Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht aber nicht nur um die Frage einer im Raum stehenden Entschädigungsleistung auf Grundlage des Ausgleichsleistungsgesetzes. Diese Frage wurde seitens der Landesregierung im Ablehnungsbescheid vom Oktober 2015 deutlich geklärt. Dieser Ablehnungsbescheid fußt auf dem wissenschaftlichen Gutachten der Historiker Dr. Stephan Malinowski und Prof. Dr. Peter Brandt. Das Gutachten besagt, dass der ehemalige Kronprinz Wilhelm von Preußen dem Nationalsozialismus Vorschub geleistet hat. Meine Damen und Herren, dieser Ablehnungsbescheid hat Bestand und wird von der Landesregierung nicht infrage gestellt. Dieser Auffassung schließen wir als SPD-Fraktion uns ausdrücklich an.
Worum geht es noch? Es geht auch um die Frage, inwiefern Kulturgüter, die sich unbestritten im Eigentum der Familie Hohenzollern befinden, als Leihgaben in unseren Museen zu sehen sind. Genauso wichtig ist es aber auch, dass sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und auch zugänglich bleiben. Bezüglich der neu auszuhandelnden Leihverträge muss man also miteinander im Gespräch bleiben.
Nun reden wir aber nicht nur über den Sachverhalt an sich, sondern auch über die Volksinitiative von der Linken. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur erhielt glücklicherweise die Federführung für die Erarbeitung einer Beschlussempfehlung für den Hauptausschuss und legte damit die Grundlage für die heutige Abstimmung.
Zur Wiederholung: Der Ausschuss fasste im Februar den Beschluss zur Durchführung einer Anhörung der Volksinitiative. Ich komme an dieser Stelle nicht umhin, zu sagen, dass die AfDFraktion diese Anhörung abgelehnt hat. Wenn eine Partei, die für sich in Anspruch nimmt, mehr direktdemokratische Elemente - ganz nebenbei: nichts anderes ist eine Volksinitiative - einführen zu wollen, eine solche Anhörung ablehnt, ist das ein höchst bemerkenswerter Vorgang. Es ist eine Widersprüchlichkeit, die Sie hier zum Besten geben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gehört zum guten Ton, dass nach Erfüllung der gesetzlichen Kriterien für Volksinitiativen eine Anhörung ermöglicht wird. Aber an dieser Stelle will ich es nicht unerwähnt lassen, dass ich die Einleitung dieser Volksinitiative als fortwährendes Wahlkampfmanöver der
LINKEN verstehe und die Art und Weise der Debatte hier wenig zur Beantwortung der damit in Verbindung stehenden Fragen beigetragen hat. Im Gegenteil. Das Gesprächstklima hat sich noch einmal deutlich verschärft, und das bedauern wir.
Ich möchte aber nochmals auf die Inhalte der Volksinitiative und der vorliegenden Anträge eingehen. Die Frage der Entschädigungsforderung wird gerichtlich geklärt. Das ist also nicht unsere Aufgabe. Aber darüber, wie es mit den Kunstgegenständen weitergeht - vor allem denjenigen, die sich im Eigentum der Hohenzollern befinden -, muss weiter geredet werden.
Im Text der Volksinitiative heißt es unter anderem auch, „Grundstücke und Gebäude zu Wohnzwecken der Familie zur Verfügung zu stellen“. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das war niemals Bestandteil der Verhandlungen. Demnach ist die Forderung in Ihrem Antrag bzw. in der Volksinitiative absolut obsolet.
