Protokoll der Sitzung vom 28.04.2021

Ich habe drei Nachfragen. Die erste Nachfrage: Ist Ihnen - also nicht Ihnen persönlich, aber Ihrer Behörde - bekannt, ob es weitere „Irrtümer“ auf dem Tesla-Gelände geben könnte, die man auch als nicht genehmigte Baumaßnahmen definieren kann?

Zweitens: Die Spatzen haben es ja vom Dach des Landesumweltamtes gepfiffen. Ich frage Sie heute: Zu welchem Zeitpunkt - und da möchte ich bitte eine genaue Antwort von Ihnen - wussten Sie als Umweltminister, dass eine Neuauslegung der Genehmigungsplanung erforderlich ist? Ich frage deshalb nach dem Zeitpunkt, weil wir am Montagabend eine Börsenmitteilung des Tesla-Konzerns zu diesem Sachverhalt zur Kenntnis nehmen mussten.

Drittens: Vielleicht bewerten Sie das anders als ich, aber Tesla ist seinen Zahlungsverpflichtungen zum Teil verspätet nachgekommen, es gab Strafgebühren und illegale Fundamente. Jetzt haben wir Irrtümer. Haben Sie noch Vertrauen in das Management von Tesla? Und wenn ja: Wie können Sie uns das begründen? - Vielen Dank.

Herr Minister, bitte.

Ja, ich habe Vertrauen, soweit man Vertrauen in Antragsteller haben kann, die große Bauvorhaben im Land Brandenburg planen. Ja, ich habe Vertrauen. Ich habe vor allen Dingen auch Vertrauen darin, dass sich das Qualitätsmanagement bei Tesla deutlich verbessert hat und wir viele Probleme, die in der Anfangszeit entstanden sind, in dieser Weise heute nicht mehr erleben würden.

Von daher kann ich Ihnen auch sagen, dass ich nicht den Eindruck habe, dass hier bewusst an der Zulassung des vorzeitigen Beginns vorbei gearbeitet wurde. Ich hatte schon dargestellt, dass das als Irrtum verstanden werden kann und wird. Ich kann Ihnen aber auch sagen: Irrtümer sind nie ausgeschlossen. Wie sollte ich so etwas denn können? Es sind immer Menschen, die handeln, und Menschen können sich irren. Insofern kann ich auch nicht sagen, dass Irrtümer völlig ausgeschlossen sind, egal ob sich das auf mein Ministerium bezieht oder auf den nachgeordneten Bereich. Ich kann aber sagen: Irrtümer sind so gut wie ausgeschlossen.

Was die Spatzen vom Dach pfeifen, weiß ich nicht. Die Spatzensprache verstehe ich nicht so ganz, auch wenn ich Vogel heiße.

(Heiterkeit)

Aber ganz ernsthaft: Die Neuauslegung war immer wieder mal ein Thema. Es gab verschiedene Faktoren, warum sie im Gespräch war, aber auch geprüft wurde, ob sie erforderlich ist. Die Versickerung von Niederschlagswasser ist zum Beispiel ein Thema, das immer wieder geprüft wird. Wir haben auch das Gutachten zur Störfallverordnung noch nicht vorliegen - es liegt auch bis jetzt nicht vor, jedenfalls Stand gestern -, sodass wir daraus keine Schlussfolgerung ziehen konnten.

Es wurde aber gestern von Tesla mitgeteilt, dass sie von sich aus eine Neuauslegung ausdrücklich befürworten, weil sie ihren Antrag jetzt erweitern - da ist von der Batteriezellfertigung die Rede; Sie alle haben das zur Kenntnis genommen. Ich weise Sie aber darauf hin: Ich habe keine Pressemitteilung von Tesla gesehen, sondern ich habe eine Pressemitteilung meines Ministeriums gesehen; das wurde dann, sobald wir das für uns geklärt hatten, den Medien mitgeteilt. Vielleicht gibt es auch eine Pressemitteilung von Tesla, aber die war nicht Grundlage unserer Pressemitteilung.

Es gibt weitere Nachfragen. - Herr Abgeordneter Walter, bitte.

Vielen Dank, Herr Minister Vogel, für die Darstellung. - Mich würde jetzt noch eines interessieren; denn aus meiner Sicht haben Sie eine Nachfrage nicht klar genug beantwortet. Mir stellt sich die Frage, wann Sie bzw. Ihre Behörden vorhatten, die Öffentlichkeit über den kurzfristigen Baustopp zu informieren.

