Den wirklichen Nachbesserungsbedarf, der für viele Menschen in der Lausitz überlebenswichtig wäre, weil sie nur aufgrund dieser Richtlinie entsprechend Anpassungsgeld bekommen, scheinen Sie aber noch nicht erkannt zu haben. Zum Beispiel ist die Stichtagsregelung für die Tochter- und Partnerunternehmen nach Nummer 2.1.2 der Richtlinie, die besagt, dass man sich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie sozusagen anmelden muss, durchaus ein Problem.
Weiterhin ist es ungeeignet, als Bemessungsgrundlage nur auf 2019 abzustellen. Man müsste wenigstens den Zeitraum der Jahre 2016 bis 2020 oder meinetwegen 2015 bis 2019 zugrunde legen, um nicht ein zufälliges, quasi willkürliches Bild zur Antragsgrundlage zu machen.
Dann wäre auch der Prozentsatz zu diskutieren - auch das wurde schon angesprochen -: Warum ist ein Unternehmen, das 70 %, 75 % oder 79 % seines Umsatzes mit Braunkohletätigkeiten macht, nicht berechtigt und kann für seine Mitarbeiter nichts rausholen? Auch solche Unternehmen werden ihre Anträge wohl kaum kurzfristig derart umstellen können, dass sie niemanden entlassen müssen.
Demnach geht es an erster Stelle darum, für die Unternehmen, die ihre spezifischen Umsätze überwiegend aus der Tätigkeit im Tagebau erwirtschaften, eine Lösung zu finden, sodass alle dem entsprechen und die Mitarbeiter künftig überhaupt noch partizipieren können. Die Zweimonatsregelung müsste also aufgehoben werden.
Wir haben mal bei der BAFA-Außenstelle Weißwasser nachgefragt. Die haben gesagt, sie haben 27 Unternehmen angeschrieben, und von den Unternehmen haben sich 17 gar nicht zurückgemeldet; nur zwei Unternehmen wurden anerkannt, bei ihnen konnten die Voraussetzungen als erfüllt gelten. Das zeigt, dass die Mehrheit der Mitarbeiter, die ihren Job verlieren, da gar nicht zum Zuge kommt.
Demnach erübrigen sich auch die weiteren Fragen, die ich noch hatte, zum Beispiel: Haben die kleinen und mittelständischen Unternehmen überhaupt die Richtlinie bekommen? Haben sie die Informationen bekommen? Haben sie sie rechtzeitig bekommen? Hatten sie die Kompetenz im Hause, um das zu bearbeiten? Hatten sie die Zeit dazu?
Ja, ich komme zum Ende. - Wir als BVB / FREIE WÄHLER bringen, wie gesagt, lösungsorientierte Vorschläge ein. Wir würden auch gerne Vorschläge einbringen, was man konkret an der Richtlinie nachbessern sollte. Wir sind selbstverständlich der Meinung, dass den Menschen, die alleine aufgrund des Braunkohleausstiegs ihren Arbeitsplatz verlieren, geholfen werden muss. Daran müssen wir arbeiten. - Danke schön.
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache fort. Für die Landesregierung spricht Minister Prof. Dr. Steinbach.
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Eigentlich sind die Details alle schon ausführlich diskutiert worden. Lassen Sie mich deshalb vielleicht einige Bemerkungen machen, die hier noch nicht erwähnt worden sind.
Erstens ist es so, dass wir uns nicht nur in der Kohlekommission eingesetzt haben. Man muss deutlich sagen: Das Anpassungsgeld war - das kann man im Protokoll nachlesen - ausschließlich auf die Braunkohlenunternehmen beschränkt. Es hat eines späteren Ansatzes bedurft, dass das Bundeswirtschaftsministerium überhaupt diese Öffnung für die Partner- und die Tochterunternehmen gemacht hat. Wenn man nur eins zu eins das Ergebnis der Kohlekommission umgesetzt hätte, wären die überhaupt nicht berücksichtigt. Das mal zur Information.
Zweitens erkenne ich an der Diskussion, dass wir hier etwas wiederfinden, das uns aus der Coronadiskussion schon bekannt ist, nämlich die Bewertung von Mischbetrieben. Ich bin gerne bereit, den Kollegen Feicht im Bundeswirtschaftsministerium darauf anzusprechen, inwieweit hier noch mal eine Öffnungsmöglichkeit besteht oder nicht. Ich kann Ihnen keine Garantie dafür geben, dass wir da Erfolg haben werden, aber ich möchte doch den Gedanken aufgreifen und mitnehmen.
