Protokoll der Sitzung vom 29.04.2021

Danke schön. - Für die Landesregierung spricht Herr Minister Beermann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Brandenburger Landesregierung hat mit dem Koalitionsvertrag zur 7. Legislaturperiode wichtige Ziele zur Erreichung einer nachhaltigen, umwelt- und klimafreundlichen, sozial gerechten und verkehrssicheren Mobilität formuliert. Dies sind insbesondere die Zielsetzungen, den Anteil des Umweltverbundes am Modal Split des Personenverkehrs bis 2030 auf 60 % zu erhöhen und bis 2050 klimaneutral zu wirtschaften und zu leben, also auch klimaneutral mobil zu sein.

Die vorgenannten Ziele werden in einem räumlich so unterschiedlichen Land wie Brandenburg mit einem dicht besiedelten, wachsenden Berliner Umland auf der einen Seite sowie einem dünner besiedelten weiteren Metropolraum auf der anderen Seite nicht immer mit den gleichen Maßnahmen und zum gleichen Zeitpunkt erreichbar sein. Wir brauchen in Zukunft einen gut gefüllten Instrumentenkasten, aus dem wir je nach Ausgangsbedingungen, Bedarfslage und Zuständigkeit - da kann man vor allem den Bund, das Land und natürlich die kommunale Familie nennen - Instrumente auswählen und nutzen können.

Die Stärkung umweltfreundlicher Alternativen wie Rad- und Fußverkehr sowie des ÖPNV durch attraktive Angebote ist konsequent weiterzuverfolgen.

Meine Damen und Herren, wir stehen aber nicht am Beginn einer Wegstrecke, sondern haben schon ein gutes Stück zurückgelegt. Hier die wichtigsten Beispiele:

Erstens: die Stärkung des SPNV als Rückgrat der Erschließung der Fläche mit dem öffentlichen Verkehr. Mit dem Projekt i2030 sind wir auf gutem Wege, Engpässe in der Infrastruktur zu beseitigen mit dem Ziel, schnelle Verbindungen, pünktliche Züge und mehr Platz in der Bahn zu gewährleisten. Mit der Inbetriebnahme des Netzes Elbe-Spree im Dezember 2022 sind mehr Kapazitäten durch Taktverdichtungen und längere, neue Züge sowie mehr Komfort für Fahrgäste verbunden. Dazu zählen zum Beispiel kostenfreies WLAN in den Zügen oder digitale Fahrgast- und Echtzeitinformationen auch im Zug. Zurzeit laufen die baulich notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen.

Zweitens: die Sicherung der Erreichbarkeit der SPNV-Verknüpfungsstellen für mehr Mobilität, insbesondere im ländlichen Raum, über die Förderung von PlusBus-Linien. Die Inanspruchnahme der Förderung sowie die mit den Linien verbundenen Fahrgastzuwächse sind ein Beleg dafür, dass wir, denke ich, hierbei auf dem richtigen Weg sind.

Drittens: die Stärkung des übrigen ÖPNV durch die Erhöhung der Zuweisungen mit den Änderungen des ÖPNV-Gesetzes 2017.

Viertens: Mit der Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur wollen wir den intermodalen Gütertransport stärken.

Fünftens: Die für den Ausbau und die Stärkung des Radverkehrs notwendigen Landesmittel wurden deutlich erhöht, eine Potenzialanalyse für Radschnellwege in Auftrag gegeben sowie die Förderung einer Lastenradprämie in diesem Jahr aufgelegt.

Sechstens: Im Rahmen der Förderrichtlinie „InnoMob“ fördern wir die Erprobung neuer, innovativer Mobilitätsangebote als Ergänzung zum bestehenden Linienverkehr. Mittlerweile ist der zweite Call erfolgt, und die eingegangenen Anträge werden derzeit gesichtet und bewertet.

Siebtens: Die Verkehrssicherheit der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden, von Kindern und mobilitätseingeschränkten Menschen möchten wir zum Beispiel mit der Förderung der Abbiegeassistenten für Lkw verbessern. Hierfür werden wir in Kürze eine entsprechende Förderrichtlinie auflegen.

Meine Damen und Herren, neben den vorgenannten Aktivitäten hin zu einer nachhaltigen, umwelt- und klimafreundlichen Mobilität sind wir dabei, die strategischen Weichenstellungen vorzunehmen. Die Arbeiten zur Fortschreibung der Mobilitätsstrategie 2030, des Landesnahverkehrsplans, der Radverkehrsstrategie, eines Güterverkehrskonzeptes sowie zum Klimaplan haben begonnen. Die Erkenntnisse aus diesen Prozessen werden die wesentlichen Grundlagen für die Ausgestaltung der von der Volksinitiative geforderten Brandenburger Mobilitätsgesetzgebung bilden. Dabei werden nach eineinhalb Jahren die Auswirkungen der Pandemie auf die eingeschränkten finanziellen Spielräume zu beachten sein. Der mit der Volksinitiative vereinbarte Dialogprozess wird die strategische Neuausrichtung begleiten und wichtige Impulse geben. Es wird ein spannender, intensiver, sicher nicht immer konfliktfreier, aber am Ende hoffentlich mit einem moderneren, innovativeren und klimagerechteren Mobilitätssystem einhergehender Weg sein.