Zweitens möchte ich wissen, wann Sie bzw. Ihre Behörden vorhatten, die Öffentlichkeit über die Neuauslegung bzw. über den

neuen Antrag zu informieren. Sie werden doch sicher schon Vorgespräche mit dem Unternehmen Tesla geführt haben; da wird Sie die erste Information darüber doch nicht mit der Pressemitteilung des Unternehmens erreicht haben. Hier ist die Frage, ob es aus Ihrer Sicht beim Zeitablauf einen Zusammenhang zwischen der Börsenbewertung vom Montag und den Nachrichten gibt, die im Zusammenhang mit Tesla seit gestern durch die Welt schwirren.

Ich bezweifle ein bisschen, dass die Nachfrage in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der ursprünglich gestellten Frage steht. Ich stelle Ihnen anheim, ob Sie darauf antworten wollen, Herr Minister.

Nein, ich möchte nur noch mal sehr deutlich sagen: Die Entscheidung darüber ist gestern gefallen; insofern kann ja gar keine vorherige Information gegeben worden sein. Sie haben jetzt auch wieder auf eine Pressemitteilung von Tesla Bezug genommen. Eine Pressemitteilung von Tesla liegt mir nicht vor. Vielleicht befindet sie sich in meinem Ministerium in meinem Posteingang, aber sie liegt mir nicht vor.

Sie war deswegen auch nicht handlungsleitend für die Entscheidung darüber, dass wir eine Pressemitteilung herausgeben, aus der ersichtlich ist, dass es jetzt voraussichtlich zu einer Neuauslegung kommen wird. Nachdem wir gestern in einem Gespräch von Tesla darüber informiert wurden, dass es zu dieser Erweiterung des Antrags kommt - das können Sie alles auch aus der Pressemitteilung ersehen -, haben wir ordnungsgemäß unmittelbar die Presse und damit auch die Öffentlichkeit informiert. - Recht herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir kommen jetzt zur Frage 517 (Photovoltaikanlagen und Nutztierhaltung) , gestellt vom Abgeordneten Johannes Funke. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Minister, Investoren für Photovoltaikanlagen fragen derzeit verstärkt bei Leitern und Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe nach geeigneten Flächen für die Errichtung von Freiflächenanlagen zur Stromerzeugung; dies betrifft zumeist landwirtschaftliche Nutzflächen. Im Sinne des schonenden und verantwortungsvollen Umgangs mit den vorhandenen Böden und den verfügbaren Flächen erscheinen daher Strategien der mehrfachen Nutzung zeitgemäß und zielführend. Entsprechende Vorhaben, vornehmlich für den Pflanzenbau, befinden sich bereits in der Phase der Erforschung und Entwicklung. Klärungsbedarf gibt es aktuell hinsichtlich der Kombination mit der Nutztierhaltung, wie der Haltung von Freilandhennen in mobilen Ställen oder einer ganzjährigen Weidetierhaltung mit beweglichen Unterständen.

Ich frage daher die Landesregierung: Ist eine Nutzung von Photovoltaikanlagen auf Flächen und eine gleichzeitige Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren, also eine Doppelnutzung, schon heute genehmigungsfähig, als landwirtschaftliche Tierhaltung anerkannt und im Einklang mit der Agrar- und Investitionsförderung?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, Herr Minister Vogel. Bitte.

Frau Präsidentin! Recht herzlichen Dank, Herr Funke, für die Frage. Ihre Frage hat ja mehrere Aspekte; auch wenn es eine Frage ist, werden da im Grunde drei Aspekte aufgerufen.

Sie wissen - es ist mir wichtig, dies noch einmal zu formulieren -, dass PV-Freiflächenanlagen im Außenbereich grundsätzlich nur zulässig und genehmigungsfähig sind, wenn die Fläche in einem Flächennutzungsplan und in einem Bebauungsplan als Sondergebiet PV-FFA beplant ist. Das bedeutet aber automatisch: Es handelt sich nach Flächennutzungsplan nicht mehr um eine landwirtschaftliche Nutzfläche. PV-Freiflächenanlagen sind auch keine privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch; das erfordert ja dieses Aufstellungsverfahren.

Wenn ein Bebauungsplan aufgestellt wird, dann passiert es regelmäßig, dass auch landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen festgelegt werden. Eine ganz normale Maßnahme ist zum Beispiel die Schafbeweidung. Trotzdem wird damit aus dieser Sondernutzungsfläche keine landwirtschaftliche Nutzfläche für Schafbeweidung, sondern da handelt es sich eben um Landschaftspflege.

