Protokoll der Sitzung vom 28.04.2021

Deshalb: Wenn Sie den Nutzhanfanbau wirklich fördern wollen, stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Redebeitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Für sie spricht Frau Abgeordnete Hiekel. Bitte.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren an den Bildschirmen! Es ist zwar schon alles zum Nutzhanf gesagt worden, aber Wiederholung kann in dieser Beziehung nicht schaden. Deshalb möchte ich meine Ausführungen so vortragen, wie ich sie aufgeschrieben habe:

Hanf ist eine der ältesten und vielseitigsten Kulturpflanzen; das haben wir heute schon gehört. In den vergangenen Jahrzehnten ist seine Bedeutung jedoch zu Unrecht auf die Verwendung als Quelle der psychoaktiven Substanz THC reduziert worden. Dabei bietet die Ackerkultur als Nutzhanf durch Züchtung von Sorten ohne oder nahezu ohne THC viele andere Verwendungsmöglichkeiten.

Nutzhanf braucht relativ wenig Dünger und Pflanzenschutzmittel und optimiert den Boden für die nächste Kultur. Diese alte Kulturpflanze leistet einen Beitrag zur Auflockerung getreideintensiver Fruchtfolgen, hat eine gute Vorfruchtwirkung und wird deshalb als Teil der Fruchtfolge zur Bodenverbesserung geschätzt - eine Eigenschaft, die gerade auf den ertragsschwachen Böden in Brandenburg von Bedeutung sein dürfte. Aufgrund der guten Durchwurzelung der Böden weist Hanf auch einen hohen Boden- und Erosionsschutz und ein geringes Risiko der Nährstoffauswaschung ins Grundwasser auf.

Hanf ist eine wahre Klimapflanze. Klimawandelbedingte Wetteränderungen übersteht er besser als andere Pflanzen. Die Treibhausgasemissionen sind bei Hanf aufgrund des geringeren Stickstoffbedarfs und der geringeren Aufwendungen für die Kulturpflege wahrscheinlich geringer als bei anderen Nutzpflanzen wie Mais und Weizen. Und die intensive und tiefe Durchwurzelung der Böden kann die Bindung von Kohlenstoff in der organischen Bodensubstanz fördern. Hanf gilt daher als kohlenstoffnegativ.

Die Verwendung von Hanffasern bietet in vielen Bereichen große Vorteile gegenüber herkömmlichen Rohstoffen. Bei der Textilproduktion werden die Robustheit der Fasern und der viel geringere Gehalt an Pflanzenschutzmitteln gegenüber Baumwollfasern geschätzt; der Abgeordnete Senftleben hat ja schon auf die gute Qualität für Segel hingewiesen. Bei Papier wird eine höhere Reißfestigkeit gegenüber Holzfasern festgestellt. Angesichts der Situation unserer Wälder wäre Hanf also auch ein guter Ersatzstoff für Holz in der Papierherstellung. Auch als Verpackungsmaterial gewinnt Hanf zunehmend an Bedeutung.

Hanf als Baustoff hat - im Vergleich zu anderen Baustoffen wie Polystyrol, Glaswolle oder Gasbeton - hervorragende Eigenschaften, wenn es um die gesundheitliche Unbedenklichkeit geht. Im Gegensatz zu synthetischen Baustoffen, die aufwendig entsorgt werden müssen, kann Hanf am Ende seiner langen Lebensdauer kompostiert werden - eine Eigenschaft, die heute auch schon angeführt wurde und die gerade unter den Aspekten der Kreislaufwirtschaft, der Bioökonomie und des Klimaschutzes mehr Beachtung finden sollte.

Nutzhanf hat einfach einen superguten ökologischen Fußabdruck, und das bei allen Anwendungen. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten wir alles daransetzen, den Nutzhanfanbau in Brandenburg zu fördern und unsere Nutzhanf-Aktivisten zu unterstützen.

Was ist also zu tun? Zur Förderung hanfbasierter Wertschöpfungsketten müssen die Potenziale für eine weiterführende stoffliche Nutzung identifiziert und Hemmnisse ausgeräumt werden. Dabei können die berufsständischen Fachverbände unsere verfahrenstechnisch und bioökonomisch ausgerichteten Forschungseinrichtungen unterstützen. Die Einrichtung von Förderprogrammen für Forschung und Investitionen soll geprüft werden, um Schlüsseltechnologien für Ernte und Verarbeitung zu industrietauglichen Halbzeugen zu entwickeln. Bei der Etablierung hanfbasierter Wertschöpfungsketten wird es auch um die Einbindung der Landwirtschaftsbetriebe und die länderübergreifende Zusammenarbeit mit Berlin gehen.

