Protokoll der Sitzung vom 20.05.2021

Meine Damen und Herren, ich darf Sie herzlich zur nun schon 44. Sitzung des Landtages Brandenburg begrüßen. Ich begrüße Sie im Saal, ich begrüße die Landesregierung, die Landtagsverwaltung und alle Pressevertreter, die unsere Arbeit begleiten, und natürlich ganz besonders die Zuschauerinnen und Zuschauer, die sich entschieden haben, dem Livestream zu folgen.

Ich bitte Sie, auf die Tagesordnung zu schauen und mir eventuelle Bemerkungen zur Tagesordnung mitzuteilen. - Herr Abgeordneter Bretz meldet sich. Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir haben ja heute noch die 3. Lesung zum Thema Reform der Arbeitsgerichtsbezirke auf der Tagesordnung stehen, und wir haben erfahren, dass es von den Fraktionen der Freien Wähler, wenn ich richtig informiert bin, und der Linken noch einen Entschließungsantrag dazu gibt.

Ich finde, dem Hohen Haus stünde es gut zu Gesicht, eine 3-Minuten-Debatte dafür vorzusehen. Das fände ich angemessen und anständig und würde Sie bitten, das so zu berücksichtigen. - Vielen Dank.

Danke schön. - Das wäre die 3. Lesung zu den Arbeitsgerichtsneustrukturierungen, bisher ohne Debatte vorgesehen und nunmehr mit einer 3-Minuten-Debatte. Gibt es dazu noch Wortmeldungen? - Das sehe ich nicht.

Wir haben über die gesamte Tagesordnung abzustimmen. Haben Sie noch andere Bemerkungen zur Tagesordnung, außer zu TOP 7? - Das sehe ich auch nicht. Dann darf ich Sie um Abstimmung bitten. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen, bitte! - Die Enthaltungen! - Damit ist die Tagesordnung ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen beschlossen.

Für den heutigen Sitzungstag wurden die ganztägigen oder teilweisen Abwesenheiten von Frau Ministerin Nonnemacher und Herrn Minister Stübgen sowie der Damen und Herren Abgeordneten Baier, Brüning, Gossmann-Reetz, Schier und Teichner angezeigt.

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf.

TOP 1: Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2021 - NTHG 2021)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/3500

1. Lesung

in Verbindung damit:

Kosten der Coronapandemie gerecht verteilen - Wiedereinführung der Vermögensteuer!

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/3405

Die Aussprache wird von der Landesregierung eröffnet. Für sie spricht Frau Ministerin Lange.

Ich darf die Abgeordneten noch um ein bisschen Ruhe und um Einstellung der Gespräche bitten, und Frau Lange hat unsere volle Aufmerksamkeit. Bitte schön, Frau Ministerin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon im Dezember hatte ich gesagt, dass auch der Haushalt 2021 im Zeichen der anhaltenden Coronapandemie stehen wird. Und obwohl wir den Haushalt 2021 nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und beschlossen haben, konnten und können wir zwei Unbekannte nicht vollständig vorhersehen, nämlich die Intensität und die Dauer der anhaltenden Coronakrise.

Diese Einschätzung hat sich zwischenzeitlich bestätigt, nicht ganz unerwartet. Die Pandemie dauert an, ebenso der Lockdown, seit mittlerweile langen sechs Monaten. Und das ist ja noch nicht das Ende, wie Sie der Presse regelmäßig entnehmen können, ganz im Gegenteil. Ich habe dazu auch eine Meinung, aber die möchte ich hier nicht vertiefen. Jedenfalls sind wir von Normalität noch sehr weit entfernt, und das gilt auch für den Landeshaushalt.

Derzeit hat unser Landeshaushalt ein Volumen von 15,5 Milliarden Euro. Davon sind rund 235 Millionen Euro speziell zur Finanzierung zusätzlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie vorgesehen. Aktuell sind von diesen 235 Millionen Euro bereits 194 Millionen Euro gebunden, und weitere Anträge liegen vor.

Unsere derzeit zur Verfügung stehende Risikovorsorge hat also ein Volumen von lediglich 41 Millionen Euro. Es ist absehbar, dass diese Summe für die verbleibenden sieben Monate des Jahres 2021 nicht reichen wird. Das alles fällt in das Kapitel Corona und die Folgen, und dieses Kapitel wird derzeit noch geschrieben und täglich länger und länger.

Insofern ist ein Nachtragshaushalt, der die Vorsorge aufstockt, damit wir nicht irgendwann im Sommer die weiße Fahne hissen müssen, unabweisbar. Der Nachtragshaushalt muss auch jetzt vorgelegt werden, damit Sie als Gesetzgeber noch die nötige Zeit haben, ihn in einem ordentlichen Verfahren zu beraten, zu überprüfen und zu verabschieden. Zwischenzeitlich bekanntgewordene Steuerschätzungen ändern daran nichts; wir brauchen einen Nachtragshaushalt, und wir brauchen ihn rechtzeitig.

