Protokoll der Sitzung vom 29.04.2021

Zudem können das Ganze entlassene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen von Partnerunternehmen - also genau die, die Sie genannt haben - in Anspruch nehmen, wenn diese zum Stichtag 30. September 2019 nahezu ausschließlich und spezifisch im Braunkohlentagebau tätig waren. Dies ist gegeben, wenn auch hier mindestens 80 % des Jahresumsatzes im Jahr 2019 aus einer spezifischen Tätigkeit im Braunkohlentagebau oder mit Braunkohlenunternehmen erwirtschaftet wurden.

Nun kann man sicher ewig lange über die 80 % streiten; das ist richtig. Das kann man hoch und runter diskutieren; aber mittlerweile gibt es Regionen in Deutschland, die sehr, sehr zufrieden wären, wenn sie die Möglichkeit erhalten hätten, wie hier in der Lausitz mit öffentlichen Geldern einen Strukturwandel zu gestalten. Wir haben nicht mehr 1990, wo reihenweise die Betriebe zusammengebrochen sind, wo es Arbeitslose en masse gab und die Arbeitslosenquote 30 % betrug, örtlich zum Teil sogar mehr.

Wir haben jetzt eine ganz andere Situation. Kein Geringerer als Herr Heinz-Wilhelm Müller, der Vorsitzende der Agentur für Arbeit in Cottbus - er war unter anderem schon mal im Lausitz-Ausschuss und hat dort Rede und Antwort gestanden -, sagt, dass es 5 000 freie Stellen in der Lausitz gibt. Das ist schon eine Ansage! Vielleicht haben diese Unternehmen gar nicht ihre Möglichkeiten genutzt, weil sie selber für sich sagen: Wir brauchen das gar nicht, weil wir genug Arbeitsmöglichkeiten in der Region haben.

Herr Roick, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein. - Ich möchte einfach, dass Sie nicht mit den Gefühlen der Menschen vor Ort spielen und irgendeine Angst schüren. Wir haben die Chance, einen Strukturwandel durchzuführen - mit viel Geld, das sicherlich unterschiedlich eingesetzt wird. Das haben wir erlebt, und dagegen haben wir uns als Lausitz-Ausschuss auch verwahrt. Natürlich sind wir trotzdem ein Land Brandenburg; das muss man auch bedenken. Aber wir müssen von dem Bild wegkommen, dass manche noch in den Köpfen haben: dass junge Leute die Region verlassen müssen, weil es keine Ausbildungsplätze gibt.

Nein, das Gegenteil ist der Fall! Es gibt offene Stellen in Brandenburg, insbesondere in der Lausitz. Andere Firmen, die sich derzeit im Aufbau befinden, werden zu weiteren offenen Stellen führen. Machen Sie also die Menschen in der Lausitz nicht zu Opfern, sondern zu Profiteuren des Strukturwandels. Sie sind am Ende Profiteure des Strukturwandels.

Ich verteidige die Kohle überall - das kann man in meinen Facebook-Einträgen sicherlich nachlesen -, und zwar deswegen, weil uns das Grubengold einen gewissen Wohlstand gebracht hat.

Aber die Lausitz kann mehr als Kohle, und sie beweist uns das auch täglich: bei der BASF, bei der Wissenschaft, bei öffentlichen Behörden oder beim Tourismus.

Insofern ist Ihr Antrag nicht notwendig. Nennen Sie nicht das Negative, sondern das Positive, damit es in der Lausitz weiter vorangehen kann. - Vielen Dank.

Es liegen zwei Kurzinterventionen vor: zum einen vom Kollegen Zeschmann und zum anderen von Herrn Kubitzki. Herr Dr. Zeschmann darf beginnen. Bitte schön.

Werter Kollege Roick, ich bin, ehrlich gesagt, beeindruckt von Ihrer Rede. Nachdem Sie uns in 85 % Ihrer Rede die Richtlinie und deren Ausführungsbestimmungen vorgelesen haben - das haben Sie immerhin hinbekommen -, haben Sie danach nicht etwa irgendwelche ernsthaften Ausführungen dazu gemacht, wo vielleicht Schwierigkeiten oder Probleme bei der Richtlinie bestehen, sondern haben uns allen Ernstes - aus meiner Sicht zynisch - um die Ohren gehauen, es gebe offene Stellen. Vielleicht sollten Sie mal näher hinschauen und sich überlegen, wie viele der offenen Stellen, die es angeblich in der Lausitz gibt, für die Ex-Bergleute mit ihrer Qualifikation heute überhaupt zugänglich sind. Das wäre mal eine sinnvolle Herangehensweise.