Für uns ist selbstverständlich, dass Mitglieder der Familie Hohenzollern keinen kuratorischen oder inhaltlichen Einfluss auf die Konzeption unserer Museen erhalten. Das wurde ebenfalls in der von uns formulierten Beschlussempfehlung aufgegriffen und klargestellt. Deshalb lehnen wir die Annahme der Volksinitiative ab. Vielmehr werbe ich an dieser Stelle ausdrücklich für die Annahme der Beschlussempfehlung und damit für ein klares Bekenntnis zur Anerkennung der wissenschaftlichen Gutachten und des Bescheides sowie zur Wissenschafts- und Meinungsfreiheit. Nur so nähern wir uns dem Ziel, die Gemüter zu beruhigen und die schwierigen Konflikte zu einer Vernunftlösung zu bringen, und zwar zu einer Vernunftlösung, mit der alle beteiligten Parteien gut leben können. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir kommen nun zum Redebeitrag der AfD-Fraktion. Für sie spricht Frau Abgeordnete Duggen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Sehr geehrter Herr Scheetz, wir lehnen es nicht ab, wenn sich das Volk hier beteiligen möchte. Das ist überhaupt nicht infrage zu stellen - auch nicht von uns. Wir lehnen es nur ab, wenn sich eben in Rechtsstreitigkeiten eingemischt werden soll, die von Gerichten zu entscheiden sind. Ganz einfach!
Zu meiner Rede. Die vorliegende Volksinitiative „Keine Geschenke den Hohenzollern“ war von vornherein ein untaugliches Mittel. Das Haus Hohenzollern begehrt Entschädigungszahlungen für in der sowjetischen Besatzungszone enteignete Immobilien und die Rückgabe Tausender Kunstwerke. Es hat Klageverfahren rechtshängig gemacht, und wie es dann so üblich ist, wurden auch Vergleichsverhandlungen geführt.
Die aktuellen Vergleichsverhandlungen wurden im Übrigen ausdrücklich durch das Verwaltungsgericht Potsdam favorisiert, weshalb sie im August 2020 wiederaufgenommen worden sind. Es geht um die Forderung einer Millionenentschädigung für entzogene Immobilien gegen die Bundesländer Berlin und Brandenburg sowie gegen den Bund. Aufgrund von Gutachten zur Rolle
Wie es aber nicht unüblich ist, gibt es Gutachten sowohl in die eine als auch in die andere Richtung. Das ist in der Gerichtspraxis völlig normal. Doch auch dieser Historikerstreit wurde in die Öffentlichkeit gezogen und instrumentalisiert. Parallel zu den bekannten Verfahren laufen bereits seit 2014 Vergleichsverhandlungen mit Brandenburg, Berlin und dem Bund um Tausende Kunstschätze in Museen, die bis 2019 im Geheimen geführt wurden.
Ministerin Schüle hat die Vergleichsverhandlungen - wie am Montag dieser Woche der Presse zu entnehmen war - für gescheitert erklärt, da das Haus Hohenzollern drei Punkte nicht erfüllt habe.
Erstens: Es sei für das Haus Hohenzollern nicht möglich, die Klagewelle gegen Wissenschaftler und Journalisten zu stoppen.
Zweitens: Es ging den Hohenzollern zu weit, die Verhandlungen von einem breiten öffentlichen Diskurs begleiten zu lassen.
Drittens erschien das letzte Angebot der öffentlichen Hand aus dem Jahr 2018 als Verhandlungsbasis für die Anspruchssteller nicht annehmbar zu sein.
Bei diesem Angebot aus dem Jahr 2018 kann es sich nur um dasjenige handeln, das vorsah, dass für alle streitgegenständlichen Objekte eine Eigentumszuordnung zu entwickeln sei, die den freien Zugang für Forschung und Öffentlichkeit sicherstelle, und dass die Leistung einer Entschädigungszahlung in einer bestimmten Summe enthalten sollte. In Brandenburg gab es aber bekanntermaßen Streit zwischen Finanzministerin Lange und Kulturministerin Schüle über die Linie der Regierung.
