Es macht Sinn, die Tierarten, welche die meisten Verbissschäden verursachen, auf einem mengenmäßig hohen Niveau zu bejagen. Eine intensivere Jagd sollte nur dort konzentriert stattfinden, wo aufgeforstet wird oder es Probleme gibt und natürliche Hilfsmittel einen Verbiss nicht verhindern können.
Zu der Festlegung von Mindestwildabständen hat sich schon Herr Senftleben geäußert. Über die Forderungen dieses Antrags zu den anderen Punkten können nur die Waldbesitzer entscheiden und sie umsetzen. Dies kann der Landtag zwar feststellen, aber nicht festlegen. Wir lehnen den Antrag deshalb ab. Waldbesitzer und Jäger müssen Hand in Hand zusammenarbeiten. Ein übermäßiger Wildverbiss kann nur verhindert werden, wenn ein
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Abgeordneten Hiekel für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort.
Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren an den Bildschirmen! Die Entwicklung klimaresilienter, standortgerechter und altersmäßig gut durchmischter Wälder ist eine überaus wichtige Aufgabe für unsere Generation und die kommenden Generationen. Aber wir haben ein Verjüngungsproblem, das sich durch die klimabedingten Schäden jetzt zusätzlich vergrößert.
Dieses Problem besteht vor allem, weil insbesondere junge Laubbäume bei den zumeist überhöhten Schalenwildbeständen in unseren Wäldern keine Chance haben. Die Jagdstrecke des Schalenwilds ist in Brandenburg seit 1957 nachweislich gestiegen. Allein für Rot-, Dam- und Rehwild hat sich die Zahl der Abschüsse in den letzten 70 Jahren kontinuierlich - von ca. 10 000 auf ca. 80 000 - erhöht. Diese Zahlen belegen einen steigenden Schalenwildbestand; denn was nicht da ist, kann ja auch nicht geschossen werden.
Zurück zum Wald und der notwendigen Naturverjüngung. Sobald die kleinen, selbstausgesamten Laubbäume ca. 30 cm hochgewachsen sind, werden sie von Rot-, Reh- und Damwild verbissen, immer wieder. Manche der kleinen Eichen oder Buchen sehen aus wie Bonsai. Und ich sage Ihnen: Wenn Bäume schreien könnten, gäbe es keine Spaziergänger mehr in unseren Wäldern, weil nämlich das Wimmern der vielen kleinen verbissenen Laubbäumchen nicht auszuhalten wäre.
Wenn mehr als 20 % bis 40 % der Jungbäume verbissen werden, gibt es keine adäquate Naturverjüngung; dabei haben gerade die selbstausgesamten Pflanzen viel bessere Überlebenschancen in Zeiten des Klimawandels. Eine Eiche zum Beispiel entwickelt im ersten Lebensjahr eine Wurzel von einem Meter Länge und kann sich dadurch viel größere Ressourcen an Wasser und Nährstoffen erschließen als Pflanzmaterial, das von Baumschulen bereitgestellt wird.
Aber ohne Zäunung hat so eine kleine Eiche in unseren Wäldern kaum eine Chance, es sei denn, sie wächst zum Beispiel im Landeswald der Rochauer Heide bei Luckau. Dort wird nämlich effektiv gejagt. Dort wachsen die Laubbäume auch ohne Zaun. Dort kann sich ein klimastabiler, standortgerechter Wald entwickeln. Außerdem ist Zäunung teuer: 30 Euro pro laufenden Meter. Anders gesagt: Kleinräumiger Waldumbau mit Zäunen und Pflanzungen ist mit Kosten von ca. 10 000 Euro pro Hektar sehr teuer, aber nur wenig flächenwirksam. Wir haben jedoch 1,1 Millionen Hektar Wald im Land; da können Sie sich mal ausrechnen, was das kostet.
Also, der dringend notwendige Waldumbau führt an der Forderung von Naturverjüngung ohne Zäunung nicht vorbei und erfordert Schalenwildbestände, die sich am Vegetationsgutachten und an Verbissquoten orientieren. Es sind also maßvolle Wildbestände zu entwickeln.
Was soll dieser Antrag der AfD zum Schutz von Brandenburgs Wildbeständen? Wenn hier etwas geschützt werden muss, dann ist es die Naturverjüngung, und zwar vor dem Schalenwild. Wald und Wild - das ist unsere Devise. Dass wir Ihren Antrag ablehnen, dürfte klar sein. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle Vorrednerinnen und Vorredner haben in Antwort auf den Vortrag von Frau Muxel eigentlich schon alles gesagt. Sie haben deutlich gemacht, dass das Zerrbild von Wald ohne Wild Unfug ist und Brandenburg dafür nicht als Vorreiter stehen kann.