Aber besonders wichtig ist es - das wurde heute schon mehrfach gesagt -, die Wettbewerbsnachteile für die brandenburgische Hanfproduktion abzubauen. Wie auch im Änderungsantrag der Linken aufgeführt ist, sind dafür vor allem die hemmenden Regelungen auf Bundesebene zu ändern.

Wir fordern die Landesregierung daher auf, sich für folgende Punkte auf Bundesebene einzusetzen: nämlich die Entkopplung des Nutzhanfanbaus vom Betäubungsmittelgesetz, die Intensivierung der züchterischen Bearbeitung der Sorten, um die Qualität und Homogenität der marktrelevanten Pflanzenanteile zu verbessern, und den Abbau der Bürokratie im Zusammenhang mit dem Nutzhanfanbau.

Den Änderungsantrag der Linken werden wir heute ablehnen. Ihre zentrale Forderung nach Heraufsetzung des THC-Grenzwertes muss entsprechend vorbereitet werden, und diese fachlich fundierte Neubewertung ist Bestandteil unseres Antrags.

Ohne Maß und Mitte zu verlassen hoffe ich, dass Sie unserem Antrag zustimmen. - Danke schön.

Vielen Dank. - Wir setzen mit dem Redebeitrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER fort. Für sie spricht Frau Abgeordnete Wernicke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Bereits im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass sich die Koalition für die Erweiterung des Anbaus von Nutzhanf in Brandenburg sowohl als Zwischenfrucht als auch vor allem zum Aufbau

regionaler Wertschöpfungsketten einsetzt. Den Nutzen und die Vorteile des Nutzhanfs aufzuzählen erspare ich Ihnen; die haben Sie jetzt schon mehrfach gehört. Man könnte also meinen, Nutzhanf ist die Pflanze der Zukunft.

Aber nun zurück zum Alltag: Nicht nur die aufwendige Bürokratie beim Anbau, wie die Anbauanzeigen, die Beilage der Saatgutetiketten, die Erklärung der Aussaatflächen, die Meldung über den Beginn der Blüte, Sortenlisten und Betäubungsmittelgesetz, sondern auch vor allem der hohe Aufwand für die Ernte sowie die dafür notwendige Technik stellen ein Hindernis für die Landwirtschaft dar. Und was nützt es dem Landwirt, wenn er klimawirksamen Nutzhanf anbaut, für den aber kein Markt vorhanden ist und er somit kein Einkommen erzielen kann? Nutzhanf kann noch so viel Positives mit sich bringen, aber ein ausgeweiteter Anbau in Brandenburg steht der Regionalität der Versorgung und der regionalen Wertschöpfung, welche gerade in der vorangegangenen Plenarsitzung ausführlich hervorgehoben wurde, entgegen.

Und jetzt mal direkt gefragt: Hat die Landwirtschaft momentan keine anderen Sorgen? ASP, Geflügelpest und die neue Düngeverordnung sorgen dafür, dass immer mehr Landwirte ihre Produktion einstellen. Einer von ihnen ist der Schweinehalter Karsten Ilse aus Letschin, welcher von den Auswirkungen der Afrikanischen Schweinepest in die Knie gezwungen wurde und zukünftig keine Schweine mehr halten wird.

Die Bauern fühlen sich von der Politik im Stich gelassen, und viele von ihnen spielen mit dem Gedanken, ihre Flächen für Solaranlagen zu verpachten. Die Regionalität betrifft dann die Stromerzeugung und nicht, wie von den Abgeordneten dieses Hauses gefordert, die Nahrungsmittel. Und wenn die Ställe erst einmal leer sind, dann bleiben sie es auch.

Die Solaranlagen stehen für 20 Jahre auf wertvollem Brandenburger Ackerland. Die landwirtschaftlichen Flächen- und Tierbestände in Brandenburg reichen schon heute nicht aus, um die Brandenburgerinnen und Brandenburger zu ernähren und erst recht nicht die Berlinerinnen und Berliner. Um diese Problematik sollten wir uns kümmern, denn am Ende des Tages sollen und wollen doch alle satt werden, oder?