Interessant in diesem Zusammenhang ist auch die Rolle des ehemaligen Finanzministers, nämlich Herrn Görke. Dieser hat damals kurzerhand die geführten Verhandlungen abgebrochen, um eine gerichtliche Entscheidung zu erzwingen. Jetzt wollen die Damen und Herren der Linken durch die Volksinitiative wieder genau das erreichen: die Verhandlungen abzubrechen.
Der Start der heute vorliegenden Volksinitiative im August 2019 erfolgte kurz vor den Landtagswahlen hier in Brandenburg. Offenbar wollte man sich ob der kommenden Wahlen ein wenig profilieren. Das ist völlig in Ordnung; jeder tut, was er am besten kann. Sich allerdings als Rechtsnachfolger der Verantwortlichen der SED-Diktatur als vermeintliche Retter der Gerechtigkeit darzustellen, ist schon dreist.
Ihre Vorgänger haben damals ganz schnell das zusammengeraffte SED-Parteivermögen beiseitegeschafft, und jetzt werfen Sie den in der SBZ Enteigneten unlautere Beweggründe vor.
Wie absurd! Wie es überhaupt zu den auschlaggebenden Enteignungen gekommen ist, muss ich Ihnen sicherlich nicht erklären.
Wie auch immer, das Ausgleichsleistungsgesetz bildet den Rechtsrahmen der Restitution, die gemäß § 1 Abs. 4 dann nicht gewährt wird, wenn derjenige, von dem die jetzigen Anspruch
steller ihre Rechte ableiten - ich zitiere -, „dem nationalsozialistischen oder dem kommunistischen System in der sowjetisch besetzten Zone oder in der Deutschen Demokratischen Republik erheblichen Vorschub geleistet hat“.
Wie gesagt, diese Frage ist durch unterschiedliche Gutachter unterschiedlich bewertet worden. Im Falle des Abbruchs der Vergleichsverhandlungen ist sie von einem Gericht zu entscheiden. Doch was mit der Volksinitiative erreicht werden soll, ist nichts weiter als eine öffentliche Verächtlichmachung. In dieselbe Kerbe schlägt auch der aktuelle Entschließungsantrag der Linken, der mit einer Hetzjagd vergleichbar weiterhin versucht, Druck auf die Parteien eines Rechtsstreits auszuüben.
Leider reicht die Zeit bei Weitem nicht aus, um die Bedeutung dieser Sache hier weiter auszuführen. Wir stimmen der Ablehnung der Volksinitiative selbstverständlich zu und lehnen den Entschließungsantrag der Linken ab.
Zu den Allgemeinplätzen der weiteren drei Punkte des Entschließungsantrages der Koalitionsfraktionen werden wir uns enthalten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der CDUFraktion. Für sie spricht Herr Abgeordneter Prof. Dr. Schierack.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Duggen, zu Ihrem Beitrag: Ich hätte mich gefreut, wenn Sie sich auch an der Diskussion im Ausschuss beteiligt hätten. Aber während der Aussprache waren Sie dort nicht anwesend. Es wäre schön gewesen, wenn wir dort die Diskussion hätten führen können. Das nur vorweg für das allgemeine Interesse.
Meine Damen und Herren, mit der heutigen Debatte zur Volksinitiative „Keine Geschenke den Hohenzollern“ schließen wir zumindest vorerst einen Prozess ab, der im Wahlkampf 2019 begann und uns seit Februar 2021 sowohl im Hauptausschuss als auch im Kulturausschuss des Landtages beschäftigt.
Wir haben sehr intensiv darüber diskutiert, ein Fachgespräch dazu geführt und die Volksinitiative angehört, meine Damen und Herren. Als Mitglied des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur begrüße ich es, dass nun auch der Hauptausschuss die Ablehnung der Volksinitiative empfiehlt. Dieser Empfehlung werden wir als CDU-Fraktion folgen.