Es gibt allerdings in Brandenburg tatsächlich Wald ohne Wild, nämlich die 45 000 Hektar Wald, die hinter Zäunen liegen. Wenn wir 45 000 Hektar eingezäunten Wald haben, in dem sich eben keine Rehe, keine Hirsche, kein Schalenwild befindet, dann heißt das natürlich auch, dass wir den Lebensraum der Tiere verringern. Und es kann doch nicht das Ziel sein, dass wir immer mehr einzäunen und dadurch den Lebensraum der Wildtiere immer weiter verringern, sondern wir müssen dahin kommen, dass das Wild einen Lebensraum vorfindet, den es auch selbst als zureichend empfindet.
Nur ein kleiner Hinweis: Der Deutsche Jagdverband hat ein wunderbares Heft veröffentlicht: „Lösungsansätze im Forst-JagdKonflikt“. Er hat dort auch folgende, wie ich finde, sehr richtige Sätze formuliert:
„Ebenso muss der Jäger als ‚Anwalt‘ des Wildes stets berücksichtigen, dass seine jagdliche Passion nicht der alleinige Maßstab für den Schutz und die Nutzung der Kulturlandschaft sein darf. Letztlich geht es um die vergleichsweise einfache, aber eben doch nicht selbstverständliche Frage, was das Wild wollen würde, wenn es wollen dürfte […]. Sicher ist, dass es die heute vorzufindenden Wälder oftmals nicht als seinen bevorzugten Lebensraum ansehen würde […].“
Und wenn Sie manche Kiefernwälder in Brandenburg betrachten, wo Sie auf Hunderten von Metern immer noch durchsehen können, wo Sie feststellen, dass dort außer Calamagrostis und der ein oder anderen Spätblühenden Traubenkirsche zwischen den Kiefern nichts zu finden ist, dann stellen Sie fest: Das sind Wälder, in denen die Rehe und Hirsche nicht leben wollen.
Gleichzeitig sind das die Wälder, in denen nichts mehr hochkommt, weil alles verbissen wird, und deswegen muss natürlich auch zur Waffe gegriffen werden. Selbstverständlich werden dann auch Rehe, Hirsche, Schwarzwild und Damwild gejagt und geschossen. Das heißt aber noch lange nicht, dass bei uns das Schalenwild am Rande der Ausrottung steht - ganz im Gegenteil. Die Zahlen, die Sie in Ihrem Antrag benannt haben, die hier auch mehrfach vorgetragen wurden, belegen auch, dass wir kontinuierlich mehr geschossene Tiere, also einen Anstieg der Jagdstrecke haben.
Eines kann man zumindest sagen: dass die Jagdstrecke in einer Relation zum Tierbestand steht. In der modernen Wildbiologie
wird üblicherweise davon ausgegangen, dass auf ein geschossenes Stück Wild ungefähr die dreifache Menge an Wild insgesamt steht. Wenn also in Brandenburg 181 984 Stück erlegt werden, dann können wir davon ausgehen, dass wir ungefähr 600 000 Stück Schalenwild in Brandenburg haben.
Wie Sie selber in Ihrem Antrag dargelegt haben, sind die Abschusszahlen gestiegen. Das spricht völlig dagegen, dass, wie Sie es formuliert haben, ein „Teufelskreislauf stetig sinkender Wildbestände“ die Logik der Brandenburger Landesregierung darstellt. Das erschließt sich nicht, wie überhaupt Ihr ganzer Vortrag sich nicht erschließt. Ich empfehle, diesem Antrag nicht zuzustimmen. - Recht herzlichen Dank.
Herr Vizepräsident! Werte Abgeordnete! Werte Brandenburger! Herr Minister Vogel, ich gebe Ihnen sogar recht, wenn Sie sagen: Der Lebensraum des Wildes darf sich nicht verringern. - Also, wenn das die Aussage ist, dann frage ich mich, warum wir vor nicht allzu langer Zeit hier im Plenum hören mussten, dass Windkraftanlagen im Wald hier in Brandenburg weiter möglich sind. Das betrifft 1,5 Hektar, was Zersiedlung bedeutet.
