Meine Damen und Herren, lassen Sie mich für uns alle sagen, dass uns die schreckliche Bluttat in der vergangenen Nacht in der Oberlinklinik mit Entsetzen und viel Traurigkeit erfüllt. Unser aufrichtiges Mitgefühl und unsere Anteilnahme gehören den Angehörigen der Opfer. Die Abgeordneten des Landtags sind in dieser schweren Stunde in Gedanken bei ihnen. Wenn etwas so unfassbar und entsetzlich ist, fehlen einem die Worte. - Und dann fällt es besonders schwer, zu einer Tagesordnung überzugehen.
Ich begrüße Sie zur 42. Sitzung des Landtages Brandenburg. Ich begrüße auch alle Zuschauerinnen und Zuschauer, die uns am Livestream zuschauen. Ich begrüße alle Mitarbeiter der Landtagsverwaltung, die in unsere Sitzung eingebunden sind, aber nicht hier im Saal sein können. Meine Damen und Herren, bitte schauen Sie auf die Tagesordnung. Haben Sie Anmerkungen dazu? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann darf ich Sie um Abstimmung bitten. Wer der Tagesordnung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen, bitte! - Die Enthaltungen! - Damit ist die Tagesordnung ohne Enthaltungen einstimmig angenommen.
Für den heutigen Sitzungstag wurden die ganztägigen oder teilweisen Abwesenheiten von Herrn Ministerpräsident Dr. Woidke, Frau Ministerin Nonnemacher sowie der Damen und Herren Abgeordneten Baier, Dr. Berndt, Block, Günther, Senftleben, Teichner, Walter-Mundt und Wiese angezeigt.
Föderalismus vor der Zerreißprobe - Auswirkungen des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite für das Land Brandenburg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Wir haben diese Aktuelle Stunde beantragt, weil wir Gefahr im Verzug sehen. Und diese Gefahr sehen wir weniger im Coronavirus als in den Maßnahmen, zu denen gegriffen wird, um es zu beseitigen - beseitigen zu wollen zumindest.
Die Bürger haben seit mehr als einem Jahr Grundrechtseinschränkungen hingenommen, weil sie durch eine Politik der Angst und mediales Dauerfeuer so manipuliert wurden, dass ihnen kaum etwas blieb, als die behauptete Alternativlosigkeit der Maßnahmen zu akzeptieren. Dieses Klima der Angst und der Hilflosigkeit hat die Bundesregierung genutzt, um Tatsachen zu schaffen, deren Konsequenzen zu nachhaltigen und dauerhaften Grundrechtseinschränkungen für die Bürger führen werden.
Das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung, um das es hier geht, konnte am 23. April nicht zuletzt deshalb in Kraft treten, weil der Bundesrat sich nicht dazu durchringen konnte, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Auch wenn von einzelnen Ministerpräsidenten Kritik an dem Gesetz geäußert wurde, bestand offenbar Einigkeit darin, der Bundesregierung zu noch nie dagewesener Machtfülle zu verhelfen.
Ministerpräsident Woidke hatte schon im Vorfeld deutlich gemacht, dass er nichts dagegen habe, wenn Brandenburg Kompetenzen entzogen und bundeseinheitliche Regeln zur Eindämmung der Pandemie erlassen würden. Seiner Auffassung nach könnten wir uns keine langwierigen Gesetzesänderungsverfahren leisten, sondern bräuchten schnelle Entscheidungen.
Durch den neu eingefügten § 28b greift das Gesetz in der beschlossenen Form massiv in die Hoheitsrechte der Bundesländer ein. Es enthält die Ermächtigung zu bundesweit einheitlichen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronaviruskrankheit Covid-19 bei besonderem Infektionsgeschehen. Wichtigster Bestandteil ist die sogenannte bundesweite Notbremse, die in Zukunft automatisch bei einem Inzidenzwert von 100 greift und mit umfangreichen Einschränkungen der Grundrechte einhergeht. Die Bundesregierung will damit der staatlichen Schutzpflicht für Leben und Gesundheit entsprechen und die Funktionsfähigkeit der Gesundheitssysteme als überragend wichtiges Gemeingut sicherstellen - ein hehres Ziel -; so lautete zumindest die Begründung, mit der der eigentliche Zweck des Gesetzes verschleiert wurde.
Nein. - Dieser besteht mitnichten darin, die Bürger vor Infektionskrankheiten zu schützen, sondern vor allem darin, das Mitspracherecht der Bundesländer einzuschränken. Allein die Regelung bezüglich der Schulen greift so tief in die Kulturhoheit der Länder ein, dass die Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes absehbar ist. Das Gesetz sieht regelmäßige Covid-19-Tests in Schulen als Voraussetzung für Präsenzunterricht vor. Im Falle einer Sieben-Tage-Inzidenz größer als 100 wird verpflichtend Wechselunterricht und im Fall einer Sieben-Tage-Inzidenz größer als 165 grundsätzlich ein Verbot der Anwesenheit in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen vorgeschrieben. Wer einen solchen Eingriff in seine Rechte abnickt, kann nicht den Anspruch erheben, seine ganze Kraft dem Wohle der Menschen des Landes Brandenburg zu widmen, Herr Woidke!