Lassen Sie mich nun noch einige Punkte zu den bereits erwähnten hinzufügen. Zunächst kann ich für die CDU-Fraktion sagen: Wir hier im Land Brandenburg akzeptieren die wissenschaftlichen Gutachten und stehen zur Pressefreiheit, aber auch zur Wissenschafts- und Forschungsfreiheit. Das will ich hier noch einmal deutlich sagen, auch wenn ich das gestern bereits getan habe.
Aufgrund der Komplexität des Themas sollte man zwei Diskussionsinhalte unterscheiden. Erstens wird immer wieder über die Entschädigungsforderung der Erbengemeinschaft nach dem Ausgleichsleistungsgesetz gesprochen. Darum geht es jetzt in
dem gerichtlichen Prozess vor dem Verwaltungsgericht in Potsdam. Es geht also inhaltlich um die enteigneten Immobilien der Familie.
Der im Jahr 1994 von Louis Ferdinand Prinz von Preußen gestellte Antrag wurde im Amt zur Regelung offener Vermögensfragen in Beeskow positiv beschieden - so wie auch in anderen Ländern, zum Beispiel in Sachsen-Anhalt.
Der Kollege Görke hat dem als Finanzminister - wahrscheinlich aus Wahlkampfgründen, wie bereits hervorgehoben wurde - damals jedoch widersprochen. Es geht dabei um etwa 1,2 Millionen Euro für die Familie.
Zweitens sprechen wir über die Verhandlungen. Das Entscheidende dabei ist - das hat Herr Scheetz schon deutlich ge- macht -: Es geht um die Immobilien, also um die Kunst- und Kulturgüter. Die haben aber nichts mit dem Ausgleichsleistungsgesetz zu tun und sind auch nicht von der Frage betroffen, ob der ehemalige Kronprinz - ausschließlich um den geht es in dieser Frage - im juristischen Sinne dem Nationalsozialismus erheblichen Vorschub geleistet hat.
Forderungen zum Wohnrecht oder zur Einflussnahme auf Ausstellungen usw., wie es in der Volksinitiative steht, hat die Familie meines Erachtens noch nie erhoben. Insofern frage ich mich: Warum tun Sie das? Es geht doch schließlich darum, ob Georg Friedrich Prinz von Preußen als Einzelleihgeber der Stiftungen Preußische Schlösser und Gärten und Preußischer Kulturbesitz diese Kulturschätze der Öffentlichkeit auch weiter zugänglich macht. Darüber müssen wir doch diskutieren. Das muss ich auch so deutlich sagen. Deswegen gibt es auch die Diskussion darüber, ob diese Leihverträge, wie es der Deutsche Museumsverband vorschlägt, auch in übliche Verträge umgewandelt werden können. Darüber sollten wir heute diskutieren.
Meine Damen und Herren, sollte Ihre Initiative heute abgelehnt werden, können Sie selbstverständlich gern die nächste Stufe des Volksbegehrens angehen. Die Grundlagen dafür kennen Sie jedenfalls. Ich bin gespannt, ob Sie diesen Weg dann auch in Zukunft gehen werden, meine Damen und Herren. Die Fraktion der CDU und ich werden jedenfalls den Entschließungsantrag ablehnen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Fraktion DIE LINKE. Für sie spricht Frau Abgeordnete Vandre.
Vielen Dank, Frau Vizepräsidentin. - Auch wenn es mir in den Fingern juckt, sofort auf die gehaltenen Redebeiträge einzugehen, möchte ich mit zwei Vorbemerkungen starten; denn ich glaube, dass sie essenziell sind.
Erstens: Ich bin der festen Überzeugung, dass es bei dem Themenkomplex, den wir heute hier beraten, um nicht weniger als unsere historische Identität und um unseren verantwortungsvollen Umgang mit ihr geht. Die Klärung der Frage der erheblichen Vorschubleistung des Kronprinzen Wilhelm von Preußen für den Nationalsozialismus ist von großer Relevanz, weil sie schlussendlich den Schulterschluss der Monarchie und der antidemokratischen Eliten mit dem NS beleuchtet und damit auch mit der
Mär des über Deutschland gekommenen Nationalsozialismus fern jeglicher Verantwortung bricht. Genau deswegen gehört die Debatte auch in die Öffentlichkeit.
