Protokoll der Sitzung vom 29.04.2021

Vor allem müssen wir - das klang ein bisschen bei Herrn Roick an; zumindest habe ich den Gedanken für mich niedergeschrieben - den ehrenamtlichen Horstschutz stärken.

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Bitte.

Vielen Dank, Herr Minister. - Sie sind ja auch das für die illegale Müllentsorgung zuständige Fachministerium. Halten Sie es für sinnvoll, die Bußgelder für illegale Müllablagerung beispielsweise zu erhöhen, um wilde Müllablagerung zu verhindern? Und, wenn ja, sehen Sie da nicht auch einen Zusammenhang zu unserem Antrag? Man könnte in beiden Fällen sagen: Je höher die Strafe ist, desto eher wird es zu vermeiden sein, dass ein solcher Frevel begangen wird.

Ja, ich bin sehr für die Erweiterung des Bußgeldrahmens. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass letzte Woche die Umweltministerkonferenz stattfand. Dort haben sich die Umweltminister dafür eingesetzt, dass der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen das Naturschutzrecht nach oben deutlich erweitert wird, weil er schon seit Jahrzehnten, muss man fast sagen, konstant ist. Genau diese Themen müssen angepackt werden, wobei wir uns beim Wald allerdings im Forstrecht befinden. Das kann ich als Landesforstminister auch mehr oder weniger selber regeln.

Es ist aber richtig: Wir müssen dafür sorgen, dass auch eine spürbare Strafe dahintersteht. Es ist bedauerlicherweise, muss ich sagen, nicht so, dass automatisch jedes Fällen eines Horstbaumes als Straftat zu werten ist, sondern es ist normalerweise eine Ordnungswidrigkeit. Erst wenn es mehrfach vorkommt - also gewohnheitsmäßig oder gewerbsmäßig, wie es in § 71a Abs. 1 Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz heißt -, wird es zu einer Straftat. Mehrfache Ordnungswidrigkeiten können zu einer strafrechtlichen Bewertung führen.

Es ist deutlich geworden - mehrere haben es angesprochen -, dass die Verpflichtung zum Aufbau von Ersatzhorsten, auch wenn es auf den ersten Blick bestechend klingt, in Wirklichkeit keine Lösung darstellt. Herr Domres hat angesprochen, dass

eine künstliche Nisthilfe, wenn wir sie denn errichten, keine Garantie darstellt, dass sich dort wieder ein Großvogel derselben Art ansiedelt; das ist eher nicht zu erwarten.

Anders als Herr Vida sehen wir keine Rechtsgrundlage für eine ersatzweise Verpflichtung des Eigentümers von gefällten Horstbäumen, Ersatzhorste zu errichten. Aber auch das nehmen wir mit, Herr Vida; danke für den Hinweis. Das mit dem Zustandsstörer klingt erst mal etwas verwegen. Wenn das aber eine Option ist, werden wir das ernsthaft prüfen. Das können wir auch völlig unabhängig von diesem Antrag verfolgen. Daher hat sich diese Diskussion schon gelohnt.

Wir können jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht die Schlussfolgerung so ziehen, wie sie in dem Antrag nahegelegt wird, dass jedes Fällen eines Horstbaums oder ein anderer Eingriff in die Horste in der Nähe eines Windeignungsgebietes automatisch mit dem Eigentümer oder dem potenziellen Betreiber einer Windkraftanlage in Verbindung steht. Es ist auch darauf hingewiesen worden, dass sowohl der Landesverband als auch der Bundesverband der Windenergiebetreiber vehement bei der eigenen Klientel dafür eintreten, das auf gar keinen Fall zuzulassen und, falls solche Fälle bekannt werden, das rigoros zu ahnden.

Zu den Schutzzeiträumen ist etwas ausgeführt worden. Ich möchte sagen: Fünf Jahre bei Schwarzstorch und bei Schreiadler ist die Regelzeit, die die Flächen weiterhin geschützt bleiben. Bei Seeadler, Uhu und Waldstorch sind das drei Jahre und bei den Wechselhorsten bei diesen Tierarten entsprechend länger, bis zu zehn Jahre. Wir sehen das momentan als ausreichend an und sehen nicht die Notwendigkeit, hier etwas zu ändern, vorbehaltlich dessen natürlich, dass sich die Situation nicht weiter verschlechtert.