Sicher ist es im Sinne des Klimawandels interessant, dass zum Thema Nutzhanf geforscht wird - aber in Brandenburg? Ich frage Sie, sehr geehrte Abgeordnete der antragstellenden Fraktion: Was möchten Sie denn für die Sicherung unserer Ernährung durch die brandenburgische Landwirtschaft tun? Wäre es nicht sinnvoll, so wie im letzten Plenum diskutiert, die Landwirtschaft im Bereich der Regionalvermarktung und Regionalversorgung zu unterstützen und sich somit für mehr Tierwohl und regionale landwirtschaftliche Erzeugnisse für die Brandenburgerinnen und Brandenburger einzusetzen? Finanzielle Mittel für Forschung zur Verfügung zu stellen, die der regionalen Lebensmittelversorgung in Brandenburg entgegenwirken, entspricht nicht unserem gesunden Menschenverstand. Daher können wir von

BVB / FREIE WÄHLER Ihrem Antrag nicht zustimmen.

Vielen Dank. - Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Landesregierung. Für sie spricht Herr Minister Vogel.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es hat sich also doch noch eine Kritikerin des Nutzhanfanbaus gefunden. Ich hatte schon gedacht, wir haben hier nur breite Unterstützung für dieses Vorhaben. Aber ich muss sagen, Frau Wernicke, es ist doch ein bisschen an den Haaren herbeigezogen, zu versuchen, hier den Nutzhanfanbau gegen die menschliche Ernährung auszuspielen, genauso wie die Verknüpfung mit der ASP und PVAnlagen - da haben Sie jetzt doch ganz schön ein Gebräu zusammengerührt, das der Sache überhaupt nicht dient und auch nicht zuträglich ist.

Jedenfalls vermag ich festzustellen, dass wir hier - das wurde mehrfach deutlich - durch Anhörungen - es gab im zuständigen Landwirtschaftsausschuss drei Anhörungen - zu anderen Erkenntnissen gelangten. Diese Anhörungen beschäftigten sich nicht ausschließlich mit dem Thema Nutzhanf, sind aber in der Konsequenz alle miteinander verbunden: nämlich die Anhörung zum Nutzhanf, die Anhörung zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung und die Anhörung zum Thema Bioökonomie. Sie alle haben gezeigt, dass im Nutzhanf wirklich eine Chance liegt, diese drei Faktoren miteinander zu verbinden. Wenn wir über Landwirtschaft reden, reden wir natürlich auch über Wertschöpfung und darüber, dass Landwirtschaft nicht nur der Ernährungssicherung dient, sondern auch dazu dienen muss, die Einkommenssituation der Landwirtschaftsbetriebe in Brandenburg sicherzustellen - und da bietet der Nutzhanfanbau in der Tat eine Chance.

Ich denke, es ist so viel Positives gesagt worden, dass ich jetzt nicht noch ein Sahnehäubchen obendrauf zu setzen brauche. Tatsächlich ist es so - und das ist ja das Bedauerliche -, dass die Nutzhanfproduktion, obwohl Riesenchancen darin liegen, bis heute nur eine Nische in Brandenburg darstellt. Wir wollen raus aus dieser Nische. Ob nun Mais für Biogas oder Nutzhanf angebaut wird, da habe ich dann doch eine Präferenz. Aber das kann man so oder so werten. Jedenfalls ist aus all den Beiträgen und der Anhörung sehr deutlich geworden, dass Hanf eine Kultur ist, die sich für den Anbau unter Brandenburger Bedingungen eignet: Sie ist widerstandsfähig und wächst auch unter nicht optimalen Bedingungen.

