Protokoll der Sitzung vom 29.04.2021

Eines ist auch unstrittig: Die Abstände zu Greifvogelhorsten sind häufig ein Grund für Auseinandersetzungen um Standorte für Windkraftanlagen. Insofern begrüße ich es, dass die Landesregierung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit nochmals tätig wird und klarstellt, wie sinnlos solche Zerstörungen sind. Sie stellen eine Straftat dar, und sie sind für die Akzeptanz des Ausbaus der Windenergie in Brandenburg kontraproduktiv.

Dennoch muss ich mich fragen - und diese Frage geht an BVB / FREIE WÄHLER -, wie Sie Ihre an die Landesregierung gerichtete Frage Nummer 9 der besagten Kleinen Anfrage einordnen. Sie fragen nämlich:

„Sieht die Landesregierung ihre energiepolitischen Ziele gefährdet, wenn ein Windeignungsgebiet nicht repowered werden kann, da eine geschützte Vogelart zugezogen ist?“

Ich werde beim Lesen dieser Frage folgendes Gefühl nicht los: Wollen Sie der Landesregierung etwa indirekt unterstellen, dass es ihr schlichtweg egal sei, ob Vogelhorste beseitigt werden, dass es ihr - also der Landesregierung - doch nutzen könnte, um ihre energiepolitischen Ziele zu erfüllen? Das ist es nämlich nicht. Es ist der Landesregierung nicht egal, und ich denke, das habe ich gerade vorgetragen, wie wir uns um solche Vogelschutzgebiete oder überhaupt um unsere Greifvögel kümmern.

Dass es eigentlich darum geht, möglichst viele Windenergieanlagen in Brandenburg zu verhindern; das kann man auch ganz leicht nachlesen, indem man mal einen Blick auf die Homepage oder auf die Facebookseite von Herrn Vida wirft. Da stehen nämlich solche Schlagworte wie „Brandenburg drohen 1 005 neue Windräder - Landesregierung ignoriert effizientere Lösungen“, „Windkraft-Überkapazitäten sorgen für höhere Strompreise“. Das sind alles Dinge, die eher die Windkraft infrage stellen, als für den Schutz von Greifvögeln zu sprechen.

Wir wissen, dass Windkraftanlagen eine Gefahr darstellen, aber im Verkehr und auch an Glasscheiben sterben sehr viel mehr Vögel. Deswegen ist im Windkrafterlass klar geregelt, was aus Sicht des Natur- und Vogelschutzes beachtet werden muss, wenn Windeignungsgebiete ausgewiesen oder Windräder genehmigt werden. Der Erlass wurde überarbeitet. Fünf Jahre nach der Zerstörung eines Nestes gilt das gesamte Gebiet weiterhin als geschützter Brutplatz.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein. - Im Ergebnis darf dort kein Windrad gebaut werden. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Das Wort geht jetzt an den Kollegen Hünich. Er spricht für die AfD-Fraktion. Bitte sehr.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Brandenburger! Immer wieder müssen wir feststellen, dass ausgerechnet erneuerbare Energien ganz und gar nicht so grün sind, wie sie uns verkauft werden. Insbesondere bei der Windenergie kommt es zu unzähligen Schlagopfern unter Vögeln, Fledermäusen und Insekten.

Ein sehr großer Teil dieser Kollateralschäden sind streng geschützte Greifvogelarten, darunter Seeadler, Schreiadler und der eben von Frau Wernicke angesprochene Rote Milan. Aber gerade diesen trifft der Ausbau der Windenergie besonders stark. Als Beutegreifer blickt der Rote Adler, wie er in unserer Landeshymne heißt, nach unten und nicht nach oben. Die Rotorblätter kann er also gar nicht wahrnehmen, bevor er geschreddert wird.

So kommt es, dass in Brandenburg - so Schätzungen von Ornithologen - jährlich mindestens 308 Milane von Windkraftanlagen zerschreddert werden. Analysen zeigen, dass diese Opferzahl die Entwicklung der Gesamtpopulation stark beeinträchtigt. Unser Märkischer Adler wird quasi vom Himmel geschlagen - naturfreundlich und grün sieht eigentlich anders aus.