Im Kern geht es darum, den Ermächtigungsrahmen des § 9 HG den aktuellen Erfordernissen anzupassen. Denn schon jetzt ist absehbar, dass für weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie Ausgaben im hohen zweistelligen Millionenbereich zu erwarten sind. Mein Ministerium schätzt diese Ausgaben derzeit auf ein Volumen von bis zu 100 Millionen Euro. Schon dafür reicht der noch zur Verfügung stehende Handlungsspiel

raum nicht aus. Dass unterjährig weitere, bisher unbekannte Bedarfe entstehen werden, darf als sicher angenommen werden, auch vor dem Hintergrund der bevorstehenden Bundestagswahl. Man muss sich da nicht dümmer stellen, als man ist.

Wir sehen daher vor, die entsprechende Ausgabeermächtigung von bislang 235 Millionen Euro um 515 Millionen auf dann insgesamt 750 Millionen Euro zu erhöhen. Der Einwilligungsvorbehalt des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, ab einem Betrag von 7,5 Millionen Euro im Einzelfall, bleibt unverändert bestehen.

Der Haushaltsentwurf sieht vor, die entstehende zusätzliche Deckungslücke kreditfinanziert zu schließen. Diese Kredite müssen ab 2024 jährlich fortlaufend in Höhe von mindestens 3,3 % getilgt werden. Um Sie da auch vollständig in Kenntnis zu setzen: Mit dieser Kreditaufnahme stiege die zusätzliche Gesamtneuverschuldung des Landeshaushaltes 2021 von 2,7 auf 3,2 Milliarden Euro an. Mit dem Nachtrag wächst auch das Haushaltsvolumen, von 15,5 auf rund 16 Milliarden Euro; das sind schon ziemlich robuste Beträge, an die man sich erst einmal gewöhnen muss.

Das ist das eine. Das andere ist: Wir haben auch schon die Erfahrung gemacht, dass die tatsächliche Verausgabung der Mittel hinter dem erhöhten Ansatz zurückbleibt; so war es im letzten Jahr: Bei einem Ansatz von 2 Milliarden Euro wurden letztlich „nur“ 615 Millionen Euro verausgabt. Gleiches galt dann für die erforderliche Höhe der Nettokreditaufnahme. Vielleicht ist das in diesem Jahr auch so, das kann sein oder auch nicht, man wird das erst zum Jahresende sehen.

Ich bin aber dafür, hier auf Nummer sicher zu gehen. Dieses Jahr ist noch lange nicht zu Ende, und es wird ein sehr teures Jahr werden, das steht schon einmal fest.

Kreditlinien sind Ermächtigungen, keine Verpflichtungen. Sollten sie nicht voll ausgeschöpft werden müssen, ist darüber niemand glücklicher als die Finanzministerin. Was aber nicht passieren darf, ist, dass keine Kreditermächtigung mehr verfügbar ist, wenn sie absehbar gebraucht wird; daher dieser Nachtragshaushalt.

Meine Damen und Herren! Mit Ablauf dieses Haushaltsjahres werden die Auswirkungen der Pandemie nicht vorüber sein, auch das ist leicht zu sehen. Daher sind wir gut beraten, bereits jetzt Vorsorge zu treffen. Diese Vorsorge gestaltet sich folgendermaßen: Wird die zusätzliche Kreditermächtigung im Jahr 2021 nicht für zusätzliche Ausgaben nach § 9 HG benötigt, können die verbleibenden Ermächtigungen am Jahresende in das Sondervermögen „Brandenburgs Stärken für die Zukunft sichern“ überführt werden. Diese Ermächtigung stünde dann im Jahr 2022 wiederum ausschließlich für Maßnahmen der Pandemiefolgenbekämpfung zur Verfügung, und von solchen Maßnahmen wird man auch im Jahr 2022 noch sicher ausgehen müssen.

Nun kann man natürlich die Frage stellen, warum der finanzielle Mehrbedarf über Kredite und nicht etwa aus der allgemeinen Rücklage oder dem Sondervermögen „Brandenburgs Stärken für die Zukunft sichern“ bestritten wird. Darüber werden wir sicherlich in den Ausschusssitzungen noch ausführlich sprechen.

In aller Kürze will ich dazu - erstens - sagen, dass die Rücklage ja sehr wohl Zug um Zug in Anspruch genommen wird, und das wird auch 2021 wieder so sein. Zweitens ist zu sagen, dass die Ausnahmetatbestände zur Schuldenbremse eben genau für solche Situationen geschaffen worden sind, wie sie jetzt vorliegen: schwere Krise und Haushaltsnotlage. Solche Ausnahmen vom

Grundsatz der Rücklagenauflösung sind sinnvoll und gerechtfertigt. An diesen Rahmen hält sich die Landesregierung, wie schon mit dem Nachtragshaushalt 2020 und dem Haushalt 2021.