Ich möchte kurz etwas zu dem sagen, was ich von Ihnen auch noch erwartet hätte, nämlich dass Sie sagen, wo denn die Schwierigkeiten bei der Richtlinie liegen. Beispielsweise zieht die Richtlinie zur Beantwortung der Frage, ob die Unternehmen Anpassungsgeld für ihre Mitarbeiter beantragen können, allein das Referenzjahr 2019 heran. Nun wissen Sie bestimmt genau wie ich, dass die LEAG in diesem Jahr aufgrund des zu erwartenden Kohleausstiegs ihre Investitionen in verschiedenste Anlagen und in Instandhaltung usw. deutlich reduziert hat, weswegen eine größere Anzahl von Unternehmen, die zuvor bis zu 100 % ihres Auftragsvolumens von der LEAG erhielten, genau im Jahr 2019 unter die 80-%-Grenze gefallen sind. Es wäre doch interessant gewesen, zu überlegen, ob man hier nicht die Grenze anders ziehen muss. Was machen Sie denn mit Unternehmen, die bei 70 % oder 75 % liegen?

Ich hätte von Ihnen schon eine etwas substanziellere Auseinandersetzung mit diesem Thema erwartet. Zudem ist es so, dass sich sowohl die Tochter- als auch die Partnerunternehmen innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie melden sollten. Nach meinen Recherchen sind die meisten da durchs Raster gefallen, aber wir kommen ja gleich noch darauf zu sprechen. - Danke schön.

Vielen Dank. - Herr Roick, Sie haben die Gelegenheit, zu antworten. - Nein, er möchte nicht. Gut, dann kommen wir zur zweiten Kurzintervention. Kollege Kubitzki, bitte sehr.

Eigentlich ist es nicht meine Art und Weise, hier gleich zweimal zu stehen und eine Kurzintervention zu machen, aber was Sie hier erzählen, Herr Roick, das geht nun mal gar nicht.

Ich spiele nicht mit den Gefühlen der Menschen vor Ort. Das verbitte ich mir. So etwas mache ich nicht. Die Menschen, meine ehemaligen Kollegen, sind zu mir gekommen. Ich werde Ihnen das jetzt noch mal ganz genau erklären: Die Firma, bei der ich tätig war, ist auf einem Hof in Jänschwalde. Wir können gerne bei der nächsten Ausschusssitzung, wenn wir in Jänschwalde sind, die Leute besuchen, die ich meine. Die sind zu 100 % von der VEAG gekommen und arbeiten in den Mühlen.

Die machen 100 % Umsatz nur mit der LEAG. Ich rede nicht von den anderen, die mal auf Montage irgendwo in anderen Kraftwerken tätig sind und mit der LEAG nichts zu tun haben, die aber auch vor Ort sind. Es geht um die Heimatpeitzer, die Mühlenleute, die dort ständig arbeiten, die schon seit über 30 Jahren körperlich schwere und dreckige Arbeit leisten. Um die Leute geht es, und nicht um andere.

Wenn ich dann höre: „Machen Sie die Menschen nicht zu Opfern“, kann ich nur sagen: Ich bin ein sehr positiver Mensch und bin kein Schwarzmaler, das können Sie mir glauben. Die Leute kommen aber zu mir und sagen: Das finden wir ungerecht. - Das betrifft in Jänschwalde vielleicht 50 Leute und von den anderen Firmen vielleicht 10 oder 20 Leute. Die genauen Zahlen werde ich noch rausfinden. Das sind aber nicht Millionen von Leuten, sondern das sind die Leute, die schon seit 30, 40 Jahren dort in dem Kraftwerk sind und zu 100 % für die LEAG arbeiten. Nur um diese Leute geht es.

Wenn ich dann höre: „Da gibt es 5 000 freie Stellen“, dann lache ich mich doch kaputt! Was sind das denn für Stellen? Wissen Sie, was wir im Kraftwerk verdient haben? Ich kann mich da nicht beklagen, und da heule ich auch nicht rum. Ich habe immer sehr gut verdient.