Dritter und letzter Gedanke: Anpassungsgeld ist eine tolle Sache, gar keine Frage. Es war ein Teil der Überlegung, dass dieser Transformationsprozess sozial verlaufen sollte. Trotzdem sollte es ein Schwerpunkt bleiben, dass wir versuchen, den Menschen, die dort tätig sind und noch mehr als fünf Jahre vor sich haben, über Weiterbildung, Fortbildung und Ähnliches deutliche Perspektiven zu bieten und sie im Arbeitsmarkt zu halten. Das sollte vor dem Anpassungsgeld Priorität haben.
In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass ich mich sehr darüber gefreut habe, dass sich die Deutsche Bahn, E.DIS, enviaM und LEAG diesbezüglich zusammengeschlossen haben und ihre Kräfte bündeln, um genau das zu erreichen, sowohl im Bereich der Ausbildung als auch im Bereich der Weiterbildung. Dafür bedanke ich mich ganz herzlich.
Alles andere ist im Laufe der Debatte schon erläutert worden. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst vielen Dank, Herr Steinbach, für Ihre Ausführungen. Sicherlich haben Sie recht: In erster Linie muss man zusehen, dass die Leute wieder in Arbeit kommen; da bin ich voll bei Ihnen.
Eines habe ich gesehen, Herr Walter. Sie haben gesagt, ich solle mir mehr Mühe geben, und Sie ließen das so nicht durchgehen. - Das geht mir hinten rum, wenn ich sehe, was Sie hier teilweise für Anträge einbringen. Haben Sie einmal erlebt, dass ich hier rumnöle oder dazischengröle? Ich muss mir hier manchmal Zeug
Bleiben Sie mal ganz ruhig! Klar werde ich mir Mühe geben. Sie haben mich vorhin so kritisiert, weil ich zugegeben habe, dass ich die Zahl vielleicht hätte verändern sollen. Wie gesagt, wir haben doch eines erreicht: Herr Steinbach hat gerade gesagt, er wird sich noch mal kümmern und diesen Punkt noch einmal ansprechen. Das ist für mich doch schon ein Riesenerfolg, dass die Diskussion erst mal in Gang kommt. Ich habe nicht erwartet, dass jetzt auf einmal alle sagen, das gehe jetzt seinen Gang. Nein, das war mir von vornherein klar. Ich wollte das einfach mal aufs Tableau bringen.
Wissen Sie, was ich zu meinen Kollegen gesagt habe? Vielleicht kriegt das auch der Walter hin. Mir ist das scheißegal, wer aus dem Hause das macht. Hauptsache ist doch, das Problem wird angegangen.
Jetzt komme ich zu Ihnen, Herr Zeschmann. „Schutzpatron der Unternehmen“ - ich spiele mich nirgendwo als Schutzpatron auf. Ich sehe vielleicht aus wie ein Schutzpatron mit meiner Leibesfülle, aber sonst können Sie das vergessen. Wie gesagt, das ist mein Wahlkreis, das sind meine ehemaligen Kollegen, und wenn die zu mir kommen, dann kann ich nicht sagen: „Das interessiert mich nicht; ich bin nicht mehr bei euch“, sondern darum muss ich mich kümmern.
Ich bin am Freitag wieder in der Firma und werde mit den Leuten vom Betriebsrat sprechen. Dann werden wir mal schauen, wie wir das beim nächsten Mal besser machen können. Der Punkt ist erst mal angesprochen, also alles gut. - Ich wünsche ein schönes Wochenende.
Beim Wochenende sind wir noch nicht. Jetzt kommen wir erst mal zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache 7/3360 der AfD-Fraktion, „Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmer von Braunkohleunternehmen“. Ich darf Sie fragen, wer diesem Antrag folgt. - Gegenstimmen! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir eröffnen die Aussprache mit der Abgeordneten Frau Wernicke für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. - Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Der Adler war schon immer ein Objekt der Bewunderung. Nicht umsonst ist er nach dem Löwen das häufigste Wappentier, welches bereits seit Jahrhunderten besonders gerne von Adelsgeschlechtern als solches genutzt wurde.