Wie Sie aus meiner Antwort ersehen, ist damit natürlich klar, dass die Schafe unter den PV-Anlagen weiden dürfen. Es ist nur so, dass diese Fläche automatisch keine landwirtschaftliche Fläche mehr ist, die agrarrechtlich gefördert werden kann. Ich möchte an dieser Stelle § 12 Abs. 3 Nr. 6 Direktzahlungen-Durchführungsverordnung zitieren, der vorsieht:

„Unbeschadet dessen, ob eine Fläche eine landwirtschaftliche Fläche ist, werden insbesondere folgende Flächen hauptsächlich für eine nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit genutzt:

[...]

6. Flächen, auf denen sich Anlagen zur Nutzung von solarer Strahlungsenergie befinden.“

Das bedeutet, für diese Flächen darf eigentlich auch keine Landwirtschaftsförderung mehr ausgereicht werden. Wenn dort zum Beispiel Blühflächen angelegt würden, dürften auch diese nicht von uns gefördert werden.

Es gibt dazu auch gerichtliche Auseinandersetzungen; das ist Ihnen vermutlich bekannt. Allerdings liegt in Brandenburg noch kein Gerichtsurteil dazu vor. Es gibt eine erstinstanzliche Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Regensburg, die aber noch nicht rechtskräftig ist. Das Verwaltungsgericht Regensburg hält § 12 Abs. 3 Nr. 6 Direktzahlungen-Durchführungsverordnung für nicht anwendbar, weil diese Regelung nach Auffassung des Gerichts keine gemeinschaftsrechtskonforme Anwendung von Artikel 32 Abs. 3 Buchstabe b) der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 darstellt.

Laut dem Verwaltungsgericht Regensburg ist eine differenzierte Betrachtung vorzunehmen, und zwar sei für die Beurteilung der Beihilfefähigkeit entscheidend, ob die zur Energiegewinnung

durch Solarmodule gehörenden Maßnahmen die landwirtschaftliche Tätigkeit durch ihre Intensität, Art, Dauer oder ihren Zeitpunkt stark einschränken. Im Rahmen dieser Beurteilung seien sämtliche tatsächlichen Gegebenheiten der verschiedenen Nutzungen der in Rede stehenden Flächen zu berücksichtigen.

Also, das ist das Urteil eines Verwaltungsgerichts in Bayern, was momentan für Brandenburg keine rechtliche Relevanz hat. Wir halten uns unmittelbar an die Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und stufen diese Flächen deshalb nicht als landwirtschaftliche Flächen ein, die gefördert werden können. Aber aus meinem Vortrag vorhin ist schon deutlich geworden, dass selbstverständlich Schafhaltung oder, wenn hoch genug aufgeständert wurde, vermutlich auch Weidetierhaltung, also die Haltung von Kühen, möglich ist.

Wenn die gekoppelte Kopfprämie kommt, würde sie selbstverständlich auch für die Tiere gelten, die dort stehen; zwar keine flächenbezogene Prämie, aber eine tierbezogene Prämie ist möglich.

Es gibt einen einzigen Punkt, wo es tatsächlich noch interessant werden könnte - das klingt bei Ihnen auch an -: Das sind die mobilen Hühnerställe. Bei den mobilen Hühnerställen ist vorgesehen, dass mindestens 7 m² Auslauffläche je Quadratmeter Bruttorauminhalt dieser mobilen Anlage vorzusehen sind. Ich hatte mich vorhin kurz mit dem Infrastrukturminister dahin gehend verständigt, dass wir das so werten, dass auch Flächen, die mit PVAnlagen bestückt sind, bei diesen 7 m² Auslauffläche berücksichtigt werden können.

Vielen Dank, Herr Minister. - Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Domres.

Danke, Herr Minister. Sie haben den Ist-Zustand beschrieben. Nun stehen wir ja vor einer neuen Förderperiode. Gibt es eine Diskussion bei den Agrarministern in Deutschland - die irgendwann über den Nationalen Strategieplan beraten werden -, um diesen Sachverhalt zu verändern, und gibt es möglicherweise Bewegung bei der Europäischen Union - weil der Ausbau der erneuerbaren Energien durchaus ein gemeinsames Ziel ist -, dass man diesbezüglich vielleicht doch eine andere Bewertung der Sachlage vornimmt?

Herr Minister, bitte.