Weiterhin ist der im Gesetz hergestellte Zusammenhang zwischen Inzidenzwert und Beschränkung von Grundrechten willkürlich, weil der Inzidenzwert keine absolute, sondern eine variable Größe darstellt, die durch die Anzahl der Tests manipuliert werden kann. Verfassungsrechtler haben auch deshalb die Verfassungswidrigkeit des Gesetzentwurfs moniert, weil hier eine
Maßnahme vorgeschrieben wird, die sie eben als willkürlich definieren. Sie sei im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen. Hinzu kommt, dass zukünftig nur noch das Bundesverfassungsgericht die Gesetzmäßigkeit der Bestimmungen überprüfen kann. Frau Merkel, Ihrer aller Frau Mutter, hat sich im Rahmen einer Onlinediskussion ja auch dahin gehend verplappert, dass das so gewollt sei. So sagte sie wortwörtlich:
„Dadurch, dass wir jetzt ein Bundesgesetz gemacht haben, kann es nur durch das Bundesverfassungsgericht noch überprüft werden, das heißt also, man hat nicht die verschiedenen Verwaltungsgerichtsentscheidungen.“
Das sagt alles! Und damit ist der effektive Rechtsschutz für die Bürger, zum Beispiel über die Verwaltungsgerichte, lediglich bei zusätzlichen Verordnungen gewährleistet. Das Bundesverfassungsgericht stellt sehr hohe Anforderungen an die Annahme von Verfassungsbeschwerden, sodass sie nur sehr selten zugelassen werden - da erzähle ich Ihnen sicher nichts Neues -; die Ablehnung muss auch nicht begründet werden. Doch selbst, wenn die Annahme erfolgt, liegt die Erfolgsquote über die Jahre gesehen bei durchschnittlich 2 %; das ist recht wenig, Herr Bretz.
Als ein weiterer Garant gegen Willkür und Machtanhäufung hat sich in Deutschland der Föderalismus bewährt - der mit dem neuen Gesetz nicht nur infrage gestellt, sondern in wichtigen Punkten auch ausgehebelt wurde. Wir befinden uns damit auf dem besten Weg in einen Zentralstaat, der auf allen Ebenen durchregieren kann, ohne auf die unterschiedlichen Voraussetzungen in den Ländern Rücksicht nehmen zu müssen.
Bundestagspräsident Schäuble, der in den letzten Wochen so eindringlich für das neue Gesetz geworben hat, lieferte vor wenigen Jahren eine Definition des Föderalismus, mit der sich gut illustrieren lässt, was wir in der Zukunft nicht mehr haben werden. Schäuble sagte im November 2018:
„Der Föderalismus trägt regionalen Unterschieden Rechnung und hilft, kulturelle Vielfalt zu bewahren. Damit wirkt er identitätsstiftend, bietet Bürgern eine Verankerung in ihrer Region, ihrem lokalen Lebensumfeld. Nicht zuletzt: Der Föderalismus fördert politische Teilhabe auf allen Ebenen und wirkt der Machtkonzentration entgegen. Gerade in einer grenzenlosen Welt“
„wächst das Bedürfnis der Menschen, irgendwo verankert zu sein. Zu Hause zu sein. Heimat zu haben. Nicht nur als Rückzugsraum, als nostalgisches Idyll - den es in Zeiten der Digitalisierung sowieso nicht mehr gibt -, sondern als ein Gestaltungsraum, in dem sich die Demokratie beweisen muss.“
Mit diesen warmen Worten wurde dem Föderalismus gehuldigt, um ihn jetzt für Maßnahmen zu opfern, die Brandenburg finanziell in den Ruin treiben werden.
Dabei liegt gerade im Föderalismus die Lösung. Infektionsschutz funktioniert nur durch die Eigenverantwortung der Bürger, die
selbst am besten wissen, wie sie sich und ihre Umgebung schützen. Die Bürger und die Kommunen können die Lage vor Ort unabhängig von abstrakten und manipulativen Zahlen überblicken und der jeweiligen Situation angepasst handeln.
Die Gleichschaltung im Rahmen des Infektionsschutzes lässt den Bürgern, Kommunen und der Landesregierung keinen Ermessensspielraum und führt daher zur Schwächung der bürgerlichen Verantwortlichkeit und damit auch zur Schwächung des Vertrauens in die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Wir fordern den Landtag auf, die Regierung Brandenburgs an die Pflicht den Bürgern gegenüber zu erinnern und für die Aufhebung dieses Gesetzes zu sorgen. Tun Sie das nicht, sind Sie die Totengräber des Föderalismus. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann zu einzelnen Vorgaben des 4. Bevölkerungsschutzgesetzes ja stehen, wie man möchte. Man kann bundeseinheitliche Eindämmungsmaßnahmen gegen das Coronavirus mögen oder nicht. Klar ist aber: Das Bundesgesetz ist durch Artikel 74 des Grundgesetzes gedeckt, denn er weist dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für Maßnahmen gegen gemeingefährliche und übertragbare Krankheiten zu.