Brandenburg beherbergt mit 116 Paaren die zweitgrößte Seeadlerpopulation Deutschlands. Das ist viel mehr als ein Viertel der Seeadler in Deutschland. Zudem brüten hier bei uns in Brandenburg 20 der verbleibenden 130 Schreiadlerpaare Deutschlands, und rund 8 % der Weltpopulation der Rotmilane sind hier in Brandenburg anzutreffen.
Was viele von Ihnen wissen: Der Rotmilan wird im Volksmund auch Roter Adler genannt. Umso schockierender ist da die Tatsache, dass es im Land Brandenburg Menschen gibt, welche den Schutz des brandenburgischen Wappentieres nicht nur mit Füßen treten, sondern aktiv gegen deren Brutgeschehen vorgehen.
Gustav Büchsenschütz schrieb im Jahre 1923 den Text zur sogenannten Brandenburger Hymne. „Steige hoch, du roter Adler“ - so lautet der Refrain dieses Ihnen sicherlich allen bekannten Liedes. In zwei Jahren feiert dieser Text seinen 100. Geburtstag. Und der Rote Adler?
Nicht nur der Adler bzw. der Rotmilan, sondern auch alle anderen Greifvögel verdienen einen besonderen Schutz. Daher ist bereits jetzt die Errichtung von Windenergieanlagen im näheren Umkreis von Fortpflanzungs- und Ruhestellen von Greifvögeln ausgeschlossen. Und das ist gut so. Doch gerade in den letzten Jahren berichtet die Presse vermehrt von mutwilligen Zerstörungen der Greifvogelhorste im Nordosten und Osten Brandenburgs.
Bei zeitlicher Betrachtung ist ein Zusammenhang zwischen den Zerstörungen der Greifvogelhorste und den Abschlüssen von Pachtverträgen, den Planungen, dem Erstellen von UVP-Berichten und dem Errichten von Windkraftanlagen im Umkreis der zerstörten Adlerhorste nicht von der Hand zu weisen. So wurde zum Beispiel im Frühjahr 2020 in der Gemeinde Uckerland der Horst eines Seeadlers im wahrsten Sinne des Wortes gefällt. In dessen Umkreis sind schon seit einigen Jahren ca. 20 über 200 m hohe Windenergieanlagen geplant - mit Sicherheit kein Zufall.
Was passiert jetzt nach der aktuellen Rechtslage? Eine Sperrzeit von drei bis fünf Jahren für die Errichtung von Windenergieanlagen tritt in Kraft. Baut ein Adler keine neue Niststätte, dann können die Anlagen nach dieser Frist errichtet werden. Nach Aussage des Bundesverbandes Windenergie dauert der Prozess der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen vom Einleiten des Genehmigungsverfahrens und dem Erstellen der erforderlichen Gutachten über die Klärung der Eigentumsverhältnisse bis zur Finanzplanung und der Auswahl des geeigneten Anlagentyps vier bis fünf Jahre.
Die Sperrzeit ist also genau so lange wie das Genehmigungsverfahren eh dauern würde und stellt keine Verzögerung dar. Was wäre allerdings, wenn der Horst nicht gefällt worden wäre? Dann wären der Adler oder seine Nachkommen in 10 oder 20 Jahren wahrscheinlich immer noch da, und es könnten keine Windenergieanlagen gebaut werden. Die Frage, ob ein Zusammenhang zwischen der Zerstörung der Greifvogelhorste und der Planung und Errichtung von Windenergieanlagen besteht, stellt sich hier also nicht mehr.
Es kann doch nicht sein, dass zugunsten von unternehmerischen Interessen heimische Vogelarten beseitigt werden! Genau deshalb ist eine Verschärfung des Niststättenerlasses dringend notwendig; denn die wirtschaftlichen Interessen Einzelner dürfen nicht stärker berücksichtigt werden als der Schutz heimischer Vogelarten.
Mit gesundem Menschenverstand erklärt es sich doch von selbst, dass der Verursacher der Zerstörung den entstandenen
Schaden ersetzen muss, und zwar nach unserem Vorschlag auch durch die Errichtung eines neuen Horstbaumes. Dies muss aber auch im Niststättenerlass festgehalten werden. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, dann wäre der Eigentümer der Fläche, auf welcher sich der zerstörte Horst befindet, für die Aufstellung eines neuen Horstes verantwortlich.
Die Umsetzung dieser Maßnahme könnte mit finanzieller Unterstützung der zuständigen Behörden und in enger Zusammenarbeit mit der unteren Naturschutzbehörde erfolgen; denn wir glauben nicht, dass der Eigentümer ein Interesse daran hat, einen solchen Horst zu beseitigen.