Um den Vogelschutz innerhalb dieses Spannungsfeldes zwischen Energiewende und Artenschutz bestmöglich zu gewährleisten, hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten das sogenannte Helgoländer Papier vorgelegt, das anhand des aktuellen Forschungsstands zur Gefährdung von Vögeln durch Windkraftanlagen klare artenschutzrechtliche Abstandsempfehlungen vorsieht. Die landeseigenen Brandenburger Tierökologischen Abstandskriterien unterschreiten diese Empfehlungen bei den meisten Vogelarten leider deutlich.

Indes sind die stolzen Raubvögel keine Gruppentiere. Sie bauen ihre Horste nicht dicht gedrängt, sondern folgen dabei ihren eigenen Regeln. Häufiger, als es Planern, Grundstückseigentümern und Windenergieunternehmen lieb ist, liegen ihre Horste genau da, wo ein Windpark gebaut werden soll. Dass alle, die an diesem Park verdienen wollen, auch ihren Einfluss geltend machen, gehört sicherlich zur Politik. Man nennt das Lobbyismus. Man wird das Gefühl nicht los, dass bei der Festlegung der geringen Abstandskriterien in Brandenburg die Windkraftlobby ein gehöriges Wort mitzureden hatte.

Während also die Grünen gegen Autolobby, Atomkraftlobby und Waffenlobby in selbstzufriedener Empörung zu Felde ziehen, ignorieren sie die Vertreter der Windkraftlobby, die sich längst bei den Bündnisgrünen wohlfühlen und regelmäßig Parteispenden dalassen.

Die Windenergie mag gut in Ihr Verständnis von Umweltschutz passen, aber eine Partei, die sich als ökologisches Gewissen der Nation versteht - mittlerweile ist das ja eine gut geölte MarketingKampagne -, sollte vor den Schattenseiten dieser Branche nicht die Augen verschließen.

Wir von der AfD haben die Augen hingegen weit geöffnet. Wir sehen den Verrat, den Sie am Artenschutz begehen. Wir sehen, wie Sie zum Vehikel der Wirtschaftsinteressen werden: Mit Windkraftanlagen lässt sich sehr viel Geld verdienen. Eine hohe Gewinnaussicht ist nur selten ein Antrieb für redliches Geschäftsgebaren.

Es fällt also schon auf, dass dort, wo Projektplanungen im Wege stehen, die sich unter Windenergie subsumieren lassen, immer mehr Horste zerstört werden. Frau Wernicke hat das vorhin gesagt: Die fünf Jahre Planungszeit entsprechen dem Zeitraum, nach dem, wenn heute ein Horst kaputtgeht, gebaut werden kann. Deswegen unterstützen wir diese zehn Jahre; wir hätten auch 15 Jahre unterstützt. Dann ist das ja eine ganz gute Sache.

Eine ganz kurze Auswahl dieser bedauernswerten Zerstörungen und Tötungen: 2020 in Jagow, 2018 in Illmersdorf-Rietdorf, 2018 in Klosterfelde, 2017 in Mixdorf, 2013 bis 2014 in Lübbenow, und 2012 zerstörte man die Schreiadlerbrut - und dergleichen, das kann man weiterführen. So viel zum Thema Natur- und Artenschutz!

Herr Minister, was hat Ihr Ministerium eigentlich auf diesem Feld unternommen? Nichts - meistens, wie immer! Ein paarmal gab es ein bisschen Ermittlungen und ein bisschen Bußgeld. Was hat Ihre Fraktion unternommen, als diese verheerende Entwicklung unter Ihrem Vorgänger Vogelsänger Fahrt aufnahm? Auch nichts! Der Minister selber hat übrigens auch nichts gemacht; allenfalls hat er sich um das nächtliche Blinken der Windkraftanlagen gekümmert. Das war ihm offensichtlich ein wesentlich größeres Anliegen.

Ja, liebe Kollegen von den Grünen und von den Linken, die sich gerne als Grüne fühlen: Sie haben den Artenschutz auf dem Altar der Energiewende geopfert und damit Ihr vorgebliches Kernanliegen verraten, anders kann ich das ehrlicherweise nicht beschreiben.