Wir als Landesregierung - und auch ich - haben ein deutliches Interesse daran, die Rahmenbedingungen für die Ausweitung der Anbauflächen so günstig wie möglich zu gestalten. Es ist, Herr Domres, allerdings nicht so, dass wir kein Geld zur Verfügung hätten, um den Nutzhanfanbau zu fördern, sondern wir machen das ja schon. Wir sind seit 2020 dabei und haben über die Richtlinie zur Förderung der konzeptionellen Zusammenarbeit für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung das Projekt „Kompetenznetzwerk Nutzhanf“ mit 50 000 Euro unterstützt; Projektträger ist der Landschaftspflegeverband Prignitz-Ruppiner Land mit Sitz in Wittstock. Innerhalb dieses Projekts können wir verzeichnen, dass schon ein Hanf-Kompetenznetzwerk aufgebaut wurde, das auch schrittweise weiterentwickelt wird. In dem Netzwerk arbeiten Landwirte als Erzeuger sowie Verarbeitungs- und Vermarktungsbetriebe zusammen. Insgesamt sind inzwischen 15 und 20 Landwirtschaftsbetriebe - überwiegend aus Ihrer Region, Prignitz-Ruppin - in die Netzwerkaktivitäten eingebunden, acht davon im Rahmen dieses Kompetenznetzwerks. Das Netzwerk ist auf drei Verwendungsmöglichkeiten von Hanf fokussiert, die hier auch angesprochen wurden: Lebensmittel, Baustoff, Textilien. Das ist ja das, wo ich Hanf einsetzen kann.

Lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Aber selbstverständlich - Herr Domres.

Dann hat Herr Abgeordneter Domres die Möglichkeit, eine Frage zu stellen.

Danke, Herr Minister. Mir ist selbstverständlich bekannt, dass das Land gegenwärtig schon Hanfprojekte fördert - gerade in meiner Region; das haben Sie eben erwähnt. Meine Kritik bezog sich auf die Formulierung im Antrag, dass zukünftige Förderungen oder Projekte nur im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel möglich seien. Da, finde ich, macht sich der Landtag etwas klein, wenn er nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bestimmte Projekte unterstützt. Wir müssten als Haushaltsgesetzgeber dafür sorgen, dass Geld zur Verfügung steht, damit sich solche Projekte entwickeln können, Herr Minister.

Herr Domres, Sie haben doch gerade angesprochen, dass Sie als Landtag mir das Geld zur Verfügung stellen, das dann zur Verfügung steht, um Fördermaßnahmen durchzuführen. Sie als Landes- und Haushaltsgesetzgeber haben das also an dieser Stelle in der Hand. Ich als Mitglied der Landesregierung kann doch nur das Geld, das Sie mir zur Verfügung stellen, ausgeben. Insofern ist das doch eine völlig logische Aussage, die damit unmittelbar in Verbindung steht. Man könnte natürlich sagen, sie muss gar nicht drinstehen, weil es selbstverständlich ist. Aber es ist eben selbstverständlich: Sie geben dem Landwirtschaftsminister das Geld, sodass er damit Nutzhanf fördern kann - so, glaube ich, kann man das doch formulieren. Insofern treffen wir uns.

Ich habe deutlich gesagt, dass wir schon aktiv sind, dass auch EU- und Bundesmittel eingesetzt werden, um den Nutzhanf zu fördern, dieses Hanf-Kompetenznetzwerk aufzubauen, und wir sind selbstverständlich bestrebt, Nutzhanfanbau mit allen uns zur Verfügung stehenden Kräften zu unterstützen. Ich denke, das habe ich doch deutlich gemacht. Das ist doch das Ansinnen dieses Antrags, für den ich den Koalitionsfraktionen auch ausdrücklich danke.

Ich kann noch weitere Richtlinien nennen: die Richtlinie zur Förderung von Projekten der Europäischen Innovationspartnerschaft oder die Richtlinie zur Förderung einzelbetrieblicher Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen. Da haben wir ja geeignete Instrumente. Sie haben wir in den Förderrichtlinien auch eingerichtet, um die vorhandenen Technologien zu optimieren, die Zusammenarbeit zwischen vorhandenen Strukturen zu fördern und den Aufbau von Wertschöpfungsketten zu unterstützen. Wir reden also nicht, wir handeln - so kann ich das an dieser Stelle auf den Punkt bringen.

Nur einen Punkt möchte ich noch ansprechen: Über die Intensität der züchterischen Bearbeitung von Sorten entscheidet am Ende

aber auch der Markt mit seinen Anforderungen. Ich glaube nicht, dass wir hier als Land jetzt unmittelbar in die Zucht oder Züchtung einsteigen können. Ich glaube, das ist auch überhaupt nicht das Ansinnen, sondern es geht darum, dass dort, wo beispielsweise Bundesforschungseinrichtungen existieren, verstärkt hierauf ein Augenmerk gerichtet wird. Das wollen wir natürlich gerne unterstützen.

