben als auch Prioritätensetzungen durch die Landesregierung.“

„Darüber hinausgehend erfolgte keine Verknüpfung der ressortspezifischen Aktivitäten im Bereich der Digitalisierung. Die Staatskanzlei hatte weder das Ziel noch den Anspruch, jederzeit einen Überblick über alle in den Ressorts erstellten und in der Entwicklung befindlichen Digitalisierungsstrategien zu besitzen.“

„Vor dem Hintergrund dieser Ressorthoheit macht das Ministerium des Innern und für Kommunales […] den Res-

sorts ebenfalls keine Vorgaben zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. So bleibt es den einzelnen Ressorts überlassen, ob und inwieweit dessen Realisierung und damit die Digitalisierung und Modernisierung der Landesverwaltung erfolgen.“

„Ein kontinuierliches Nachhalten des jeweiligen Umsetzungsstandes im Sinne eines Projektcontrollings ist somit nicht möglich.“

„Die E-Government-Strategie […] stammt aus dem Jahre 2003. Die vom MIK […] angekündigte überarbeitete Strategie ist bisher weder finalisiert noch veröffentlicht oder gar verbindlich. Auch die […] 2008“

- ich sage es noch einmal: 2008 -

„beschlossene flächendeckende Einführung eines einheitlichen elektronischen Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystems in der Landesverwaltung ist immer noch nicht absehbar.“

So weit der Landesrechnungshof.

Demgegenüber wird in der Beschlussempfehlung lediglich die „Empfehlung“ des Landtages ausgesprochen, die Empfehlungen des Beratungsberichtes zu berücksichtigen. Ferner sollen - ich zitiere - „Gremien, insbesondere die Interministerielle Arbeitsgruppe Digitalisierung und die darin entsandten Ressortvertreterinnen und -vertreter, hinsichtlich Bewertung und Entscheidungsbefugnis sowie Verbindlichkeit getroffener Entscheidungen gestärkt werden“.