Der Antrag der Freien Wähler drängt Sie nun, endlich mit härteren Bandagen gegen diese skrupellosen Straftaten im Schlagschatten der Windkraftrotoren vorzugehen. Selbstverständlich stimmen wir dem Antrag der Freien Wähler aus ganzem Herzen zu. - Danke.

Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Kollegen Senftleben für die CDU-Fraktion fort.

Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Ich dachte, wir reden über die Greifvogelhorste und nicht so sehr über die Windenergiepolitik.

(Zuruf)

- Ich habe das schon verstanden, aber dann hätten wir vielleicht andere Redner vortragen lassen sollen, nämlich die Sprecher für

Energiepolitik. Wir sind aber die Sprecher für Umwelt- und Klimaschutzpolitik in diesem Land.

Ich bin der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion dankbar, vor allen Dingen Frau Wernicke - sie hat das schon mehrfach, auch im Ausschuss, angesprochen -, dass dieses Thema heute diskutiert wird und damit auch eine gewisse Öffentlichkeit erhält.

Es ist nun einmal so: Wir haben in Brandenburg in den letzten sieben Jahren über 20 Horste verloren, weil kriminelle Energie, egal von wem, zu dieser Zerstörung beitragen hat. Das ist in ganzer Konsequenz von uns allen zu verurteilen, meine Damen und Herren.

Trotzdem kann man gewisse Schlussfolgerungen nicht so einfach ziehen. Ja, es gab da, wo die Zerstörung stattgefunden hat, Windkraftplanungen. Es ist auch öffentlich so gesagt worden, dem kann man nicht widersprechen. Jetzt aber zu sagen, das liegt genau daran und die Ursachen liegen darin begründet, ist relativ schwierig. Ich kann das nicht, weil ich dafür keine Beweise habe. Vielleicht haben sie andere, aber ich habe sie nicht. Deswegen behaupte ich das in der Form auch nicht. Es gibt aber einen Zusammenhang, den man ansprechen muss; das ist ja auch geschehen.

Was auch geschehen ist - das war noch unter der Regierung von SPD und Linke -, ist Folgendes: Sie haben 2018, wie schon erwähnt, den Niststättenerlass verändert - mit den Konsequenzen, die heute angesprochen wurden: Demnach führt die Zerstörung eines Horstes nicht mehr automatisch zu Vergünstigungen in Bezug auf die Genehmigungsphase. - Das ist alles gesagt worden. Wir haben heute schon gehört: Es gibt weitere Schutzfristen von zwei bis fünf Jahren, bei Wechselhorsten von drei bis sogar zehn Jahren.

Frau Wernicke, ich habe mir das, was Sie heute gesagt haben, sehr genau angehört, insbesondere Ihren Hinweis, dass diese Zeiträume im Grunde genommen fast deckungsgleich mit den Planungsfristen bis zu einer möglichen Errichtung von Windkraftanlagen sind. Auch wenn wir Ihren Antrag heute ablehnen werden, würde ich das Thema gerne aufgreifen. Vielleicht finden sich dann noch andere Punkte in der Diskussion, um Ihrem Anliegen etwas näher zu kommen. Ich glaube, dass eines nicht stattfinden darf: Wir dürfen durch die heutige Diskussion keine Nachahmer ermutigen, so vorzugehen. Wir können dem Antrag heute nicht zustimmen, die zehn Jahre allgemein festzuschreiben, ich biete Ihnen aber gerne an, mit Ihnen persönlich darüber zu reden, wie man vielleicht mit anderen Mitteln und Möglichkeiten - auch zusammen mit dem Ministerium - das Ziel erreichen kann, das Sie heute inhaltlich formuliert haben.

Da es heute auch einen thematischen Ausflug gab: Kollege Hünich, Sie haben gerade gesagt, grüne Energie sei nicht so grün, wie sie erscheine. Wissen Sie, Sie gehören zu denen, die am liebsten noch länger die Braunkohle aus der Erde holen wollen.

(Zuruf)

- Doch, das glaube ich schon. Ich höre sehr genau zu und lese auch Ihre Anträge.