Herr Roick hat es angesprochen, und das ist auch mir wichtig, weil wieder versucht wurde, den Eindruck zu erwecken, die Windenergie wäre der wesentliche Faktor für Verluste an Greifvögeln; Herr Roick hatte andere Beispiele angeführt. Man muss berücksichtigen, dass auch Verkehrsopfer unter den Greifvögeln sind, dass es Zugverluste insbesondere bei Schreiadlern und Fischadlern gibt, die nicht zu vernachlässigen sind, dass wir Prädatoren haben, die die Nester ausräubern. Auch das ist allgemein bekannt, dass der Waschbär hier eine Blutspur durch verschiedene Vogelarten zieht.

Wir haben das Problem mit Stromleitungen. Wir haben das Problem mit Pestiziden, die natürlich Auswirkungen auf die Nahrungskette haben, und wir haben auch illegale Aushorstungen.

Herr Minister, lassen Sie noch eine Zwischenfrage zu?

Nein, ich glaube, ich lasse sie nicht mehr zu, vielen Dank, Herr Präsident, weil ich jetzt nur noch minus 0,2 Sekunden Redezeit habe.

Ich komme zum Ende meiner Ausführungen. Ich freue mich, dass hier so eine engagierte Debatte über unsere Greifvögel geführt wird. Der Antrag hat den Anlass dazu gegeben, ist aber nicht ausreichend, um ihn zu unterstützen. Ich würde mich freuen, wenn er keine Mehrheit fände. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Das Wort geht jetzt noch einmal an die Abgeordnete Wernicke. - Ich darf mich an dieser Stelle verabschieden und übergebe der Vizepräsidentin die Sitzungsleitung.

Vielen Dank. - Erst einmal möchte ich mich bei allen Kollegen bedanken. Sie alle haben gesagt, dass der Greifvogelschutz wichtig ist, dass wir seine Horste erhalten und uns Gedanken machen müssen.

Ich möchte mich auch bei Herrn Senftleben bedanken, der mich schon von der ersten Thematisierung im ALUK an unterstützt hat, danke auch Isabell und Herrn Domres. Herr Hünich, auch wenn Sie „um den Horst herumfliegen“, Sie sind immer dabei; das ist auch schön. Ja, und Herr Minister Vogel, wir haben noch einen gemeinsamen Termin offen. Wir wollten ja unsere Tabelle zur Zerstörung der Horste und der Erteilung von Baugenehmigungen abgleichen, die im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht wurden. - Ach, Herr Keller, nein, Herr Hünich, meine ich. Wen habe ich jetzt genannt?

(Zuruf: Den Vertreter der SPD-Fraktion haben Sie noch nicht genannt!)

- Na, das kommt noch. Der bekommt ein bisschen mehr Zeit in meiner Wertschätzung.

(Heiterkeit)

Herr Roick, gestern war ich sehr angetan, heute war ich ein bisschen enttäuscht von den fachlichen Ausführungen. Ich habe mich gefragt: Wie stirbt so ein Greifvogel im Straßenverkehr? Tauben, Spatzen, sonstige Vögel ja, aber bei Greifvögeln ist mir das noch nicht bekannt; aber auch da gibt es sicherlich Einzelbeispiele, wo das so sein wird.

Es geht um den Ersatzhorst. Ich möchte noch einmal sagen, dass es uns auch darum geht, kreative Lösungen zu finden. Wir sind ja bereit, weitere Überlegungen anzustellen: Wie kann man so einen Horstbaum finanzieren? Wie kann man das strukturieren? So wie es Windenergiefirmen gibt, die Vogelkameras unterstützen, um diese Vögel zu schützen, gibt es auch Windenergiefirmen, die bereit sind, für Horstbäume Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu ergreifen. Wir sind da auf einem guten Weg; Gespräche wurden angeboten, und ich nehme das Angebot für BVB / FREIE WÄHLER sehr gerne an.

Jetzt zu Herrn Roick: Sie haben mich nach der Kleinen Anfrage 9 gefragt, die wir gestellt haben. Da ging es um die Frage, ob die Landesregierung die energiepolitischen Ziele nicht erreichen könne, wenn das Repowerment nicht durchgeführt wird. Wie kommen wir darauf? Ganz spannend: Im Zuge der illegalen Fällung dieses Seeadlerhorstes in der Gemeinde Uckerland gab es bei „RBB aktuell“ am 21. Mai 2020 um 19.30 Uhr ein Interview mit Karsten Stornowski - er ist der dritte Beigeordnete des Landkreises Uckermark - mit einer Frau Bettina Wilkening von der Firma ENERTRAG und Claudia Henze, Leiterin der Regionalen Planungsstelle Uckermark-Barnim in Eberswalde. Frau Henze hat gesagt: In Fällen, in denen schon über viele Jahre Windenergieanlagen bestehen, die jetzt repowered werden sollten, ist es natürlich besonders dramatisch, wenn eine geschützte Vogelart zuzieht und dann keine Genehmigung erteilt wird - also für das Repowern. Das habe zur Konsequenz, dass man diese Flächen

nicht repowern kann und wir für die Erreichung der energiepolitischen Ziele irgendwann über kurz oder lang neue Flächen suchen müssten, und das könne eigentlich keiner wollen.