Zweitens: Ich bin der festen Überzeugung, dass wir heute nicht hier stehen und diskutieren und auch diese kulturpolitisch relevante Frage nicht beleuchten würden, hätten nicht Dutzende Journalistinnen und Journalisten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Politikerinnen und Politiker in den vergangenen Monaten den Mut bewiesen, sich nicht den Klagen zu beugen, sondern trotzdem zu recherchieren, Bericht zu erstatten und ihre Positionen in der Öffentlichkeit kundzutun. Ich finde, das Mindeste, was wir tun können und sollten, ist, ihnen an diesem Tag dafür zu danken; das möchte ich an dieser Stelle tun.
Nun zu den vorliegenden Anträgen: Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie davon sprechen, dass DIE LINKE diese Volksinitiative im Rahmen eines Wahlkampfmanövers gestartet habe, möchte ich zumindest einen Punkt zu bedenken geben. Die Volksinitiative ist entstanden, nachdem die Verhandlungen am 24.07.2019 vorzeitig beendet wurden und gesagt wurde: Wir befinden uns in einer Situation, in der die Forderungen der Hohenzollern so weit von dem entfernt sind, was seitens der Länder Berlin und Brandenburg und des Bundes als Grundlage formuliert wurde, dass wir nicht mehr miteinander verhandeln können. - Erst dadurch sind die Forderungen überhaupt an die Öffentlichkeit gedrungen. Natürlich steht in einer solchen Situation, wenn danach die Landtagswahlen anstehen, die Frage im Raum, ob und inwiefern die Positionen auch Bestand haben. Wir wollten mit der Volksinitiative dafür Sorge tragen, dass den Forderungen der Hohenzollern und den Verhandlungen mit ihnen ein Riegel vorgeschoben wird. Um diesen Unterschied geht es hier.
Frau Duggen, es handelt sich dabei nicht um eine Volksinitiative, die vorhat, in Rechtsstreitigkeiten einzugreifen - im Gegenteil: Wir wollen, dass die Rechtsstreitigkeiten fortgeführt werden und schlussendlich eine juristische Klärung erfolgt.
Nun zur vorliegenden Beschlussempfehlung: Ich weiß nicht, wie oft wir im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur mittlerweile darüber diskutiert haben, und ich kann bis heute nicht nachvollziehen, Herr Schierack, woher Sie die Position nehmen, dass Forderungen beispielsweise nach einem Wohnrecht oder nach kuratorischer, inhaltlicher Einflussnahme auf öffentliche Ausstellungsformate und Darstellungen nie eine Rolle gespielt hätten. Jede Presseberichterstattung, die ich kenne, enthält hierzu andere Erkenntnisse, zumal das Fachgespräch mit Prof. Vogtherr durchaus Indizien dafür geliefert hat, dass die Hohenzollern in der Vergangenheit sehr wohl versucht haben, kuratorisch Einfluss zu nehmen; das möchte ich an dieser Stelle auch nicht verhehlen.
Der Punkt, um den es uns heute geht, der Grund, aus dem wir die Beschlussempfehlung ablehnen und nach wie vor der Auffassung sind, dass die Ziele und Inhalte der Volksinitiative angenommen werden sollten, ist, dass wir ein starkes Parlament wollen, das sagt: Bis hierhin und nicht weiter, liebes Haus Hohenzollern! - Das bedeutet auch, dass wir damit ein für alle Mal die Forderung nach einem Wohnrecht ablehnen, dass wir die Forderung nach einem institutionellen Einfluss bzw. einem Mitspracherecht bei der Darstellung von Kulturgütern zurückweisen. Darum bitten wir Sie heute auch in unserem Entschließungsantrag, zu dem ich nun komme.