Deshalb sehe ich hier heute auch keine Zerreißprobe für den Föderalismus, schon gar kein Zugrabetragen, keine Gleichschaltung oder Schwächung des Vertrauens in die freiheitlich-demokratische Grundordnung, wie die AfD-Fraktion in ihrem Antrag ausführt. Dies weise ich an dieser Stelle schon zurück und komme später in meiner Rede noch einmal dazu.
Wie es sich aus der Vorgabe konkurrierender Gesetzgebung nach Artikel 74 Grundgesetz ergibt, haben die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten sowie die Bundeskanzlerin in den vergangenen Monaten regelmäßig die in den Ländern umzusetzenden Maßnahmen gegen das Coronavirus und für den Infektionsschutz beraten und sich darauf geeinigt.
Die Umsetzung des Bundesrahmens auf Länderebene ermöglichte es, auf länderspezifische Besonderheiten einzugehen und besondere Schwerpunkte zu setzen. Arbeitsgrundlage der MPKBeschlüsse war aber auch, dass die Beschlüsse möglichst bundeseinheitlich in ganz Deutschland umgesetzt werden. Dies hat zuletzt nicht mehr so gut funktioniert.
Diese Uneinheitlichkeit der Umsetzung widersprach übrigens auch zunehmend der Grundgesetzvorgabe zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland. Zu Recht kritisierten viele Bürgerinnen und Bürger, dass sie bei den Maßnahmen nicht mehr wirklich durchblickten und bei der Frage, was in welchem Bundesland gerade gilt, unsicher waren.
Ich erinnere mich noch gut an den Anruf eines Möbelhausbesitzers aus Oberhavel, der überhaupt nicht verstand, warum sein Möbelhaus geschlossen war, während die Möbelhäuser in Berlin, einmal über die Landesgrenze, offen waren.
Auch erinnere ich mich an die Diskussion, warum die Berliner Tierparks die ganze Zeit geöffnet waren, während sie in Brandenburg geschlossen waren. Auch das ließ sich nicht logisch begründen. Die regionalen Unterschiede der Eindämmungsmaßnahmen bei relativ gleichen Inzidenzzahlen war niemandem mehr wirklich zu erklären.
Deshalb gibt es nun die erweiterten Festlegungen im Bundesinfektionsschutzgesetz. Es handelt sich hierbei um eine bundeseinheitliche, zeitlich begrenzte Maßnahme zur Bekämpfung einer Pandemie.
Das Infektionsschutzgesetz bietet die Möglichkeit, klare bundeseinheitliche und transparente Regeln vorzugeben. Damit steigt auch die Chance, dass die Menschen die Regeln wieder besser verstehen und auch weiterhin annehmen. Natürlich bleiben ergänzende und über die Regelungen des Bundes hinausgehende Maßnahmen auf Länderebene, sprich das Eingehen auf regionale Verhältnisse, weiterhin möglich.
Ich kann diese Herangehensweise gut nachvollziehen und halte einen erweiterten Bundesrahmen zu diesem Zeitpunkt der Pandemie für grundsätzlich richtig.
Doch natürlich gibt es auch grundsätzliche Kritik an den Regelungen, wie sie unter anderem der Bundesratsvorsitzende Reiner Haseloff vorgetragen hat. Wie Ministerpräsident Haseloff oder andere Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten darf man ja unterschiedlicher Ansicht darüber sein, ob die Länder nicht auch allein auf einem guten Weg waren, die Pandemie zu bekämpfen, und ob es wirklich einer bundeseinheitlichen Regelung bedurfte oder nicht.
Auch einzelne Punkte des erweiterten Bundesgesetzes werden kritisiert, wie die Fixierung auf die Inzidenzwerte, die Frage der Zulässigkeit von Ausgangsbeschränkungen oder die Auswahl der verschiedenen Einzelhandelsbereiche zur Öffnung oder Schließung.
Insbesondere die starke Fixierung der Maßnahmen auf 7-TageInzidenzen ohne differenzierte Betrachtung weiterer Parameter halte auch ich weiterhin für ein Problem. So hat die Aussagekraft der Inzidenzen mit den Impfungen und mehr Testungen bereits abgenommen und wird weiter abnehmen. Die Einbeziehung weiterer Kenngrößen, zum Beispiel schwere Krankheitsverläufe oder die Aufnahmezahlen und -kapazitäten der Intensivstationen, wäre deshalb sinnvoll.
Die Frage ist schon: Wie reagieren wir, wenn im Juni zum Beispiel in einzelnen Landesteilen hoffentlich nur noch wenige schwere Krankheitsverläufe zu finden sind, die Lage in den Krankenhäusern hoffentlich weniger angespannt ist, aber die Inzidenzzahlen weiterhin einen Lockdown gemäß der neuen Bundesregelung erfordern? Hier sehe ich auch in der Laufzeit bis Ende Juni durchaus ein Problem.
Auch die mangelnde Differenzierung zwischen Maßnahmen im Innen- und im Außenbereich finde ich nach wie vor kritikwürdig, zumal die Wissenschaft hier eindeutig ist - Stichwort: Aerosolforschung.