Wissen Sie, die größte ökologische Situation negativer Art, manchmal sagen die Leute auch die größte ökologische Straftat, für Vögel und andere Arten, die wir erlebt haben, ist nun einmal der Braunkohlebergbau. Das können Sie nicht wegdiskutieren.

Deswegen ist der Ausstieg aus der Braunkohle auch ein Beitrag zu mehr Naturschutz in Brandenburg - und den wollen wir, meine Damen und Herren, auch den Umstieg in der Energiebranche.

Letzter Punkt. Frau Wernicke, auch das führt dazu, dass der Antrag nicht zustimmungsfähig ist: Wir können den Eigentümer eines Grundstücks nicht für eine Straftat, die er nicht begangen hat - zumindest ist das nicht nachweisbar -, zur Rechenschaft ziehen, indem wir ihn verpflichten, einen Horst wieder zu errichten. Das ist im Antrag so festgeschrieben, Herr Vida. Darin steht: Der Eigentümer eines Grundstücks wird verpflichtet, einen Ersatzhorst zu errichten, auch wenn er nicht als Verursacher ermittelt worden ist. - Sehe ich das falsch? Ich habe das zumindest so gelesen.

Damit geht die Störerhaftung in eine Eigentümerhaftung über. Das können wir in der Form nicht unterstützen. Deswegen ist relativ klar: Wir müssen die zur Verantwortung ziehen, die als Täter für diese Straftaten ermittelt werden. Wir können aber nicht automatisch einen Eigentümer dafür haftbar machen und ihn für eine Straftat anderer zur Rechenschaft ziehen, indem er einen solchen Horst wieder zu errichten hätte, meine Damen und Herren.

Unterm Strich ist zu sagen: Wir können - ich habe es angeboten - darüber gerne im Ausschuss diskutieren, auch innerhalb der nächsten Monate. Ihr heutiger Antrag ist nicht zustimmungsfähig. Das Anliegen ist aber sehr wohl ein berechtigtes. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Haben Sie jetzt eine Frage, Herr Vida?

Ja, Herr Senftleben, lassen Sie noch eine Frage von Herrn Vida zu?

Ach so, ja.

Ja, das kam wieder einmal im letzten Augenblick.

Herr Abgeordneter Senftleben, Sie haben gerade ausgeführt, es sei völlig unmöglich, jemanden dafür zur Verantwortung zu ziehen. Ist Ihnen der Begriff des Zustandsstörers bekannt? Das ist in der Verwaltungsrechtswissenschaft seit hundert Jahren ein gängiges Rechtsinstitut. Wenn beispielsweise irgendwo auf einem Grundstück ein Container umkippt, dann ist in erster Linie der Handlungsstörer zuständig, der es gemacht hat. Lässt sich dieser nicht ermitteln, ist der Zustandsstörer, das heißt der Eigentümer des Grundstücks, dafür verantwortlich. Das ist gängige Praxis in allen Rechtsbereichen, im Besonderen im Verwaltungsrecht.

Halten Sie es nicht für möglich, dass man eine derartige Pflicht angesichts der erheblichen Gewinnerwartungen auch als Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums am Grundstück angemessen und auch verfassungsrechtlich konform festschreibt, insbesondere wenn, wie in einem weiteren Halbsatz des Antrags,

den Sie in unzulässiger Weise unterschlagen haben, vorgesehen ist, dass die zuständige Behörde - derzeit die untere Naturschutzbehörde - dort unterstützend tätig wird?

Ja, okay. Das war jetzt die Frage, nicht?

(Zuruf)

- Habe ich mir schon gedacht. Am Ende war kein Fragezeichen, sondern eigentlich ein Punkt, und dann kann ich nur noch Ja sagen. Die Wellenbewegung habe ich schon mitbekommen, aber das war vielleicht eher gekünstelt, als am Ende wirklich gewollt mit dem Punkt und dem Fragezeichen.

Unabhängig davon: Sie sind der Jurist, das wissen wir alle. Ich bin der Bauexperte. Wir können uns gerne verschiedene fachliche Dinge entgegenhalten.