Erlauben Sie mir aber auch den Hinweis, dass wir diesen Dialogprozess mit der Volksinitiative in die Beteiligungsverfahren mit

- auf Neudeutsch - allen relevanten Stakeholdern integrieren müssen. Denn unser Ziel - und ich bin mir sicher, dass wir uns darin einig sind - muss ein breiter Konsens sein, der die Grundlage für die gesellschaftliche Akzeptanz einer Verkehrswende darstellt. - Vielen Dank.

Danke schön. - Meine Damen und Herren, damit kommen wir zu den Abstimmungen. Zuerst stimmen wir über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Hauptausschusses zur Volksinitiative „Verkehrswende Brandenburg jetzt!“, Drucksache 7/3463, ab. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Bitte die Gegenstimmen! - Die Enthaltungen? - Damit wurde der Beschlussempfehlung bei einigen Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt.

Ich komme - zweitens - zum Entschließungsantrag der Koalition - ohne eigenen Titel -, Drucksache 7/3452. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen? - Die Enthaltungen? - Damit wurde dem Entschließungsantrag bei einigen Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt.

Ich komme zum Entschließungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/3466. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen bitte! - Enthaltungen? - Damit wurde der Antrag ohne Enthaltungen abgelehnt.

Ich beende Tagesordnungspunkt 3 und eröffne Tagesordnungspunkt 4.

TOP 4: Gesetz über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten im Land Brandenburg (Polizeibeauftragten- gesetz - PolbauftGBrb)

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/3411

1. Lesung

Das Wort geht an Herrn Abgeordneten Büttner für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jeden Tag stehen Väter, Mütter, Kinder und Großeltern auf, ziehen sich ihre Uniform an und begeben sich in den Dienst für unsere Sicherheit und für unseren Schutz, im Übrigen immer im Bewusstsein, nicht zu wissen, ob sie unbeschadet und gesund wieder nach Hause kommen. Deshalb will ich den Beginn dieser Debatte dazu nutzen, sehr nachdrücklich den Kolleginnen und Kollegen, die jeden Tag in solidarischer Verantwortung diesen Dienst für unseren Schutz und unsere Sicherheit ausüben, für ihre Arbeit zu danken.

(Beifall)

Unabdingbar für diese Arbeit ist Vertrauen, Vertrauen in die Arbeit unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in einer sich verändernden Gesellschaft. Die Charta von Rotterdam gibt der Polizei dort eine große Aufgabe und benennt sie als „Wächter

über Gleichbehandlung, Integration und Zusammenhalt in einer sich ändernden Gesellschaft“.

Das Standard-Eurobarometer, bei dem gefragt wird, wie das Vertrauen in unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ist, stellt für den Winter 2020/2021 fest: 80 % der Bevölkerung haben Vertrauen in unsere Polizei - und ich bin einer von denen, die Vertrauen in unsere Polizei haben. Aber 18 % haben eher kein Vertrauen, und im Vergleich zu 2017, als noch 89 % der Menschen Vertrauen in unsere Polizei hatten, ist das ein Tiefstand. Wenn ich mir dann anschaue, dass Menschen mit Migrationshintergrund noch weniger Vertrauen haben und 62 % der People of Color sagen, sie fühlen sich diskriminiert, dann bereitet mir das ernsthafte Sorge, weil wir als Politik aufgefordert sind, das Vertrauen in unsere Polizei zu stärken. Ein Polizeibeauftragter oder eine Polizeibeauftragte ist aus unserer Sicht eine Maßnahme zur Stärkung des Vertrauens in unsere Polizei.

Natürlich steht die Polizei als Trägerin des Gewaltmonopols in einem besonderen Fokus, und zum Selbstverständnis einer modernen Verwaltung gehört auch immer eine externe Kontrolle. Darauf hat die UNO, im Übrigen auch die Bundesrepublik, mehrfach hingewiesen. Wir wollen, dass Fehlentwicklungen und Defizite frühzeitig erkannt werden. Deshalb, meine Damen und Herren, benötigen wir einen Polizeibeauftragten/eine Polizeibeauftragte, der bzw. die unabhängig als Ansprechpartner bzw. -partnerin für Menschen außerhalb, aber eben auch innerhalb der Polizei fungiert. Ein Polizeibeauftragter muss aber auch Durchsetzungsfähigkeit haben.