Ich habe in meinem Vortrag bereits das Stress-Äsen angesprochen, was nicht gut fürs Wild ist. Ich habe aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage erfahren - es geht ja auch um die Zersiedlung von zusammenhängenden Waldflächen -, dass es in der Gemarkung Grünheide bzw. der Gemarkung Spreenhagen-Freienbrink eine Anfrage vom WSE dahin gehend gibt, 10 Hektar Landesforst aus einem großen, zusammenhängenden Waldgebiet herauszunehmen, um dort ein Klärwerk zu bauen. Also werden wiederum 10 Hektar aus einem großen Waldstück herausgenommen, und das Wild kann dort wiederum nicht stressfrei äsen.
Jetzt komme ich noch mal zu dem, was, glaube ich, Herr Roick gesagt hatte. Ich wiederhole gerne auch noch mal Punkt 4 zu den Wildruhezonen. Ich hatte ausdrücklich formuliert, dass diese nicht rechtsverbindlich ausgestattet sein können und müssen, sondern dass wir den gewünschten Effekt durch Hinweisschilder erreichen wollen. Ich denke, dass die meisten Brandenburger in der Lage sind, solche Hinweisschilder zu lesen, und dass es sich bei ihnen um Menschen handelt, die sich, wenn sie in den Wald gehen, auch für die Natur interessieren, sich dieses Schild zu Herzen nehmen und das Ruhebedürfnis des Wildes respektieren.
Ich setze jedenfalls darauf, dass es in Brandenburg Bürger gibt, denen der Wald am Herzen liegt. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Damit sind wir am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/3201, „Brandenburgs Wildbestände schützen: Waldumbau nachhaltig denken und Ökosysteme in ihrer Vielfalt erhalten“. Ich darf Sie fragen, wer dem Antrag folgt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.
TOP 11: Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmer von Braunkohleunternehmen
Die Aussprache wird mit dem Redebeitrag des Kollegen Kubitzki für die AfD-Fraktion eröffnet. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Brandenburger! Ich fange mal mit Herrn Bretz an: Ich lasse jeden Tag Licht in mein Herz, Herr Bretz, und das reichlich. Ich bin ein lebensfroher Mensch. Mir brauchen Sie das also nicht zu sagen; ich komme damit klar. Das wollte ich Ihnen bloß einmal sagen, weil Sie heute gemeint haben, wir sollten doch alle mal ein bisschen mehr Licht in unser Herz lassen. Damit habe ich kein Pro- blem. Ich bin lebensfroh.
- Sicherlich, am Donnerstagabend fahre ich ein bisschen geknickt nach Hause; das liegt aber an den zwei Tagen Plenum. Das ist aber am Freitag nach dem Bürgerbüro dann wieder weg.
Heute sprechen wir über den Antrag der AfD-Fraktion, Thema: Änderung der Richtlinien zur Gewährung des Anpassungsgeldes an Arbeitnehmer von Braunkohleunternehmen. Warum stelle ich den Antrag? - Nicht, weil ich auf einmal die Gewerkschaft erfunden habe oder so - ich bin selber kein Gewerkschaftsmitglied mehr -, sondern weil die ehemaligen Kollegen und Mitarbeiter sich nicht nur an mich gewandt haben, sondern zum Beispiel auch an Herrn Freese, den Bundestagsabgeordneten, der ihnen versprochen hat, sich eventuell auch mal zu kümmern.
Es geht um folgendes Problem; dabei nehme ich einfach mal meinen ehemaligen Betrieb als Beispiel: Viele der Mitarbeiter sind damals, als Vattenfall an EPH verkauft wurde, also zur LEAG wurde, ausgegliedert worden. Der Kraftwerksbetreiber hat gesagt: Solche Riesenwerkstätten brauchen wir nicht mehr; die Leute werden einfach ausgegliedert. - Die haben wir als SIK damals übernommen. Die haben weder ihren Spind noch ihren Arbeitsplatz geändert. Die haben also ihre Arbeit behalten.
Genau um diese Kollegen geht es. Es geht nicht um sämtliche Servicefirmen, die dort auf dem Hof sind, sondern um Kollegen, die schon über 30 Jahre zu 100 % für Vattenfall arbeiten. Diese Kollegen werden bei dieser Richtlinie nicht bedacht. Es gab im Jahr 2016 einen Eigentümerwechsel: EPH ist mit reingekommen. Und was geschah dann? - Danach wurden natürlich die Aufträge weniger, und auch das Geld wurde weniger.
Wer schon mal in Cottbus bei Ausschreibungen gesessen hat - ich war dabei -, der weiß: Da hat EPH das Sagen, der Tscheche. Der Tscheche hat aber Vattenfall oder die LEAG nicht übernommen, weil er so großzügig und super ist, sondern weil er Geld machen will. Das hat man natürlich auch in den Ausschreibungen und in den Arbeiten gemerkt. Und als dann klar war, dass irgendwann sicher mal ein Strukturwandel kommt, war es doch logisch, dass dann weniger Arbeiten anfallen.