So eine Aussage von der Leiterin einer Regionalen Planungsstelle ist unglaublich, wenn ihr nichts anderes einfällt zu der illegalen Zerstörung der Horste und der Vernichtung von Greifvögeln. Genau deshalb haben wir diese Frage gestellt. Die Landesregierung hat uns dankenswerterweise bescheinigt, dass sie da keine Gefahr sieht, auch wenn die Regionale Planungsstelle das anders sieht.

All diese Fragen haben einen tieferen Sinn. Deshalb haben wir auch diesen wunderbaren Antrag gestellt. Wir bitten um Ihre Zustimmung. Wenn Sie sich heute noch nicht dazu überwinden können, werden wir nach den gemeinsamen Gesprächen mit allen Mitgliedern des ALUK vielleicht den nächsten Vorschlag vorlegen. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Wir kommen damit zur Abstimmung, nachdem ich jetzt die Aussprache geschlossen habe.

Ich lasse abstimmen über den Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion auf Drucksache 7/3402, Neudruck, Erweiterten Schutz von Greifvögelhorsten sicherstellen - Niststättenerlass ändern. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag ohne Stimmenthaltung mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 12 und rufe Tagesordnungspunkt 13 auf.

TOP 13: Tarifbindung im Land Brandenburg stärken

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/3403

Entschließungsantrag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/3460

Ich eröffne die Aussprache. Als Erster spricht der Abgeordnete Walter für die Fraktion DIE LINKE zu uns.

Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Keller, am 1. Mai - in zwei Tagen - werden sich sicherlich - ich hoffe zumindest - sehr viele an den kleineren, aber stattfindenden Aktionen des Deutschen Gewerkschaftsbundes beteiligen und deutlich machen, dass wir aus dieser Krise nur solidarisch herauskommen und eine Lehre aus dieser Krise sein muss, dass wir gute Löhne und starke Tarifverträge brauchen. Das wünsche ich mir als Allererstes von Ihnen; dafür müssen Sie nicht mal diesem Antrag zustimmen. Ich hoffe, dass Sie die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, die in dieser Zeit viel schwere Arbeit leisten, auch unterstützen.

Da von den Koalitionsfraktionen mindestens ein wirtschaftspolitischer Sprecher nicht an der 1. Mai-Kundgebung teilnehmen

wird, möchte ich heute gerne mit dem Kollegen Bommert ein Gedankenexperiment machen. Stellen Sie sich vor: Sie haben eine rote Jacke an und arbeiten bei einem privaten Postdienstleister in diesem Land, zum Beispiel in der Stadt Kremmen. Ihre Aufgabe als privater Postdienstleister ist es, mit Ihrer roten Jacke und einem roten Dienstauto Post von der Kommune zu verteilen, zum Beispiel Einladungen für die SVV oder Einladungen für den Kreistag oder sonstige Geschichten.

(Zuruf: Bürgerbriefe!)

- Wie bitte?

(Zuruf: Bürgerbriefe!)

- Bürgerbriefe, ja, genau, von Herrn Vida zum Beispiel. - Aber bleiben wir mal bei der Kommune, weil es jetzt darum geht.

Also, Sie gehen jeden Tag arbeiten und bekommen am Ende, sagen wir mal, 1 200 Euro netto. Davon müssen Sie eine Wohnung bezahlen, alle Rechnungen und viele andere Dinge. Sie haben 24 Tage Urlaub.

(Unruhe)

- Ach, so, Verzeihung.

Nein, das ist kein Zwischenapplaus. Da draußen geht gerade ein Wolkenbruch runter, und das schlägt sich auch auf unsere …

Das passt super zum Thema, weil wir jetzt tatsächlich auch mal mitkriegen, was draußen so los ist.

(Heiterkeit und Beifall)

Zurück zum Gedankenexperiment: Herr Bommert, Sie müssen also jeden Tag arbeiten gehen, haben 24 Tage gesetzlichen Urlaub, kriegen aber kein Weihnachtsgeld, kriegen kein Urlaubsgeld, gar nichts.