Das gab es dann auch mal Folgendes: Da kam so eine Firma aus Westdeutschland und hat uns den Wartungsvertrag weggenommen, weil die Preise unten waren. Da habe ich mit ein bisschen über 40 Jahren auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt, wo ich als Kunststoffschweißer, als Vorrichter usw. anfangen kann. Da hätte ich bei irgendeiner Leihbude für die Hälfte arbeiten können. Kommen Sie mir also jetzt nicht mit 5 000 freien Stellen, wo man dann auch noch Geld verdient! Die möchte ich sehen!

Herr Roick, möchten Sie reagieren? - Bitte schön.

Ich habe die Richtlinie ja nicht ohne Grund vorgelesen, weil sie offensichtlich noch nicht bei allen so richtig angekommen ist. Sie haben natürlich recht: Das waren nur zwei Monate, in denen man das beantragen konnte, und es kann durchaus sein, dass die eine oder andere Firma das verpennt hat.

Ich habe es ja gerade vorgelesen: Bei 80 % Arbeiten für die LEAG bzw. für das Braunkohlenunternehmen - wir müssen hier ja nicht ständig Werbung machen - sind die Mitarbeiter dieser Firma berechtigt. Sie haben es gerade selber mehrfach wiederholt: 100 % arbeitet Ihre Firma bzw. Ihre ehemalige Firma für die LEAG. Sie ist damit anspruchsberechtigt. Wofür ist dann der Antrag gut? 80 % bedeuten, man ist anspruchsberechtigt.

Wenn Corona es zulässt, werden wir im Juni in die Lausitz gehen und dort unsere Sitzung abhalten. Wir gehen dann zu den Kumpels vor Ort, nach Jänschwalde ins Kraftwerk bzw. in die dortige

Ausbildungsstätte und werden dort die Ausschusssitzung durchführen. Da werden wir sicher auch die Möglichkeit nutzen, dass wir mit den Menschen vor Ort ins Gespräch kommen; das werden wir definitiv so machen. Dafür gehen wir ja mit dem Sonderausschuss in die Region. - Danke.

Wir setzen die Aussprache mit dem Redebeitrag des Kollegen Walter für die Fraktion DIE LINKE fort. - Bitte sehr.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kubitzki, Sie haben heute mit dem Antrag zu den Anpassungsgeldern ein wichtiges Thema gesetzt. Es ist so, wie Sie es dargestellt haben: Das Instrument der Anpassungsgelder war ein sehr großer Erfolg der gesamten Debatten in der Kommission zum Strukturwandel, und ich möchte an dieser Stelle noch einmal Dietmar Woidke und den Wirtschaftsminister Steinbach loben, weil sie - wie ich aus meinen Kontakten weiß - sich wirklich sehr stark dafür eingesetzt haben.

Das ist genau das, was Sie gerade beschrieben haben, Herr Kubitzki: dass wir die Menschen, die 30 Jahre lang für Wohlstand gesorgt haben, die 30 Jahre lang in der Lausitz dafür gesorgt haben, dass wir Strom haben, und die einen wichtigen Job gemacht haben, nicht einfach über die Wupper gehen lassen, sondern uns kümmern. Gerade die Älteren, die - das ist ein blödes Wort - nur schwer vermittelbar sind, die nur schwer einen anderen Job finden, müssen wir schützen und ihnen zumindest die Sicherheit und die Unterstützung geben, dass sie eine ordentliche Rente bekommen und keine Altersarmut befürchten müssen. Deshalb war es ein großer Erfolg der IG BCE, dass sie das hier mit den Arbeitergeberinnen und Arbeitgebern durchverhandelt haben. Dafür an dieser Stelle herzlichen Dank!

Wir haben damit gezeigt, dass wir Verantwortung übernehmen und dass wir es nicht wieder zulassen wollen, wie Anfang der 90er-Jahre geschehen - Sie haben es sicherlich selber erlebt -, dass von heute auf morgen Tausende Menschen auf einmal arbeitslos werden und nicht mehr weiterwissen. Von den damals betroffenen Tausenden Menschen haben einige jahrelang, teils bis heute keinen neuen Job gefunden.