Danke, Herr Domres. Also, das alles ist gar nicht so trivial. Ich bitte zu berücksichtigen: Für Freiflächen-PV-Anlagen auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche - wir haben ja gerade diese Flächenkonkurrenz - werden den Landwirten oder den Flächeneigentümern Pachten bis zu 1 800, 2 000, 2 200 Euro angeboten. Das ist verglichen mit dem, was auf einem Hektar Ackerfläche an Deckungsbeitrag zu erzielen ist, natürlich exorbitant. Erwirtschaften Sie in Brandenburg erst einmal 2 000 Euro auf einem Hektar! Vor dem Hintergrund sind momentan viele Landwirte bereit, ihre eigenen Flächen zur Verfügung zu stellen, wohl wissend, dass

sie dann die Flächenprämie verlieren. Ich muss aber ehrlich sagen: Ich hätte Schwierigkeiten, noch eine Flächenprämie obendrauf zu packen, wenn schon 1 800 oder 2 000 Euro erzielt werden. Das ist meines Erachtens überhaupt nicht erforderlich.

Aber wir reden in dem Zusammenhang - das ist die Diskussion - über Agri-PV-Anlagen. Da werden zum Beispiel linienhafte Solarfreiflächenanlagen in die Landschaft gebracht - immer nach 36 oder 48 m breiten Feldern, je nach Bearbeitungsbreite der landwirtschaftlichen Maschinen, und dann kommt die nächste Linienstruktur. Selbstverständlich - dafür würde ich mich immer einsetzen - kann die landwirtschaftlich genutzte Fläche, dieses Feld - es kann auch eine Grünlandfläche sein -, dann noch weiter landwirtschaftlich gefördert werden, denn es ist eine landwirtschaftliche Nutzfläche. Ich glaube, in dieser Verbindung liegt eine große Chance. Aber da sind wir in Deutschland über Pilotvorhaben noch nicht hinausgekommen, und die kann man an einer Hand abzählen.

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir kommen damit zur Frage 519 (Barrierefreiheit am Bahnhof Fürstenberg/Havel). Sie wird von der Abgeordneten Carla Kniestedt gestellt.

Seit vielen Jahren kämpft in Fürstenberg/Havel eine Bürgerinitiative für Barrierefreiheit am viel genutzten Bahnhof dieser wichtigen Strecke des RE 5 von Berlin nach Rostock oder Stralsund und umgekehrt. Die Planungen ziehen sich hin, auch - so die Begründung der Deutschen Bahn - weil der Bahnhof vor wenigen Jahren unter Denkmalschutz gestellt wurde. Die BI bemüht sich seither um eine Zwischenlösung, den Halt der Züge am sogenannten Hausbahnsteig.

Ich frage die Landesregierung: Ob und, wenn ja, ab wann wird es möglich sein, dass Züge in beiden Richtungen am Hausbahnsteig halten, sodass damit eine deutliche Verbesserung für Reisende erreicht wird?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet der Minister für Infrastruktur und Landesplanung, Herr Minister Beermann.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Kniestedt, alle Züge aus Richtung Berlin in Richtung Norden werden nach dem Abschluss der Dacharbeiten am Hausbahnsteig ab dem kleinen Fahrplanwechsel am 13. Juni 2021 am Hausbahnsteig halten. Ich denke, das ist eine sehr gute Nachricht. Im Fahrplan ist das bereits hinterlegt, im Aushangfahrplan und in den Dateien zur Fahrplanauskunft erfolgt es zum kleinen Fahrplanwechsel.

Eine grundsätzliche Verlegung der Züge aus Richtung Norden in Richtung Berlin an den Hausbahnsteig ist allerdings aus fahrplantechnischen und kapazitiven Gründen nicht möglich. Wer den Bahnhof kennt, hat vor Augen, dass die Züge aus Richtung Norden die Gleise zweimal kreuzen müssten, um am Hausbahnsteig halten zu können. Dieses Kreuzen der Gleise ist in dem Bereich, wie gesagt, fahrplantechnisch nicht bei jedem Zug möglich. Aber im Ergebnis intensiver Gespräche mit der Bahn ist es gleichwohl gelungen, ab dem kleinen Fahrplanwechsel am

13. Juni 2021 jeweils einen Zug am Morgen und einen Zug am Nachmittag der Relation Nord-Süd am Hausbahnsteig halten zu lassen.

Nachfragen sind immer gut anzuzeigen, indem man noch einmal am Mikrofon drückt; dafür gibt es den kleinen Knopf. - Es gibt eine Nachfrage seitens der Fragestellerin. Frau Abgeordnete Kniestedt, bitte.

Vielen Dank für diese Nachricht, Herr Beermann. Ich bin ziemlich sicher, dass sich die Leute erst mal sehr darüber freuen werden, dass da eine Zwischenlösung gefunden wurde. Ich frage trotzdem: Ist es vorstellbar, dass sich in der Nord-Süd-Richtung noch etwas tut, was die Haltepunkte betrifft, oder ist das aus Ihrer Sicht ausgeschlossen - und woran liegt das, abgesehen von den Gleisen?

Herr Minister, bitte.