Wie gesagt, das Geld wurde immer weniger, also mussten sich die Firmen auswärtig um Arbeit kümmern, und da kommen wir wieder zu den 80 %. Jetzt ist es für einige Firmen wirklich schwer, über die 80-%-Hürde zu kommen. Nach der Richtlinie soll oder muss man ja mindestens 80 % Umsatz haben.
Ich möchte, wie gesagt, erst mal nur den Antrag stellen. Mir ist vollkommen klar, dass er heute nicht durchgeht, schon alleine, weil er von uns kommt. - Herr Roick, da lachen Sie. Für mich ist wichtig: Wir werden ja gleich Ihre Ansichten hören, auch die von Herrn Walter, dem ehemaligen Gewerkschaftsmann. Ich werde mir alles anhören - hier wird ja alles übertragen - und mir die Punkte merken. Dann werde ich in vielleicht zwei oder drei Monaten zum finalen Schuss ansetzen, der dann Hand und Fuß hat.
Dieses Thema geht mir wirklich nahe, weil ich es nicht einsehe. Ich kenne die Kollegen, die dort zu 100 % für die LEAG arbeiten. Ich werde jetzt nicht mehr viel sagen, sonst ist meine Zeit komplett weg. Ich möchte auch noch auf Ihre Redebeiträge antworten. - Alles klar, danke.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger am Livestream! Es geht um das Anpassungsgeld. Sie haben so eine kumpelhafte Art, und das kommt bei den Kumpeln wahrscheinlich auch gut an, aber Sie müssen den Kumpeln auch das Richtige erzählen. Das ist ganz, ganz wichtig.
Was ist also das Anpassungsgeld? Das Anpassungsgeld ist eine Lohnersatzleistung, die im Steinkohlebergbau dazu diente, den Personalabbau sozialverträglich zu gestalten. Mit dem Anpassungsgeld wurde ein Teil des Einkommens entlassener Bergleute finanziell abgesichert, bis sie in einen vorgezogenen Altersrentenbezug gewechselt sind. Dieser Betrag wurde durch tarifliche Vereinbarungen aufgestockt.
Dieses Instrument wurde nun auf Empfehlung der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung auf den Braunkohlenbereich und die Steinkohleverstromung übertragen. Das Gesetz dazu trat am 14. August 2020 in Kraft, und Artikel 1 beinhaltet genau das.
Warum ist das ein solch zentraler Baustein? Ältere Beschäftigte, die von Stilllegungsmaßnahmen betroffen sein werden, sollen unter Ausgleich von Rentenabschlägen in den vorzeitigen Ruhestand wechseln können; das war übrigens bei meinem Vater auch so. Das Wirtschaftsministerium veröffentlichte hierzu am 18. September die entsprechende Richtlinie, die ein staatliches Anpassungsgeld gewährt, damit bis zu fünf Jahre bis zum vorzeitigen Renteneintritt überbrückt werden können. Ergänzende Regelungen werden von den Tarifpartnern getroffen.
Wer kann das Anpassungsgeld beziehen? Das sind Beschäftigte, die zum Zeitpunkt ihrer Entlassung mindestens 58 Jahre alt sind und am 30. September 2019 in einem der betroffenen Unternehmen beschäftigt waren. Anspruch auf das Anpassungsgeld haben entlassene Beschäftigte von Braunkohlenkraftwerken, Tagebauen sowie aus Bereichen wie Veredelung, Querschnittsbereichen wie Verwaltung, Werkstätten und Service der
Daneben gibt es andere, die das auch in Anspruch nehmen können, nämlich entlassene Beschäftigte eines Tochterunternehmens, das zum Stichtag 30. September 2019 nahezu ausschließlich oder unmittelbar für das Unternehmen tätig war. Dies ist gegeben, wenn mindestens 80 % - da haben wir es wieder - des Jahresumsatzes im Jahr 2019 mit einem Braunkohlenunternehmen erwirtschaftet wurden.
Zudem können das Ganze entlassene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen von Partnerunternehmen - also genau die, die Sie genannt haben - in Anspruch nehmen, wenn diese zum Stichtag 30. September 2019 nahezu ausschließlich und spezifisch im Braunkohlentagebau tätig waren. Dies ist gegeben, wenn auch hier mindestens 80 % des Jahresumsatzes im Jahr 2019 aus einer spezifischen Tätigkeit im Braunkohlentagebau oder mit Braunkohlenunternehmen erwirtschaftet wurden.