Deshalb ist es auch richtig, dass hier in der Richtlinie festgelegt wurde, dass Partnerunternehmen mit mindestens 80 % Umsatz auch davon profitieren. Ich möchte das kurz erklären; dabei will ich gar nicht aus der Richtlinie vorlesen. Der Weg ist doch eigentlich klar, und deshalb verstehe ich das Problem nicht, Herr Kubitzki, und auch nicht Ihren Antrag. Die Richtlinie sieht vor, dass sich die Unternehmen dann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle melden. Die prüfen, ob es wirklich 80 % des Umsatzes waren, und wenn das der Fall ist, bekommen die Beschäftigten das Anpassungsgeld; dann können sie es beim Wirtschaftsministerium beantragen.

Ich zumindest - Herr Dr. Zeschmann hat schon angekündigt, dass er ganz viele Zahlen hat; da bin ich ganz gespannt - habe nach langer Suche keine konkreten Zahlen dazu gefunden, welche Unternehmen hier abgelehnt wurden und welche nicht. Wenn es hier tatsächlich zu Fehlstellen kommt, die ich im Moment allerdings nicht kenne, und wenn Sie sagen, Ihr ehemaliges Unternehmen sei zu 100 % abhängig von LEAG oder von der Braunkohle, dann verstehe ich nicht, warum Ihre Kolleginnen und Kollegen von dieser Richtlinie nicht profitieren. Das müssten sie eigentlich. Wenn es aber Fehlstellen gibt, dann müssen wir

handeln; da haben Sie völlig recht. Sie haben aber die Fehlstellen nicht dargestellt.

Sie haben davon geredet, dass die 80 % schwierig zu erreichen sind. Herr Kubitzki, warum haben Sie dann nicht beantragt, dass wir von den 80 % wegkommen und auf 50 % gehen? Sie schreiben doch im Grunde nur - ich zitiere aus Ihrem Antrag -:

„Die Änderung soll zum Ziele haben, sämtlichen Arbeitnehmern das Anpassungsgeld zu gewähren, die bei Unternehmen gearbeitet haben, die 80 % ihres Jahresumsatzes […] erwirtschaftet haben […]“

Das ist die Richtlinie, die gerade gilt. Deshalb verstehe ich Ihren Antrag leider nicht, und deshalb werden wir ihn ablehnen. - Vielen Dank.

Herr Kubitzki hat eine Kurzintervention angemeldet, bei der er dies vielleicht erklären mag.

Herr Walter, Sie haben natürlich vollkommen recht. Ich habe im Nachhinein dann überlegt, warum ich überhaupt die 80 % stehen gelassen habe. Hätte man 60 % oder 65 % genommen, wäre es vielleicht geschmeidiger gewesen. Das ist vielleicht ein Fehler, der einem unterläuft, oder man überlegt nicht ganz genau.

Jetzt will ich Herrn Roick noch mal die Sache mit den 80 % genau erklären, und warum wir nicht darunterfallen. Ich gehe jetzt mal von unserem Betrieb aus, und es sind ja auch Betriebe wie KSC oder FAM, die in Jänschwalde ansässig sind. Ein großer Betrieb hat vier verschiedene Zweige. Das sind zum einen die Mühlen mit einem Umsatz von über einer Million Euro im Jahr. Dann sind es diejenigen Mitarbeiter, die im Kessel rumkriechen, die die Kesselverrohrung machen, also auch auf Montage fahren. Weiter ist es die Fertigung; das ist ein extra Bereich, der in der Jahresbilanz gesondert abgerechnet wird.

Mein Geschäftsführer hat mir gesagt: Wenn wir diese Richtlinie nehmen und das so ausfüllen, bekommen wir nichts. - Das Problem ist: Die Kollegen, die zu mir gekommen sind, aus dem einen Bereich, den Mühlen, die dort immer gearbeitet haben, schon seit 40 Jahren, direkt neben der Waschkaue, zählen, auch wenn das ein eigener Bereich ist, mit ihrem Umsatz zum Gesamtumsatz der Firma.

Die Sache mit dem Gesamtumsatz hat auch Herr Zeschmann gesagt. Das ging ja 2016 mit der Übernahme durch EPH langsam los. Wir haben damals einen Fehler gemacht; das habe ich auch schon beim Tag des Meisters gesagt: Wir haben damals, als es uns noch sehr gut ging, nicht darauf geachtet, auch einmal über den Tellerrand zu schauen. Da haben sich alle zurückgelehnt und gesagt: Wir verdienen hier ordentlich Geld auf dem Hof, und das wird schon irgendwie so weitergehen. - Das war eine falsche Entscheidung.