Unser Ihnen vorliegender Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass der/die Polizeibeauftragte unabhängig beim Landtag angesiedelt sein soll. Er/sie soll auf der Grundlage von Petitionen, die ihm/ihr nach dem Petitionsgesetz zugeleitet werden, arbeiten können oder aufgrund von direkt an ihn/sie gerichteten Anschreiben oder auch bei erkannten Problemen selbstständig tätig werden. Dabei sind die Befugnisse für uns natürlich wichtig: Akteneinsichtsrecht in den Geschäftsbereich des Polizeipräsidenten, Zutrittsrecht zu den Einrichtungen im Rahmen der Zuständigkeit des Polizeipräsidenten und natürlich auch ein Befragungsrecht. Selbstverständlich finden sich die Grenzen immer im Geheimhaltungsschutz und auch bei der Sachleitungsfunktion der Staats- und Amtsanwartschaften.

Meine Damen und Herren, ich erwähnte bereits: Neben Externen soll dieser Ansprechpartner/diese Ansprechpartnerin auch explizit den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zur Verfügung stehen. Wir hatten in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder verschiedene Vorfälle von Chatgroups. Ich nehme einmal das Beispiel der Chatgruppen in vielen unterschiedlichen Bundesländern. Sie sind auf ganz unterschiedliche Weise aufgeflogen, herausgekommen, aber auch, indem sich Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte geäußert und dies weitergeleitet haben; und ich weiß, wie schwer es manchmal ist, wenn man in einer Gruppendynamik, einem gruppendynamischen Prozess ist, sich gegen andere durchzusetzen, zum Beispiel gegen seine Vorgesetzten, und aufzubegehren. Ich denke deswegen, dass es wichtig ist, dass sich auch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte an einen unabhängigen Ansprechpartner wenden können. Auch dafür benötigen wir einen Polizeibeauftragten.

Werte Kolleginnen und Kollegen der Koalition, seit mehreren Monaten liegt Ihnen unser Gesetzentwurf vor, und wir haben ihn immer wieder geschoben. Wir haben ihn nicht ohne Grund geschoben, sondern wir wollten Ihnen die Gelegenheit geben, zu einem Ergebnis zu kommen. Wir hatten die Hoffnung, dass die Koalition mit ihren Beratungen fertig wird. Nachdem der Herr Innenminister Formulierungshilfen vorgelegt und in - ich gebe zu - für mich

erstaunlicher Weise gleich zu diesen Formulierungshilfen, die ja an die Koalitionsfraktionen gehen sollten, eine eigene Pressekonferenz gegeben hat, und nachdem es dann sogar eine Presseerklärung der innenpolitischen Sprecher der Koalition gab, die mal so nebenbei erklärt haben, „Hallo, das ist schon unsere Angelegenheit“, habe ich darauf gewartet, dass Sie fertig werden. Ich frage mich ein Stück weit …

(Zuruf des Abgeordneten Stohn [SPD])

- Bleiben Sie entspannt, Herr Kollege Stohn; ich glaube, das ist nicht Ihr Thema.

(Heiterkeit)

Ich frage mich …

(Zuruf des Abgeordneten Stohn [SPD])

- Ja, Ihre Feststellung sei Ihnen gegönnt.

Formulierungshilfen macht man ja eigentlich, wenn es schnell gehen soll und man kein förmliches Kabinettsverfahren herbeiführen will, das Monate dauert. Ich frage mich, was Sie eigentlich mit diesen Formulierungshilfen machen. Die schnellere Variante, als es über eine Kabinettsvorlage zu machen, ist bis jetzt offensichtlich gescheitert.

(Zuruf)

Aber, geschätzte Kolleginnen und Kollegen der Koalition, wir geben Ihnen ja nun hier die Möglichkeit, sich uns anzuschließen.

(Zuruf)

Es gibt da eine gewisse Überzeugung - Herr Kollege Stohn, Ihre Reaktion zeigt mir, dass meine Überzeugung möglicherweise nicht gänzlich falsch ist -,

(Zuruf: Genau!)

dass Sie sich uns nicht anschließen wollen.

(Zuruf: Was?!)

Nun, Herr Stohn, auch dafür gibt es eine Lösung: Sollten Sie diesen Antrag nicht an den Innenausschuss überweisen, haben Sie doch jetzt eine gute, offizielle Formulierungshilfe der Linksfraktion. Vielleicht führt das dann dazu, dass Sie schneller arbeiten. Ich freue mich auf die Debatte, geschätzte Kolleginnen und Kollegen.

Vielen Dank. - Das Wort geht an Frau Abgeordnete GossmannReetz. Sie spricht für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Liebe Linksfraktion und lieber Herr Büttner, ich schließe mich zunächst Ihrem