In Anbetracht der anhaltenden Coronapandemie und der damit verbundenen Unsicherheit bezüglich Dauer und Umfang der wirtschaftlichen, sozialen und finanziellen Auswirkungen, der bereits jetzt bekannten weiteren notwendigen und unabweisbaren Unterstützungsleistungen sowie der Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank liegen äußerst gewichtige Gründe vor, welche den grundsätzlichen Fortbestand der Rücklage rechtfertigen, auch wenn diese - wie bereits gesagt - durchaus Zug um Zug in Anspruch genommen wird. Bedenken Sie auch Folgendes: Ein Vorhalten der Rücklage kann unter Umständen in zukünftigen Jahren auch für die vorgeschriebene Tilgung der notlagenbedingten Kreditaufnahme dienen und auf diesem Wege dann zu einer Entlastung des laufenden Haushaltes beitragen.

Meine Damen und Herren, in einer Zeit anhaltender hoher Unsicherheit und schwerer wirtschaftlicher und sozialer Krise schlägt Ihnen die Landesregierung vor, weitere Vorsorge zu treffen. Wir wissen, dass diese Vorsorge notwendig ist; wir wissen nicht genau, in welcher Höhe. Niemand kann das genau wissen, aber darauf kommt es jetzt auch nicht an. Worauf es ankommt, ist, nicht mit leeren Händen dazustehen, wenn die Zeit gekommen ist: Haben ist besser als brauchen.

Wissen Sie: In der bisherigen Bewältigung der Coronapandemie ist es sehr bedauerlicherweise immer mal zu mangelnder Vorbereitung, unzureichender Vorsorge und fehlender Voraussicht gekommen - leider ist das so. Ich meine: Unserem Landeshaushalt sollte das nicht passieren, und mit Ihrer kritischen und konstruktiven Unterstützung wird es das auch nicht.

Meine Damen und Herren, nun noch zum vorliegenden Antrag der Linken zur Vermögensteuer und Vermögensabgabe: Vieles wäre dazu vertieft beizutragen, was mir wegen der fortgeschrittenen Zeit heute leider nicht möglich ist. Aber lassen Sie mich meinen Eindruck dahin gehend zusammenfassen: Nach meinem ganz persönlichen Geschmack ist der vorliegende Antrag der Linksfraktion nicht links genug; ich gebe das zu bedenken. - Vielen Dank.

(Heiterkeit)

Vielen Dank. - Als Nächster steht Herr Dr. Berndt für die Fraktion der AfD auf der Rednerliste. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Finanzministerin, haben ist besser als brauchen - Sie haben es eben noch einmal wiederholt, und Sie haben es auch in einer Pressemitteilung zum Nachtragshaushalt gesagt: ein - wie Sie es nennen - bewährter operativer Grundsatz. Nun, das mag sein, aber die Frage ist: Darf er denn auch die Maxime einer Regierung sein, die ihre Mittel über Steuern bezieht? Ist es angemessen, sich mit diesem Nachtragshaushalt eine Reserve genehmigen zu lassen, von der Sie behaupten, sie zu brauchen, aber - Sie sagten es eben selbst - noch nicht wissen, in welcher Höhe und wofür - zumal wir es mit einem mehr als 15 Milliarden Euro großen Landeshaushalt zu tun haben, dem größten seit Bestehen des Landes Brandenburg?

Wir finden, sehr geehrte Frau Finanzministerin, da machen Sie sich es ein bisschen einfach, ein bisschen zu einfach. Natürlich: Es geht darum, die Folgen der Coronapandemie zu bewältigen, genauer: die Folgen der von den Regierungen im Bund und in den Ländern beschlossenen Coronamaßnahmen. Aber schon im letzten Jahr haben Sie sich dafür in diesem Landtag einen Nachtragshaushalt von nicht weniger als 2 Milliarden Euro genehmigen lassen. Es waren Kreditermächtigungen - das wird schnell übersehen -, aber übersehen werden wir nicht, dass bis 31.12. von diesen 2 Milliarden Euro nur etwas über 900 Millionen Euro bewilligt und nur etwas über 600 Millionen Euro abgeflossen sind. Wir kritisieren das nicht; niemand hatte eine Blaupause für die Coronakrise - egal, wer oder was auch immer diese Krise verursacht haben mag.