Ansonsten ist deutlich geworden: Wettbewerbsnachteile gibt es. Aber man muss sehen, dass diese Wettbewerbsnachteile nicht im nationalen Rahmen sind, also nicht innerhalb der Bundesrepublik - da konkurrieren die Länder untereinander ohne Wettbewerbsnachteile -, sondern sie sind im Vergleich zwischen den Staaten und den einzelnen Regelungen gegeben, die sich nach dem THC-Gehalt richten. Das ist allerdings eine Entscheidung, die nicht von der Landesregierung getroffen werden kann, sondern das muss auf Bundesebene entschieden werden. Die Kompetenz dafür ist dort auch vorhanden. Insofern: Wir greifen das gerne auf und werden in allen Anliegen, wo wir an den Bund herantreten sollen, entsprechend tätig werden.

Ich danke für diesen Antrag, Herrn Funke insbesondere. Ich bin dabei selbst zu einem Fan des Nutzhanfs geworden; das war ich vorher nicht. Von daher denke ich: Dieser Antrag sollte eine breite Mehrheit finden, und er steht nicht in Konkurrenz zur Ernährung der Brandenburger Bevölkerung. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Der Antragsteller wünscht noch einmal das Wort. Insofern setzt der Abgeordnete Funke die Aussprache mit seinem Redebeitrag fort.

Sehr geehrte Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Linke hat die Lockerung dieser Bindung ans Betäubungsmittelgesetz vorgeschlagen. Ich will Folgendes zum Ausdruck bringen: Das kann man vorschlagen, das kann man auch diskutieren, das kann man auch mit der Koalition diskutieren, aber dann muss man auch die Schleife über die Gesundheitskollegen drehen. Ohne das Votum unserer Gesundheitskollegen, nur mit den Agrarleuten, kann man diesen Schritt nicht gehen. Deswegen bitte ich um Zustimmung zum vorliegenden Antrag der Koalition und kann, eben weil Gesundheitsleute nicht eingebunden waren - da geht es jetzt nicht darum, wer den Antrag gestellt hat, vom Inhalt her gedacht -, dem Änderungsantrag heute nicht zustimmen.

Ich will noch eine andere Sache ansprechen: Oben sitzt mein Kollege Hardy Lux. Er hat gestern Vertreter verschiedener Jugendausschüsse in die Fraktion mitgebracht. Sie haben berichtet, wie schwer Jugendliche - doch viele, viel, viel mehr als wir denken und in unserem Alltag wahrnehmen - an dieser CoronaSituation, dem Zu-Hause-Sein, dem Nicht-Lernen-Können und dem Verlust sozialer Bindungen usw. zu knabbern haben. Wenn wir in dieser Phase jetzt ein Signal geben und sagen: „Wir lockern hier mal die THC-Werte“, dann ist das nicht gut. Ich kann das aus innerster Überzeugung nicht mittragen! Das will ich ganz deutlich gesagt haben!

Frau Wernicke

(Zuruf)

- Herr Vida, ganz wichtig für Ihre Fraktion -, die Landwirtschaft der Zukunft muss Kohlenstoff binden. Wir müssen Wege dahin

entwickeln. Deswegen sollten Sie das jetzt nicht - Sie haben es eben schon einmal hören müssen, jetzt von mir noch einmal - mit der Ernährung usw. in Verbindung bringen. Wir haben genug Fläche, wir müssen sie in die Wirtschaftlichkeit führen. Die Bauern müssen aber für diese Art der Kohlenstoffbindung bezahlt werden. Den Weg dahin müssen wir gehen und sollten jetzt nicht die Erzeugung von Lebensmitteln dagegen ausspielen. Das zu sagen war mir wichtig. - Vielen Dank fürs Zuhören.

Vielen Dank. - Ich schließe damit die Aussprache und komme zur Abstimmung.

Ich lasse zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Streichung von Punkt 1.d. im Forderungsteil sowie Neufassung von Punkt 2.a. -, Drucksache 7/3255, abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich komme zum Antrag der Koalitionsfraktionen mit dem Titel „Die wirtschaftlichen und ökologischen Potenziale des Nutzhanfanbaus in Brandenburg ausschöpfen“ auf Drucksache 7/3198. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf.

TOP 5: Tourismus in Brandenburg jetzt stärken