Weiterhin müssen die Fristen für die Untersagung der Planung und Errichtung von Windkraftanlagen nach den Zerstörungen von Niststätten verlängert werden, und zwar auf zehn Jahre, für alle im Erlass genannten Vogelarten. Nur auf diese Art und Weise können die Vögel in Brandenburg geschützt und erhalten werden. Sie dürfen keine Opfer unternehmerischer Interessen werden.
Ich bitte Sie: Stimmen Sie dem von BVB / FREIE WÄHLER vorgelegten Antrag zu, damit die Brandenburgerinnen und Brandenburger auch in den nächsten 100 Jahren ihren Roten Adler nicht nur besingen, sondern auch erleben können. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger am Livestream! Sie haben mich ja gestern nach meiner Rede zur Enquetekommission so schön gelobt. Das kann ich jetzt leider nicht ganz so zurückgeben, aber ich schätze Ihre Arbeit trotzdem sehr.
Brandenburg ist die Heimat vieler Vogelarten, zum Beispiel der Störche, und es gehört zweifelsohne - der Adler gehört natürlich auch dazu - zu den Bundesländern mit einer reichen Avifauna. Brandenburg ist aber auch die Heimat vieler vom Aussterben bedrohter Vogelarten. Der Bestand aller Vögel nimmt seit mehr als zwei Jahrzehnten ab. Die Gründe sind vielfältig. Neben den natürlichen Feinden, auch einigen Neozoen, sorgt auch der Mensch für einige Probleme. Dazu gehört auch der Klimawandel, der einen entscheidenden Einfluss auf die bei uns lebenden Vogelpopulationen ausübt.
Die Landesregierung nimmt diese Entwicklung ernst. So sorgen 27 Vogelschutzgebiete, ein seit 2018 existierender Windkrafterlass, viele engagierte Fachleute des Landesumweltamtes sowie Ehrenamtliche dafür, dass diese Bestände gesichert werden. Unsere Greifvögel haben diesen besonderen Schutz natürlich verdient; da gebe ich Ihnen sehr recht.
Vor diesem Hintergrund stimmt es mich sehr traurig, dass in den letzten Jahren mehrere Horste von Greifvögeln unter anderem in der Uckermark zerstört worden sind. Wir müssen aber leider auch feststellen, dass eine illegale Horstbeseitigung oft nicht nachgewiesen werden kann. Allerdings haben wir im Zusammenhang mit den TAKs im Ausschuss auch festgestellt, dass es in der Uckermark derzeit nur ein Windrad im Wald in der Planung gibt. Im Wald steht da also noch gar nicht so viel wie in anderen Regionen.
Sehr geehrter Herr Vida, sehr geehrte Frau Wernicke, in der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/1360 zur weiteren illegalen Zerstörung von Greifvögelhorsten in Brandenburg, die Ihre Abgeordnete Frau Wernicke an die Landesregierung formuliert hat, wird gefragt, welche Auswirkungen die Zerstörungen von Horsten auf die Genehmigungsverfahren von nahegelegenen geplanten Windkraftanlagen haben.
Ich war erleichtert, dass Ihnen und uns seitens der Landesregierung mitgeteilt wurde, dass nach einer illegalen Zerstörung des Horstes oder von Wechselhorsten der Schutz des Horstes bzw. des Reviers so lange besteht, wie er nach einer natürlichen Revieraufgabe fortbestanden hätte. Bei allem Unverständnis über solch sinnlose Taten hat mich die Antwort unserer Landesregierung bestätigt; denn, wie es in der Beantwortung weiter heißt, würde die Zerstörung von Horsten zu keinerlei Vergünstigungen im Planungs- und Genehmigungsprozess für Windenergieanlagen führen, also zu keinerlei Vergünstigungen im Planungs- und Genehmigungsrecht. Deswegen ist es so sinnlos, diese Horste zu zerstören.
Eines ist auch unstrittig: Die Abstände zu Greifvogelhorsten sind häufig ein Grund für Auseinandersetzungen um Standorte für Windkraftanlagen. Insofern begrüße ich es, dass die Landesregierung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit nochmals tätig wird und klarstellt, wie sinnlos solche Zerstörungen sind. Sie stellen eine Straftat dar, und sie sind für die Akzeptanz des Ausbaus der Windenergie in Brandenburg kontraproduktiv.