Damit Sie mich verstehen: Wir sind mehrere Geschäftsbereiche, und die Mitarbeiter, die zu mir gekommen sind, sind jeden Tag mit ihren Brotbüchsen da. Das sind 50 Leute, die bei den Mühlen arbeiten. Die haben eben das Problem: Wenn der Geschäftsführer unserer Firma den Antrag einreicht, muss er den kompletten Umsatz nehmen. Und der hat sich seit 2017, 2018 verringert, weil

da fast nichts mehr ist. Welcher normal denkende Mensch investiert denn bei einem Kohlekraftwerk in Wartung usw., wenn er weiß, dass 2024 oder 2025, wie man in Jänschwalde munkelt, das Werk dichtgemacht wird? Das macht doch kein Mensch, und das ist normal. Deswegen musste man sich anders orientieren. Und da habe ich, da gebe ich Ihnen recht, einen Fehler gemacht; ich hätte die Quote runtersetzen müssen.

Herr Kollege Walter, möchten Sie reagieren?

Herr Vizepräsident! Herr Kubitzki, Sie haben es gerade gesagt: Sie haben ein Problem angesprochen, und Sie haben das Pro- blem gerade erklärt. Sie haben dann am Ende selber festgestellt, dass Ihr Antrag dieses Problem nicht löst. Deshalb kann ich Ihnen an dieser Stelle nur empfehlen: Ziehen Sie Ihren Antrag zurück. Wenn es tatsächlich Fehlstellen gibt, müssen wir die klären, aber so einfach ist das nicht.

Herr Kubitzki, entschuldigen Sie bitte, bei allem Respekt: Sie können sich jetzt nicht schon wieder hier hinstellen und sagen: Gut, dann habe ich in einem Antrag einen Fehler gemacht und habe nicht lange genug überlegt. - Das geht nicht. Wir sind hier in einem Parlament. Sie legen einen Antrag vor. Wir geben uns Mühe, wir lesen Ihre Anträge und kümmern uns. Da erwarte ich dann auch von Ihnen, dass Sie sich wirklich kümmern und sich vorher mal ein bisschen mehr Mühe geben, auch aus Respekt vor uns allen und vor der Zeit hier im Plenum. - Vielen Dank.

Wir fahren in der Aussprache mit Redebeitrag des Kollegen Zeschmann für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER fort.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Wir wissen nun schon, worum es geht: Die Richtlinie wurde schon zitiert; das muss ich nicht noch einmal vorlesen. Was das Ziel der Richtlinie ist, nämlich das Anpassungsgeld für entlassene Mitarbeiter ab dem 58. Lebensjahr, haben wir auch schon ausführlich erörtert.

Herr Walter, wir sind vollkommen beieinander, dass es richtig und gut ist, dass es diese Richtlinie gibt. Es muss sichergestellt werden, dass Menschen, die alleine durch den Ausstieg aus der Braunkohle ihren Arbeitsplatz verlieren, geholfen wird.

Aber, liebe Kollegen von der AfD, Sie tun mit Ihrem Antrag so, als seien Sie der Schutzpatron dieser Menschen. Sie wollen hier - so steht es zumindest in Ihrem Antrag -, dass neben den Tochter- und Partnerunternehmen sämtliche Unternehmen für Ihre Arbeitnehmer Anpassungsgeld beantragen können, das dann auch gewährt wird.

Aber welche Unternehmen meinen Sie damit? Sind nicht alle Unternehmen mit einem Anteil von über 80 % Jahresumsatz Partnerunternehmen? Ich kann mir eigentlich gar keine anderen Unternehmen vorstellen, die 80 % und mehr des Umsatzes dort machen, und nicht Partnerunternehmen sind. So ist auch in der Richtlinie nicht weiter definiert, wie genau ein Partnerunternehmen auszusehen hätte.

Den wirklichen Nachbesserungsbedarf, der für viele Menschen in der Lausitz überlebenswichtig wäre, weil sie nur aufgrund dieser Richtlinie entsprechend Anpassungsgeld bekommen, scheinen Sie aber noch nicht erkannt zu haben. Zum Beispiel ist die Stichtagsregelung für die Tochter- und Partnerunternehmen nach Nummer 2.1.2 der Richtlinie, die besagt, dass man sich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie sozusagen anmelden muss, durchaus ein Problem.