Im Dezember 2020, ein knappes Jahr Pandemieerfahrung reicher, budgetierten Sie - Sie sagten es - 235 Millionen Euro an Kreditermächtigungen für die Bekämpfung der Pandemiefolgen im Jahr 2021, und man konnte dann doch wohl erwarten, dass es dafür gute Gründe gab. Nun, nach den ersten vier Monaten dieses Jahres, legen Sie einen weiteren Nachtragshaushalt vor und überraschen damit, wie der Presse zu entnehmen ist, Freund und Feind - also nicht nur uns, sondern sogar Kabinettskollegen und Parteigenossen. Und wir erfahren, dass von den für das Jahr 2021 berechneten 235 Millionen Euro Ende April bereits gut 190 Millionen Euro mit konkreten Ausgaben belegt waren; Sie haben es eben auch gesagt.

Sehr geehrte Frau Lange, da darf man sich dann wirklich wundern: Verläuft denn dieses Jahr so völlig anders, als Sie es Ende letzten Jahres vorhergesehen haben? Verläuft es völlig anders, als Ihre Berater im Kabinett, Ihre Kabinettskollegen, Ihr Stab das erwartet haben? Und die dritte Welle, von der in Ihrem Gesetzentwurf die Rede ist, kann es nicht sein, denn die hat sich ja längst als Artefakt herausgestellt.

Was Sie konkret als Hauptursachen für den Nachtragshaushalt benennen, haben Sie doch bereits alles am 2. Januar gewusst: dass Sie noch mehr als 30 000 unbearbeitete Anträge auf Quarantäneerstattungen auszahlen müssen und dass Sie dem ÖPNV für die nicht verkauften Tickets richtigerweise unter die Arme greifen. Also warum dieser Nachtragshaushalt im Mai?

Im Haushalts- und Finanzausschuss haben meine Kollegen Sie gefragt, wie Sie denn auf diese Summe von 515 Millionen Euro kommen, die zufälligerweise mit den bereits bewilligten Mitteln genau eine Dreiviertelmilliarde Euro ergibt. Die Antwort lautete, man habe die Ausgaben des ersten Quartals schlicht linear hochgerechnet - offensichtlich nach dem Motto „Besser haben als brauchen“. Mit Haushaltswahrheit und -klarheit hat das wirklich nicht viel zu tun. So unspezifisch, sehr geehrte Frau Lange, ist wohl lange kein Haushalt mehr präsentiert worden.

Auch wenn Sie anführen, es seien ja „nur“ Kreditermächtigungen, und wenn man die nicht brauchen wird, bleibt die Neuverschuldung halt kleiner, ist das nicht überzeugend. Das hat nichts mit Professionalität zu tun; das ist kein verantwortungsbewusstes Regierungshandeln, und das führt nicht zu Haushaltsdisziplin.

Und wenn Sie noch gar nicht wissen, wofür Sie das Geld brauchen werden, warum greifen Sie dann nicht einfach auf die Rücklage von fast 1 Milliarde Euro zurück, wie Ihnen der Landesrechnungshof, die linken Wähler und auch wir im Haushaltsausschuss geraten haben? Eine überzeugende Antwort darauf haben Sie auch eben nicht gegeben.

Und mit der Behauptung auf Seite 6 des Antrags, wonach alternative Möglichkeiten zur Schließung der Deckungslücke nicht bestünden, liegen Sie wirklich einmal mehr falsch; diese Behauptung ist im politischen Leben übrigens immer falsch.

Es geht also bei diesem Nachtragshaushalt nicht um das Motto „Corona und die Folgen“, wie Sie eben gesagt haben, sondern um eine gemachte Krise und die Folgen. Wir werden der Überweisung des Gesetzentwurfes zustimmen, dem Gesetz selbst aber nicht, und wir schließen noch eine Bitte an: Wenn Sie sich einfach nur Reserven anlegen wollen, von denen Sie noch nicht wissen, ob und wofür sie gebraucht werden, dann unterstützen Sie doch bitte im vollen Umfang dieses Nachtragshaushaltes die Wirtschaft und die Kommunen in unserem Land, denn das ist sinnvoll. Der kommunale Rettungsschirm, mit dem Brandenburg im Ländervergleich übrigens positiv abschneidet, hat offensichtlich den Wirtschaftseinbruch abgemildert.

Und, sehr geehrte Frau Lange und sehr geehrte Landesregierung, erstatten Sie den acht Kurorten in unserem Land mit den noch nicht gebundenen Mitteln dieses Nachtragshaushaltes die entgangenen Einnahmen aus der Kurtaxe, so wie im 37. Plenum von den Freien Wählern beantragt, von uns unterstützt. Ihre damalige Reaktion auf den Antrag wurde der Bedeutung des Tourismus für unser Land nicht gerecht. Tun Sie dann bitte wenigstens jetzt noch etwas Gutes für diese wichtige Branche. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.